Das
Argument ist keineswegs neu. Es wird
uns seit Beginn der 90er Jahre ohne
Unterbruch bis zum Gehtnichtmehr gepredigt.
Die gesteigerte Lebenserwartung und
die tiefe Geburtenrate verändern
längerfristig das Verhältnis
zwischen erwerbstätigen Personen
und RentnerInnen grundlegend. Die Finanzierung
der Renten werde „deshalb“
zu einer „unerträglichen
Last“ für die erwerbstätige
Bevölkerung. Laut einem Bericht
des Eidgenössischen Departements
des Innern ist heute die Finanzierung
der AHV „aufgrund der fortschreitenden
demographischen Entwicklung nicht mehr
sichergestellt.“ Es sei „deshalb“
unumgänglich, das Rentenniveau
zu senken und die Beitragsdauer zu verlängern.
Der „Beweis“ dafür
liege darin, dass dieselben Probleme
überall zur Diskussion stehen und
mit denselben Antworten behandelt werden
: „Alle OECD-Länder sind
mit ähnlichen Problemen konfrontiert
und in den meisten Ländern wurden
Reformen bereits umgesetzt. Sie konzentrieren
sich auf einige zentrale Linien […]:
Reduktion der Anreize für den Frührücktritt
durch die Erhöhung des ordentlichen
Rentenalters, durch die Einführung
versicherungsmathematisch gekürzter
Renten bei einem Frührücktritt
[…]; Massnahmen zur Integration
älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt
; Kürzung der Leistungen der ersten
Säule […]; Verstärkung
der kapitalgedeckten zweiten und dritten
Säule.“ 2
Ein
grobes Täuschungsmanöver
Dieses
Argument stützt sich auf ein Täuschungsmanöver,
bei dem wirtschaftliche und demographische
Daten manipuliert werden um zu verdecken,
worum es bei der Auseinandersetzung
um die Renten wirklich geht. Es handelt
sich um einen Kampf um die Verteilung
des durch die Arbeit produzierten Reichtums
: Wer entscheidet über diese Verteilung
? Auf welche Kontrolle des Reichtums,
auf welche Interessen stützt sich
die Politik? Wer entscheidet, was und
für welche Bedürfnisse produziert
wird ?
Um solche grundsätzlichen Probleme
geht es bei der Diskussion über
die Renten. Um dies zu zeigen, müssen
wir auf die folgenden zwei wichtigen
Fragen eingehen : 1) Was sind die Renten
? 2) Wie werden sie finanziert, und
wie können sie in Zukunft finanziert
werden ?
Die
Renten : ein aufgeschobener Lohn
Die
im Ruhestand bezogene Rente ersetzt
meistens ein Einkommen aus lohnabhängiger,
manchmal aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
Das
Recht auf ein solches Ersatzeinkommen
ab einem bestimmten Alter ist die Gegenleistung
für die Beiträge, die während
dem aktiven Erwerbsleben bezahlt wurden.
Es gibt direkte Zusammenhänge zwischen
der Höhe der Beiträge, der
Anzahl Beitragsjahre und dem Betrag
der Altersrente.
Diese
enge Verknüpfung von Beitragszahlung
und Rente ist Ausdruck davon, dass die
Rente der ehemaligen Beschäftigten
einen Teil ihres Lohns umfasst, dessen
Auszahlung bis zur Erreichung des Rentenalters
aufgeschoben wurde und dessen Finanzierung
bis zu einem gewissen Grad sozialisiert
ist (durch Steuern und Mechanismen der
Umverteilung, die in die Systeme der
Altersvorsorge eingebaut wurden).
Der
Begriff „Unternehmerbeiträge
an die AHV“ täuscht über
diesen Sachverhalt hinweg. Es handelt
sich ganz einfach um einen Teil des
Lohns, der direkt an die entsprechende
Sozialversicherung überwiesen und
auf dem Lohnausweis der Angestellten
im Gegensatz zum „Arbeitnehmerbeitrag“
nicht aufgeführt wird. 3
Übrigens
verwenden die Unternehmen für ihre
eigene Buchhaltung den realistischeren,
wenn auch ebenfalls fragwürdigen
Begriff der „Lohnkosten“,
der neben dem eigentlichen Lohn auch
die „Sozialabzüge“
oder „Lohnnebenkosten“ umfasst.
Für die Unternehmen handelt es
sich um den gesamten Anteil an der Wertschöpfung,
der in der einen oder anderen Form den
Lohnabhängigen zukommt und ihren
eigenen Profit begrenzt. Aus der Sicht
der ArbeiterInnen sind die „Lohnkosten“
hingegen der Teil des von ihnen produzierten
Reichtums, der ihnen (direkt oder indirekt,
unmittelbar oder zeitlich aufgeschoben)
zufliesst, während ihnen der Rest
entgeht, den sich das Kapital für
seine Verwertung aneignet.
Kein
aussergewöhnlicher Mechanismus
Dass
der Lohn nicht nur dazu dient, den Unterhalt
der Arbeitskraft während der unmittelbaren
Zeit der Erwerbstätigkeit zu finanzieren,
ist an sich nichts Aussergewöhnliches,
wie folgende zwei Beispiele aufzeigen.
-
Bei den Ferien handelt es sich um
einen zeitlich leicht aufgeschobenen
Lohn. Zum Beispiel vermittelt eine
Erwerbstätigkeit von elf Monaten
das Recht, im zwölften Monat
dasselbe Einkommen zu beziehen, ohne
erwerbstätig zu sein. Natürlich
ist das nicht selbstverständlich.
Ein Landarbeiter wird zum Beispiel
nur für die Tage bezahlt, an
denen der Unternehmer ihn auch tatsächlich
beschäftigt. In den ungesicherten
Bereichen der temporären Beschäftigung
gibt es heute immer mehr Situationen,
die wieder an diese Lage von „Tagelöhnern“
aus vergangener Zeit erinnern.
4 - Die Arbeitskämpfe
der vergangenen zwei Jahrhunderte
haben schrittweise dazu geführt,
dass der Lohn einer erwachsenen Person,
meistens eines Mannes, nicht nur für
seinen eigenen Lebensunterhalt ausreicht,
sondern auch für „seine“
Kinder, und manchmal für „seine“
Frau. Umgekehrt sind die Zuweisung
der Frauen an den Herd und der Fortbestand
des Patriarchats dafür verantwortlich,
dass ein riesiges Mass an Arbeit,
die für das Familienleben notwendig
ist (Hausarbeit, Gartenarbeit, Kinderbetreuung,
usw.), unbezahlt bleibt, und die Unternehmer
Löhne bezahlen, die nicht zu
deren Finanzierung ausreichen müssen.
Auch dies ist nicht selbstverständlich.
Wo das Einkommen der erwachsenen Personen
(sofern sie überhaupt eines beziehen)
nicht ausreicht, um den Unterhalt
der gesamten Familie zu sichern, entwickelt
sich Kinderarbeit. Jede einzelne Person
muss dann versuchen, Tag für
Tag ihre Arbeitskraft zu verkaufen.
Kinderarbeit war in Europa im 19.
Jahrhundert weit verbreitet und taucht
heute in den Industrieländern
wieder auf, während sie in den
Entwicklungsländern das Alltagsleben
breiter Bevölkerungsschichten
prägt.
Eine
noch junge und bedrohte Errungenschaft
Die
aufgeschobene Auszahlung des Lohns in
der Form einer Rente ab einem bestimmten
Alter, das einem das Recht gibt, „in
den Ruhestand zu treten“, ist
eine noch junge und zerbrechliche Errungenschaft.
Auf weltweiter Ebene bleibt sie die
Ausnahme. In Ländern wie den USA
ist dieses Recht in Wirklichkeit in
Frage gestellt, weil die Renten so bescheiden
sind, dass immer mehr ältere Menschen
weiterhin (oder erneut) einer Erwerbstätigkeit
nachgehen müssen, um über
die Runden zu kommen.
In der Schweiz sind die Renten sehr
tief geblieben, bevor sie durch die
8. AHVRevision zwischen 1973 und 1975
verdoppelt wurden. Diese Vorlage des
SPBundesrats H.-P. Tschudi zielte darauf
ab, in der Abstimmung vom 3. Dezember
1972 die Volksinitiative für eine
wirkliche Volkspension zu besiegen und
dem Dreisäulensystem den Weg zu
bereiten. 5 1969
lag die Mindestrente bei 200 Franken
im Monat. Eine Studie von Pierre Gilliand
(Rentiers AVS : une autre image de la
Suisse, 1983), die sich auf Zahlen von
1976 stützt, hatte das Ausmass
der sozialen Ungleichheit und Armut
unter den RentnerInnen aufgezeigt. Damals
lag das Medianeinkommen der Personen
zwischen 62 / 65 und 69 Jahren nur bei
61 % des Medianeinkommens der erwerbstätigen
Bevölkerung zwischen 35 und 49
Jahren, das Medieneinkommen der 70-
bis 79-jährigen Personen sogar
nur bei 47 % dieses Werts. 6
Die
Entwicklung der Erwerbsquote der älteren
Menschen spiegelt den Zwang, mit 65
oder 70 Jahren noch arbeiten zu müssen.
Laut Bundesamt für Statistik waren
1970 über 60 % der 65-jährigen
Männer und über 30 % der 70-jährigen
Männer erwerbstätig. Im Jahr
2000 waren es drei Mal weniger, nämlich
20 % bzw. 10 %. Bei den Frauen waren
1970 etwa 30 % der 62-jährigen
und 11 % der 70- jährigen Personen
erwerbstätig, im Jahr 2000 weiterhin
30 % im Alter von 62, aber weniger als
5% im Alter 70 Jahren. 7
Im
Zentrum des Konflikts zwischen Arbeit
und Kapital
Die
Tatsache, dass es sich bei der Altersrente
um einen aufgeschobenen Teil des Lohns
handelt, ist sehr wichtig. Sie bedeutet,
dass die Rentenfrage im Zentrum des
permanenten Konflikts zwischen den Lohnabhängigen
und dem Kapital liegt.
Seit
bald zwei Jahrzehnten haben die Unternehmer
(genauer gesagt die Eigentümer,
die durch ihr Kapital die wichtigsten
Unternehmen kontrollieren) eine unablässige
politische, soziale und wirtschaftliche
Kampagne lanciert, um den Anteil an
dem durch die Lohnabhängigen produzierten
Reichtum zu senken, der ihnen direkt
oder indirekt, unmittelbar oder zeitlich
aufgeschoben zufliesst.
Diese
Offensive spielt sich auf allen möglichen
Ebenen ab : 1) vielfältige Angriffe
auf den direkten Lohn (Streichung des
automatischen Teuerungsausgleichs, zunehmende
Abhängigkeit des Lohns von „Ergebnissen“
oder „Leistung“, Abkoppelung
der Löhne vom Anstieg der Produktivität)
; 2) Steigerung des Drucks bei der Arbeit,
der tatsächlichen Arbeitszeit und
der Flexibilität, insgesamt also
der tatsächlich geleisteten Arbeit
und der Arbeitsbelastung, während
der Lohn im besten Fall unverändert
bleibt ; 3) Reduktion der öffentlichen
Dienstleistungen (bei denen es sich
um eine Form von Soziallohn handelt,
der das Recht auf unentgeltliche Bildung,
auf günstige Verkehrsmittel in
Randregionen, usw. vermittelt) ; 4)
Infragestellung der verschiedenen Ersatzeinkommen
bei Arbeitslosigkeit, Invalidität
und im Alter.
Die
Behörden und Unternehmerverbände
stellen die Frage der Renten als Konflikt
zwischen den Generationen dar. In Wirklichkeit
stehen wie bei den Kämpfen um Renten
Debatte · Nr. 8 – Mai 2004
8 den direkten Lohn, die Arbeitszeit,
die Arbeitsbedingungen, usw. grundsätzlich
die Kapitaleigentümer, die mit
Entschlossenheit ihr Ziel verfolgen,
sich einen immer grösseren Teil
des durch die Lohnabhängigen produzierten
Reichtums anzueignen, der Gesamtheit
dieser Lohnabhängigen gegenüber,
seien sie zurzeit erwerbstätig,
arbeitslos, in Ausbildung (Lehrlinge,
Studierende) oder im Ruhestand. Das
offizielle Argument beruht auf derselben
Täuschung, mit der ein Unternehmer
in seinem Betrieb junge und ältere
Beschäftigte gegeneinander ausspielt
und die Rechte der älteren KollegInnen
als „Privilegien“ bezeichnet,
um eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen
und Löhne für alle durchzusetzen.
Übrigens führt eine Erhöhung
des Rentenalters auf 67 im Jahr 2025
zu Rentenkürzungen für diejenigen
Beschäftigten, die heute 45 Jahre
alt sind, aber zu keiner Veränderung
für die heutigen RentnerInnen.
Umlageverfahren
oder Kapitaldeckung : wichtige Unterschiede
Dieser
erste grundlegende Konflikt um den Lohn
in seinen verschiedenen Formen verbindet
sich bei der Rentenfrage mit einem zweiten,
bei dem es um das System der Altersvorsorge
geht. Die herrschende Klasse kämpft
für eine Verschiebung vom Umlageverfahren
(erste Säule, d.h. AHV) hin zum
Kapitaldeckungsverfahren (zweite und
dritte Säule). Hinter diesem Kampf
verbergen sich wirtschaftliche, soziale
und politische Interessen und Ziele
:
-
Das Umlageverfahren hat aus der Sicht
der herrschenden Klasse einen ersten
wichtigen Nachteil. Es errichtet ein
eindeutiges, direkt mit dem Lohn verknüpftes,
verständliches und deshalb kontrollierbares
Recht. X Beitragsjahre bei einem Lohn
von Y Franken schlagen sich ab einem
bestimmten Alter in einer Rente von
Z Franken nieder. Diese Rente wird
im Verlauf der Jahre durch einen Lohnabzug
von W % finanziert. Wenn die Finanzierung
nicht mehr ausreicht, kann eine einfache
und demokratische Diskussion stattfinden
: Wollen wir diesen Beitrag erhöhen
? Wer bezahlt ihn ? Tatsächlich
führt das Umlageverfahren bis
zu einem gewissen Grad demokratische
Kontrollmechanismen bei der Verteilung
eines Teils der Wertschöpfung
ein. Es begünstigt Einblicke
in die Formen der Aneignung und der
Verteilung des Reichtums. Im Gegensatz
dazu ist das Kapitaldeckungsverfahren
von der Diktatur der Finanzmärkte
abhängig. Die gegenwärtige
Krise der Pensionskassen zeigt dies
deutlich. 8
-
Das Umlageverfahren schafft durch
die ziemlich starke Homogenität
der garantierten Rechte die Grundlage
für eine mögliche Solidarität
unter den Lohnabhängigen und
eine politische Diskussion in der
ganzen Gesellschaft über die
Verwendung und Kontrolle des Reichtums.
-
Eine nationale und öffentliche
Altersversicherung gibt den Lohnabhängigen
eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber
den Unternehmen : die Rente ist nicht
von einem bestimmten Unternehmen abhängig,
sondern ergibt sich aus Regeln, die
auf politischen Entscheidungen beruhen,
auf welche die organisierten Lohnabhängigen
und BürgerInnen Einfluss nehmen
können.
-
Das Umlageverfahren ist im Rahmen
der AHV mit einem Umverteilungsmechanismus
verbunden : Die Beiträge stellen
einen festen Prozentsatz des Lohns
(ohne Obergrenze) dar, während
die Maximalrente auf das Zweifache
der Mindestrente begrenzt ist.
-
Im Gegensatz dazu erscheint die Rente
im Kapitaldeckungsverfahren als das
Gegenteil von dem, was sie in Wirklichkeit
ist : nicht als ein Teil des Lohns,
sondern als Einkommen aus den Finanzmärkten
(Aktien, Obligationen). Es handelt
sich nicht einfach um eine Formel,
sondern um einen zwar in die Irre
führenden, aber höchst realen
Mechanismus, durch den die zukünftigen
RentnerInnen dazu angehalten werden,
sich mit den Forderungen des Kapitals
nach Rentabilität und dem Wettbewerb
zwischen verschiedenen Unternehmen
(verschiedenen Kapitalien) zu identifizieren.
Denn eine hohe Rendite des Kapitals
(die einen hohen Aktienkurs begünstigt)
kann letztlich nur durch verschärften
Druck auf die Arbeit erreicht werden,
der zur Voraussetzung höherer
Renten wird. Der Zusammenhang ist
ja schon oft festgestellt worden :
Ein Unternehmen entlässt Personal,
sein Kurs steigt an der Börse
und die Werte der Pensionsfonds mit
Titeln dieses Unternehmens steigen
ebenfalls.
-
Ausser im Falle des Leistungsprimats,
das zunehmend dem Beitragsprimat geopfert
wird, zeichnet sich das Kapitaldeckungsverfahren
durch eine sehr grosse Unsicherheit
betreffend die tatsächlich ausbezahlten
Renten aus. Diese Unsicherheit führt
wiederum dazu, dass auf die dritte
Säule zurückgreift, wer
sich das leisten kann, wobei das individuelle
Sparen einer besser gestellten Bevölkerungsschicht
auf Grund von entsprechenden Steuerabzügen
durch alle Lohnabhängigen subventioniert
wird. Laut der Einkommens- und Verbrauchserhebung
von 1998 verfügen 45 % der jungen
Haushalte (unter 34 Jahre) über
eine dritte Säule, und dieser
Anteil erreicht bei den älteren
Haushalten sogar zwei Drittel. Im
Durchschnitt wenden die Haushalte
annähernd 3 % ihres gesamten
Einkommens für die dritte Säule
auf, im Vergleich zu etwas mehr als
4 % für die AHV und 3.5 % für
die zweite Säule. 9
Das Wachstum der dritten Säule,
die sich aus dem direkten Lohn speist,
begünstigt wiederum die Kürzungen
bei den Renten der ersten Säule,
beim aufgeschobenen Lohn. Letztlich
erhöht diese Entwicklung die
Ungleichheit unter den Lohnabhängigen
und verstärkt zugleich den Druck
auf den Teil des Volkseinkommens,
der den Lohnabhängigen zufliesst.
-
Die Pensionskassen festigen und verstärken
Spaltungslinien zwischen den Lohnabhängigen.
Jede Kasse hat ihr eigenes Reglement.
Nicht alle Lohnabhängigen sind
überhaupt bei einer Kasse angemeldet.
Deshalb ist es umso schwieriger, gemeinsam
für die Verteidigung der Renten
zu kämpfen.
-
Das Kapitaldeckungsverfahren erzeugt
ein Zwangssparen, das den täglichen
Konsum beeinträchtigt. Die wichtigsten
Nutzniesser des Systems sind die Banken,
die Versicherungen, die Immobilienspekulanten
und einige Verwalter von Anlagefonds,
denen riesige Summen von Kapital zur
Verfügung gestellt werden, die
sie mit Gewinn bewirtschaften (Banken
und Versicherungen) bzw. auf die sie
zu vorteilhaften Bedingungen zugreifen
können. Anders gesagt wird durch
das Kapitaldeckungsverfahren ein Teil
der Arbeitseinkommen dem Kapital zur
Verfügung gestellt, wobei durch
eine Vergrösserung der Kapitalmengen
auch die Profite gesteigert werden
sollen. Dies ist übrigens eines
der wichtigsten Argumente der Befürworter
von Pensionskassen.
Die
Finanzierung der Renten
Die
Tatsache, dass die Altersrente ein Teil
des Lohns ist, sowie die Interessen,
die sich hinter dem Kapitaldeckungsverfahren
verbergen, erklären die Brutalität
der Gegenreformen bei der Altersvorsorge
in der Schweiz und in ganz Europa.
Nachdem
wir diese Zusammenhänge aufgezeigt
haben, können wir sie für
einen Moment bei Seite schieben und
der Frage nachgehen, ob und in welchem
Ausmass die Produktivkraft unserer Gesellschaft
zur Finanzierung der Renten ausreicht.
Insgesamt
ist die Existenz von Renten, also die
Möglichkeit, dass Personen, die
nicht mehr direkt zur Produktion des
Reichtums einer Gesellschaft beitragen,
weiterhin ein Einkommen zu beziehen
und einen Teil dieses Reichtums zu konsumieren,
von zwei wichtigen Faktoren abhängig
:
1.
vom Verhältnis zwischen
der erwerbstätigen Bevölkerung
und der Gesamtbevölkerung,
das heisst zwischen dem Teil der Bevölkerung,
der durch seine Arbeit den für
den Konsum verfügbaren Reichtum
produziert, und der ganzen Bevölkerung,
deren Existenz von diesem Reichtum
abhängt ;
2.
vom Grad der produktiven Wirksamkeit
der erwerbstätigen Bevölkerung,
von ihrer Produktivität, das
heisst von dem pro einzelne Arbeitsstunde
produzierten Reichtum. Die Grundlage
dieser Produktivität liegt nicht
nur in der unmittelbar geleisteten
Arbeit, die eine immer umfassendere
Kooperation der Beschäftigten
erfordert, sondern auch und sogar
in zunehmendem Ausmass in der Akkumulation
von Arbeit, die in unseren Gesellschaften
über Generationen hinweg erbracht
wurde und sich in Infrastrukturen
niederschlägt, in immer weiter
entwickelten Werkzeugen und Maschinen,
in wissenschaftlichen Kenntnissen
und know-how, das in Maschinen eingebaut
bzw. von einer Generation von Arbeitenden
auf die folgende übertragen wird,
usw.
Schauen
wir uns die einzelnen Aspekte dieser
Zusammenhänge genauer an.
Demographische
Scheinwahrheiten
Laut
offiziellem Diskurs ist es eine Tatsache,
dass das steigende Durchschnittsalter
der Gesellschaft zu einem Ungleichgewicht
zwischen den RentnerInnen und der erwerbstätigen
Bevölkerung führt, sofern
nichts getan wird. In Wirklichkeit ist
die Sache bei weitem nicht so eindeutig,
auch wenn eine sehr tiefe Geburtenrate
auf lange Sicht tatsächlich eine
Herausforderung für die Gesellschaft
darstellt.
Wir
haben eine Tabelle zusammengestellt
(Tabelle 1), die sich
auf die offiziellen Zahlen stützt
und den Anteil (in %) von drei grossen
Alterskategorien an der gesamten Bevölkerung
aufführt : Personen unter 15 Jahren,
Personen zwischen 15 und 64 Jahren und
Personen über 64 Jahren. Für
1950 bis 2000 handelt es sich um Zahlen,
die tatsächlich gemessen wurden.
Für 2020 und 2040 entsprechen die
Angaben dem Szenario „Trend“
des Bundesamts für Statistik, das
sich auf eine Projektion der gegenwärtigen
Entwicklung in die Zukunft stützt
und als Grundlage der Diskussionen über
die AHV-Finanzierung dient.
Selbst
ohne den hypothetischen Charakter solcher
Prognosen zu vergessen und die ihnen
zu Grunde liegenden Annahmen zu diskutieren,
lässt sich Folgendes festhalten
:
-
Der Anteil der mindestens 65-jährigen
Personen soll bis 2040 um 8.8 % der
ganzen Bevölkerung ansteigen,
sich insgesamt also um 57 % vergrössern.
Das ist beträchtlich. Doch der
Anteil dieser Alterskategorie ist
bereits zwischen 1950 und 2000 um
6 % angestiegen bzw. hat sich um 64
% vergrössert. Dies relativiert
den angekündigten „demographischen
Schock“.
-
Tabelle 1 zeigt etwas
auf, das oft vergessen wird. Es ist
falsch, nur das Verhältnis zwischen
den älteren Personen und der
erwerbstätigen Bevölkerung
zu betrachten. Denn auch die Jungen
leben vom Reichtum der Gesellschaft,
ohne sich direkt an dessen Produktion
zu beteiligen. Ein gleichzeitiger
Anstieg des Anteils der älteren
Personen und Rückgang des Anteils
der Jugend kann dazu führen,
dass der Anteil der erwerbstätigen
Bevölkerung ziemlich stabil bleibt
oder nur langsam zurückgeht.
|
Dagegen
könnte eingewendet werden, dass
ältere Menschen anteilsmässig
mehr Reichtum konsumieren als junge
Menschen (höhere Einkommen, vermehrte
Inanspruchnahme von Pflegediensten,
Betreuung von Personen, die nicht mehr
allein leben können). Das ist möglich,
doch sollte nicht unterschätzt
werden, wie viel in die Bildung der
Jugend investiert wird und wie gross
die für ihre Aktivitäten und
Freizeit aufgewendeten Mittel sind.
Die bürgerlichen Parteien anerkennen
in Wirklichkeit diese Tatsache und versuchen
sie als Gegenüberstellung der Jungen
und Alten zu instrumentalisieren, wenn
sie behaupten, die Gesellschaft müsse
zwischen Ausgaben für die Jugend
und Ausgaben für das Alter „wählen“.
Erwerbstätige
Bevölkerung : eine sehr variable
Variable
Demographische
Daten reichen nicht aus, um die Lage
zu beurteilen. Das entscheidende Kriterium
liegt im Anteil der tatsächlich
erwerbstätigen Bevölkerung,
die sich an der im Bruttoinlandprodukt
(BIP) gemessenen Produktion des Reichtums
beteiligt. Die Tatsache, dass ein Teil
der Arbeit gratis und „unsichtbar“
bleibt und sich in diesem Mass des Reichtums
nicht niederschlägt, obwohl er
in Wirklichkeit zum Reichtum der Gesellschaft
beiträgt, ändert nichts an
diesem Sachverhalt.
Tabelle
2 enthält Angaben für
die Zeit zwischen 1970 und 2000 (ältere
Daten sind beim Bundesamt für Statistik
nicht verfügbar) und ermöglicht
uns folgende Überlegungen.
-
Diese drei Jahrzehnte waren durch folgende
Entwicklungen geprägt : 1)
eine Verlängerung der Bildungs-
und Studienzeit der jungen Menschen,
die nun durchschnittlich später
ins Erwerbsleben eintreten ; 2)
einen Anstieg der vorzeitigen Pensionierung,
vor allem in den 90er Jahren ; 3)
wiederholte wirtschaftliche Rezessionen
und eine Stagnation in den 90er Jahren,
begleitet von einer hohen und anhaltenden
Arbeitslosigkeit ; sowie natürlich
4) einen fortschreitenden
Anstieg des Durchschnittsalters der
Bevölkerung (vgl. Tabelle 1). Trotzdem
zeigen die verfügbaren Zahlen,
dass der Anteil der erwerbstätigen
Bevölkerung nicht rückläufig
war, sondern sogar angestiegen ist,
wenn auch in bescheidenem Ausmass.
-
Dieser scheinbare Widerspruch ist mit
dem massiven Einzug der Frauen
auf dem Arbeitsmarkt verknüpft
: 1970 waren weniger als 50 % der Frauen
zwischen 15 und 64 Jahren erwerbstätig,
2000 über 70 %.
In
den Prognosen des Szenarios „Trend“
geht das Bundesamt für Statistik
davon aus, dass die Erwerbsquote der
Frauen in Zukunft nicht mehr allzu stark
ansteigen wird : für die 20 bis
64 Jahre alten Frauen soll sie von 73.8
% (2000) auf 78.5 % (2020) und 79.8
% (2040) steigen.10
Worauf stützt sich die Annahme,
dass die Dynamik der vergangenen 30
Jahre zu einem Ende kommt? Dazu wird
nichts gesagt, doch geht es hierbei
keineswegs um eine nebensächliche
Frage !
Natürlich
handelt es sich bei den meisten Stellen
von Frauen heute um Teilzeitarbeit,
wodurch ihr Beitrag zur Produktion des
Reichtums begrenzt bleibt. Doch diese
Feststellung verweist zugleich auf den
engen Zusammenhang zwischen der Funktionsweise
des Arbeitsmarktes und der Finanzierung
der Renten. Eine Politik der Vollbeschäftigung
ist für deren Sicherstellung von
zentraler Bedeutung. Übrigens liegt
die bei Vollzeitbeschäftigung geleistete
Arbeitszeit (Dauer der wöchentlichen
Arbeitszeit, der Ferien und Feiertage,
Abwesenheitsrate, Umfang der Überstunden)
in der Schweiz im internationalen Vergleich
auf einem Rekordniveau, was sich wiederum
in der pro erwerbstätige Person
geschaffenen Wertschöpfung niederschlägt.
-
Was mit Blick auf die Teilzeitarbeit
gesagt wurde, gilt auch für die
Arbeitslosigkeit. Arbeitslose
bezahlen AHVBeiträge, allerdings
nur im begrenzten Ausmass von 80 % oder
70 % ihres letzten Erwerbseinkommens.
An die zweite Säule zahlen sie
nur die Risikoprämien (Todesfall
und Invalidität), nicht für
die Renten. Von den Personen, die sich
ganz aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen,
haben wir damit noch nichts gesagt.
-
Auch das tatsächliche Rentenalter
spielt eine wichtige Rolle. In den 80er
und 90er Jahren hat sich die vorzeitige
Pensionierung in allen europäischen
Industrieländern ausgebreitet,
auch in der Schweiz. Zwischen 1990 und
2000 ist die Erwerbsquote der Männer
zwischen 55 und 64 Jahren von 87.9 %
auf 78.9 % gesunken (-9 %), während
sie bei den Frauen von 38.7 % auf 48.5
% anstieg. Die vorzeitige Pensionierung
ist Ausdruck einer doppelten Realität
:
-
Die Unternehmen betreiben eine Politik,
die sie dazu führt, ältere
Beschäftigte abzuschieben, die
teurer sind und sich weniger leicht
„anpassen“. Sie sparen dadurch
Sozialpläne und wälzen entsprechende
Kosten auf die Pensionskassen und Löhne
der Beschäftigten ab. Eine Gruppe
von Soziologen und Arbeitsmedizinern
unter der Leitung von Christian Baudelot
hält ausserdem fest, dass die in
den letzten zwei Jahrzehnten durchgesetzte
Steigerung der Arbeitsintensität
und die damit einhergehenden organisatorischen
Veränderungen „das beeinträchtigen,
was die Effizienz älterer Beschäftigter
ausmacht : die
Herausbildung von Erfahrung. Um ausgehend
von den Ereignissen des Arbeitslebens
und der eigenen Tätigkeit eine
berufliche Erfahrung zu entwickeln,
braucht es Zeit. Es braucht Zeit, um
auf diese Ereignisse zurückzukommen
und das Nebensächliche von dem
zu trennen, was Sinn macht. Ein Mindestmass
an stabilen Bezugspunkten ist ebenfalls
Voraussetzung für das Erarbeiten
dieses Sinns der Arbeit. Darüber
hinaus müssen individuelle Erfahrungen
miteinander in Verbindung gebracht,
ausgetauscht und diskutiert werden.
Die übertriebene Dichte der Arbeit,
die Instabilität und Fragmentierung
der Organisationen, die Individualisierung
der Beziehung zur Arbeit beeinträchtigen
die Herausbildung von Erfahrung.“
11
-
Die vorzeitige Pensionierung entspricht
einem Bedürfnis der Lohnabhängigen,
die ganz einfach den am Arbeitsplatz
erlittenen Druck nicht mehr aushalten.
Wie bei der Teilzeitarbeit und der Arbeitslosigkeit
zeigt sich auch hier, dass es unmöglich
ist, von der Bedeutung und Finanzierung
der Renten zu sprechen, ohne die Arbeit
ins Visier zu nehmen. Der französische
Soziologe Xavier Gaullier hält
fest : „Wenn sie einmal 50 Jahre
alt sind, wollen viele Lohnabhängige
gehen. Sie sind nicht wegen der neuen
Technologien demotiviert, sondern auf
Grund der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.
Im Zusammenhang mit der grösseren
Autonomie der Aufgaben, dem Druck zu
mehr Leistung und der steigenden Arbeitslosigkeit
wird der Stress immer unerträglicher…
All dies erzeugt ein zunehmendes Leiden
bei der Arbeit.“ 12
Die bereits erwähnte Gruppe
um Baudelot führt dazu Folgendes
aus : „Immer mehr Menschen erleben
die Arbeit als eine Prüfung, die
ihnen Angst macht, und bei der sie allen
möglichen Schicksalsschlägen
ausgesetzt sind : Verlust der Stelle,
unerträglich werdende Arbeitsanforderungen.
Sie verspüren auch Schuldgefühle
(„wenn ich das nicht hinkriege,
bin ich eben nicht kompetent“),
obwohl ihnen die Mittel verwehrt werden,
um ihre Aufgaben wirklich ausführen
zu können. Die Pensionierung erscheint
dann als Zeitpunkt, von dem an es endlich
möglich wird, eigene Projekte für
sich und seine Familie zu entwickeln,
die dem entsprechen, was jemand zu tun
in der Lage ist.“ 13
Der
durch die Anforderungen der Kapitalverwertung
(der maximalen Rendite) auf die Arbeit
ausgeübte Druck und das damit einhergehende
Leiden verschärfen also das „demographische
Ungleichgewicht“, auf das sich
die Unternehmer so gerne berufen, um
Rentenkürzungen zu rechtfertigen.
Um die Abfolge der verschiedenen Lebensphasen,
die Artikulation zwischen Rente und
Erwerbsleben und die Rolle der älteren
Menschen in der Gesellschaft neu zu
denken, braucht es eine richtige Revolution
in der Arbeitswelt, auf Grund derer
die Arbeit nicht mehr wie heute vollständig
den Profitanforderungen unterworfen
wäre.
-
Die Einwanderung wird oft als Quelle
der Rentenfinanzierung erwähnt.
Das ist eine Tatsache, die allerdings
eine dreifache Ungerechtigkeit enthält,
wodurch dieses Argument aus dem Munde
von „Linken“ oder GewerkschafterInnen
einen schalen Beigeschmack erhält.
Erstens wurde die Entwicklung dieser
Arbeitskraft (Unterhalt und Bildung
dieser Männer und Frauen in ihrer
Jugend, usw.) nicht durch die Gesellschaft
finanziert, in der sie nun arbeiten
: Es handelt sich um gratis „zur
Verfügung gestellte“ Arbeitskraft.
In Wirklichkeit findet dabei ein Reichtumstransfer
vom Herkunftsland ins Gastland statt,
auch wenn die ImmigrantInnen einen Teil
ihres Einkommens „nach Hause“
schicken. Zweitens finden sich zugewanderte
Lohnabhängige mehrheitlich in Stellen
wieder, die mit starker Arbeitsbelastung,
tiefen Löhnen, mangelhaftem sozialem
Schutz und relativ kurzer Lebenserwartung
verbunden sind. Drittens kommt es nicht
selten vor, dass sie bei einer Rückkehr
ins Herkunftsland einen Teil der Leistungen
verlieren, für die sie Beiträge
bezahlt haben.
-
Das Lohnniveau ist mit der Frage der
Produktivität verknüpft. Die
Renten werden vor allem durch direkte
Lohnabzüge zu einem festen Prozentsatz
finanziert. Höhe und Entwicklung
der Löhne wirken sich deshalb unmittelbar
auf die Renten- finanzierung aus.
Die
Zahlen des Bundesamts für Statistik
zur Entwicklung der Löhne zwischen
1991 und 2000, welche allerdings die
Veränderungen der Beschäftigungsstruktur
ausser Acht lassen (und deshalb die
Lohnerhöhungen eher unterschätzen),
zeigen einen Anstieg der Löhne
um insgesamt 0.72 % an, also um 0.07
% pro Jahr. In derselben Zeit ist die
Arbeitsproduktivität aber um 11.1
% angestiegen, das heisst um 1.1 % pro
Jahr.14
Anders
gesagt hat die Blockierung der Löhne
durch die brutale konservative Gegenreform
in den 90er Jahren dazu geführt,
dass die Lohnentwicklung vollständig
vom Anstieg der Arbeitsproduktivität
abgekoppelt wurde. Dadurch konnte sich
das Kapital einen zunehmenden Anteil
des produzierten Reichtums aneignen.
Die Lohnabhängigen bezahlen die
Zeche dafür gleich zwei Mal : Ihr
direkter Lohn wird angegriffen, und
ihr aufgeschobener Lohn (ihre Rente)
gekürzt.
Die
zentrale Rolle der Produktivität
Der
regelmässige Anstieg der Arbeitsproduktivität
ist sehr wichtig um zu verstehen, über
welche Mittel eine Gesellschaft verfügt
und welche Spielräume sie bei deren
Verteilung in der Form von Investitionen,
Einkommen von Kapital und Arbeit oder
Verkürzung der Arbeitszeit hat.
René
Passet illustriert diese Zusammenhänge
gestützt auf Daten für Frankreich,
die es in dieser Qualität für
die Schweiz leider nicht gibt. Die Entwicklung
der französischen (wie natürlich
auch der schweizerischen) Gesellschaft
ist grundsätzlich geprägt
durch „einen anhaltenden Anstieg
des BIP (Bruttoinlandprodukt), das durch
einen regelmässig rückläufigen
Umfang der im Land geleisteten Arbeit
erzielt wird, wobei eine steigende Anzahl
Lohnabhängiger mit einer starken
Reduktion der pro Person und Jahr geleisteten
Arbeitszeit einhergeht. Diese Reduktion
ist umso spektakulärer, wenn wir
das gesamte Lebensalter eines Menschen
berücksichtigen, sowie die Verlängerung
der Bildungsund Studienzeit und die
Senkung des Alters beim Austritt aus
dem Erwerbsleben : So umfasste die Arbeitszeit
70 % der in wachem Zustand verbrachten
Lebenszeit eines Arbeiters im Jahr 1850,
43 % im Jahr 1900 und 18 % im Jahr 1980.
Hinzu kommt eine um das Achtfache vergrösserte
durchschnittliche Kaufkraft pro Arbeiter.
Es handelt sich bei diesen Entwicklungen
um eine Verteilung der aus technischem
Fortschritt resultierenden Produktivitätsgewinne,
die allen zu Gute kommt.“ 15
In
der Schweiz war die steigende Produktivität
in der Zeit zwischen 1950 und 2000 ein
wichtiger Motor des Wirtschaftswachstums,
das es trotz deutlich sinkender individueller
Arbeitszeit ermöglichte, dass 1)
der Index der Reallöhne um 2.25
multipliziert wurde (der tatsächliche
Anstieg liegt angesichts der Umwälzungen
in der Beschäftigungsstruktur in
diesen 50 Jahren ohne Zweifel höher),
gleichzeitig 2) der
Anteil der Finanzierung der Renten am
BIP fünf Mal grösser geworden
ist und 3) das BIP
selbst um 3.75 multipliziert wurde.
Ein
weiterer Blick auf diese Entwicklungen
zeigt, dass in diesen 50 Jahren die
Multiplikation des für die Finanzierung
der AHV aufgewendeten Anteils des (selbst
um 3.75 vervielfachten) BIP um den Faktor
8 nur eine Multiplikation der Lohnabzüge
um 2.1 (von 4 % auf 8.4 %) einschliesslich
des „Unternehmerbeitrags“
erforderte. Den Rest hat der Anstieg
der Erwerbsbevölkerung und vor
allem der Produktivität geliefert.
Die
Entwicklung der Produktivität hat
also einen ausserordentlichen Anstieg
des Reichtums der Gesellschaft herbeigeführt.
Dadurch konnten gleichzeitig 1) die
globale Kaufkraft der Lohnabhängigen
bei sinkender individueller Arbeitszeit
stark ansteigen, 2) die für die
Renten (aber auch für die Gesundheit,
usw.) aufgewendeten Mittel vervielfacht
werden, 3) ohne die Investitionen zu
beeinträchtigen, oder sogar 4)
die Profite der Kapitaleigentümer.
Dieser Gesamtzusammenhang schafft auch
die Grundlage der zukünftigen Rentenfinanzierung.
Das
„vergessene“ Szenario
Vor
dem Hintergrund dieser Zusammenhänge
ist es möglich, noch einmal über
die Angaben nachzudenken, die in den
offiziellen Studien des Bundesamts für
Sozialversicherungen (BSV) enthalten
sind und der sozialen und politischen
Offensive als „wissenschaftliche“
Grundlage dienen, die Bundesrat Couchepin
bei seiner Pressekonferenz / Pilgerfahrt
vom 26. Mai 2003 auf der St. Petersinsel
lanciert hat.16
Für
die Schweiz stehen nicht dieselben Studien
und Daten zur Verfügung wie für
Frankreich. Die unübersichtliche
statistische Lage ist übrigens
Ausdruck bestimmter Absichten in dieser
Hinsicht. Trotz dieser Schwierigkeit
ist es möglich, einige Realitäten
aufzuzeigen.
Das
Bundesamt für Sozialversicherungen
hat drei Studien zur Finanzierung der
AHV im Jahr 2040 in Auftrag gegeben.
Eine davon hat das KOF (ETH Zürich)
erstellt, ein Institut, das nicht gerade
dafür bekannt ist, sich von der
vorherrschenden ökonomischen Orthodoxie
zu distanzieren. Sie beruht auf einem
ökonometrischen Modell, das auch
die für Prognosen zuständigen
Stabsstellen des Bundesrats verwenden.17
In dieser Studie wird davon ausgegangen,
dass sich die strukturellen Veränderungen
der schweizerischen Wirtschaft der letzten
Jahre fortsetzen und zu einer Verschiebung
von Tätigkeiten und Arbeitsplätzen
in Bereiche mit einer höheren Wertschöpfung
führen werden. In der neoklassischen
Theorie wird dies durch eine Ersetzung
von Arbeit durch Kapital erklärt,
die aus der Knappheit an Arbeit entstehe.
Auf der Grundlage dieses Modells erwarten
die Autoren bis 2025 eine Erhöhung
der Produktivität um 1.4 % bis
1.7 % und der Reallöhne um 1.5
% bis 2 % pro Jahr, wobei sich in dieser
Entwicklung auch die Veränderungen
in der Beschäftigungsstruktur niederschlagen.
Die
Studie kommt zum Schluss, dass es ausgehend
von den erwähnten Szenarien der
Bevölkerungsentwicklung für
die Finanzierung der AHV ausreicht,
in den Jahren 2013 / 14 die Mehrwertsteuer
um ein Prozent anzuheben. Anders gesagt
gibt es kein Finanzierungsproblem. Doch
diese Studie ist in den öffentlichen
Ausführungen der Behörden
mit Pascal Couchepin an der Spitze nicht
mehr zu finden. Das wird dann auch noch
Information genannt.
Ein
déjà-vu
Vergessen
auch wir für einen Augenblick diese
Studie und analysieren wir die von Pascal
Couchepin direkt verwendeten Angaben,
um ihre tatsächliche Bedeutung
aufzuzeigen. Tabelle
3 führt rückblickend die Entwicklung
des zur Finanzierung der AHV, der AHV-Ergänzungsleistungen
und der gesamten Altersrenten einschliesslich
der zweiten Säule aufgewendeten
Anteils des BIP zwischen 1950 und 2000
auf. Darüber
hinaus hat das Bundesamt für Sozialversicherungen
(BSV) selbst eine Studie über die
Zukunft erstellt, deren Zahlen am meisten
zitiert werden.18
Sie basiert auf der Annahme, dass die
Reallöhne in den Jahren 2000 bis
2040 durchschnittlich um 1 % steigen
werden. In Verbindung mit den Szenarien
im Bereich der Bevölkerungsentwicklung
ergibt sich daraus der Anteil des BIP,
der in Zukunft zur Finanzierung von
AHV und Ergänzungsleistungen aufgewendet
werden muss.
In
Tabelle 4 haben wir
die offiziellen Angaben um zwei Schätzungen
zur Altersvorsorge ergänzt. Schätzung
I umfasst die Leistungen der beruflichen
Vorsorge und geht von der Annahme aus,
dass diese im selben Rhythmus anwachsen
werden wie die AHV-Renten und die Ergänzungsleistungen.
Dadurch wird allerdings das gesamte
Wachstum der Altersrenten unterschätzt,
weil wir uns mitten in der Phase der
vollen Entwicklung der zweiten Säule
befinden, die erst 1985 obligatorisch
geworden ist. Unterschätzt wird
deshalb wahrscheinlich auch der Anstieg
der zur Finanzierung dieser Leistungen
notwendigen Beiträge, wenn auch
in geringerem Ausmass, weil die zweite
Säule sich in einer Phase der Akkumulation
mit deutlich höheren Beiträgen
(um nicht von den Einnahmen zu sprechen)
als Leistungen befindet. Wir haben deshalb
eine Schätzung II vorgenommen,
bei der im Jahr 2025, wenn die zweite
Säule ihre volle Reife erlangt
und die Lohnabhängigen während
dem gesamten Erwerbsleben einbezahlt
haben, die Leistungen der zweiten Säule
(oder vergleichbare Leistungen, die
ein anderes System der Altersvorsorge
garantieren könnte) im Vergleich
zur Schätzung I um 50 % erhöht
werden, ohne dass sich sonst etwas im
ganzen Prognosemodell verändert.
Eine
erste Feststellung drängt sich
sofort auf. Der auf der Grundlage dieser
Berechnungen in den kommenden 40 Jahren
notwendige Anstieg des zur Finanzierung
der AHV und der Ergänzungsleistungen
aufgewendeten Anteils am BIP liegt deutlich
unter der in den vergangenen 50 Jahren
beobachteten Entwicklung (3.6 % im Vergleich
zu 6.53 %). Was den Anstieg des Anteils
für die gesamte Altersvorsorge
angeht, so liegt er selbst bei der Schätzung
II auf ähnlichem Niveau (8.9 %
im Vergleich zu 9.49 %). Im Gegensatz
zu den verbreiteten Schreckensszenarien
steht uns also nichts Aussergewöhnliches
bevor.
Der
kleine Unterschied
Dies
führt uns zur folgenden Frage :
Wie gross ist der zusätzliche Aufwand,
um einen solchen Anstieg des zur Finanzierung
der Renten aufgewendeten Anteils des
BIP zu garantieren ? Einige Berechnungen
liefern uns Antworten auf diese Frage.
Gehen
wir von einer ersten, für die Lohnabhängigen
sehr ungünstigen Annahme aus :
Die gesamte Last dieses zusätzlichen
Aufwandes wird auf ihre Löhne gelegt,
in dem ihre Beiträge erhöht
werden und der Prozentsatz der „Unternehmerbeiträge“
unverändert bleibt. Zweite Annahme
: Der Anteil der Löhne am BIP von
zurzeit etwa 60 % bleibt unverändert.
Tabelle
5 zeigt, welche Erhöhung
der Lohnabzüge 2025 und 2040 auf
dieser Grundlage notwendig wäre,
um den in Tabelle 4
dargestellten Finanzierungsbedarf zu
decken.
Wie
würden sich die zusätzlichen
Abzüge auf die Kaufkraft der Lohnabhängigen
auswirken ? Um dies zu berechnen, haben
wir uns die Annahme des BSV zu eigen
gemacht, wonach die Reallöhne um
durchschnittlich 1 % pro Jahr steigen
werden. Unter diesen Bedingungen werden
die Reallöhne im Jahr 2040 um 49
% über ihrem Wert von 2001 liegen
(Index 149). Tabelle 6
zeigt, wie viel davon nach Abzug der
Zusatzfinanzierung der Altersvorsorge
übrig bleibt, und wie sich diese
Abzüge auf das jährliche Reallohnwachstum
niederschlagen. Selbst eine Zusatzfinanzierung
der Renten, die ausschliesslich den
Lohnabhängigen zur Last gelegt
würde, lässt sich ohne weiteres
mit einem Anstieg der Reallöhne
vereinbaren. Beim ungünstigsten
Szenario verringert sich das Lohnwachstum
von 1 % auf 0.74 % pro Jahr, das heisst
etwa um ein Viertel. Im Vergleich dazu
sind die Reallöhne zwischen 1980
und 2002 gemäss Angaben des Bundesamts
für Statistik insgesamt um 13 %
angestiegen, das heisst um 0.56 % pro
Jahr. Die Tabelle 6
zeigt also gestützt auf die Angaben
des Bundesamts für Sozialversicherungen
(BSV), dass die Finanzierung der Renten
in den kommenden 40 Jahren sich mit
einem Reallohnanstieg vereinbaren lässt,
der höher liegt als in den vergangenen
zwei Jahrzehnten. Wenn wir dieselbe
Berechnung anstellen, dabei aber davon
ausgehen, dass die Reallöhne im
gleichen Ausmass wie die vom KOF-Institut
erwartete Produktivitätsentwicklung
ansteigen, nämlich um 1.4 % pro
Jahr, erhalten wir die Daten der Tabelle
7, die unser Argument noch
deutlicher unterstützen.
|
Eine
Wende herbeiführen
In
Frankreich hat die soziale Bewegung
für die Verteidigung der Renten
gestützt auf viel weiter entwickelte
statistische Daten, als sie in der Schweiz
verfügbar sind, auf eine andere
Möglichkeit der Finanzierung als
durch vollständige Abwälzung
auf die Löhne hingewiesen : eine
Rückkehr der nicht investierten
Profite auf den Stand von Anfang der
80er Jahre. Diese Option entspricht
natürlich ganz anderen Prioritäten
und einem anderen Kräfteverhältnis
zwischen den Lohnabhängigen und
dem Kapital.
In
den vergangenen 20 Jahren ist der Anteil
der Löhne an der Wertschöpfung
in Frankreich stark gesunken (um 8 %).
Dies hat nicht zu einer Erhöhung
der produktiven Investitionen geführt,
sondern zu einer Ansammlung nicht investierter
Profite. Der Ökonom Michel Husson
hat eine Tabelle zusammengestellt, die
wir hier wiedergeben (Tabelle
8). Sie zeigt die Entwicklung
der Verteilung des Reichtums auf, sowie
eine mögliche Veränderung
dieser Entwicklung, auf Grund derer
der zukünftige, in den offiziellen
Studien errechnete Finanzierungsbedarf
bei der Altersvorsorge vollauf gedeckt
werden könnte.
Es
gibt keinen Grund, solche Überlegung
nicht in Bezug auf die Schweiz anzustellen.
Wer sich für die Rechte der Lohnabhängigen
einsetzen will, sollte zumindest diese
Perspektive ins Auge fassen.
Die
Renten, oder : der Kapitalismus als
Sackgasse
Ein
letztes Argument, das zum Beispiel der
Sozialdemokrat und ehemalige Premierminister
Mochel Rocard im Rahmen der französischen
Diskussion über die Renten verwendet,
muss noch beantwortet werden. Einfach
gesagt besteht es aus der folgenden
Überlegung. Die Finanzierung der
Renten durch eine Erhöhung der
Lohnabzüge wäre in einer geschlossenen
Volkswirtschaft möglich. „Doch
das Drama, das einige meiner linken
Genossen zu ignorienen versuchen“,
so Rocard, „liegt darin, dass
der Kapitalismus gewonnen hat. Wir befinden
uns in einer offenen Weltwirtschaft,
in der es weder eine Regulierung noch
eine Grenze des mit allen Mitteln ausgetragenen
Wettbewerbs gibt.“ 19
Dazu ist Folgendes zu sagen :
-
Erstens sind alle Industrieländer
mit ähnlichen Entwicklungen im
demographischen Bereich konfrontiert.
Aufeinander abgestimmte politische
Massnahmen, durch welche die relativen
Unterschiede zwischen den Ländern
in Bezug auf ihre Wettbewerbsfähigkeit
nicht verändert würden,
sind deshalb ohne weiteres vorstellbar.
Was heute passiert, liefert sogar
den Beweis dafür, allerdings
im umgekehrten Sinn eines koordinierten
Angriffs auf den aufgeschobenen Lohn
und die Renten. Es ist eine Frage
politischer Entscheide und sozialer
und politischer Kämpfe, ob eine
Angleichung in die andere Richtung
stattfindet und ein Erhalt oder sogar
ein Ausbau des Rentenniveaus möglich
wird. Es ist die Aufgabe der so genannten
„Linken“, diese sozialen
und politischen Kämpfe vorzubereiten
und auszutragen, statt sich einfach
dem zurzeit wenig vorteilhaften Kräfteverhältnis
zu beugen.
-
Zweitens enthält das Argument
von Michel Rocard ein sehr klares
Eingeständnis des zerstörerischen
Charakters des Kapitalismus, ohne
daraus allerdings auch nur die kleinste
Lehre zu ziehen. Es zeigt sich nämlich,
dass dieses System den Einsatz verfügbarer
Mittel für die Befriedigung grundlegender
Bedürfnisse (in diesem Fall für
die Möglichkeit, unter guten
Bedingungen in den Ruhestand treten
zu können) verhindert, weil dies
dem Diktat der maximalen Kapitalverwertung
widersprechen würde. Dasselbe
müssen wir auf umfassender Ebene
feststellen, wenn es um die Bedürfnisse
von Hunderten Millionen Frauen und
Männern auf diesem Planeten geht,
die keinen Zugang zu Trinkwasser,
ausreichender Ernährung, einem
Dach über dem Kopf, Bildung oder
Gesundheitsversorgung haben. Diese
Realität ist die unerbittlichste
Anklage, die gegen den Kapitalismus
formuliert werden kann. Sie zeigt
die Notwendigkeit eines sozialistischen
Gesellschaftsprojekts auf.
1
24 heures, 27. Mai 2003.
2
Eidgenössisches Departement des
Innern : Sicherung und Weiterentwicklung
der AHV im Lichte der demographischen
Entwicklung. 26. Mai 2003, S.1-2.
3
Die in der deutschen Sprache üblich
gewordenen Bezeichnungen „Arbeitgeber“
und „Arbeitnehmer“ sind
ein Paradebeispiel dafür, wie Begriffe
„die Welt auf den Kopf stellen“
können. In Wirklichkeit „nimmt“
der Unternehmer die Arbeit der Beschäftigten,
das heisst er eignet sich deren Produkt
vollständig an (Red.).
4
Eine Stellungnahme von Beat Kappeler,
dem ehemaligen Generalsekretär
des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes,
der sich inzwischen ganz den neoliberalen
Gegenreformen verschrieben hat, zeigt
die Logik einer Reorganisation des Arbeitsmarktes
in diese Richtung auf : „Eine
gute Idee für die Jungen wird in
Bern und im Zürcher Oberland umgesetzt.
Weil es an Lehrstellen mangelt, werden
die Bewerber im Bereich der Kaufmännischen
Lehre (Zürich) oder der Informatik
(Bern) mehreren Unternehmen zugeteilt.
[…] Dieses Modell der Aufteilung
der Angestellten könnte in Zukunft
verallgemeinert werden. […] Für
die Angestellten könnte dieses
neue System eine Abfolge von teilweiser
Arbeitslosigkeit, Überstunden,
befristeten Stellen und Arbeit auf Abruf
bedeuten. Wird der Arbeitsvertrag nicht
mehr mit einem einzelnen Unternehmen
geschlossen, sondern mit einem gemeinsamen
Pool für Personal, das jeweils
dort arbeiten geht, wo es gerade gebraucht
wird, dann kann die Beschäftigung
stabilisiert werden, während der
Personalbestand der Unternehmen schwankt.“
(Le Temps, 5. Juli 2003)
5
Das Dreisäulensystem umfasst neben
der AHV (1. Säule) die berufliche
Vorsorge (2. Säule) und die steuerbegünstigte,
individuelle und freiwillige Altersvorsorge
(3. Säule). Die 2. Säule ist
durch das Bundesgesetz vom 25. Juni
1982 über die berufliche Alters-,
Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
(BVG) für die abhängig Beschäftigten
obligatorisch geworden. Die Schweiz
hat also auf internationaler Ebene eine
Pionierrolle bei der Umsetzung der neoliberalen
„Rentenreform“ gespielt.
Als Gegenmodell dazu verlangte die Initiative
für eine wirkliche Volkspension
den Ausbau der AHV auf ein Rentenniveau,
von dem die Menschen tatsächlich
leben können (Red.).
6
Pierre Gilliand : Politique sociale
en Suisse. Réalités Sociales,
Lausanne, 1988, S. 137.
7
Bundesamt für Statistik : Eidgenössische
Volkszählung 2000 : Deutliche Zunahme
der Erwerbsbevölkerung. 6. Juni
2003.
8
Le Monde hat am 22. / 23. Juni 2003
die Resultate einer Studie über
Pensionsfonds in Grossbritannien, den
USA, Kanada und den Niederlanden publiziert,
alles Länder, in denen diese Fonds
wie in der Schweiz eine sehr wichtige
Rolle spielen : „Die Schwierigkeiten,
mit denen die Pensionsfonds konfrontiert
sind, werden direkte Auswirkungen auf
die Lohnabhängigen zeitigen. Die
Beiträge für die Altersvorsorge
wurden in 44 % der Unternehmen erhöht,
und in der Hälfte aller Fälle
wurden die Leistungen des Rentensystems
verschlechtert. Diese Zahlen erinnern
daran, dass das Kapitaldeckungsverfahren
kein Wundermittel ist, wenn die Börse
sich in einer anhaltenden Krise befindet…“
9
Hanspeter Stamm und Markus Lamprecht:
«La prévoyance vieillesse
analysée à l’aide
des données de l’enquête
de 1998 sur le revenu et la consommation
», Infosocial, April 2003, Nr.
8, S. 21-22.
10
Bundesamt für Statistik (2001)
: Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung
der Schweiz 2000-2060.
11
Le Monde, 17. Juni 2003.
12
Le Monde, 13. Mai 2003.
13
Le Monde, 17. Juni 2003.
14
Aymo Brunetti und Boris A. Zürcher
: Das tiefe Wachstum der Schweizer Arbeitsproduktivität.
seco, 2003.
15
Libération, 11. Juni 2003.
16
Alle Unterlagen sind auf dem Netz e
i n s e h b a r : http://www.bsv.admin.ch/aktuell/presse/
petersinsel
17
BSV (2003) : Volkswirtschaftliche Auswirkungen
verschiedener Demographieszenarien und
Varianten zur langfristigen Finanzierung
der Alterssicherung in der Schweiz.
18
BSV (2003) : Finanzierungsbedarf in
der AHV (inkl. Ergänzungsleistungen).
19
Le Monde, 19. Juni 2003 |