Liebe
KollegInnen, die Diskussion über „politischen
Streik“ oder gar „Generalstreik“
hat seit der Agenda 2010 wieder zugenommen,
mit der Auseinandersetzung um die Rente mit
67 hat sie sich noch einmal intensiviert:
Lafontaines Positionierung pro Generalstreik
und die Aufforderung an die Gewerkschaften,
da nicht so zögerlich zu sein, ist überall
noch präsent. Sogar in der großen
Tarifkommission der Baden- Württembergischen
IG Metall war die Debatte durch einen Beitrag
des Esslinger Bevollmächtigten kurz aufgeblitzt,
wurde aber nicht mit der Suche nach praktischen
Konsequenzen aufgegriffen, was die meisten
von uns auch ziemlich überrascht hätte.
Über 300 000 KollegInnen haben Ende Januar
an den Aktionen der IG Metall gegen die Rente
mit 67 teilgenommen. Und mindestens ein Teil
von ihnen war während der Arbeitszeit
auf der Straße und hat sich damit zweifellos
das Recht zum politischen Streik genommen,
was hierzulande als illegal gilt und allein
schon deshalb hohe Aufmerksamkeit bekommt
– von Gegnern wie Befürwortern.
So unübersehbar wie der politische Charakter
dieser Arbeitsniederlegungen ist aber auch
eins: die gesamte Gegenwehr gegen die Rente
mit 67 war von Anfang an so angelegt, dass
sie die Rente mit 67 nicht verhindern konnte.
Kein Mensch hat geglaubt, dass so eine begrenzte
Aktion in der allerletzten Phase der Behandlung
im Parlament irgendetwas verhindern kann.
Das hat kein Protestierender geglaubt, keiner
von denen, die deshalb gar nicht erst mit
raus gegangen sind, und die, die dazu aufgerufen,
hatten erst recht nicht. Die IG Metall-Spitze
z.B. hatte sich ja schon sehr frühzeitig
von der Perspektive abgesetzt, die Rente mit
67 kampfweise zu verhindern. Längst vor
den großen DGB-Demonstrationen am 21.Oktober
2006 wurde stattdessen auf die Verlängerung
der Altersteilzeitregelungen gesetzt und dieser
Deal der Sozialdemokraten in der Gewerkschaftsspitze
mit den Sozialdemokraten in der Großen
Koalition so oder so ähnlich verabredet.
Unübersehbar ist weiter: mit diesem Deal,
dem Verzicht, die Rente mit 67 durch eine
breite, kämpferische Mobilisierung zu
kippen, ist die große Masse der lohnabhängig
Beschäftigten der Rente mit 67 ausgeliefert
worden und damit der Altersarmut. Denn Altersteilzeit
ist eben nur für einen beschränkten
Teil der Klasse in noch relativ anständig
bezahlten Jobs eine machbare Alternative.
Und so betrachtet relativiert sich der Erfolg
der Mobilisierungen im Januar, es sei denn
man will sich selbst und anderen was in die
Tasche lügen. Ich soll mit diesem Einleitungsbeitrag
zu unserer Diskussion über den politischen
Streik seit 1945 einen historischen Rückblick
geben und daraus ein paar Schlussfolgerungen
ziehen. Eine Schlussfolgerung gleich am Anfang:
Ich glaube, gerade wir Gewerkschaftslinke
sollten aufpassen, dass wir den politischen
Streik nicht in falschem Gegensatz zu ökonomischen
Streiks setzen, den politischen Streik als
den eigentlichen, den klassenpolitisch bedeutenden
überhöhen. Das wäre gewissermaßen
nur ein Reflex darauf, dass er in der BRD,
anders als in den meisten andern europäischen
Ländern, als illegal behandelt und von
den Spitzen der Gewerkschaften auch so akzeptiert
wird.
Man braucht da gar keine Klassiker wie Rosa
und Wladimir Iljitsch zu zitieren, die vor
100 Jahren auch hier in Stuttgart beim Sozialistenkongress
von solchen schematischen Trennungen abgeraten
haben. Sie haben immer darauf hingewiesen,
dass es zwischen beiden Wechselwirkungen gibt,
und dass es eine Dynamik gibt, die aus einer
ursprünglich scheinbar reinökonomischen
Auseinandersetzung schnell eine mit politischer
Qualität und Zielsetzung werden lässt.
Wir Gewerkschaftslinke sollten also vielmehr
darüber diskutieren, wie Kämpfe
geführt werden müssen, mit denen
die Kräfteverhältnisse gegen das
Kapital wirklich verschoben werden können,
wie man Teilkämpfe zu Auseinandersetzungen
mit höherer Durchschlagskraft zusammenführen
kann – um die bitter nötigen Erfolgserfahrungen
vermitteln, bestenfalls sie gewinnen zu können,
statt getrennt zu marschieren und getrennt
geschlagen zu werden.
Das alles heißt für uns also: genauer
hinschauen. Denn die schlichte Tatsache, ob
ein geführter Kampf nach deutscher Arbeitsrechtsprechung
als „politischer Streik“ einzuordnen
ist oder nicht, sagt noch nicht all zu viel
über seinen Beitrag zur Verschiebung
der Kräfteverhältnisse.
Definitorisches
– oder: Rechtsfragen sind Machtfragen
Politische
Streiks gelten in Deutschland als „unerlaubte
Einflussnahme auf die Organe der parlamentarischen
Demokratie“ – und damit als verboten,
weil die Damen und Herren Abgeordneten ja
ihre Entscheidung angeblich nur beeinflusst
vom eigenen Gewissen fällen sollen.
Dem Otto Normalgewerkschafter und der Anna
Normal- oder Prekärarbeiterin erscheint
das so: Das war schon immer so in unserer
ach so demokratischen Republik, weil das in
der Verfassung steht. Schließlich sagen
das alle von Dieter Hundt über Franz
Müntefering bis zum DGBChef Michael Sommer.
Stimmt aber gar nicht! Es gibt keine Gesetzgebung,
die politische Streiks verbieten würde.
Das Grundgesetz, Art. 9 Abs. 3, schützt
neben Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie
auch ausdrücklich „Arbeitskämpfe,
die zur Wahrung und Förderung der Arbeits-
und Wirtschaftsbedingungen“ geführt
werden. Das Streikrecht hat in den Verfassungstexten
definitiv nicht die Einschränkungen,
die heute als „Verbot politischer Streiks“
im öffentlichen Bewusstsein sind. Nein,
die wurden erst einige Jahre später durch
Arbeitsgerichtsentscheidungen, also durch
das so genannte „Richter-Recht“
vorgenommen, nachdem sich nach der Befreiung
vom Faschismus die kapitalistische Ordnung
wieder stabilisiert und durchgesetzt hatte.
Die Urteile dieser Arbeitsgerichte spiegeln
gewissermaßen die fürs Kapital
Anfang der 50er Jahre verbesserten Kräfteverhältnisse
wider.
Diese herrschende arbeitsrechtliche Diskussion
sagt also: Politisch und damit illegal ist
ein Streik, wenn Kampfzieladressat und Kampfmitteladressat
nicht dieselben sind, – d.h. wenn ein
Streik sich z.B. gegen die Regierung richten,
aber den Arbeitgeber treffen und schädigen
würde. Ein Arbeitsrechtler namens Nipperdey,
der natürlich auch schon unter den Nazis
„Recht“ gesprochen hatte, formulierte
diesen bis heute dominierenden Rechtsstandpunkt,
dass politische Streiks „Eingriffe in
das Recht am eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb“ und deshalb rechtswidrig
seien. Das wäre also z.B. der Fall bei
Streiks gegen die Agenda 2010. Diese Logik
stellt offensichtlich ausdrücklich das
Recht, unbehindert Geschäfte machen zu
dürfen, über das Recht der großen
Mehrheit, für ihre sozialen Bedürfnisse
wirkungsvoll zu kämpfen.
Wolfgang Abendroth, der renommierte Politologe
aus der Arbeiterbewegung, hielt seinerzeit
dagegen: „Politisch“ sei nur ein
Streik, der überhaupt keinen Bezug zur
Arbeitswelt hätte. Denn im Kapitalismus
enthalte jeder Streik ein politisches Moment
und eine klare Abgrenzung zwischen politischen
und ökonomischen sei oft nicht möglich.
Nach seiner Definition wären Streiks
gegen die Agenda 2010 und die Rente mit 67
keine letztlich politischen, sondern legale
„arbeitsrechtliche“ Streiks, da
sie Wirtschaftsund Arbeitsbedingungen betreffen,
und nicht den Staat als ganzes, wie z.B. Streiks
gegen einen Krieg. Aber, Kolleginnen und Kollegen,
ist da nicht sogar der große Wolfgang
Abendroth, unter dem Druck der kapitalistischen
Restauration, nicht etwas zu kurz gesprungen?
Sind nicht die ersten Opfer jeder Militarisierung,
bevor der erste Schuss gefallen ist, immer
unsere demokratischen Rechte, unsere Rechte
als lohnabhängig Beschäftigte!?
Wir sollten es da mit dem Staats-Verständnis
des alten Marx halten: der Staat ist „ideeller
Gesamtkapitalist“, der geschäftsführende
Ausschuss des Gesamt-Kapitals, der Politik
in dessen Interesse macht. Oder mit Tucholsky,
der über die Sozialdemokraten gespottet
hat: „Sie dachten, sie seien an der
Macht – dabei waren sie nur an der Regierung!“
Die Tatsache jedenfalls, dass Gegenwehr gegen
massivste Eingriffe in die kollektive Daseinsvorsorge
– wie die Agenda 2010 oder die Rente
mit 67 – mit gravierenden direkten und
indirekten Auswirkungen auf die Arbeitskraft,
als illegal bezeichnet und mit Verfolgung
bedroht werden, und zwar egal ob unter schwarz-gelben,
rot-gelben oder rot-grünen Regierungen,
zeigt, wie wenig „neutral“ dieser
Staat ist.
Vorneweg: von den wenigen Streiks, die im
Allgemeinen als politische definiert werden,
waren alle bis auf einen (nämlich der
Zeitungsstreik in der Auseinandersetzung um
die Betriebsverfassung 1952) so genannte Demonstrationsstreiks,
keine Erzwingungsstreiks. D.h. sie waren Aktionen
mit relativ enger zeitliche Begrenzung, Demonstrationen
der Mobilisierungsfähigkeit, ein Schlaglicht
auf die bestehenden Kräfteverhältnisse.
Die Frage nach Sieg oder Niederlage bei der
kampfweisen Durchsetzung der Streikziele wird
damit zunächst gar nicht direkt aufgeworfen,
und je nachdem wie groß der Basis- Druck
ist, bieten Demonstrationsstreiks sich natürlich
auch an als Ventile zum Dampf ablassen. Die
„Generalstreiks“ in andern europäischen
Ländern, auf die wir uns in der Diskussion
immer gerne beziehen, sind übrigens meistens
Demonstrationsstreiks.
Der
Generalstreik 1948
In
den ersten Jahren nach der Befreiung von der
faschistischen Diktatur gab es einen breiten
antikapitalistischen Konsens in der Bevölkerung:
Der Kapitalismus und seine Repräsentanten
waren wegen der Förderung und Verflechtung
mit dem Nazi-System und den katastrophalen
Folgen diskreditiert. Antifaschisten und Parteien
der Arbeiterbewegung hatten im Alltag des
Wiederaufbaus eine starke Position, selbst
die CDU musste mit ihrem Ahlener Programm
dieser Situation Rechnung tragen. Welches
Wirtschaftssystem sich letztlich durchsetzen
würde, war noch nicht entschieden.
Programme wie das Ahlener der CDU sind das
eine, die reale Politik das andere: Im „Wirtschaftsrats
der Bi-Zone“, geleitet von Ludwig Erhard,
forcierte dieselbe CDU mit Marshallplan und
Währungsreform eine Politik, die Marktwirtschaft
und kapitalistische Restauration möglichst
schnell festigen sollte. SPD und Gewerkschaften
wollten dagegen demokratisch kontrollierte
Lenkungsgremien für die Wirtschaft. Auf
der „Interzonen-Konferenz“ der
Gewerkschaften forderten sie den „Aufbau
eines Systems geplanter und gelenkter Wirtschaft
und die Vergesellschaftung der für die
Lenkung der Gesamtwirtschaft wichtigen Schlüsselindustrien,
Kreditund Versicherungsinstitute“. Gemeint
war damit nicht die direkte demokratische
Kontrolle durch die Produzenten, sondern Konzepte
wie die „Wirtschaftsdemokratie“,
die schon in der Weimarer Zeit formuliert
worden waren: paritätische Vertretung
der Gewerkschaften in diesen Lenkungsgremien
für die Wirtschaft – nicht Vergesellschaftung
durch Gemeineigentum, demokratische Planung
der gesellschaftlichen Prioritäten und
Arbeiterkontrolle über die Produktion.
Für ihre wirtschaftsdemokratischen Forderungen
traten die Gewerkschaftsführungen zunächst
durchaus kämpferisch auf. Mit zunehmenden
parlamentarischen Illusionen reduzierten sich
die Forderungen aber immer mehr auf die paritätische
Mitbestimmung – in der irrigen Hoffnung
auf Mehrheiten der SPD im Parlament.
Tatsächlich war einer der wichtigsten
Gründe für diese Zurückhaltung
der Gewerkschaftsführungen ihre Angst,
dass große Massenmobilisierungen eine
Radikalisierung beschleunigen und den kommunistischen
Einfluss vergrößern könnten.
Dazu kommt: 1947 ist schon das dritte Jahr
mit einer furchtbaren Ernährungskrise,
mit Massendemonstrationen im Ruhrgebiet, mit
politische Streiks gegen die Demontagepolitik
der Alliierten und für die „Entflechtung“
der Großkonzerne. „Die Gruben
in des Volkes Hand!“ hieß die
Parole der 300 000 streikenden Kumpels im
Bergarbeiterstreik im April 1947. Im Juni
1948 wird dann das so genannte „Bewirtschaftungsgesetz“
gegen die Stimmen von SPD und KPD im Wirtschaftsrat
der britisch- amerikanischen Zone durchgesetzt.
Im selben Monat wird noch die Währungsreform
beschlossen mit zwei Folgen. Erstens ist damit
die Durchsetzung der Marktwirtschaft einen
entscheidenden Schritt weiter. Zweitens führt
das zu drastischen Preissteigerungen bei anhaltendem
Lohnstop, was die miserable Versorgungslage
der Masse der Bevölkerung weiter verschlechtert.
Mit einer Welle von Demonstrationen und Massenstreiks
hatte sich bereits im Januar und Februar 1948
der Protest geäußert: In Bayern
und Baden-Württemberg waren über
eine Million an Streiks und einem 24-stündigen
Generalstreik beteiligt. Die vor diesem Hintergrund
zunehmenden Forderungen an der Gewerkschafts-
Basis nach einem republikweiten Generalstreik
setzten die DGB-Führung derart unter
Druck, dass sie einem flächendeckendem
Generalstreik zustimmen musste, um die Kontrolle
nicht zu verlieren. Wie wir alle schon erlebt
haben, fehlt den Herrschenden mitunter die
Fähigkeit, Stimmungslagen richtig einzuschätzen
– so auch damals in dieser angespannten
Situation: Mit seinen scharfen Angriffen auf
die Gewerkschaften („seelenlose Bonzokratie“)
goss Ludwig Erhard weiter Benzin ins Feuer
und zwang den DGB damit weiter nach vorn.
Als Streikforderung wurde ein 10-Punkte-Forderungskatalog
verabschiedet, eine Kombination aus ökonomischen
und politischen Forderungen an Unternehmer,
Militärregierung und Wirtschaftsrat.
Dabei stand im Zentrum: Erlass eines Preisstopps,
Produktion von preiswerten Massenkonsumgütern,
Korrektur der Währungsreform, Erhalt
und Ausbau von Plan-Elementen bis zur Überführung
der Banken und Grundstoffindustrie in Gemeineigentum
und die Einführung der paritätischen
Mitbestimmung durch die Gewerkschaften.
Bereits vor dem Generalstreik kam es beim
Stuttgarter Streik und den Demonstrationen
am 28.10.1948 zu heftigen Auseinandersetzungen
mit der Polizei, bei denen die US-Militärpolizei
Tränengas und Panzer einsetzte. Das schüchterte
die Gewerkschaftsführungen so ein, dass
sie für den Tag des Generalstreiks alle
Kundgebungen und Demonstrationen untersagten,
der Generalstreik wurde zur „Arbeitsruhe“
umbenannt. Trotzdem beteiligten sich an diesem
12. November 1948 9,2 Millionen von über
11 Millionen ArbeiterInnen und Angestellte
– d.h. es gab dreimal so viel Streikende
wie in den nächsten 20 Jahren zusammen!
Mehr als die Hälfte der Streikenden müssen
bei damals rund 4 Millionen DGBMitgliedern
Unorganisierte gewesen sein. Das bestätigt
die Erfahrungen, auf die Rosa Luxemburg schon
in ihrer Arbeit über die russische Revolution
von 1905 hingewiesen hatte: Wo auf Massenmobilisierung
gesetzt wird, werden auch Massen von Unorganisierten
mitgerissen, was eher in Organisierungserfolge
umzumünzen ist, als jahrelange Sisyphusarbeit
in Perioden von Ruhe und Stillstand.
Die Frage, ob der Streik für politische
Forderungen legal oder illegal sei, stellte
sich angesichts der Breite der Massenaktion
erst gar nicht – weder seitens der Militärregierung
noch der „provisorischen“ deutschen
oder der Unternehmer. Auch hier zeigte sich:
Rechtsfragen sind Machtfragen, und eine scharfe
Trennung politischer und ökonomischer
Momente ist weder möglich noch sinnvoll.
Im Rückblick bleibt festzuhalten: Der
schon widerwillig ausgerufene Generalstreik,
der zum Schluss sogar zum „Demonstrationsstreik
ohne Demonstrationen“ degradiert wurde,
war nicht Teil einer Strategie, die ernsthaft
die Machtfrage aufwerfen wollte im Sinne einer
Überwindung des Kapitalismus. Das Ziel
der SPD-Mehrheiten in der DGB-Spitze blieb
beschränkt darauf, „aufeinander
abgestimmte Lohn, Preis und Produktionspolitik“
von Kapitaleignern gemeinsam mit den Gewerkschaften
durch Mitbestimmung durchzusetzen.
Der Generalstreik vom November 1948 konnte
also nicht mehr als eindrucksvoll die potentielle
Macht der Arbeiterklasse zeigen, er sollte
aber offensichtlich die wachsende Wut kanalisieren
und Dampf ablassen, er war damit nicht einmal
ein Versuch, die Restauration der kapitalistischen
Verhältnisse zu verhindern.
Der
Kampf um Montan-Mitbestimmung und Betriebsverfassung
1950 –1953
Zur
Gründungszeit der Bundesrepublik stand
noch, wie bereits gesagt, die Eigentumsverfassung
der Wirtschaft im Mittelpunkt der gewerkschaftlichen
und gesellschaftspolitischen Diskussion. Das
Münchner DGB-Programm forderte noch die
Sozialisierung der Schlüsselindustrien,
Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft in allen
wirtschaftlichen, personellen und sozialen
Fragen der Wirtschaftsführung und Wirtschaftsgestaltung,
d.h. konkret: Organe der Selbstverwaltung
in den Betrieben und gleichberechtigte Mitbestimmung
von Kapitalbesitzern und Gewerkschaften in
den Aufsichts- und Verwaltungsräten,
weil aus Sicht des DGB ein Ausgleich zwischen
Kapital und Arbeit grundsätzlich möglich
sei.
In der Praxis haben sich diese Forderungen
immer weiter auf die paritätische Mitbestimmung
in den Aufsichtsräten reduziert, die
dann 1947 in der Montanindustrie eingeführt
wurde, übrigens mit ausdrücklicher
Zustimmung der noch aus der Faschismus-Zeit
kompromittierten und deshalb geschwächten
Unternehmer. Diese Kompromissbereitschaft
aus einer Position der Unsicherheit und Schwäche
heraus änderte sich aber rasant mit der
Veränderung der wirtschaftlichen Lage
ab 1950, dem sog Korea-Boom. Die Adenauer-Regierung
wollte die Montanmitbestimmung wieder rückgängig
machen, und für dieselben Industriellen,
die drei Jahre vorher „aufrichtige Bereitschaft
den Belegschaften und Gewerkschaften volle
Mitwirkungsrechte einzuräumen“
beteuert hatten, waren das plötzlich
schon wieder „bolschewistische Ideen“.
Nach ergebnislosen Verhandlungen wurde von
IG Metall und IG Bergbau für den 1.Februar
1951 ein flächendeckender Streik für
den gesamten Montanbereich angekündigt.
Und hier, Ende 1950, tauchte in der Gegenoffensive
von Kapital und Regierung, konkret von Adenauer
in einem Brief an DGB-Vorsitzenden Böckler,
zum ersten Mal die Behauptung auf, ein derartiger
Streik sei verfassungswidrig. Letztlich lenkte
Adenauer trotzdem ein, die Montanmitbestimmung
blieb erhalten, sogar noch auf den Bergbau
ausgeweitet. Die Gewerkschaften werteten dies
als vollen Erfolg, kritische Historiker eher
als Preis, den die Regierung bereit war, für
die positive Haltung des DGB zu einem deutschen
„Wehrbeitrag“ und der diskutierten
Wiederbewaffnung Deutschlands zu bezahlen.
Der Massenstreik wurde also abgesagt. Die
Erwartung, dass die verteidigte Montanmitbestimmung
den Durchbruch der paritätischen Mitbestimmung
für die übrige Wirtschaft bringen
würde, sollte sich schnell als Illusion
erweisen. Mehr noch: Dass die erhaltene Montanmitbestimmung
eher Ergebnis eines politischen Tauschgeschäfts
als das Resultat eines Massenkampfs war, kann
man als einen der Gründe für die
Niederlage der Gewerkschaften im Kampf um
die Betriebsverfassung ein Jahr später
sehen. Die erhaltene Montanmitbestimmung konnte
eben, weil an der Basis nicht als Kampferfolg
erlebt, nicht zur Verschiebung von Kräfteverhältnissen
gegen das Kapital führen.
Ein Jahr später wurde nach gescheiterten
Verhandlungen zwischen Unternehmern und Gewerkschaften
ein Betriebsverfassungsgesetz in den Bundestag
eingebracht, das die Forderungen der Gewerkschaften
nicht berücksichtigte, es war sogar schlechter
als die auf Länderebene geltenden Gesetze.
Der Öffentliche Dienst wurde durch ein
„Personalvertretungsgesetz“ mit
noch beschränkteren Arbeitnehmerrechten
abgespalten.
Daraufhin kündigte der DGB Kampfmaßnahmen
an unter dem Motto „Dieser Entwurf darf
nicht Gesetz werden“. Trotz der Angriffe
von Adenauer, der das jetzt wieder als grundgesetzwidrig
attackierte, muss die Resonanz in den Betrieben
enorm gewesen sein: Hunderttausende beteiligten
sich an Demonstrationen und Warnstreiks. Höhepunkt
und gleichzeitig Wendepunkt war der Zeitungsstreik
vom 27. bis 29.Mai 1952, der die Produktion
aller Zeitungen lahm gelegt hat.
Als sich zu diesem Zeitpunkt neue Verhandlungsmöglichkeiten
mit der Regierung abzeichneten, wurden –
trotz aller Dynamik in den Betrieben –
die Kämpfe abgebrochen, obwohl von Adenauer
nicht mehr als eine „ Prüfung der
DGB-Forderungen“ zugesagt wurde. Im
Rückblick wenig überraschend kam
dabei nichts heraus, die Kämpfe wurden
aber trotzdem nicht wieder aufgenommen, so
dass der Bundestag das Gesetz wie geplant
ungehindert verabschieden konnte. Die Niederlage
der Gewerkschaften wegen dieser Kapitulation
der DGB-Spitze und ihrer positive Haltung
zur Remilitarisierung hat zwar in den Gewerkschaften
zu scharfen Auseinandersetzungen geführt,
so musste z.B. der Vorsitzende Fette zurücktreten.
Gegen die laufende Entwicklung hin zu einer
Gewerkschaft, die Marktwirtschaft und Kapitalherrschaft
grundsätzlich befürwortet, konnte
diese Debatte aber nichts mehr ausrichten.
Der Boden für ein gesellschaftliches
Klima, in dem die Arbeitsrechtsprechung es
dann wagen konnte, die politischen Zeitungsstreiks
vom Mai 52 für illegal zu erklären,
war bereits vorbereitet. Das bestimmt die
herrschende Rechtsauffassung bis heute, und
da die „Meinung der Herrschenden die
herrschende Meinung“ ist, nimmt das
zunächst von Anna Normal- oder Prekär-Arbeiterin
bis Michael Sommer DGBChef jeder als gegebene
Größe an.
Mit einem entscheidenden, schönen Unterschied
zwischen den Millionen Annas an der Basis
und den Michels an der Spitze der Gewerkschaftsapparate
übrigens: Dass unsere KollegInnen dann,
wenn sie erst mal in Bewegung sind, wenn es
um wirkungsvolle Kampfformen geht, überhaupt
nicht besonders legalistisch sind und einen
sicheren Instinkt dafür haben, wie sehr
Rechtsfragen Machtfragen sind. Das haben die
Schweinfurter Metaller mehrmals gezeigt mit
ihren Arbeitsniederlegungen gegen die Agenda
2010, die Stahlund die Bauarbeiter 1996 und
schon Jahre früher (Rheinhausen) mit
ihren Straßenblockaden, die Daimler-Belegschaften
im Streik gegen Kohls Kürzung der Lohnfortzahlung,
und noch nicht lange her die Mahle-Kollegen
auf der Stuttgarter Pragstrasse, die Bochumer
Opelaner, die Alstom-Kollegen in Mannheim
und die Freudenberger in Weinheim. Das wird
sich in Zukunft immer wieder beweisen, bis
wir in der gelebten, in der gestreikten Praxis
einfach durchgesetzt haben werden, dass politische
Streiks in der Bundesrepublik genauso normal
und legal sind wie in anderen Ländern
auch!
Wiederbewaffnung,
Notstandsgesetze, Brandt- Misstrauensvotum,
Mittelstreckenraketenstationierung , Anti-Streik-§
116 AFG
Zu
den als „politisch“ bezeichneten
Streiks gehören auch die Arbeitsniederlegungen,
die es von 1954 bis 1958 in den Auseinandersetzungen
um die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik
gegeben hat, um die Notstandsgesetze 1968,
um das Misstrauensvotum gegen die Brandt-Regierung
1972, gegen die Mittelstreckenraketenstationierung
1983 und gegen den §116 AFG 1985/86 im
Gefolge der Streiks für die 35 Stunden-Woche.
Ich kann aus Zeitgründen jetzt nicht
mehr im Einzelnen auf alles eingehen, vielleicht
können das historisch beschlagene noch
in der Diskussion. Deshalb nur kurz soviel:
- In der Debatte um Wiederaufrüstung
und atomare Aufrüstung haben DGB-und
Einzel- Gewerkschaften eine durchaus ambivalente
Haltung an den Tag gelegt, die Positionierung
gegen die Wiederaufrüstung musste von
der Basis und unteren Gliederungen gegen die
DGB-Führung erst durchgesetzt werden.
Die Arbeitsniederlegungen, die es anlässlich
der Bundestagsdebatte gegeben hat, mit Schwerpunkten
in den VW-Werken und in den Häfen Hamburg
und Bremerhaven, waren nicht von den Apparaten
initiiert, obwohl sich laut Allensbach- Umfragen
seinerzeit über 50% der Bevölkerung
für einen Streik gegen die Atombewaffnung
ausgesprochen hatten. Im Schulterschluss mit
der SPD lehnte die DGB-Spitze trotzdem bundesweite
Arbeitsniederlegungen ab.
Gegen die Notstandsgesetze der großen
Koalition waren die Gewerkschaften, gemeinsam
mit Wissenschaftlern und Studentenbewegung,
von Anfang an entscheidend an der Organisierung
von Protest beteiligt. Anfänglich hatten
sich IGM, GHK, und GTB für Streiks zur
Verhinderung der Notstandsgesetze ausgesprochen.
Die Demonstrations- Streiks im Mai 68 in Frankfurt,
Mannheim, Bochum und anderen Städten
waren aber wieder nicht von den Gewerkschaftsvorständen
initiiert, und eine Ausweitung wurde sogar
ausdrücklich abgelehnt – auch von
Otto Brenner für die IG Metall: „Wir
streiken nicht gegen eine Zwei-Drittel-Mehrheit
des Parlaments“. Auf dem Höhepunkt
der Bewegung im Mai 1968 beschloss der DGB-Bundesvorstand
eine Resolution, die den Landesbezirken untersagte,
Streiks zur Verhinderung der Notstandsgesetze
zu organisieren. Das wurde zurecht von der
APO heftig kritisiert, und es wäre sicher
eine Untersuchung wert, ob dieses Einknicken
der Gewerkschaftsführungen vor den Regierungs-Sozialdemokraten
nicht die ultralinke, antigewerkschaftliche
Wendung mancher aus der APO entstandenen linken
Organisation mit verursacht hat.
Im Kampf der Friedensbewegung gegen die Stationierung
atomarer Mittelstreckenraketen hat sich dieses
Verbot als Farce wiederholt, als der DGB-Bundesvorstand
zunächst der gewerkschaftlichen Basis
per Beschluss die Beteiligung an den Demonstrationen
der Friedensbewegung verbieten wollte, was
für ihn aber zur grandiosen Bauchlandung
wurde. Erst nachdem die SPD aus der Regierung
ge- flogen und seit Frühjahr 1982 wieder
Opposition war und die vorher selber eingefädelte
Zustimmung zur Raketenstationierung kritisierte,
wurden auf Druck der durchaus friedensbewegten
Gewerkschafts- Basis 5 Mahnminuten für
den Frieden beschlossen, von einem ernsthaften
Kampfversuch konnte aber auch hier keine Rede
sein.
KollegInnen, Kollegen, nach dieser ganz kurzen
Übersicht über die Politischen Streiks
in Deutschland seit 1945 zurück zum Ausgangspunkt
und zu einer Schlussfolgerung: Unumstritten
unter uns ist sicher:
Dort, wo auf Grund der Entwicklung von Belegschafts-,
Betriebs- und Industriestrukturen die tarifpolitische,
also ökonomische Durchsetzungsmacht der
Gewerkschaften untergraben wird, wird der
politische Streik zum nötigen Instrument,
um flankierend auf der politischen Ebene Mindestbedingungen
für den Verkauf der Arbeitskraft überhaupt
noch durchsetzen zu können. Dasselbe
gilt, wenn – wie bei der Rente mit 67
– per Gesetz die in 30 Jahren in tarifvertraglich
durchgesetzten Arbeitszeitverkürzungen
quasi annulliert werden.
Das Recht auf politischen Streik muss wieder
im öffentlichen Bewusstsein als selbstverständliches
Recht verankert werden, wenigstens die europäische
Normalität muss auch bei uns wieder normal
werden. Und das wird nicht über juristische
Fachdiskussionen passieren, sondern indem
die Gewerkschaftsbewegung dieses Recht offensiv
für sich reklamiert und in der Praxis
nimmt, statt ständig desorientierende
Eiertänze aufzuführen, wie es vor
allem die DGB-Spitze ständig tut.
Allerdings wirkt das Thema „politischer
Streik“ in der deutschen Diskussion
auch nur deshalb derartig „überlebensgroß“,
weil er immer noch für illegal erklärt
und ak-zeptiert wird. Und für uns Gewerkschaftslinke
sollte das heißen: definitorische Fragen
dürfen für uns nicht im Vordergrund
stehen, denn das hieße vergessen, dass
Rechtsfragen Machtfragen sind. Die zentrale
Frage für politische wie ökonomische
Streiks ist vielmehr: Wie können die
Kräfteverhältnisse deutlich zu unsren
Gunsten verschoben werden? Wie müssen
Kämpfe geführt werden, damit sie
Erfolg haben und Machterfahrung vermitteln?
Welches politische Grundverständnis von
der Dynamik von Massenbewegungen und von Wechselwirkung
zwischen ökonomischen Auseinandersetzungen
und Politik ist nötig, um im richtigen
Moment richtige Entscheidungen treffen zu
können, die uns Kräfte zuwachsen
lassen?
Mit diesem Maßstab gemessen war z.B.
der 16 Wochen lange Streik der 30 000 Metallarbeiter
1956/57 in Schleswig-Holstein um die Lohnfortzahlung
politischer als die meisten der besprochenen
„politischen Streiks“: die Streikenden
führten ihren Streik in dem Bewusstsein,
einen Kampf für die gesamte Klasse zu
führen, und tatsächlich wurde kurz
nach dem Erfolg des Streiks das Lohnfortzahlungsgesetz,
orientiert am erstreikten Tarifvertrag, beschlossen.
Auch die spontanen Proteststreiks zur Verteidigung
der Lohnfortzahlung 1996 haben schnell politischen
Charakter bekommen, es war von Bremen bis
Stuttgart überall spürbar, dass
wir die Macht entwickeln können, die
Herrschenden in die Schranken zu weisen.
Mit diesem Maßstab gemessen war auch
die erfolgreichste Auseinandersetzung der
letzten 25 Jahre, der Streik um die 35 Stunden-Woche,
ein hochpolitischer Streik. Das Kapital hat
in dieser Auseinandersetzung bedrohliche Sprengkraft
gesehen – klassenbewusst wie Kapitalisten
sind, war ihnen sehr deutlich, dass der Kampf
um die Arbeitszeit nicht irgendeine austauschbare
ökonomische Forderung ist, sondern eine
besondere politische Qualität hat. Die
Regierung war offen und scharf positioniert
gegen die Streikenden und hat (wie dann wieder
2003 im Metall- Streik um die 35-Stunden-
Woche in Ostdeutschland) massiv Polizei vor
die Tore geschickt, um Streikbrechern den
Weg frei zu räumen. Dieser Streik wurde
von vornherein als gesellschaftliche Bewegung
angelegt, der mehr als die Kräfte verschiedener
DGB-Gewerkschaften gebündelt hat. Man
muss also einen Kampf eben auch gewinnen wollen
– das war für die Kämpfenden
1984 sieben Streik-Wochen lang spürbar,
und das schmälert auch der damals sehr
kontrovers diskutierte Abschluss nicht, der
so genannte „Leber-Kompromiss“,
gegen den übrigens seinerzeit Bertolt
Huber als Tarifkommissionsmitglied engagiert
aufgetreten war.
Zum
Schluss
Die
politische Qualität von Kämpfen
entscheidet sich meines Erachtens nicht an
der Frage, ob am Ausgangspunkt die Forderungen
politische sind, sondern daran, ob sie überhaupt
noch mit der Zielsetzung geführt werden,
sie wirklich zu gewinnen, ob sie so geführt
werden, dass eine Verbreiterungsdynamik entstehen
kann, die zur Verschiebung der Kräfteverhältnisse
beiträgt und so zum Bestandteil eines
Wegs aus der Defensive werden! Was uns die
meisten Gewerkschaftsführer nämlich
schuldig bleiben, wenn sie nach Mitglieder
frustrierenden Abschlüssen mit Leichenbittermiene
auf die schlechten Kräfteverhältnisse
hinweisen, das ist die Antwort auf die Frage:
Was müssen wir tun, um diese Kräfteverhältnisse
zu verändern?
Ein aktuelles Beispiel, das nachher in einem
Beitrag auch noch ausführlich dargestellt
werden wird: Im Frühjahr 2006 waren die
Stuttgarter Kollegen von Verdi im Öffentlichen
Dienst in einem neunwöchigen Abwehrkampf
gegen die Verlängerung der Arbeitszeit.
Das war ein ausgesprochen demokratisch geführter
Streik, bei dem Verdi in Stuttgart mobilisiert
hat, was die Kräfte hergegeben haben.
Die öffentlichen Arbeitgeber, also die
Politik, hatten damals, übrigens zum
wiederholten Mal, die Rolle des Vorreiters
für Arbeitszeitverlängerung übernommen.
Grund genug eigentlich für die anderen
Gewerkschaften, die Kollegen von Verdi zu
unterstützen.
Gleichzeitig war die IG Metall in der Tarifrunde:
die Erholzeitpausen – die bekannte Steinkühlerpause
– stand im Forderungskatalog der Unternehmer,
also eine Arbeitszeitfrage, die auch im Metallbereich
hoch emotional besetzt und mobilisierungsfähig
ist. Die IG Metall hat aber den Teufel getan,
sich mit den Verdi- Kollegen zusammenzutun!
Sie war nicht bereit, eine gemeinsame Mobilisierungsstrategie
zu diskutieren mit der Zielsetzung eine breite
Bewegung zu schaffen, die nicht nur den Verdi-Kollegen
geholfen hätte, sondern die auch eine
viel breitere Gegenwehr- Dynamik gegen die
Übergriffe des Kapitals hätte entfalten
und damit zu Verschiebungen in gesellschaftlichen
Kräfteverhältnissen führen
können. Nein, die IG Metall-Verantwortlichen
haben deutlich Abstand gehalten, von der Bezirksleitung
bis zu den Ortsbevollmächtigten, so deutlichen
Abstand, dass die Stuttgarter Presse das genüsslich
veröffentlichen konnte.
Eine derartige, auf Massenmobilisierung setzende
Politik dagegen, die hätte das Potential
in sich, das politische Koordinatensystems
gegen Kapital und Regierungen zu verschieben
und hätte das Label politischer Streik
mehr verdient als die Mehrzahl der Aktionen
in der Nachkriegsgeschichte einschließlich
der Aktionen gegen die Rente mit 67 im Januar
2007, die nach herrschender Definition politische
Streiks gewesen wären.