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Nein zu Lohnabbau und Sozialkahlschlag !

Flyer der BFS-Zürich vom 07. April 2005

Um satte 480 Millionen Franken will der Zürcher Regierungsrat (2 SP, 1 GrünLiberale, 2 SVP, 2 FDP) die Löhne der Angestellten des Kantons in den nächsten drei Jahren kürzen. Die am 23. März angekündigte, lineare Lohnkürzung um 3%, die Streichung des Teuerungsausgleichs und die Reduktion der Beförderungsquote entsprechen einer Kürzung der gesamten Lohnsumme um 4.5%. Die Befristung der Lohnkürzung auf die Jahre 2006-2008 ist ein schlechter Witz. Mit der bereits für das Jahr 2008 in Aussicht gestellten Besoldungsrevision will der Regierungsrat den Lohnabbau unumkehrbar machen. Das Einzige was - nach dem Willen des Regierungsrates - befristet bleiben wird, sind die den ArbeitnehmerInnen zuge-standenen, kümmerlichen zwei zusätzlichen Ferientage pro Jahr. Dieser Lohnabbau bedeutet einen massiven Einschnitt für die beim Kanton angestellten ArbeitnehmerInnen und ihre Familien. Es kann nur eins geben: die Lohnkürzung muss aufs Schärfste verurteilt und zurückgewiesen werden.

Lange Liste des Kahlschlags

Schon vor ziemlich genau zwei Jahren, am 8. Mai 2003 hat die Zürcher Kantonsregierung mit dem sogenannten Sanierungsprogramm 04 einen grossangelegten Angriff auf die Beschäftigten und Benutzer-Innen des öffentlichen Dienstes gestartet. Das Abbauprogramm im Umfang von rund 2 Milliarden Franken ist derzeit in der Umsetzung begriffen.

Zur Erinnerung: um 1.5 Milliarden, verteilt auf 144 Einzelmassnahmen werden damit die öffentlichen Leistungen im Kanton Zürich demontiert. Etwa 1'700 Angestellte (1'230 Vollstellen) werden dadurch ihre Arbeitsstelle verlieren oder haben sie zum Teil schon verloren (Entlassung von rund 250 Volks-schullehrkräften. Entlassungen in der integrierten Psychiatrie Winter-thur (Ipw), beim Amt für Landschaft und Natur, im Hochbauamt, in den Zürcher Gefängnissen, der Klinik Sonnenbühl, im Amt für Abfall, Wasser Energie und Luft (AWEL) und beim kantonalen Steueramt).

Eine halbe Milliarde Franken beträgt der Anteil des verbleibenden Personals am Sanierungsprogramm04, den es über versteckten Lohnaubbau zu leisten hat (Halbierung des Teuerungsausgleichs für 2004 und 2005, Aussetzung des Stufenanstiegs 2004-07, etc).

Im Sommer des vergangenen Jahres doppelte der Regierungsrat mit dem sogenannten „Massnahmenplan Haushaltgleichgewicht 2006“ MH06 nach. Zusätzlich zum laufenden Kahlschlag mit dem Sanierungsprogramm 04 sollen aufwandseitig weitere 1.2 Milliarden gekürzt werden. Die angekündigte lineare Lohnkürzung ist ein Bestandteil dieses Abbauprogramms.

Blickt man zeitlich etwas weiter zurück stellt man fest, dass Lohnabbau beim kantonalen Personal seit 1991 Methode hat. Nach einer zwölfjährigen Phase von 1979 bis 1990 mit ausgeglichenen Rechnungsabschlüssen wird seit 1991 immer weiter an der „Sparschraube“ gedreht mit fatalen Folgen für den „öffentlichen Dienst“ und die in diesem Bereich arbeitenden Personen. 7% beträgt der Reallohnverlust in diesen Jahren. Für die nicht ausgeglichene Teuerung kommen nochmals 4% dazu. Das bedeutet zum Beispiel für eine Büroangestelle oder einen Facharbeiter beim Kanton (Lohn-klasse 6, ca. 55'000 Fr./Jahr) einen Lohnverlust von 80'000 Franken in den 13 Jahren. Bei einer Kranken-schwester oder einem Sozialarbeiter (Lohnklasse 14, ca. 78'000 Fr./Jahr) einen Verlust von 115'000 Franken in diesem Zeitraum.

Über Reichtum und seine Umverteilung

Am Montag dieser Woche (04. April 2005) hat der Kantonsrat eine parlamentarische Initiative der FDP unterstützt. Ziel dieser Initiative ist die Senkung des Steuertarifs für Einkommen über 224'000 Franken bei Einzelpersonen oder 311'000 Franken bei Ehepaaren (Streichung der 13. und höchsten Progressionsstufe des Steuertarifs).

Parallel zum Kahlschlag und Lohnabbau geht damit auch das Gewähren von Steuergeschenken an die Reichen munter weiter. Es ist absehbar, dass auch für dieses erneute Steuer-geschenk an die Reichen in der Höhe von 60 Millionen jährlich, die Beschäftigten und BenützerInnen der öffentlichen Dienste zur Kasse gebeten werden.

In den letzten 20 Jahren hat der Kanton durchschnittlich für über 800 Millionen Franken, Jahr für Jahr den Bonzen und Reichen an Steuer-geschenken gemacht. Insgesamt verbuchte der Kanton zwischen 1983 und 1999 Mindereinnahmen von 22 Milliarden Franken, während sich das kantonale Volkseinkommen in der gleichen Zeitspanne ver-doppelte. Das beantwortet die Frage, woher das Geld für die öffentlichen Dienste eigentlich geholt werden müsste: Bei den Reichen und bei den Konzernen, die von diesen Steuergeschenken profitiert haben.

Ein weiterer Angriff auf die Lohnabhängigen

Überall werden die Arbeitsbedingungen verschlechtert. Ein aktuelles Beispiel: Die Ausweitung der sogennanten Personenfreizügigkeit im Rahmen der Bilateralen Abkom-men, begleitet von wirkungslosen "flankierenden Massnahmen", wird den Menschen (ob In- oder Aus-länderInnen) nur Lohn- und Sozial-dumping bringen. Die Gewerkschaftsführungen haben es unterlassen, für eine Verbesserung der Rechte am Arbeitsplatz (Mindestlöhne, Kündigungsschutz, etc.) zu kämpfen und ihre Unterstützung für das Paket der Bilateralen II von substantiellen Verbesserungen abhängig zu machen. Dabei war es für die Bosse unabdingbar, die Gewerkschaften mit "ins Boot" zu holen (wie der Arbeitgeber-Direktor Peter Hasler in der Weltwoche vom 17.3.05 bestätigt hat).

Es ist kein Zufall, dass die Zürcher Kantonsregierung sich des irreführenden Begriffs der „flankierenden Massnahmen“ bedient, um ihren Angriff auf die Angestellten des Kantons, die den Service public (Gesundheit, Schulen, Verwaltung, usw.) garantieren, zu rechtfertigen. Sie dürfte dabei auch von der sozialdemokratisch geführten Stadtregierung von Winterthur gelernt haben, wie dem Personal erfolgreich der Lohn gekürzt werden kann (Abstimmung vom 23.Januar 2005).

Unverzeihlich ist dabei, dass die Spitzen der Personalverbände für diese Mogelpackung auf Widerstand gegen den Lohnkahlschlag verzichten. Sogar die NZZ findet es „erstaunlich, wie kraftlos der Protest der Personalverbände gegen die Lohnkürzung ausfällt“ (24.3.05). Oder wie es Regierungsrat Christian Huber in einem Interview mit dem Tagesanzeiger formuliert: „Es wundert mich doch sehr, dass die Parteien - auch die bürgerlichen - sich im Moment noch gewerkschaftlicher geben als die Gewerk-schaften“ (Tages-Anzeiger 30. März 05). Dabei macht sich der Kanton als Arbeitgeber mit diesen Massnahmen zum Vorreiter des Lohnklaus: Der Kanton wird damit die Bosse in der Privatwirtschaft ermuntern, ihrerseits die Löhne zu drücken und die Arbeitsbedingungen weiter zu verschlechtern.

Der Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 06 (MH 06) ist ein Angriff auf alle Lohnabhängigen und auf die BenutzerInnen des Service public und muss dementsprechend von ihnen, d. h. von der Mehrheit der Bevölkerung und von ihren Organisationen zurückgewiesen und bekämpft werden.

Auf Kampfmassnahmen darf nicht verzichtetet werden! Gegen Lohn
kürzung hilft nur der Streik: Die Arbeitgeber (ob Privatpersonen oder der Staat) verstehen nur diese Sprache. Wir rufen zu einer starken Mobilisierung in den nächsten Wochen auf, mit einem unmittelbaren Ziel: Der Regierungsrat muss die Lohnkürzung und die anderen angekündigten Massnahmen ersatz- und bedingungslos zurückziehen.

Wir rufen zudem die Personalverbände und Gewerkschaften des Kantons Zürich dazu auf, vom Irrweg der "flankierenden Massnahmen" wegzukommen und sich dem Kampf für elementare soziale Rechte wie Lohn und Service public anzuschliessen.

07. April 2005