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Nein zur Lohreduktion um 3% mit "flankierenden Massnahmen"!

Faules Regierungs-Osterei muss zurück
an den Absender

Medienmitteilung der BFS Zürich vom
28. März 2005

Die vom Regierungsrat des Kantons Zürich am 23. März angekündigte lineare Lohnkürzung von 3% mit flankierenden Massnahmen muss aufs schärfste verurteilt und zurückgewiesen werden. Diese unsoziale Massnahme bedeutet einen massiven Einschnitt für die Angestellten des Kantons und füre ihre Angehörigen. Hinzu kommen die Streichung des Teuerungsausgleichs und die Reduktion der Beförderungsquote.

Die "flankierenden Massnahmen" (wenige zusätzliche Ferientage) gleichen diese Verschlechterungen für die ArbeitnehmerInnen bei weitem nicht aus: Es handelt sich für sie klar um ein "Verlustgeschäft".

Schliesslich ist die sogenannte Befristung ein Witz: Die ArbeitnehmerInnen brauchen ihren Lohn jetzt, nicht erst in drei Jahren. Anschliessend an die dreijährige Frist ist eine Besoldungsrevision geplant, bei welcher als Grundlage von den gesenketen Löhnen ausgegangen wird.

480 Millionen Franken sollen mit diesen Massnahmen in den nächsten drei Jahren auf dem Buckel der Kantonsangestellten "eingespart" (gestrichen) werden. Dass in Zürich über "leere Kassen" gejammert wird, ist grotesk. Seit 20 Jahren hat der Kanton im Durchschnitt über 800 Millionen Franken pro Jahr den hohen Einkommen in den Rachen geworfen, dank den Steuerfussenkungen und den Steuergeschenken an Reiche und Superreiche.

In diesem Zusammenhang macht das fromme Gerede der Regierung und der Vereinigten Personalverbände (VPV) über eine angestrebte Verknüpfung zwischen Lohnreduktion und Steuerfusseerhöhung, die Mehreinnahmen von 270 Millionen Franken bringen würde (sogenannte "Opfersymmetrie"), umso weniger Sinn.

Ein weiterer Angriff auf die Lohnabhängigen

Überall werden die Arbeitsbedingungen verschlechtert. Ein aktuelles Beispiel: Die Ausweitung der sogennanten Personenfreizügigkeit im Rahmen der Bilateralen Abkommen, begleitet von wirkungslosen "flankierenden Massnahmen", wird den Menschen (ob In- oder AusländerInnen) nur Lohn- und Sozialdumping bringen. Die Gewerkschaftsführungen haben es sträflich unterlassen, für eine Verbesserung der Rechte am Arbeitsplatz (Mindestlöhne, Kündigungsschutz) zu kämpfen und ihre Unterstützung des Bilateralen-Pakets von substantiellen Verbesserungen abhängig zu machen. Dabei war es für die Arbeitgeber unabdingbar, die Gewerkschaften mit "ins Boot" zu holen (wie der Arbeitgeber-Direktor Peter Hasler in der Weltwoche vom 17.3.05 bestätigt hat).

Es ist kein Zufall, dass die Zürcher Kantonsregierung sich des irreführenden Begriffs der flankierenden Massnahmen bedient, um ihren Angriff auf die Angestellten des Kantons, die den Service public (Gesundheit, Schulen, Verwaltung, usw.) garantieren, zu rechtfertigen. Unverzeihlich ist dabei, dass die Spitzen der Personalverbände für diese Mogelpackung auf Widerstand gegen den Lohnkahlschlag verzichten. Sogar die NZZ findet es „erstaunlich, wie kraftlos der Protest der Personalverbände gegen die Lohnkürzung ausfällt“ (24.3.05).

Dabei macht sich der Kanton als Arbeitgeber mit diesen Massnahmen zum Vorreiter des Lohnklaus: Der Kanton wird die Bosse in der Privatwirtschaft ermuntern, ihrerseits die Löhne zu drücken und die Arbeitsbedingungen weiter zu verschlechtern. Der Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 06 (MH 06) ist ein Angriff auf alle Lohnabhängigen und auf die BenutzerInnen des Service public und muss dementsprechend von ihnen, d. h. von der Mehrheit der Bevölkerung und von ihren Organisationen zurückgewisen und bekämpft werden.

Auf Kampfmassnahmen darf nicht verzichtetet werden! Gegen Lohnkürzung hilft nur der Streik: Die Arbeitgeber (ob Privatpersonen oder der Staat) verstehen nur diese Sprache. Wir rufen zu einer starken Mobilisierung in den nächsten Wochen auf, mit einem unmittelbaren Ziel: Der Regierungsrat muss die Lohnkürzung und die anderen angekündigten Massnahmen ersatz- und bedingungslos zurückziehen.

Wir rufen zudem die Personalverbände und Gewerkschaften des Kantons Zürich dazu auf, vom Irrweg der "flankierenden Massnahmen" wegzukommen und sich dem Kampf für elementare Sozialrechte wie Lohn und Service public anzuschliessen.

Die Lohnabhängigen haben schon bezahlt! Schluss mit dem Kürzen! Das Geld dort holen, wo es ist: Bei den Bonzen und den Superreichen!

 

 


Bewegung für den Sozialismus (BFS)
Postfach 8707, 8036 Zürich