Gegen höhere Studiengebühren, gegen
das Uni-Gesetz,
für das Recht auf Bildung
Bauen
wir eine StudentInnenbewegung auf!
Flugblatt
vom Dez. 2002
Die
Mobilisierung der Studierenden der Uni Zürich
richtet sich gegen eine massive Erhöhung
der Studiengebühren und gegen eine Politik,
die den öffentlichen Dienst «Bildung»
radikal umdefiniert. Ziel dieser Politik ist
die weitgehende Privatisierung der Hochschulbildung.
Die «Sparmassnahmen» durch den Kanton
und das neue Universitätsgesetz verlangen
nach einer massiven Antwort durch die Universitätsangehörigen.
Nur der Aufbau einer Bewegung der Studierenden,
die zu einem Uni-Streik führt, kann eine
glaubwürdige Antwort auf die Politik des
Regierungsrates darstellen.
Eine
«Bildungsoffensive»… des Kapitals
Seit
Beginn der 1990er Jahre haben auch in der Schweiz
die herrschenden Kreise aus der «Wirtschaft»
eine «Reform» des Hochschulsystems
in Gang gesetzt, die den Anspruch hat, die Universitäten
zu «modernisieren». In den wirtschaftspolitischen
«Weissbüchern» von Fritz Leutwiler
und Stefan Schmidheiny et al. (1991) und von
David De Pury et al. (1995) wurde das Ziel einer
Privatisierung des gesamten Bildungswesens festgelegt.
Die Grundidee dieser Gruppe von milliardenschweren
«ModernisiererInnen» ist dabei,
dass die Schulen direkt dem Wettbewerb auf dem
kapitalistischen Markt ausgesetzt werden sollen
und deshalb wie ein privates Dienstleistungsunternehmen
zu funktionieren haben. Strategen des «New
Public Mangements» wie Ernst Buschor (ehemaliger
HSG-Professor, heutiger Bildungsdirektor und
Mitglied des Stiftungsrates des Bertelsmann-Verlages,
der am Bildungsmarkt stark interessiert ist)
sind für die Umsetzung dieser Politik zuständig.
Im Hochschulbereich wurde in der Folge fast
die gesamte eidgenössische und kantonale
Gesetzgebung abgeändert.
In
Zürich ist durch das Universitätsgesetz
von 1998 eine stärker «marktkonforme»
Funktionsweise der Uni schon zu einem grossen
Teil institutionell verankert worden. Jetzt
soll mit der anstehenden Revision des Unigesetzes
ein weiterer Meilenstein in diese Richtung gesetzt
werden. Die in der Revision vorgesehenen Massnahmen
wie die drohende Verdoppelung der Studiengebühren,
die kosten-deckenden Gebühren für
die Weiterbildung und Nachdiplomstudien, die
verschärften Zulassung-sbeschränkungen
und die Kompetenzerweiterung des von oben eingesetzten
Universitätsrates zielen auf ein und dasselbe
Projekt ab: Die schleichende Privatisierung
der Hochschulbildung.
Ein
neuer «Wachstumsmarkt»?
Die
Wandlung der Bildungssysteme, die seit mehr
als zehn Jahren in allen Industrieländern
im Gange ist, ist eine Antwort des Bürgertums
auf die lange Krise der kapitalistischen Wirtschaft
seit der Rezession Mitte der 70er Jahre. Es
geht einerseits um eine stärkere Anpassung
der Ausbildung der lohnabhängigen Arbeitskraft
an die Bedürfnisse der «Arbeitgeber»;
andererseits um die Wiederherstellung von langfristigen
Verwertungsbedingungen des Kapitals.
Die
öffentlichen Bildungsausgaben belaufen
sich weltweit auf ungefähr 2000 Milliarden
Dollar pro Jahr. Durch das wachsende Bewusstsein
über die Dauerhaftigkeit, die Tiefe und
die weltweite Ausbreitung dieser Krise und ihrer
Folgen verbreitete sich ein neuer Diskurs der
Unternehmer über das Bildungswesen (wie
auch z.B. über das Gesundheitswesen, die
Telekommunikation, die Wasserversorgung): Bildung
erschien als ein Sektor, der einen potentiellen
Markt darstellt und neue Rentabilisierungsfelder
für das Kapital schaffen soll. Diese Absicht
wurde vorangetrieben durch das neue Dienstleistungsabkommen
der WTO, das GATS-Abkommen, das die öffentlichen
Dienste liberalisieren soll.
Angriff
auf das «Recht auf Bildung»
Von
Wirtschaftsseite her ist schon seit längerer
Zeit zu vernehmen, dass viel zu viele Jugendliche
studieren möchten und die «Massenuniversität»
nicht länger Daseinsberechtigung habe,
denn was jetzt zähle, sei nicht die «Breite»,
sondern die «Spitze». Diese Worte
stellen eine Errungenschaft der 60er- und 70er-Jahre
radikal in Frage, nämlich die einer Erweiterung
des Zugangs zur Hochschulbildung durch den freien
Zugang zum Studium, die freie Studienwahl und
den Ausbau des Stipendienwesens. Der Zugang
zu höherer Bildung stand seither nicht
mehr ausschliesslich Kindern aus Oberschichts-Familien
offen, obwohl die sozialen Hürden zur Aufnahme
eines Studiums weiterhin existierten.
In
der langen Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs
(ca. 1948 bis 1974/75) wurde in mehreren Ländern
Europas die Idee geprägt, alle BürgerInnen
hätten ein Recht auf Bildung. Die Legitimität
dieses Gedankens ist noch weit verbreitet, und
im Kern handelt es sich um ein demokratisches
und radikales Gedankengut. Dieses Recht bedeutet,
dass Menschen Anrecht auf Bildung haben, unabhängig
von ihrem gesellschaftlichen Status und ihrem
Einkommen und Vermögen. Dies steht in grundsätzlichem
Widerspruch zur Tatsache, dass in einer kapitalistischen
Gesellschaft Bedürfnisse und Ansprüche
in der Regel nur erfüllt werden können,
wenn sie einen monetären Ausdruck finden,
das heisst: Wenn die betroffene Person in der
Lage ist, für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse
den entsprechenden Preis zu bezahlen.
Die
Unentgeltlichkeit ist somit Ausdruck einer Sozialisierung
der Bildungskosten über den Steuerstaat.
Ausgangspunkt ist die politische Definition
von Bedürfnissen, die es zu finanzieren
gilt — und nicht die Einschränkung
der Bedürfnisse im Namen der «leeren
Staatskassen». Auch im öffentlichen
Verkehr, bei der Altersvorsorge, im Gesundheitswesen
usw. werden Kosten sozialisiert (nicht immer
über den Steuerstaat) und damit der Anspruch
auf Leistungen und Güter zumindest teilweise
von der Zahlungsfähigkeit der betroffenen
Personen abgekoppelt.
In
den Schulen ist die Unentgeltlichkeit heute
noch stark verankert und bis jetzt hat sich
noch kaum jemand getraut, sie offen in Frage
zu stellen. An den Hochschulen wurde in der
Schweiz die Unentgeltlichkeit nie eingeführt,
und seit einigen Jahren steigen die Studiengebühren
deutlich an. Diese Erhöhung zielt darauf
ab, dass die Studierenden ihr Studium stärker
unter dem Aspekt eines Investitionskalküls
betrachten müssen (Investition in eigenes
Humankapital).
Soziale
Selektion
In
der Schweiz kann von einem massenhaften Zugang
zur Hochschulbildung nicht gesprochen werden:
nur 14,1% der Jugendlichen im entsprechenden
Alter besuchten 1991 eine Hochschule, im Vergleich
zu 38,3% in den USA, 31,2% in Deutschland und
29% in Frankreich. Bezüglich den HochschulabsolventInnen
sahen die entsprechenden Zahlen 1993 wie folgt
aus: 7,6% in der Schweiz, 29,6% in den USA,
12,7% in Deutschland und 16,3% in Frankreich
(OECD-Statistik). Der Hochschulzugang in der
Schweiz ist im europäischen Vergleich einer
der restriktivsten, nur die Türkei hat
noch einen kleineren Anteil Studierender pro
Bevölkerung.
Zudem
ist der Zugang zur Hochschulbildung sozial selektiv
geblieben. Die unteren Schichten sind an den
Hochschulen klar unterrepräsentiert. An
dieser Tatsache hat sich in den letzten 30 Jahren
nichts Grundlegendes geändert. Laut einer
Nationalfondsstudie schliesst jeder zweite Sohn
und jede vierte Tochter eines Vaters mit Universitätsabschluss
selber auch eine Uni-Ausbildung ab. Bei Vätern
mit abgeschlossener Berufslehre schaffen dies
nur noch jeder zehnte Sohn und jede zwanzigste
Tochter. Praktisch keine Chancen haben die Töchter
ungelernter Väter, nur jede hundertste
schafft eine höhere Schulbildung. In der
Region Zürich lässt sich die soziale
Selektion im Bildungswesen illustrieren mit
Statistiken der Bildungsdirektion, die zeigen,
dass der Anteil an GymnasiastInnen in Gemeinden
und Stadtkreisen mit wohlhabenden EinwohnerInnen
(z. B. «Goldküste» und Kreis
7 in der Stadt Zürich) zwischen 30% und
über 50% liegt, währenddem er im Grossteil
der Stadt Zürich und in den meisten Landesgemeinden
nur zwischen 10% und 20% liegt.
Trotzdem
hat auch in der Schweiz eine beschränkte
«Demokratisierung» der Hochschulbildung
stattgefunden. Die absolute Zahl der HochschulstudentInnen
verdreifachte sich von 1964 bis 1992 (von 30‘000
auf 91‘000) und der Anteil der Frauen,
die ein Studium aufnahmen, erhöhte sich
im gleichen Zeitraum von 18,9% auf 41,3%. Diese
Verbesserungen im Zugang zur Universität
sollen nun sukzessive zurückbuchstabiert
werden.
Durch
den anhaltenden Abbau im Stipendienwesen verschärft
sich diese Ungleichheit zusehends. Der Anteil
der Studierenden, die Stipendien beziehen können,
betrug bei der letzten Erhebung 1995 gerade
einmal 17,9%. Seit 1993 ist der Gesamtbetrag
der ausbezahlen Stipendien sukzessive zurückgegangen.
Die wichtigste Einkommensquelle für Studierende
in der Schweiz sind die Eltern und die eigene
Erwerbstätigkeit. 78% der Studierenden
in der Schweiz sind neben dem Studium erwerbstätig
- für 46% ist die Erwerbstätigkeit
zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dringend
notwendig. Durch eine Erhöhung der Studiengebühren
wären viele Studierende gezwungen, ihre
Erwerbstätigkeit zu erhöhen, was sich
direkt auf die Erfolgschancen im Studium auswirkt:
ab 30% Erwerbstätigkeit nehmen die Erfolgschancen
im Studium erheblich ab.
Der
Spar- und Reform«zwang»
Es
ist inzwischen ein altes Lied, das aber immer
wieder gesungen wird, wenn eine Gegenreform
angekündigt wird – so auch im August
2002 bei der Bekanntmachung der Zürcher
Gesetzesrevision: Die Entwicklung der öffentlichen
Finanzen zwinge zu unverzüglichen Massnahmen,
denn jetzt müsse radikal gespart werden,
man könne sich nicht mehr jeden Luxus leisten.
Dass dieselben Kreise inständig für
Steuersenkungen für die obersten Einkommenssegmente
und für die Unternehmen plädieren
(was seit Mitte der 1980er Jahren zu Ausfällen
in der Kasse des Kantons Zürich in der
Grössenordnung von 22 Milliarden Franken
führte), zeigt die Fadenscheinigkeit der
Begründung dieser Massnahmen: Diese «Politik
der leeren Kassen» soll in Wirklichkeit
den Sparzwang der Universitäten erhöhen:
Mit Verweis auf das Geld, das nun halt fehle,
wurden 1998 im Universitätsgesetz verschiedene
Massnahmen festgeschrieben, die die Uni «schlanker»
machen sollten: Numerus Clausus, Studienzeitbeschränkungen,
Globalbudget, Drittmittelaquirierung u.a.
Die
chronische Unterfinanzierung der Universitäten
(nominal haben die kantonalen Universitäten
für 1996—2003 Budgetaufstockungen
von 5,4% vorgesehen; dem steht aber eine prognostizierte
Erhöhung der Studierendenzahlen um 22,4%
auf ungefähr 112'000 gegenüber) wird
also mit System betrieben, um dadurch einen
politischen Kurswechsel herbeizuführen.
Die
Marktlogik fest setzen: In der Funktionsweise
der Uni...
Die
angeblich fehlenden Ressourcen liessen den Ruf
nach mehr «Eigenverantwortung der Studierenden»
aufkommen. Es soll vermehrt an den «KundInnen»
selber liegen, für die in Anspruch genommenen
«Dienstleistungen» Geld aufzubringen.
Die anstehende Studiengebührenerhöhung
an der Universität Zürich zeigt die
Stossrichtung ganz klar auf: Künftig wird
die individuelle Kaufkraft verstärkt Ausschlag
gebend sein für den Zugang zu einer Hochschulbildung.
Bildung soll den Status einer Ware haben, die
auf einem Markt erstanden werden muss, was die
Leitlinien der «Economiesuisse»
offen aufzeigen: «Die Dienstleistung,
welche die Hochschulen in der Lehre anbieten,
ist ein privates Gut mit den Eigenschaften der
Rivalität in der Nutzung und der Ausschliessbarkeit.
Dies rechtfertigt es, angemessene Studiengebühren
zu verlangen, um zusammen mit dem Wettbewerb
zwischen den Hochschulen eine Effizienzsteigerung
zu bewirken.»
Zusätzlich führt die Logik der Bildung
als Ware dazu, dass StudentInnen immer mehr
dazu gezwungen werden, «marktgerecht»
zu studieren: Künftig sollen die StudentInnen
ihre «Investition in Humankapital»,
die unter anderem durch die Studiengebühren
getätigt wird, mit der künftigen «Rendite»
eines Hochschulstudiums abwägen. Zwangsläufig
werden sich die Studierenden nach diesem Kosten-Nutzen-Kalkül
stärker am Arbeitsmarkt orientieren. Denn
wer riskiert schon so viel Geld und verschuldet
sich vielleicht sogar, um nachher um einen Job
zittern zu müssen?
Dass
die Wettbewerbslogik immer mehr Einzug hält
in der Hochschullandschaft, zeigt zum Beispiel
die Art, wie die finanziellen Ressourcen verteilt
werden: Da nach Ansicht der Marktideologen die
Anpassungsfähigkeit der Hochschulen an
die Erwartungen des Marktes durch eine Konkurrenzsituation
erhöht wird, erfolgt die Zuteilung von
öffentlichen Geldern des Bundes an die
verschiedenen Universitäten und Institute
seit der Einführung des neuen Universitätsförderungsgesetzes
vom 1. April 2000 nach einem Ranking. Das wichtigste
Kriterium bei diesem Ranking ist der Erhalt
von Fremdmitteln aus der Privatwirtschaft oder
aus nationalen Forschungsprogrammen. Je mehr
Mittel eine Universität aus dem privaten
Sektor auftreibt, desto höher fällt
die Unterstützung durch den Bund aus. Dies
zwingt die Universitäten noch mehr, sich
auf die privaten Unternehmen auszurichten und
fördert gleichzeitig jene Forschungsgebiete,
die der Privatwirtschaft nützlich sind
(Biotechnologie, Informatik, Wirtschaft, Pharmakologie…),
während die sogenannten «Orchideenfächer»
wie Sinologie oder Afrikanistik vergeblich auf
Unterstützung warten.
...
wie auch in der Organisationsstruktur
Nicht
nur die Funktionsweise, sondern auch die Organisationsstruktur
der Universitäten lehnt sich immer stärker
an das privatwirtschaftliche Modell: die Hochschulen
sind ein Dienstleistungsunternehmen, bei dem
der Universitätsrat dem Verwaltungsrat
entspricht und das Rektorat die Rolle der Geschäftsleitung
einnimmt.
Dem
Universitätsrat, der von der Regierung
eingesetzt wird und überproportional mit
Männern aus der «Wirtschaft»
(Leute, die bei Ciba-Geigy, ABB und Credit Suisse
Karriere gemacht haben…) bestückt
ist, werden durch die Revision des Universitätsgesetzes
in Zürich weitere wichtige Kompetenzen
zugesprochen: er hat nun das letzte Wort beim
Leitbild der Uni und bei der Ernennung des Leiters
der Evaluationsstelle, beides wichtige Befugnisse,
durch die die Ausrichtung der Universität
festgelegt werden kann. Neu ist der Unirat letzte
Instanz für die Schaffung, Umwandlung und
Aufhebung von Fakultäten, hat also freie
Hand bei der Gliederung und der Gestaltung der
Organisationsstruktur der Universität.
Weiter kann der Universitätsrat neu Kompetenzzentren
(wissenschaftliche Netzwerke) einrichten und
dadurch Forschungsschwerpunkte eigenhändig
festlegen.
Demokratie?
An der Uni ein Fremdwort
Wie
in einem Privatunternehmen gibt es auch für
die Universitätsangehörigen im Unternehmen
Uni nicht den Schatten einer wie auch immer
definierten «Demokratie». Daran
ändert auch die vom Regierungsrat vorgeschlagene
Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen
Körperschaft (ÖRK) nichts. Diese sogenannte
«verfasste Studentenschaft», die
man an fast allen Schweizer Universitäten
kennt, kommt als eine Alibi-Übung daher,
denn den Studierenden steht dadurch auch weiterhin
kein Mitbestimmungsrecht zu. Was sich ändert,
ist einzig und allein die finanzielle Lage des
Studierendenparlaments: Da die Studentinnen
und Studenten automatisch mit der Studiengebühr
einen Beitrag an die öffentlich-rechtliche
Körperschaft verrichten, stehen dem Scheinparlament
der Studierenden in Zukunft etwas mehr finanzielle
Mittel zu (um eine kleine Bürokratie von
VertreterInnen der Studierenden zu unterhalten),
was jedoch absolut nichts ändern wird an
seiner politischen «Schlagkraft».
Das
Studierendenparlament - eine Farce
Mit
der Einrichtung der öffentlich-rechtlichen
Körperschaft will Bildungsdirektor Ernst
Buschor «die konstruktive Rolle honorieren»,
die der Studierendenrat (StuRa) in der Universitätsreform
gespielt habe. Dieses «Zugeständnis»
von Seiten der Regierung ist der Ausdruck einer
Einschätzung der Kräfteverhältnisse:
Der StuRa stellt der Umsetzung der Gegenreformen
keine wirklichen Hindernisse in den Weg, ja
er trägt sie zum grössten Teil mit
und hat damit einen legitimierenden Charakter.
Der StuRa hat sich beispielsweise mit dem Bolognaprozess
(Einführung des Bachelor-Master-Systems)
grundsätzlich einverstanden erklärt
und weist jetzt nur noch auf einige Schönheitsfehler
hin. Auch die Revision des Universitätsgesetz
hat der StuRa in seiner Vernehmlassungsantwort
vom 11. April 2002 nicht abgelehnt: er hat sich
davor gehütet, eine Kampagne gegen das
Uni-Gesetz zu lancieren. Das mussten unabhängige
Kräfte, die sich im Aktionskomitee gegen
das neue Universitätsgesetz zusammengefunden
haben (darunter die DEBATTE-Hochschulgruppe)
bewerkstelligen. In Gremien wie der Erweiterten
Unileitung und im Unirat dürfen VertreterInnen
des StuRa reinsitzen, sie stehen aber unter
absoluter Schweigepflicht...
Bereiten
wir einen Uni-Streik vor!
Angesichts
dieser geballten Ladung an «Reformen»
kann nur eine massive Mobilisierung der Studierenden
und von verbündeten sozialen Kräften
(und kein allfälliges Wahltheater der Regierungsparteien
SP, SVP, usw.) die eingeschlagene Richtung in
Frage stellen. Es ist wichtig, dass nach der
Demo vom 12. Dezember keine Ruhe einkehrt an
der Uni, solange das Damoklesschwert des neuen
Uni-Gesetzes und der Erhöhung der Semestergebühren
über unsere Köpfe schwebt. Die kommenden
Debatten in der Bildungskommission und im Kantonsrat
müssen wir als Anlass für Mobilisierungen
nehmen. Da die Uni-Leitung die Gebührenerhöhung
bereits eingeplant hat (lange vor in Kraft treten
des revidierten Gesetzes), müssen wir einen
Uni-Streik dagegen vorbereiten !
•
Für eine Uni, die für alle zugänglich
sein soll: keine Uni nur für Reiche!
• Für eine ausreichende Finanzierung
der Hochschulen durch
die öffentliche Hand!
• Keine Vermarktung der Hochschulbildung
und keine
schleichende Privatisierung der Uni!
• Für eine demokratische Uni,
die partizipativ aufgebaut ist und funktioniert!
• Für eine Uni ohne soziale
oder geschlechtliche Diskriminierung!
• Für eine kritische und pluralistische
Uni!
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