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(download
im
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8.
März : Internationaler Frauentag
Von der Wut zum Aufbruch
Am
14. Juni 1991 hat der Frauenstreik eine
starke Forderung artikuliert :
„Schluss mit Ungleichheiten !
Zusammen können wir Frauen mit den
Männern, die uns unterstützen,
die patriarchale Ordnung und ihre wirtschaftlichen,
sozialen, politischen und kulturellen Mechanismen
umstossen !“
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10.
Dezember: Spiegel der Ungleichheiten
Zwölf
Jahre später ist festzustellen : Die Entschlossenheit
von Hunderttausenden Frauen, die im Jahr 1991
stillgestanden sind, hat gewisse Fortschritte
ermöglicht Gleichstellungsgesetz, neues
Eherecht, Fristenlösung bei der Abtreibung,
einige gewonnene Prozesse in Sachen Lohngleichheit.
Gleichstellung ist jedoch noch lange keine Tatsache.
Das Jahr 2003 war in dieser Hinsicht ein Tiefschlag:
erneute Erhöhung des Rentenalters für
Frauen (11. AHV-Revision) und wiederum ein Referendumder
SVP gegen die Mutterschaftsversicherung. Hinzu
kommt noch die Bundesratswahl vom 10. Dezember.
Durch
den Ausschluss der Frauen (mit einer Ausnahme)
wurden zwei männliche Vertreter der
Schweizer Wirtschafts und Finanzoligarchie
in den Bundesrat gewählt. Damit wurde
wie in einem Vergrösserungsspiegel
der soziale Rückschritt der letzten
zehn Jahre sichtbar (auch wenn eine Unterscheidung
zwischen Ruth Metzler, Christine Beerli,
Hans-Rudolf Merz oder Christoph Blocher
bezüglich ihrer politischen Prioritäten
oftmals unmöglich ist). Die sozialen
Ungleichheiten sind markanter als je zuvor.
Die konservativen Gegenreformen haben sich
in der ganzen Gesellschaft verschärft
und die Frauen sind zuallererst davon betroffen.
Niedriglöhne sind immer noch meist
Frauensache. Frauen sind von Erwerbslosigkeit,
Prekarität und grenzenloser Flexibilität
am stärksten betroffen. Damit wird
die Gestaltung ihrer Lebenszeit zwischen
Arbeit, Kinderbetreuung, Haushalt, Sozialkontakte
und Privatleben immer schwieriger. Es besteht
immer noch keine eidgenössische Mutterschaftsversicherung.
Die Gewalt gegen Frauen ist nicht zurückgegangen.
In einer Welt, in der alles – auch
die Frau – zur Ware wird, ist sexistische
Werbung tagtäglich anzutreffen. Und
Gleichberechtigung wird gar als Argument
genutzt, um sozialen Rückschritt zu
rechtfertigen, wie zum Beispiel bei der
Erhöhung des Frauenrentenalters. Tausende
Frauen und Männer haben am 10. Dezember
2003 und in den folgenden Tagen demonstriert,
um angesichts dieser Realität ihre
Wut zu zeigen. Ihr Protest gegen die Abwahl
einer Frau aus dem Bundesrat hat sich sogleich
auf die Benachteiligung ausgeweitet, von
der sie in ihrem täglichen Leben betroffen
sind. Dies hat den Vorbereitungen für
den 8. März 2004, dem internationalen
Frauentag, neuen Elan verliehen. Um diese
Dynamik zu stützen, sind zwei Lehren
aus den letzten zehn Jahren zu berücksichtigen.
Profit
ist wichtiger als Gleichstellung
Die
Gleichheit von Frau und Mann ist in der
Verfassung verankert. Seit 1996 ist das
Gleichstellungsgesetz in Kraft, das diesen
Verfassungsgrundsatz umsetzen soll. Jedoch
gehen die Ungleichheiten in der Realität
nicht zurück.
Dieses demokratische Prinzip wird in der
Realität tagtäglich von einer
zügellosen kapitalistischen Wirtschaft
mit Füssen getreten, die ihre Logik
der ganzen Gesellschaft aufzwingt. Der Kapitalismus
kennt nur eine Regel : die Maximierung des
Profits, den sich eine kleine Minderheit
aneignet – Eigentümer und Manager
der dominierenden Grosskonzerne wie UBS,
Credit suisse, Swatch, Novartis, Migros
usw. Damit diese Profitmaximierung funktioniert,
müssen alte Ungleichheiten beibehalten
und neue geschaffen werden, hierzulande
wie auf der ganzen Welt. Die Frauen kommen
dabei als erste unter die Räder.
Nimmt
man die Forderung nach Gleichberechtigung
ernst, so stellt sich sogleich die Frage:
Wie kann sich das Kollektiv die Mittel geben,
damit es einen demokratischen Entscheid
– Gleichheit von Frauen und Männern
– durchsetzen kann? Wie kann das Kollektiv
gegenüber der Wirtschaft und der kleinen
Minderheit von Wirtschaftsbossen, die dieses
kontrollieren und davon profitieren, ihrem
Willen Nachdruck verleihen ?
Dies
ist offensichtlich nur möglich, wenn
je nach Bedarf in „Hoheitsgebiete“
des Privateigentums und des Marktes eingegriffen
wird. Zum Beispiel zur Schaffung von öffentlichen
Diensten, die für eine angemessene
Betreuung von Kleinkindern und schulpflichtigen
Kindern nötig sind ; oder damit jede
Frau und jeder Mann über eine echte
soziale Sicherheit verfügt ; oder auch
für den Wiederaufbau von kollektiven
Rechten am Arbeitsplatz, zum Schutz der
lohnabhängigen Frauen und Männer
gegen die Willkür der Unternehmer.
Ein erster wichtiger Schritt ist, die 11.
AHV-Revision an der Abstimmung vom 16. Mai
zurückzuweisen.
Nehmen
wir unsere Anliegen in die Hand
Nach
dem 14. Juni 1991 haben Frauen von etablierten
Parteien einen Weg aufgezeigt, um unsere
Anliegen vor-anzutreiben : mehr Frauen in
Parlament und in Regierungsämtern.
Dass
Frauen anteilmässig gerecht in den
politischen Institutionen vertreten sind,
ist sicherlich eine notwendige Änderung,
um die patriarchale Ordnung zu bekämpfen.
Jedoch ist die Bilanz der 1990er Jahre diesbezüglich
klar : Wenn wir die Verteidigung unserer
Rechte delegieren – selbst wenn wir
sie an Frauen delegieren –, bringt
uns dies nicht weiter. Im Übrigen hat
die Erhöhung des Frauenrentenalters
mit der 10. AHVRevision von Ruth Dreifuss
begonnen. Und was die Rechte der asylsuchenden
Frauen oder der Frauen ohne legalen Aufenthaltsstatus
betrifft, so wurden diese unter Ruth Metzler
konstant verschlechtert.
In
Tat und Wahrheit waren Veränderungen
stets nur möglich, wenn die Frauen
den Kampf für ihre Forderungen –
Stimm- und Wahlrecht, Recht auf Abtreibung,
gleiche Rechte – direkt in die Hand
genommen haben und mit kollektiven Aktionen
den Trott der herrschenden Ordnung gebrochen
haben, wie zum Beispiel am 14. Juni 1991.
Heute müssen wir erneut diesen Weg
einschlagen, mit der Entschlossenheit und
Hartnäckigkeit unserer Wut.
Prekarität,
Niedriglöhne, unmögliche
Arbeitszeiten, Doppelbelastung
Willkür
des Profits gegen gleiche Rechte
In
den letzten zehn Jahren wurden die Hoffnungen
von breiten Teilen der Bevölkerung
auf anhaltenden sozialen Fortschritt begraben.
Stattdessen haben sich die sozialen Ungleichheiten
verschärft. Alle Lohnabhängigen
haben diesen Rückschritt erlitten.
Jedoch sind die Frauen ganz besonders davon
betroffen.
Ungleichheiten
bleiben bestehen
Immer
mehr Frauen sind erwerbstätig : 1,8
Millionen im Jahr 2002, während es
1991 erst 1,5 Millionen waren.
Sie
arbeiten auch immer zahlreicher in Teilzeit
: 55% im Jahr 2002, gegen 43% im Jahr
1991.
Frauen
sind auch deutlich häufiger als Männer
von Erwerbslosigkeit und Unterbeschäftigung
betroffen; in dieser Hinsicht war 2003
ein Rekordjahr. Die Arbeitslosenquote
lag für Frauen bei 4,4%, während
sie für Männer 3,8% betrug.
Zudem würde jede sechste Frau (15,7
%) mehr arbeiten, wenn sie es könnte.
Bei den Männern sind nur 3,5 % in
dieser Situation. Insgesamt ist jede fünfte
Frau (20 %) von Unterbeschäftigung
betroffen ; das sind drei Mal mehr Frauen
als Männer.
Frauen
sind immer häufiger mit Prekarität
konfrontiert. Zwei von drei Personen mit
Arbeit auf Abruf oder mit befristetem
Arbeitsvertrag sind Frauen.
Das
Bildungsniveau von Frauen und Männern
ist konstant gestiegen, aber der Abstand
zwischen den Geschlechtern hat sich nicht
verringert, stellt auch das Bundesamt
für Statistikfest. Das Vorhaben,
Studiengebühren auf 5000 CHF zu erhöhen,
wird diese Situation bestimmt nicht verbessern…
Im
Jahr 2002 lagen die Löhne von Frauen
insgesamt 20,7 % unter den Männerlöhnen.
Dieser Abstand betrug im Jahr 1994 24
% und hat sich seit 1998 nicht mehr verändert.
Hunderttausende Frauen stecken im Niedriglohnbereich
fest : – Im Jahr 2002 verdienten
10,5% (88 000) der Frauen, die Vollzeit
arbeiten, weniger als 3000 CHF netto.
Im Verhältnis zu den Männern
(2,1 %, d.h. 44 000) sind fünf Mal
mehr Frauen in dieser Lage. Fast jede
zweite Vollzeit arbeitende Frau (44,5
%, d.h. 373 000) verdient nicht mehr als
4000 CHF netto, während dies nur
für jeden siebten Mann (14,4 %, d.h.
301 000) gilt. – Zwischen den Teilzeit
Arbeitenden bestehen die gleichen Abstände.
Fast jede zweite Frau (48,1 %, d.h. 490
000) verdient weniger als 2000 CHF netto,
gegen 39,5% Männer (92 000). Diese
Realität gilt nicht nur für
Verkäuferinnen, Servierinnen, Coiffeusen
oder Frauen im Reinigungsdienst. Der Streik
der Arbeiterinnen bei Allpack in Reinach
(BL), die bei einem Bruttolohn von 3300
Franken Produkte für Novartis oder
Migros verpackten, hat gezeigt : Es besteht
ein ganzes Netzwerk von Zuliefererbetrieben,
die sich an die Bedingungen ihrer knallharten
Auftraggeber – die wichtigsten Unternehmen
der Schweizer Wirtschaft – anpassen
und ihr Personal schamlos überausbeuten.
Das vorgestellte Bild der Arbeitsteilung
zwischen Frauen und Männern –
geprägt von der patriarchalen Darstellung
der Gesellschaft, nach der die Männer
Erwerbsarbeit leisten, während die
Frauen Hausund Erziehungsarbeit übernehmen
– stimmt immer weniger mit der Realität
überein. Im Jahr 2001 waren mehr
als 70 % der Frauen mit Kindern unter
15 Jahren erwerbstätig ; 1991 waren
es 60%.
Jedoch wird dieses „Modell“
immer noch benutzt, um der Mehrheit der
Frauen eine benachteiligte Stellung in
der Arbeitswelt aufzuzwingen: Teilzeitarbeit
mit oft höherer Flexibilität
und Prekarität, tiefere Löhne,
schlechtere berufliche Perspektiven.
Diese Diskriminierung wiederum trägt
dazu bei, die traditionelle Arbeitsteilung
im Haushalt aufrechtzuerhalten, die dank
der Gratisarbeit der Frauen funktioniert.
Durchschnittlich leisten Frauen fast doppelt
so viel Haus- und Erziehungsarbeit (31
Stunden pro Woche) als Männer (17
Stunden).
Gleichzeitig wird Teilzeitarbeit oft als
einzige Lösung dargestellt, Erwerbsarbeit
und familiäre Verantwortung unter
einen Hut zu bringen. Und dies mit den
Arbeitszeiten in der Schweiz, die zu den
längsten Europas zählen. Arbeiten
beide Elternteile, so handelt es sich
entweder um eine bewusste Wahl begüterter
Paare, die sich dank dem Lohngefälle
eine Haushaltshilfe (vielleicht eine Frau
ohne legalen Aufenthaltsstatus !) leisten
– oder um eine schlichte wirtschaftliche
Notwendigkeit. So schliesst sich der Teufelskreis
des patriarchalen Modells…
Den
Trend umkehren
Seit
Beginn der 1990er Jahre haben Unternehmerverbände
und ihre politischen Wasserträger immer
wieder bekräftigt, dass Ungleichheit
nichtbekämpft werden soll. Ungleichheiten
sind nach ihnen „natürlich“
und sogar günstig für ein gutes
Funktionieren der Wirtschaft. Dabei handelt
es sich um ein Kernstück der neoliberalen
Gegenreform.
Der Kampf gegen spezifische Ungleichheiten,
die gegen die Frauen aufrechterhalten werden,
muss einhergehen mit dem Widerstand gegen
diese gesamthafte neoliberale Umgestaltung
der Gesellschaft.
Als
Anknüpfungspunkte für diesen Widerstand
können zwei Fragen dienen :
– Die Abschaffung
von Niedriglöhnen.
Der Mythos der „reichen Schweiz“
lässt glauben, dass Niedriglöhne
eine Randerscheinung seien – obwohl
Hunderttausende Frauen und Männer davon
betroffen sind.
Angesichts der effektiven Lebenshaltungskosten
stellt ein Monatslohn von 4000 CHF für
eine Vollzeitstelle ein Minimum dar. Ein
solcher Lohn würde das Leben von Hunderttausenden
erwerbstätigen Frauen grundlegend verbessern.
Die Verschärfung der Ungleichheiten
würde gestoppt. Nachdem in den Medien
Niedriglöhne verurteilt und in einigen
Sektoren entsprechende Kampagnen geführt
wurden, muss der Druck nun erhöht werden.
Es geht um die Einführung eines rechtlich
bindenden Mindestlohns, der für alle
Branchen und alle Regionen gilt.
– Eine radikale Verkürzung
der Arbeitszeit. Dies ist eine
notwendige Massnahme, um die Unterbeschäftigung
zu bekämpften, die in der Schweiz seit
1991 zunimmt, und um die Angst, die in den
Betrieben herrscht, einzudämmen. Die
Arbeitszeitverkürzung kann auch den
Anstoss geben, damit sich die Arbeitsteilung
zwischen den Geschlechtern verändert
und die Rollenverteilung von Frauen und
Männern in der Gesellschaft und in
ihren Beziehungen miteinander neu gedacht
werden können. Unabdingbar sind aber
zusätzlich die Einrichtung einer öffentlichen
und kollektiven Kinderbetreuung (siehe Seite
4) und die Durchführung von Kampagnen,
die zu einer neuen Arbeitsteilung zwischen
Frauen und Männer aufrufen und anleiten.
Quellen
: Die zitierten Zahlen stammen aus
den Publikationen des Bundesamtes für
Statistik.
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Am
16. Mai: Nein zur 11. AHV-Revision
Für
eine echte soziale Sicherheit
Am
16. Mai stimmen wir über die 11. AHV-Revision
ab. Diese Abstimmung wird für die Zukunft
der Altersvorsorge in der Schweiz grosse Auswirkungen
haben. Die Frauen sind noch stärker davon
betroffen als Männer.
Die
Frauen in der Falle der 10. AHV-Revision
Die
Geschichte der 11. AHV-Revision beginnt…
mit der 10. AHVRevision, die unter der Leitung
von Ruth Dreifuss durchgeführt wurde.
Mit dieser Revision wurde – zum erten
Mal seit der Schaffung der AHV im Jahr 1948
– eine Erhöhung des Rentenalters
für Frauen eingeführt : von 62 auf
64 Jahre.
Um dies durchzusetzen, hat Ruth Dreifuss versprochen,
dass die 11. Revision das flexible Rentenalter
einführen würde, so dass jede und
jeder mit 62 Jahren aus dem Erwerbsleben aussteigen
könne. Das Resultat ist bekannt. Die
11. AHV-Revision erhöht das Frauenrentenalter
auf 65 Jahre. Das flexible Rentenalter war
nur ein Ablenkungsmanöver. Mit der 11.
AHVRevision wird auch die Witwenrente stark
gekürzt. Schliesslich wird die Anpassung
der Renten an die Lebenshaltungskosten verlangsamt
(Anpassung nur noch alle 3 statt alle 2 Jahre),
was die Kaufkraft der Renten vermindert.
Wenn die 11. AHV-Revision in der Abstimmung
am 16. Mai angenommen wird, haben Couchepin,
Merz und Konsorten freie Bahn, um ihr Programm
umzusetzen : Rentenalter 67 für alle,
progressive Senkung der Renten durch die Abschaffung
des Mischindexes, Aufwertung der 2. und 3.
Säule, die auf die sozialen Ungleichheiten
aufbauen.
AHV,
2. Säule : Was die Zahlen sagen
Wenn
die 11. AHV-Revision in der Abstimmung scheitert,
werden diese Vorhaben erst einmal gestoppt.
Damit wird eine grundlegende Frage möglich
: Wie kann jeder und jedem das Recht auf eine
Pensionierung ab 62 Jahre garantiert werden
– bevor die Menschen durch die Arbeit
zermürbt sind, und mit einer ausreichenden
Rente?
Die Frauen sind von dieser Frage ganz besonders
betroffen :
-
Im
Jahr 2000 betrug die durchschnittliche
AHV-Rente für Frauen 1663 CHF pro
Monat ; für Männer waren es
1643 CHF.
-
Hingegen
lag die durchschnittliche Rente aus der
2. Säule für Frauen bei 1337
CHF, während sie für Männer
2780 betrug. Jede zweite Frau mit einer
Rente aus der 2. Säule erhielt weniger
als 833 CHF ; bei den Männern war
nur jeder fünfte Mann (18 %) in dieser
Situation.
-
In
Tat und Wahrheit ist die Ungleichheit
zwischen Frauen und Männern bei der
2. Säule noch viel krasser. Im Jahr
2000 waren 500 000 erwerbstätige
Frauen (28 %) gar nicht bei der 2. Säule
versichert, denn sie verdienten zuwenig
dafür (200 000 Männer, d.h.
8,6 %, waren in der gleichen Lage). Werden
die nicht erwerbstätigen Frauen –
die sehr wohl auch arbeiten – mit
einbezogen, so hat jede zweite Frau keine
2. Säule.
Solidarität
+ Gleichheit = soziale Sicherheit
Diese
schockierenden Unterschiede zeigen den Unterschied
zwischen dem System der AHV und der 2. Säule.
Die AHV ist auf dem Mechanismus der Solidarität
aufgebaut. Sie garantiert allen Frauen und
Männern, die in der Schweiz gelebt haben,
eine Rente. Bei der AHV ist die Gleichberechtigung
ausgeprägter, insbesondere zwischen den
Geschlechtern. Eine Coop-Verkäuferin
zahlt jeden Monat AHV-Beiträge in der
Höhe von 4,2% ihres Lohnes von 3000 CHF;
der Direktor der Coop- Bank tut mit seinem
Lohn von 30000 CHF das gleiche. Beim Bezug
de Rente wird der Direktor jedoch nicht einmal
doppelt so viel erhalten wie die Verkäuferin.
In der 2. Säule zahlen jedoch alle „für
ihr eigenes Guthaben“ ein. Daher wird
die Verkäuferin bei der Pensionierung
eine elend tiefe Rente erhalten, während
der Direktor eine mehr als komfortable Rente
beziehen wird, die er noch mit einer gut gefüllten
3. Säule ergänzt.
Will man die Ungleichheiten im Bereich der
Altersvorsorge bekämpfen, so muss das
heutige Drei-Säulensystems – AHV,
2. Säule und individuell angesparte,
steuerbegünstigte 3. Säule –,
das die Frauen besonders benachteiligt, abgeschafft
werden. Die so freigesetzten Ressourcen müssen
für die Entwicklung einer echten sozialen
Sicherheit aufgewendet werden, die auf Solidarität
aufbaut. Es braucht eine echte „Super-AHV“.
In diesem neuen System sollte keine Frau und
kein Mann eine Rente von weniger als 3000
CHF pro Monat erhalten (heute beträgt
die Mindestrente 1055 CHF).
Diese soziale Sicherheit wird viel gerechter
als das aktuelle System sein. Sie wird aber
auch viel sicherer. Denn die Entwicklungen
der beiden letzten Jahre haben gezeigt, wie
verlässlich die Versprechen in Zusammenhang
mit der 2. Säule waren…
Das
falsche Problem der Finanzierung
Man
will uns weismachen, dass die Finanzierung
einer solchen sozialen Sicherheit unmöglich
sei, und zwar auf Grund der „Überalterung
der Bevölkerung“. Dies ist eine
Lüge. Dieselbe Lüge wird vorgebracht,
wenn es darum geht, den Jugendlichen und ihren
Eltern 5000 CHF pro Jahr für die Studiengebühren
abzuknöpfen.
Die Steigerung der Produktivität, die
bislang eine problemlose Finanzierung der
AHV ermöglichte, wird dies auch in Zukunft
garantieren. Zwischen 1950 und 2000 ist der
Anteil des produzierten Reichtums (des Bruttoinlandprodukts
BIP), der für die AHV aufgewendet wurde,
um das achtfache gestiegen. Damit wurde eine
markante Erhöhung der Renten für
eine steigende Anzahl RentnerInnen finanziert.
Nötig war dafür lediglich eine Verdoppelung
der Beiträge (von 2% auf 4,2% Lohnprozente
; hinzu kommt ein gleich hoher „Arbeitgeberbeitrag“).
Dies hat die Schweizer Wirtschaft keineswegs
„ruiniert“.
Der gleiche Mechanismus kann in Zukunft angewendet
werden. Umso mehr, als sich die Unternehmer
seit zwanzig Jahren einen immer höheren
Anteil des produzierten Reichtums in Form
von Profit aneignen. Dies ist ein Hauptgrund
für die Verschärfung der Ungleichheiten.
Dieser Trend muss gebrochen werden. So wird
das „Problem“ der Finanzierung
verschwinden.
|
Mutterschaftsversicherung,
Elternurlaub,
öffentliche Kinderhorte
Gleiche Rechte
gegen die
patriarchale Ordnung
Wir
werden über eine neue Vorlage zur Mutterschaftsversicherung
abzustimmen haben. Inhalt dieses minimalistischen
Projekts : 14 Wochen Mutterschaftsurlaub mit
80 % Lohnersatz – obwohl nach der Geburt
eines Kindes Miete, Steuern, Krankenkassenprämien
und Nahrungskosten ja nicht um 20% sinken…
Nichtsdestotrotz wird diese Vorlage erneut
von der SVP mit einem Referendum bekämpft.
Ungeachtet ihrer offensichtlichen Beschränktheit
bringt diese Mutterschaftsversicherung immerhin
ein generelles Recht für alle erwerbstätigen
Frauen. Wir unterstützen diese Vorlage
in der Abstimmung.
Peter
Hasler, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes,
verkündet, die Unternehmer hätten
„ihre Meinung geändert“ und
würden nun diesmal die Mutterschaftsversicherung
annehmen.
Haslers „Grosszügigkeit“ fällt
nicht vom Himmel. Die Mutterschaftsversicherung
konnte nicht bescheidener ausfallen als in der
nun vorgeschlagenen Form. Durch die erfolgreichen
Kämpfe der Frauen für eine Mutterschaftsversicherung
in verschiedenen Kantonen (Genf, Waadt, Zürich)
mussten die Unternehmer ein teureres und komplexeres
System befürchten.
Die Haltung der Unternehmer ist fadenscheinig
: Sie nehmen diesen minimalen, unvermeidbaren
Fortschritt an, um alle anderen Massnahmen im
Bereich der Rechte der Eltern und im Bereich
der Kinderbetreuung abzuwehren.
In dieser Hinsicht drängen sich in den
nächsten Jahren umfangreiche Kämpf
an.
Elternurlaub
auch für Väter
Für
das Kind und seine Beziehung mit Mutter und
Vater ist ein Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen
nach der Geburt mit 100 % Lohnersatz nötig.
Ebenfalls eine Notwendigkeit sind Stillurlaub
und Elternurlaub. Ein Teil des Elternurlaubs
sollte von den Vätern bezogen werden müssen,
wie es in einigen skandinavischen Ländern
der Fall ist. Der vermehrte Einbezug der Väter
gleich nach der Geburt ist eine notwendige Massnahme,
um die Haltungen bezüglich Arbeitsteilung
zu Hause zu verändern. Für den Elternurlaub
muss eine Lohnfortzahlung gewährleistet
sein. Auch muss garantiert sein, dass der alte
Arbeitsplatz erhalten bleibt.
Öffentliche
Kinderhorte
Betreuungsstrukturen
(Krippen, Tagesheime usw.) für Kleinkinder
und schulpflichtige Kinder sind heute massiv
unterentwickelt. Nur 28 % der auswärts
betreuten Kleinkinder besuchen Krippen oder
andere Institutionen. In der Mehrheit der Fälle
(56 %) springen die Verwandten ein. Meist sind
es die Grossmütter, die wiederum diese
unsichtbare und unbezahlte Arbeit leisten.
Die
Unternehmer werden weiterhin auf Frauen als
Arbeitskräfte zurückgreifen. Daher
akzeptieren sie auch einen gewissen Ausbau der
Infrastruktur im Bereich Kinderbetreuung. Jedoch
muss dies nach Hasler auf der Grundlage der
„Privatinitiative“ geschehen.
Im Klartext heisst dies, dass qualitativ hochstehende
Kinderbetreuung kein Recht für Familien
wer den soll, das im Rahmen des Service public
garantiert wird, sondern vom Wohlwol len der
Unternehmer abhängen soll. Falls sich diese
Politik durchsetzt, wird dies zwei Folgen mit
sich bringen :
Erstens
werden Tausende Familien weiterhin keinen bezahlbaren
Betreuungsplatz für ihre Kinder finden.
Die Frauen werden weiterhin jonglieren müssen,
um alle Verantwortungen unter einen Hut zu bekommen.
Zweitens
kann man sich vorstellen, was passieren würde,
wenn die Schule nicht mehr öffentlich,
also kein Recht mehr wäre und ihre Finanzierung
von der Willkür der Unternehmer abhängen
würde. Diese Annahme zeigt, wie wichtig
der öffentliche Charakter einer solchen
Institution ist. Denn die öffentliche Schule
hat ein universelles Recht auf Bildung eingeführt
und die Vorstellungen der Gesellschaft über
Kinder, über ihre Rechte, ihren Platz in
der Gesellschaft und die Verantwortung der Eltern
verändert.
Wenn
endlich das Recht für jedes Kleinkind erkämpft
wird, kostenlos im Rahmen von öffentlichen
Strukturen betreut zu werden, wird sich ein
Raum öffnen, in dem die Vorstellungen von
Frauen und Männern neu gedacht werden können
: über ihre Beziehung zu Kindern, über
die Vereinbarkeit von Berufsleben und familiärer
Verantwortung, über Rollenteilung zwischen
Frauen und Männern. Die Möglichkeiten,
mit dem patriarchalen Modell zu brechen, werden
damit gestärkt.
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