Die
drei Abstimmungsvorlagen zeigten den
Willen des Bundesrates, seinen Angriff
gegen die Rechte der Lohnabhängigen
und der RentnerInnen zu verstärken.
Diesem Ansinnen wurde eine überdeutliche
Abfuhr erteilt. Nach dem Warnschuss
vom 8. Februar handelt es sich für
den Bundesrat um eine Niederlage auf
der ganzen Linie, um eine schallende
Ohrfeige für seine unsoziale Politik.
Als
Folge dieses Abstimmungsresultates wird
sich die BFS für folgende Ziele
einsetzen:
I.
Die Ablehnung des Steuerpakets verlangt
eine Kursänderung in der öffentlichen
Finanzpolitik. Wir verlangen den sofortigen
Stopp der Steuergeschenke für die
Reichen und Privilegierten und des Kahlschlags
beim Service public – sowohl auf
lokaler wie auf nationaler Ebene. Es ist
Zeit, die öffentlichen Ausgaben zu
erhöhen, um den Bedürfnissen
der Bevölkerung gerecht zu werden!
Damit diese gesellschaftspolitische Option
umgesetzt werden kann, ist es unabdingbar,
dass die kantonalen Mobilisierungen, die
regelmässig im öffentlichen
Sektor stattfinden, in eine kämpferische,
nationale Mobilisierung gegen den Kahlschlag
münden.
II. Die Ablehnung der 11. AHV-Revision
ist ein klares Signal der Zurückweisung
jeder Erhöhung des Rentenalters und
jeder Senkung des Rentenniveaus. Es kommt
deshalb nicht in Frage, dass wir Projekte
wie das im September 2003 zu Stande gekommene
Abkommen zwischen der Leitung der SP und
Pascal Couchepin akzeptieren – d.
h. eine „11. AHV-Revision Plus“,
mit 400 Millionen Franken für die
vorzeitigen Pensionierungen (Ruth Dreifuss
hat dieses Abkommen während der Abstimmungskampagne
verteidigt).
Die BFS kündigt an, dass sie das
Referendum gegen jede Revision der AHV,
die das Rentenniveau senkt und/oder das
Rentenalter erhöht, ergreifen wird
– völlig unabhängig von
der Höhe des Beitrags, der für
die frühzeitige Pensionierung bereitgestellt
wird.
III. Im Gegensatz zur Führung der
SP und des SGB, die zusammen mit Pascal
Couchepin der Motor der Kampagne für
die Erhöhung der MWSt waren, hat
die BFS dieses Projekt abgelehnt. Auch
in Zukunft werden wir jede Erhöhung
der MWSt bekämpfen. Unabhängig
von der Frage ihrer Verwendung würde
jede Erhöhung der MWSt einen Kaufkraftverlust
für die Lohnabhängigen und für
die RentnerInnen bedeuten.
Um die IV zu finanzieren ist es durchaus
möglich, die Lohnabzüge zu erhöhen.
Sie sind einkommensproportional, währenddem
bei der MWSt das Gegenteil der Fall ist.
Ausserdem würden die Arbeitgeber
die Hälfte des Beitrags berappen
müssen. Zudem: Warum sollten die
Unternehmer, die für die steigenden
Ausgaben der IV verantwortlich sind, nicht
proportional höhere Beiträge
zahlen?
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