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Revision
des Handelsgesetzes in Freiburg:
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NEIN
zur Verschlechterung unserer
Arbeits- und Lebensbedingungen
! |
Abend-
und Sonntagsarbeit gegen den Willen
des Volks eingeführt
Die
am 14. Oktober durch den Grossen Rat
des Kantons Freiburg verabschiedete
Revision des HAG ermöglicht die
allgemeine Einführung der Abendarbeit
(Montag bis Samstag bis 21 Uhr) und
der Sonntagsarbeit in den so genannten
Tankstellenshops. Zulässig wird
auch der Verkauf von alkoholischen Getränken
in diesen Shops. Im Jahr 2003 hat die
Bevölkerung des Kantons Freiburg
eine beinahe identische Vorlage abgelehnt,
doch die Parlamentarier kümmern
sich nicht um den Willen des Volkes.
Ausfüllen
und Einsenden
an:
BfS, Postfach 961,
1700 Freiburg 1 |
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Ein
massgeschneidertes Gesetz für Erdölunternehmen
und Detailhandelsketten
Von
diesem Gesetz werden in erster Linie
die wichtigsten Eigentümer der
Shops profitieren: die Erdölkonzerne
Total, Shell, BP und Esso sowie die
Detailhandelsriesen Coop und Migros.
Das neue HAG wird es ihnen erlauben,
die in den Shops liegenden Profitmöglichkeiten
maximal auszuschöpfen. Es handelt
sich um einen lukrativen Markt : zwischen
1997 und 2003 ist die Zahl der Shops
in der Schweiz um 7 % angewachsen. Die
Zahl der Shops mit einer Verkaufsfläche
von über 50 Quadratmetern ist um
80 % angestiegen. Dabei handelt es sich
inzwischen um richtige „kleine
Supermärkte“ : 2004 haben
die grossen Besitzer solcher Shops mehr
Profite mit Verbrauchs- und Konsumgütern
als mit Benzin erzielt. Der jährliche
Umsatz dieser Shops erreicht beinahe
eine Milliarde Franken. Was ist das
Geheimnis dieses Erfolgs ? Ungesicherte,
extrem flexible Beschäftigung,
tiefe Löhne und Kunden, die viel
zu hohe Preise bezahlen : Wichtige Konsumgüter
kosten hier im Durchschnitt ein Drittel
mehr als in den Supermärkten. Das
Wachstum der Tankstellenshops an den
Stadträndern hat auch Auswirkungen
auf der Ebene der Raumplanung: Es fördert
das Autofahren ebenso wie das Aussterben
der kleinen Quartiergeschäfte.
Ein
Schritt in Richtung allgemeine Sonntags-
und Abendarbeit
Die
Revision des HAG ermöglicht es
den grossen Detailhandelsketten und
Erdölkonzernen, ihre Profite
noch mehr zu erhöhen, indem sie
das Personal in den Shops abends und
sonntags zu arbeiten zwingen. Doch
das ist nur der erste Schritt : Die
Detailhandelsunternehmen fordern seit
Jahren eine grenzenlose Flexibilität
der Ladenöffnungszeiten. Nach
mehreren Abstimmungsniederlagen haben
sie ihre Strategie geändert :
Heute versuchen sie Löcher in
die kantonalen und eidgenössischen
Gesetze zu schlagen, auf die sie sich
später zu Gunsten einer allgemeinen
Liberalisierung stützen wollen.
In den Augen der Unternehmen ist die
Sache mit den Shops nur ein Schritt
in Richtung der allgemeinen Ausdehnung
der Ladenöffnungszeiten auf Abende
und Sonntage, auf kantonaler wie auf
Bundesebene. Im Kanton Freiburg hat
der durch die Liberalisierung der
Öffnungszeiten der Shops ausgelöste
„Dominoeffekt“ bereits
eingesetzt. Die Direktion der Biolley-Supermärkte
hat entschieden, das Geschäft
in Givisiez auch an den Sonntagen
zu öffnen. Die Direktion, die
sich ansonsten übrigens gegen
die Öffnung der Läden an
Sonntagen ausspricht, begründet
diesen Entscheid mit der Konkurrenz
durch zwei nahe gelegene Tankstellenshops
! Auf Bundesebene hat das Parlament
eine Motion angenommen, welche die
Sonntagsarbeit in allen Geschäften
erlaubt, die sich in den Bahnhöfen
(oder in der Nähe von Bahnhöfen)
befinden. Und der Staatsrat hat kürzlich
eine Motion verabschiedet, die darauf
abzielt, erweiterte Möglichkeiten
für Sonntagsarbeit in allen Geschäften
zu schaffen…
Die
Verkäuferinnen sind von der Liberalisierung
der Ladenöffnungszeiten in den
Shops, den Bahnhöfen und in anderen
Geschäften am meisten betroffen.
Aber die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten
wird dazu führen, dass die Zulieferbetriebe,
die Unterhalts- und Reinigungsfirmen,
die Post und die Banken nachziehen
müssen. Und das folgende Argument
wird die Runde machen : Wenn die einen
solche Arbeitszeiten ertragen können,
weshalb denn die anderen nicht ? Deshalb
sind sämtliche Lohnabhängigen
von einer solchen Entwicklung betroffen.
Längere
Öffnungszeiten : Flexibilität
ohne zusätzliche Arbeitsplätze
Die
Befürworter der Liberalisierung
behaupten, dass durch längere
Öffnungszeiten neue Arbeitsplätze
geschaffen werden. Dieses Argument
ist falsch. In verschiedenen Kantonen
sind Studien durchgeführt worden,
die aufzeigen, dass durch längere
Öffnungszeiten keine neuen Arbeitsplätze
entstehen. Im Tessin hält ein
Bericht des Finanz- und Wirtschaftsdepartements
fest : „Unter dem Verkaufspersonal
ist die Ablehnung der Massnahme (Öffnung
der Geschäfte am Donnerstag bis
um 22 Uhr) sehr deutlich, denn die
am Donnerstagabend arbeitenden Beschäftigten
erhalten nicht alle eine Entschädigung
für diese Arbeitszeit. Dies bestätigt
die Untersuchung. Die Öffnung
am Abend zeitigte keine nennenswerte
Auswirkung auf den Arbeitsmarkt :
in der Zeit ihrer Umsetzung wurde
kein einziger Arbeitsplatz geschaffen.“
Die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten
bringt dem Personal keine Vorteile
und schafft keine Arbeitsplätze,
sondern führt zur Verschlechterung
der Arbeits- und Lebensbedingungen
von Tausenden von Lohnabhängigen.
Tausche
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gegen Flexibilität…
zu Lasten des Personals
Nach
dem Abschluss eines GAV für das
Personal der Tankstellenshops haben
die Gewerkschaften im Kanton Freiburg
entschieden, das revidierte HAG nicht
zu bekämpfen. Diese Logik akzeptieren
wir nicht. Ausser dem 13. Monatslohn
bringt dieser GAV dem betroffenen
Personal keine Verbesserungen. Nur
Personen, die zu mindestens 70 % angestellt
sind – eine kleine Minderheit
! – sollen einen festen Monatslohn
haben. In den allermeisten Fällen
liegen die Löhne weiterhin unter
3’000 Fr. netto (auf Vollzeit
gerechnet) und werden nur in einer
jährlichen Vereinbarung geregelt,
die ohne weiteres wieder in Frage
gestellt werden kann. Einen Zuschlag
von 25 % für zusätzliche
(über die Regel hinaus gehende)
Abendarbeit werden nur Personen erhalten,
die im Monatsdurchschnitt mehr als
vier Abende pro Woche arbeiten –
also so gut wie niemand. Für
die Sonntagsarbeit ist überhaupt
kein Zuschlag vorgesehen. Schlimmer
noch : Durch die Einführung der
Jahresarbeitszeit verstärkt der
GAV sogar noch die im HAG vorgesehene
Flexibilisierung. Die Beschäftigten
können in diesem Kuhhandel zwischen
einem GAV und einer Verlängerung
der Ladenöffnungszeiten also
nur verlieren. Hinzu kommt die Tatsache,
dass dieser GAV nur das Personal der
Shops erfasst (etwa 150 bis 200 von
insgesamt 4’600 Läden im
Kanton), obwohl doch mittelfristig
die Arbeitsbedingungen aller Lohnabhängigen
in dieser Branche gefährdet sind.
Bei
der Revision des HAG geht es um die
Frage :Welche Gesellschaft wollen
wir ?
Die
zunehmende Ausbreitung von Abend-
und Sonntagsarbeit durch das HAG ist
nur ein Teil einer allgemeinen Infragestellung
aller Grenzen, die der Ausbeutung
der Arbeitskraft gesetzt sind. Die
Lage des Personals der Tankstellenshops
– tiefe Löhne, Teilzeitarbeit,
extreme Flexibilität –
soll zum Schicksal der allermeisten
Lohnabhängigen in der Schweiz
werden, wenn es nach dem Willen der
Unternehmer geht. Beim HAG geht es
also nicht nur um die Ladenöffnungszeiten,
sondern auch um die Frage, welche
Gesellschaft wir haben wollen. Die
Lohnabhängigen verlieren immer
mehr die Kontrolle über ihre
Arbeitszeit. Sie sollen – oft
zu tiefen Löhnen – am Tag
und in der Nacht arbeiten, unter der
Woche und am Wochenende. Die für
das Familienleben und das soziale
Leben ausserhalb der Arbeitszeit so
wichtigen gemeinsamen Momente des
Erholens und Zusammentreffens werden
zerstört. Beschäftigte,
die Tag und Nacht an sieben Tagen
der Woche zu Diensten stehen, um die
Gewinne der milliardenschweren Grossunternehmen
zu sichern : So sieht das Gesellschaftsmodell
aus, das der Grosse Rat durch die
HAG-Revision gutgeheissen hat. Wer
wie wir diese Vorstellung von Gesellschaft
ablehnt, muss zu folgendem Schluss
kommen
Unterschreibt
das Referendum gegen die Revision
des HAG
und helft bei der Unterschriftensammlung
! |
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