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Communiqué der BFS, Zürich/Fribourg, 16. Mai 2004

3 x NEIN :
Eine schallende Ohrfeige für die unsoziale
Politik des Bundesrates !

 

Die drei Abstimmungsvorlagen zeigten den Willen des Bundesrates, seinen Angriff gegen die Rechte der Lohnabhängigen und der RentnerInnen zu verstärken. Diesem Ansinnen wurde eine überdeutliche Abfuhr erteilt. Nach dem Warnschuss vom 8. Februar handelt es sich für den Bundesrat um eine Niederlage auf der ganzen Linie, um eine schallende Ohrfeige für seine unsoziale Politik.

Als Folge dieses Abstimmungsresultates wird sich die BFS für folgende Ziele einsetzen:

I. Die Ablehnung des Steuerpakets verlangt eine Kursänderung in der öffentlichen Finanzpolitik. Wir verlangen den sofortigen Stopp der Steuergeschenke für die Reichen und Privilegierten und des Kahlschlags beim Service public – sowohl auf lokaler wie auf nationaler Ebene. Es ist Zeit, die öffentlichen Ausgaben zu erhöhen, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden! Damit diese gesellschaftspolitische Option umgesetzt werden kann, ist es unabdingbar, dass die kantonalen Mobilisierungen, die regelmässig im öffentlichen Sektor stattfinden, in eine kämpferische, nationale Mobilisierung gegen den Kahlschlag münden.

II. Die Ablehnung der 11. AHV-Revision ist ein klares Signal der Zurückweisung jeder Erhöhung des Rentenalters und jeder Senkung des Rentenniveaus. Es kommt deshalb nicht in Frage, dass wir Projekte wie das im September 2003 zu Stande gekommene Abkommen zwischen der Leitung der SP und Pascal Couchepin akzeptieren – d. h. eine „11. AHV-Revision Plus“, mit 400 Millionen Franken für die vorzeitigen Pensionierungen (Ruth Dreifuss hat dieses Abkommen während der Abstimmungskampagne verteidigt).
Die BFS kündigt an, dass sie das Referendum gegen jede Revision der AHV, die das Rentenniveau senkt und/oder das Rentenalter erhöht, ergreifen wird – völlig unabhängig von der Höhe des Beitrags, der für die frühzeitige Pensionierung bereitgestellt wird.

III. Im Gegensatz zur Führung der SP und des SGB, die zusammen mit Pascal Couchepin der Motor der Kampagne für die Erhöhung der MWSt waren, hat die BFS dieses Projekt abgelehnt. Auch in Zukunft werden wir jede Erhöhung der MWSt bekämpfen. Unabhängig von der Frage ihrer Verwendung würde jede Erhöhung der MWSt einen Kaufkraftverlust für die Lohnabhängigen und für die RentnerInnen bedeuten.
Um die IV zu finanzieren ist es durchaus möglich, die Lohnabzüge zu erhöhen. Sie sind einkommensproportional, währenddem bei der MWSt das Gegenteil der Fall ist. Ausserdem würden die Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags berappen müssen. Zudem: Warum sollten die Unternehmer, die für die steigenden Ausgaben der IV verantwortlich sind, nicht proportional höhere Beiträge zahlen?