1.
Die flankierenden Massnahmen müssen zurück
an den Absender
Am
25. September stimmen wir über zwei Teile
eines « Pakets » ab :
a)
Ein Abkommen mit der EU für die Erweiterung
des freien Personenverkehrs auf die zehn neuen
EU-Mitgliedsstaaten.
b)
Massnahmen, die das Parlament beschlossen hat,
um schweizerische und ausländische Lohnabhängige
angeblich vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen:
die sogenannten « flankierenden Massnahmen
».
Wir
kämpfen für ein NEIN am 25. September,
weil diese flankierenden Massnahmen unwirksam
sind.
2.
Die Personenfreizügigkeit ist nicht gefährdet
Ein
NEIN führt zu einem Moratorium in Sachen
Ausweitung der Personenfreizügigkeit.
Eine
zweite Abstimmung muss durchgeführt werden,
diesmal « mit härteren flankierenden
Massnahmen », wie es Peter Bodenmann ausdrückt
(Blick, 6.7.05).
3.
Die « Guillotine-Klausel » ist ein
Schreckgespenst der JA-Propaganda
Zwischen
der Schweiz und den EU-Regierungen bestehen
soviel Verflechtungen und gemeinsame Interessen,
dass eine Kündigung der bestehenden bilateralen
Abkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht
ernsthaft in Erwägung gezogen werden kann.
Eine Kündigung müsste zudem durch
alle EU-Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossen
werden.
Das
Freizügigkeitsabkommen und die «
flankierenden Massnahmen » sind zwei verschiedene
Dinge. Nach einem NEIN am 25. September muss
der Bundesrat eine zweite Abstimmung organisieren:
Wenn bis dann wirksame « flankierende
Massnahmen » getroffen worden sind, steht
einer Erweiterung der Personenfreizügigkeit
nichts mehr im Wege.
Das
Gerede von der « Guillotine-Klausel »
muss als undemokratisches Erpressungs-manöver
zurück gewiesen werden.
4.
Die Arbeitgeber haben keine substantiellen Konzessionen
gemacht
Die
« Wirtschaft » will, dass das Volk
die Bilateralen Abkommen annimmt. Für die
Unternehmer steht viel auf dem Spiel (sie geben
10 Millionen Franken für die JA-Propaganda
aus). Daher setzen sie auf die Gewerkschaftsführung.
Der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes,
Rudolf Stämpfli, erklärt, dass «
ohne Zustimmung der Gewerkschaften, respektive
ihrer Basis diese Abstimmung nie zu gewinnen
wäre » (17.6.05). Der Direktor des
gleichen Verbandes Peter Hasler sagt, dass die
flankierenden Massnahmen den Arbeitgebern nichts
kosten werden und dass sie die Unterstützung
der Gewerkschaften brauchen (Schweizer Arbeitgeber,
23.12.04).
Angesichts
dieser Lage, in der sich die Arbeitgeber befinden,
ist es möglich, wirkliche Garantien, Rechte
für alle Lohnabhängigen – In-
und AusländerInnen – zu fordern und
zu erkämpfen. Rechte, die die ArbeitnehmerInnen
brauchen, denn – wie es der Grossunternehmer
und Bundesrat Christoph Blocher offen ausspricht:
« In gewissen Branchen, etwa im Banken-
und Versicherungsbereich oder bei den Ingenieuren
und der Industrie dürfte der Druck auf
die Löhne wohl zunehmen » (Tages-Anzeiger,
5.7.05).
5.
Die offiziellen Fremdenfeinde unterstützen
die Bilateralen
Leute,
die aus Gründen einer gesunden Opposition
gegen die fremdenfeindlichen Kräfte für
ein JA eintreten, sollten sich zwei Fragen stellen:
Warum nehmen 17 von 19 SVP-RegierungsrätInnen
und die SVP-Industriellen für ein JA Stellung?
Warum kämpft Nationalrat Philipp Müller
(FDP/AG), der die Initiative zur Begrenzung
des Ausländeranteils auf 18% lanciert hatte,
für ein JA? Weil die Arbeitsimmigration
aus den EU-Ländern eine mit « erhöhter
Schweiz-Kompatibilität » sei (Le
Temps, 26.7.05). Rudolf Stämpfli schreibt:
« Die Personenfreizügigkeit bringt
nicht mehr Ausländer in die Schweiz, sondern
die „richtigen“ » (Neue Zürcher
Zeitung, 25.8.05).
Diese
Positionen decken sich mit der Politik der «
zwei Kreise » der offiziellen Fremdenfeindlichkeit:
« Kontrolle » der aussereuropäischen
Migration und « Umschichtung » der
Migration durch Erweiterung der Personenfreizügigkeit
auf die EU der 25 (Bericht des Observatoriums
zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU,
seco, 28.6.05).
6.
Die bereits existierenden flankierenden Massnahmen
werden nicht umgesetzt: SP und Gewerkschaften
sollten zu einem NEIN aufrufen
Der
Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die
Sozialdemokratische Partei (SPS) flehen die
Behörden und die Arbeitgeber an: Sie sollen
die flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und
Sozialdumping umsetzen. Die SP-Delegiertenversammlung
hat festgestellt: « Wir sehen [weder bei
den Arbeitgeberorganisationen, noch bei den
Kantonen] einen konkreten Willen, [die flankierenden
Massnahmen] wirklich in die Tat umzusetzen »
(25.6.05). Spricht diese einfache Feststellung
nicht für ein NEIN am 25. September?
7.
Kämpfen wir für wirksame „flankierende
Massnahmen“!
Ohne
Kündigungsschutz kann das Lohn- und Sozialdumping,
eine Folge der Politik der Arbeitgeber, nicht
wirksam bekämpft werden. Wer unter den
Beschäftigten wird schon riskieren, die
tripartiten Kommissionen zu informieren? Diese
geben zu, dass es schwierig ist, glaubwürdige
Informationen zu bekommen (Le Temps, 17.8.05).
Über
60% der ArbeitnehmerInnen verfügen über
keinen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Wir fordern,
dass für die Allgemeinverbindlichkeit der
GAVs ein Gesuch der ArbeitnehmerInnenorganisationen
genügen muss. Wo es keine GAVs gibt, müssen
Mindestlöhne und Höchstarbeitszeiten
von den Behörden festgelegt werden. Die
Arbeitgeber müssen Löhne und Qualifikationen
aller neu eingestellten Beschäftigten bekannt
geben.
Ohne
diese Massnahmen wird es keinen wirksamen Kampf
gegen Missbräuche geben können. Ein
NEIN am 25. September würde die Türe
zur Einführung in der Arbeitsgesetzgebung
von elementaren, einklagbaren Rechten für
alle ArbeitnehmerInnen öffnen.
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