Sektion Zürich
 
anklicken Antiglobalisierung
anklicken ArbeiterInnenbewegung
anklicken Bildungspolitik
anklicken Frauenbewegung
anklicken Imperialismus & Krieg
anklicken International
anklicken Kanton Zürich
anklicken Marxismus
anklicken Umweltpolitik

anklicken Startseite
anklicken Über uns
anklicken Agenda
anklicken Zeitung
anklicken Literatur
anklicken Links
anklicken Kontakt

Schwerpunke / Kampagnen
anklicken Bilaterale II
anklicken
anklicken
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  


 


Gegen höhere Studiengebühren, gegen das Uni-Gesetz,
für das Recht auf Bildung

Bauen wir eine StudentInnenbewegung auf!

Flugblatt vom Dez. 2002

Die Mobilisierung der Studierenden der Uni Zürich richtet sich gegen eine massive Erhöhung der Studiengebühren und gegen eine Politik, die den öffentlichen Dienst «Bildung» radikal umdefiniert. Ziel dieser Politik ist die weitgehende Privatisierung der Hochschulbildung. Die «Sparmassnahmen» durch den Kanton und das neue Universitätsgesetz verlangen nach einer massiven Antwort durch die Universitätsangehörigen. Nur der Aufbau einer Bewegung der Studierenden, die zu einem Uni-Streik führt, kann eine glaubwürdige Antwort auf die Politik des Regierungsrates darstellen.

Eine «Bildungsoffensive»… des Kapitals

Seit Beginn der 1990er Jahre haben auch in der Schweiz die herrschenden Kreise aus der «Wirtschaft» eine «Reform» des Hochschulsystems in Gang gesetzt, die den Anspruch hat, die Universitäten zu «modernisieren». In den wirtschaftspolitischen «Weissbüchern» von Fritz Leutwiler und Stefan Schmidheiny et al. (1991) und von David De Pury et al. (1995) wurde das Ziel einer Privatisierung des gesamten Bildungswesens festgelegt. Die Grundidee dieser Gruppe von milliardenschweren «ModernisiererInnen» ist dabei, dass die Schulen direkt dem Wettbewerb auf dem kapitalistischen Markt ausgesetzt werden sollen und deshalb wie ein privates Dienstleistungsunternehmen zu funktionieren haben. Strategen des «New Public Mangements» wie Ernst Buschor (ehemaliger HSG-Professor, heutiger Bildungsdirektor und Mitglied des Stiftungsrates des Bertelsmann-Verlages, der am Bildungsmarkt stark interessiert ist) sind für die Umsetzung dieser Politik zuständig. Im Hochschulbereich wurde in der Folge fast die gesamte eidgenössische und kantonale Gesetzgebung abgeändert.

In Zürich ist durch das Universitätsgesetz von 1998 eine stärker «marktkonforme» Funktionsweise der Uni schon zu einem grossen Teil institutionell verankert worden. Jetzt soll mit der anstehenden Revision des Unigesetzes ein weiterer Meilenstein in diese Richtung gesetzt werden. Die in der Revision vorgesehenen Massnahmen wie die drohende Verdoppelung der Studiengebühren, die kosten-deckenden Gebühren für die Weiterbildung und Nachdiplomstudien, die verschärften Zulassung-sbeschränkungen und die Kompetenzerweiterung des von oben eingesetzten Universitätsrates zielen auf ein und dasselbe Projekt ab: Die schleichende Privatisierung der Hochschulbildung.

Ein neuer «Wachstumsmarkt»?

Die Wandlung der Bildungssysteme, die seit mehr als zehn Jahren in allen Industrieländern im Gange ist, ist eine Antwort des Bürgertums auf die lange Krise der kapitalistischen Wirtschaft seit der Rezession Mitte der 70er Jahre. Es geht einerseits um eine stärkere Anpassung der Ausbildung der lohnabhängigen Arbeitskraft an die Bedürfnisse der «Arbeitgeber»; andererseits um die Wiederherstellung von langfristigen Verwertungsbedingungen des Kapitals.

Die öffentlichen Bildungsausgaben belaufen sich weltweit auf ungefähr 2000 Milliarden Dollar pro Jahr. Durch das wachsende Bewusstsein über die Dauerhaftigkeit, die Tiefe und die weltweite Ausbreitung dieser Krise und ihrer Folgen verbreitete sich ein neuer Diskurs der Unternehmer über das Bildungswesen (wie auch z.B. über das Gesundheitswesen, die Telekommunikation, die Wasserversorgung): Bildung erschien als ein Sektor, der einen potentiellen Markt darstellt und neue Rentabilisierungsfelder für das Kapital schaffen soll. Diese Absicht wurde vorangetrieben durch das neue Dienstleistungsabkommen der WTO, das GATS-Abkommen, das die öffentlichen Dienste liberalisieren soll.

Angriff auf das «Recht auf Bildung»

Von Wirtschaftsseite her ist schon seit längerer Zeit zu vernehmen, dass viel zu viele Jugendliche studieren möchten und die «Massenuniversität» nicht länger Daseinsberechtigung habe, denn was jetzt zähle, sei nicht die «Breite», sondern die «Spitze». Diese Worte stellen eine Errungenschaft der 60er- und 70er-Jahre radikal in Frage, nämlich die einer Erweiterung des Zugangs zur Hochschulbildung durch den freien Zugang zum Studium, die freie Studienwahl und den Ausbau des Stipendienwesens. Der Zugang zu höherer Bildung stand seither nicht mehr ausschliesslich Kindern aus Oberschichts-Familien offen, obwohl die sozialen Hürden zur Aufnahme eines Studiums weiterhin existierten.

In der langen Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs (ca. 1948 bis 1974/75) wurde in mehreren Ländern Europas die Idee geprägt, alle BürgerInnen hätten ein Recht auf Bildung. Die Legitimität dieses Gedankens ist noch weit verbreitet, und im Kern handelt es sich um ein demokratisches und radikales Gedankengut. Dieses Recht bedeutet, dass Menschen Anrecht auf Bildung haben, unabhängig von ihrem gesellschaftlichen Status und ihrem Einkommen und Vermögen. Dies steht in grundsätzlichem Widerspruch zur Tatsache, dass in einer kapitalistischen Gesellschaft Bedürfnisse und Ansprüche in der Regel nur erfüllt werden können, wenn sie einen monetären Ausdruck finden, das heisst: Wenn die betroffene Person in der Lage ist, für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse den entsprechenden Preis zu bezahlen.

Die Unentgeltlichkeit ist somit Ausdruck einer Sozialisierung der Bildungskosten über den Steuerstaat. Ausgangspunkt ist die politische Definition von Bedürfnissen, die es zu finanzieren gilt — und nicht die Einschränkung der Bedürfnisse im Namen der «leeren Staatskassen». Auch im öffentlichen Verkehr, bei der Altersvorsorge, im Gesundheitswesen usw. werden Kosten sozialisiert (nicht immer über den Steuerstaat) und damit der Anspruch auf Leistungen und Güter zumindest teilweise von der Zahlungsfähigkeit der betroffenen Personen abgekoppelt.

In den Schulen ist die Unentgeltlichkeit heute noch stark verankert und bis jetzt hat sich noch kaum jemand getraut, sie offen in Frage zu stellen. An den Hochschulen wurde in der Schweiz die Unentgeltlichkeit nie eingeführt, und seit einigen Jahren steigen die Studiengebühren deutlich an. Diese Erhöhung zielt darauf ab, dass die Studierenden ihr Studium stärker unter dem Aspekt eines Investitionskalküls betrachten müssen (Investition in eigenes Humankapital).

Soziale Selektion

In der Schweiz kann von einem massenhaften Zugang zur Hochschulbildung nicht gesprochen werden: nur 14,1% der Jugendlichen im entsprechenden Alter besuchten 1991 eine Hochschule, im Vergleich zu 38,3% in den USA, 31,2% in Deutschland und 29% in Frankreich. Bezüglich den HochschulabsolventInnen sahen die entsprechenden Zahlen 1993 wie folgt aus: 7,6% in der Schweiz, 29,6% in den USA, 12,7% in Deutschland und 16,3% in Frankreich (OECD-Statistik). Der Hochschulzugang in der Schweiz ist im europäischen Vergleich einer der restriktivsten, nur die Türkei hat noch einen kleineren Anteil Studierender pro Bevölkerung.

Zudem ist der Zugang zur Hochschulbildung sozial selektiv geblieben. Die unteren Schichten sind an den Hochschulen klar unterrepräsentiert. An dieser Tatsache hat sich in den letzten 30 Jahren nichts Grundlegendes geändert. Laut einer Nationalfondsstudie schliesst jeder zweite Sohn und jede vierte Tochter eines Vaters mit Universitätsabschluss selber auch eine Uni-Ausbildung ab. Bei Vätern mit abgeschlossener Berufslehre schaffen dies nur noch jeder zehnte Sohn und jede zwanzigste Tochter. Praktisch keine Chancen haben die Töchter ungelernter Väter, nur jede hundertste schafft eine höhere Schulbildung. In der Region Zürich lässt sich die soziale Selektion im Bildungswesen illustrieren mit Statistiken der Bildungsdirektion, die zeigen, dass der Anteil an GymnasiastInnen in Gemeinden und Stadtkreisen mit wohlhabenden EinwohnerInnen (z. B. «Goldküste» und Kreis 7 in der Stadt Zürich) zwischen 30% und über 50% liegt, währenddem er im Grossteil der Stadt Zürich und in den meisten Landesgemeinden nur zwischen 10% und 20% liegt.

Trotzdem hat auch in der Schweiz eine beschränkte «Demokratisierung» der Hochschulbildung stattgefunden. Die absolute Zahl der HochschulstudentInnen verdreifachte sich von 1964 bis 1992 (von 30‘000 auf 91‘000) und der Anteil der Frauen, die ein Studium aufnahmen, erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 18,9% auf 41,3%. Diese Verbesserungen im Zugang zur Universität sollen nun sukzessive zurückbuchstabiert werden.

Durch den anhaltenden Abbau im Stipendienwesen verschärft sich diese Ungleichheit zusehends. Der Anteil der Studierenden, die Stipendien beziehen können, betrug bei der letzten Erhebung 1995 gerade einmal 17,9%. Seit 1993 ist der Gesamtbetrag der ausbezahlen Stipendien sukzessive zurückgegangen. Die wichtigste Einkommensquelle für Studierende in der Schweiz sind die Eltern und die eigene Erwerbstätigkeit. 78% der Studierenden in der Schweiz sind neben dem Studium erwerbstätig - für 46% ist die Erwerbstätigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dringend notwendig. Durch eine Erhöhung der Studiengebühren wären viele Studierende gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu erhöhen, was sich direkt auf die Erfolgschancen im Studium auswirkt: ab 30% Erwerbstätigkeit nehmen die Erfolgschancen im Studium erheblich ab.

Der Spar- und Reform«zwang»

Es ist inzwischen ein altes Lied, das aber immer wieder gesungen wird, wenn eine Gegenreform angekündigt wird – so auch im August 2002 bei der Bekanntmachung der Zürcher Gesetzesrevision: Die Entwicklung der öffentlichen Finanzen zwinge zu unverzüglichen Massnahmen, denn jetzt müsse radikal gespart werden, man könne sich nicht mehr jeden Luxus leisten. Dass dieselben Kreise inständig für Steuersenkungen für die obersten Einkommenssegmente und für die Unternehmen plädieren (was seit Mitte der 1980er Jahren zu Ausfällen in der Kasse des Kantons Zürich in der Grössenordnung von 22 Milliarden Franken führte), zeigt die Fadenscheinigkeit der Begründung dieser Massnahmen: Diese «Politik der leeren Kassen» soll in Wirklichkeit den Sparzwang der Universitäten erhöhen: Mit Verweis auf das Geld, das nun halt fehle, wurden 1998 im Universitätsgesetz verschiedene Massnahmen festgeschrieben, die die Uni «schlanker» machen sollten: Numerus Clausus, Studienzeitbeschränkungen, Globalbudget, Drittmittelaquirierung u.a.

Die chronische Unterfinanzierung der Universitäten (nominal haben die kantonalen Universitäten für 1996—2003 Budgetaufstockungen von 5,4% vorgesehen; dem steht aber eine prognostizierte Erhöhung der Studierendenzahlen um 22,4% auf ungefähr 112'000 gegenüber) wird also mit System betrieben, um dadurch einen politischen Kurswechsel herbeizuführen.

Die Marktlogik fest setzen: In der Funktionsweise der Uni...

Die angeblich fehlenden Ressourcen liessen den Ruf nach mehr «Eigenverantwortung der Studierenden» aufkommen. Es soll vermehrt an den «KundInnen» selber liegen, für die in Anspruch genommenen «Dienstleistungen» Geld aufzubringen. Die anstehende Studiengebührenerhöhung an der Universität Zürich zeigt die Stossrichtung ganz klar auf: Künftig wird die individuelle Kaufkraft verstärkt Ausschlag gebend sein für den Zugang zu einer Hochschulbildung. Bildung soll den Status einer Ware haben, die auf einem Markt erstanden werden muss, was die Leitlinien der «Economiesuisse» offen aufzeigen: «Die Dienstleistung, welche die Hochschulen in der Lehre anbieten, ist ein privates Gut mit den Eigenschaften der Rivalität in der Nutzung und der Ausschliessbarkeit. Dies rechtfertigt es, angemessene Studiengebühren zu verlangen, um zusammen mit dem Wettbewerb zwischen den Hochschulen eine Effizienzsteigerung zu bewirken.»
Zusätzlich führt die Logik der Bildung als Ware dazu, dass StudentInnen immer mehr dazu gezwungen werden, «marktgerecht» zu studieren: Künftig sollen die StudentInnen ihre «Investition in Humankapital», die unter anderem durch die Studiengebühren getätigt wird, mit der künftigen «Rendite» eines Hochschulstudiums abwägen. Zwangsläufig werden sich die Studierenden nach diesem Kosten-Nutzen-Kalkül stärker am Arbeitsmarkt orientieren. Denn wer riskiert schon so viel Geld und verschuldet sich vielleicht sogar, um nachher um einen Job zittern zu müssen?
Dass die Wettbewerbslogik immer mehr Einzug hält in der Hochschullandschaft, zeigt zum Beispiel die Art, wie die finanziellen Ressourcen verteilt werden: Da nach Ansicht der Marktideologen die Anpassungsfähigkeit der Hochschulen an die Erwartungen des Marktes durch eine Konkurrenzsituation erhöht wird, erfolgt die Zuteilung von öffentlichen Geldern des Bundes an die verschiedenen Universitäten und Institute seit der Einführung des neuen Universitätsförderungsgesetzes vom 1. April 2000 nach einem Ranking. Das wichtigste Kriterium bei diesem Ranking ist der Erhalt von Fremdmitteln aus der Privatwirtschaft oder aus nationalen Forschungsprogrammen. Je mehr Mittel eine Universität aus dem privaten Sektor auftreibt, desto höher fällt die Unterstützung durch den Bund aus. Dies zwingt die Universitäten noch mehr, sich auf die privaten Unternehmen auszurichten und fördert gleichzeitig jene Forschungsgebiete, die der Privatwirtschaft nützlich sind (Biotechnologie, Informatik, Wirtschaft, Pharmakologie…), während die sogenannten «Orchideenfächer» wie Sinologie oder Afrikanistik vergeblich auf Unterstützung warten.

... wie auch in der Organisationsstruktur

Nicht nur die Funktionsweise, sondern auch die Organisationsstruktur der Universitäten lehnt sich immer stärker an das privatwirtschaftliche Modell: die Hochschulen sind ein Dienstleistungsunternehmen, bei dem der Universitätsrat dem Verwaltungsrat entspricht und das Rektorat die Rolle der Geschäftsleitung einnimmt.

Dem Universitätsrat, der von der Regierung eingesetzt wird und überproportional mit Männern aus der «Wirtschaft» (Leute, die bei Ciba-Geigy, ABB und Credit Suisse Karriere gemacht haben…) bestückt ist, werden durch die Revision des Universitätsgesetzes in Zürich weitere wichtige Kompetenzen zugesprochen: er hat nun das letzte Wort beim Leitbild der Uni und bei der Ernennung des Leiters der Evaluationsstelle, beides wichtige Befugnisse, durch die die Ausrichtung der Universität festgelegt werden kann. Neu ist der Unirat letzte Instanz für die Schaffung, Umwandlung und Aufhebung von Fakultäten, hat also freie Hand bei der Gliederung und der Gestaltung der Organisationsstruktur der Universität. Weiter kann der Universitätsrat neu Kompetenzzentren (wissenschaftliche Netzwerke) einrichten und dadurch Forschungsschwerpunkte eigenhändig festlegen.

Demokratie? An der Uni ein Fremdwort

Wie in einem Privatunternehmen gibt es auch für die Universitätsangehörigen im Unternehmen Uni nicht den Schatten einer wie auch immer definierten «Demokratie». Daran ändert auch die vom Regierungsrat vorgeschlagene Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (ÖRK) nichts. Diese sogenannte «verfasste Studentenschaft», die man an fast allen Schweizer Universitäten kennt, kommt als eine Alibi-Übung daher, denn den Studierenden steht dadurch auch weiterhin kein Mitbestimmungsrecht zu. Was sich ändert, ist einzig und allein die finanzielle Lage des Studierendenparlaments: Da die Studentinnen und Studenten automatisch mit der Studiengebühr einen Beitrag an die öffentlich-rechtliche Körperschaft verrichten, stehen dem Scheinparlament der Studierenden in Zukunft etwas mehr finanzielle Mittel zu (um eine kleine Bürokratie von VertreterInnen der Studierenden zu unterhalten), was jedoch absolut nichts ändern wird an seiner politischen «Schlagkraft».

Das Studierendenparlament - eine Farce

Mit der Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Körperschaft will Bildungsdirektor Ernst Buschor «die konstruktive Rolle honorieren», die der Studierendenrat (StuRa) in der Universitätsreform gespielt habe. Dieses «Zugeständnis» von Seiten der Regierung ist der Ausdruck einer Einschätzung der Kräfteverhältnisse: Der StuRa stellt der Umsetzung der Gegenreformen keine wirklichen Hindernisse in den Weg, ja er trägt sie zum grössten Teil mit und hat damit einen legitimierenden Charakter. Der StuRa hat sich beispielsweise mit dem Bolognaprozess (Einführung des Bachelor-Master-Systems) grundsätzlich einverstanden erklärt und weist jetzt nur noch auf einige Schönheitsfehler hin. Auch die Revision des Universitätsgesetz hat der StuRa in seiner Vernehmlassungsantwort vom 11. April 2002 nicht abgelehnt: er hat sich davor gehütet, eine Kampagne gegen das Uni-Gesetz zu lancieren. Das mussten unabhängige Kräfte, die sich im Aktionskomitee gegen das neue Universitätsgesetz zusammengefunden haben (darunter die DEBATTE-Hochschulgruppe) bewerkstelligen. In Gremien wie der Erweiterten Unileitung und im Unirat dürfen VertreterInnen des StuRa reinsitzen, sie stehen aber unter absoluter Schweigepflicht...

Bereiten wir einen Uni-Streik vor!

Angesichts dieser geballten Ladung an «Reformen» kann nur eine massive Mobilisierung der Studierenden und von verbündeten sozialen Kräften (und kein allfälliges Wahltheater der Regierungsparteien SP, SVP, usw.) die eingeschlagene Richtung in Frage stellen. Es ist wichtig, dass nach der Demo vom 12. Dezember keine Ruhe einkehrt an der Uni, solange das Damoklesschwert des neuen Uni-Gesetzes und der Erhöhung der Semestergebühren über unsere Köpfe schwebt. Die kommenden Debatten in der Bildungskommission und im Kantonsrat müssen wir als Anlass für Mobilisierungen nehmen. Da die Uni-Leitung die Gebührenerhöhung bereits eingeplant hat (lange vor in Kraft treten des revidierten Gesetzes), müssen wir einen Uni-Streik dagegen vorbereiten !

• Für eine Uni, die für alle zugänglich sein soll: keine Uni nur für Reiche!

• Für eine ausreichende Finanzierung der Hochschulen durch
die öffentliche Hand!

• Keine Vermarktung der Hochschulbildung und keine
schleichende Privatisierung der Uni!

• Für eine demokratische Uni, die partizipativ aufgebaut ist und funktioniert!

• Für eine Uni ohne soziale oder geschlechtliche Diskriminierung!

• Für eine kritische und pluralistische Uni!