Um
satte 480 Millionen Franken will der Zürcher
Regierungsrat (2 SP, 1 GrünLiberale,
2 SVP, 2 FDP) die Löhne der Angestellten
des Kantons in den nächsten drei Jahren
kürzen. Die am 23. März angekündigte,
lineare Lohnkürzung um 3%, die Streichung
des Teuerungsausgleichs und die Reduktion der
Beförderungsquote entsprechen einer Kürzung
der gesamten Lohnsumme um 4.5%. Die Befristung
der Lohnkürzung auf die Jahre 2006-2008
ist ein schlechter Witz. Mit der bereits für
das Jahr 2008 in Aussicht gestellten Besoldungsrevision
will der Regierungsrat den Lohnabbau unumkehrbar
machen. Das Einzige was - nach dem Willen des
Regierungsrates - befristet bleiben wird, sind
die den ArbeitnehmerInnen zuge-standenen, kümmerlichen
zwei zusätzlichen Ferientage pro Jahr.
Dieser Lohnabbau bedeutet einen massiven Einschnitt
für die beim Kanton angestellten ArbeitnehmerInnen
und ihre Familien. Es kann nur eins geben: die
Lohnkürzung muss aufs Schärfste verurteilt
und zurückgewiesen werden.
Lange
Liste des Kahlschlags
Schon
vor ziemlich genau zwei Jahren, am 8. Mai 2003
hat die Zürcher Kantonsregierung mit dem
sogenannten Sanierungsprogramm 04 einen grossangelegten
Angriff auf die Beschäftigten und Benutzer-Innen
des öffentlichen Dienstes gestartet. Das
Abbauprogramm im Umfang von rund 2 Milliarden
Franken ist derzeit in der Umsetzung begriffen.
Zur Erinnerung: um 1.5 Milliarden, verteilt
auf 144 Einzelmassnahmen werden damit die öffentlichen
Leistungen im Kanton Zürich demontiert.
Etwa 1'700 Angestellte (1'230 Vollstellen) werden
dadurch ihre Arbeitsstelle verlieren oder haben
sie zum Teil schon verloren (Entlassung von
rund 250 Volks-schullehrkräften. Entlassungen
in der integrierten Psychiatrie Winter-thur
(Ipw), beim Amt für Landschaft und Natur,
im Hochbauamt, in den Zürcher Gefängnissen,
der Klinik Sonnenbühl, im Amt für
Abfall, Wasser Energie und Luft (AWEL) und beim
kantonalen Steueramt).
Eine halbe Milliarde Franken beträgt der
Anteil des verbleibenden Personals am Sanierungsprogramm04,
den es über versteckten Lohnaubbau zu leisten
hat (Halbierung des Teuerungsausgleichs für
2004 und 2005, Aussetzung des Stufenanstiegs
2004-07, etc).
Im
Sommer des vergangenen Jahres doppelte der Regierungsrat
mit dem sogenannten „Massnahmenplan Haushaltgleichgewicht
2006“ MH06 nach. Zusätzlich zum laufenden
Kahlschlag mit dem Sanierungsprogramm 04 sollen
aufwandseitig weitere 1.2 Milliarden gekürzt
werden. Die angekündigte lineare Lohnkürzung
ist ein Bestandteil dieses Abbauprogramms.
Blickt
man zeitlich etwas weiter zurück stellt
man fest, dass Lohnabbau beim kantonalen Personal
seit 1991 Methode hat. Nach einer zwölfjährigen
Phase von 1979 bis 1990 mit ausgeglichenen Rechnungsabschlüssen
wird seit 1991 immer weiter an der „Sparschraube“
gedreht mit fatalen Folgen für den „öffentlichen
Dienst“ und die in diesem Bereich arbeitenden
Personen. 7% beträgt der Reallohnverlust
in diesen Jahren. Für die nicht ausgeglichene
Teuerung kommen nochmals 4% dazu. Das bedeutet
zum Beispiel für eine Büroangestelle
oder einen Facharbeiter beim Kanton (Lohn-klasse
6, ca. 55'000 Fr./Jahr) einen Lohnverlust von
80'000 Franken in den 13 Jahren. Bei einer Kranken-schwester
oder einem Sozialarbeiter (Lohnklasse 14, ca.
78'000 Fr./Jahr) einen Verlust von 115'000 Franken
in diesem Zeitraum.
Über
Reichtum und seine Umverteilung
Am
Montag dieser Woche (04. April 2005) hat der
Kantonsrat eine parlamentarische Initiative
der FDP unterstützt. Ziel dieser Initiative
ist die Senkung des Steuertarifs für Einkommen
über 224'000 Franken bei Einzelpersonen
oder 311'000 Franken bei Ehepaaren (Streichung
der 13. und höchsten Progressionsstufe
des Steuertarifs).
Parallel
zum Kahlschlag und Lohnabbau geht damit auch
das Gewähren von Steuergeschenken an die
Reichen munter weiter. Es ist absehbar, dass
auch für dieses erneute Steuer-geschenk
an die Reichen in der Höhe von 60 Millionen
jährlich, die Beschäftigten und BenützerInnen
der öffentlichen Dienste zur Kasse gebeten
werden.
In den letzten 20 Jahren hat der Kanton durchschnittlich
für über 800 Millionen Franken, Jahr
für Jahr den Bonzen und Reichen an Steuer-geschenken
gemacht. Insgesamt verbuchte der Kanton zwischen
1983 und 1999 Mindereinnahmen von 22 Milliarden
Franken, während sich das kantonale Volkseinkommen
in der gleichen Zeitspanne ver-doppelte. Das
beantwortet die Frage, woher das Geld für
die öffentlichen Dienste eigentlich geholt
werden müsste: Bei den Reichen und bei
den Konzernen, die von diesen Steuergeschenken
profitiert haben.
Ein weiterer Angriff
auf die Lohnabhängigen
Überall
werden die Arbeitsbedingungen verschlechtert.
Ein aktuelles Beispiel: Die Ausweitung der sogennanten
Personenfreizügigkeit im Rahmen der Bilateralen
Abkom-men, begleitet von wirkungslosen "flankierenden
Massnahmen", wird den Menschen (ob In-
oder Aus-länderInnen) nur Lohn- und Sozial-dumping
bringen. Die Gewerkschaftsführungen haben
es unterlassen, für eine Verbesserung der
Rechte am Arbeitsplatz (Mindestlöhne, Kündigungsschutz,
etc.) zu kämpfen und ihre Unterstützung
für das Paket der Bilateralen II von substantiellen
Verbesserungen abhängig zu machen. Dabei
war es für die Bosse unabdingbar, die Gewerkschaften
mit "ins Boot" zu holen (wie der Arbeitgeber-Direktor
Peter Hasler in der Weltwoche vom 17.3.05 bestätigt
hat).
Es ist kein Zufall, dass die Zürcher Kantonsregierung
sich des irreführenden Begriffs der „flankierenden
Massnahmen“ bedient, um ihren Angriff
auf die Angestellten des Kantons, die den Service
public (Gesundheit, Schulen, Verwaltung, usw.)
garantieren, zu rechtfertigen. Sie dürfte
dabei auch von der sozialdemokratisch geführten
Stadtregierung von Winterthur gelernt haben,
wie dem Personal erfolgreich der Lohn gekürzt
werden kann (Abstimmung vom 23.Januar 2005).
Unverzeihlich ist dabei, dass die Spitzen der
Personalverbände für diese Mogelpackung
auf Widerstand gegen den Lohnkahlschlag verzichten.
Sogar die NZZ findet es „erstaunlich,
wie kraftlos der Protest der Personalverbände
gegen die Lohnkürzung ausfällt“
(24.3.05). Oder wie es Regierungsrat Christian
Huber in einem Interview mit dem Tagesanzeiger
formuliert: „Es wundert mich doch sehr,
dass die Parteien - auch die bürgerlichen
- sich im Moment noch gewerkschaftlicher geben
als die Gewerk-schaften“ (Tages-Anzeiger
30. März 05). Dabei macht sich der Kanton
als Arbeitgeber mit diesen Massnahmen zum Vorreiter
des Lohnklaus: Der Kanton wird damit die Bosse
in der Privatwirtschaft ermuntern, ihrerseits
die Löhne zu drücken und die Arbeitsbedingungen
weiter zu verschlechtern.
Der Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 06
(MH 06) ist ein Angriff auf alle Lohnabhängigen
und auf die BenutzerInnen des Service public
und muss dementsprechend von ihnen, d. h. von
der Mehrheit der Bevölkerung und von ihren
Organisationen zurückgewiesen und bekämpft
werden.
Auf Kampfmassnahmen darf nicht verzichtetet
werden! Gegen Lohnkürzung
hilft nur der Streik: Die Arbeitgeber (ob Privatpersonen
oder der Staat) verstehen nur diese Sprache.
Wir rufen zu einer starken Mobilisierung in
den nächsten Wochen auf, mit einem unmittelbaren
Ziel: Der Regierungsrat muss die Lohnkürzung
und die anderen angekündigten Massnahmen
ersatz- und bedingungslos zurückziehen.
Wir rufen zudem die Personalverbände und
Gewerkschaften des Kantons Zürich dazu
auf, vom Irrweg der "flankierenden Massnahmen"
wegzukommen und sich dem Kampf für elementare
soziale Rechte wie Lohn und Service public anzuschliessen.
07.
April 2005
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