1.
Am 25.9 kommen zwei, zu einem
„Paket“ geschnürte
Vorlagen zur Abstimmung: die Erweiterung
der Personfreizügigkeit auf die
10 neuen EU-Mitglieder sowie die flankierenden
Massnahmen. Dazu: a) Ich befürworte
das Recht auf Freizügigkeit bei
gleichem Lohn für gleichwertige
Arbeit. D.h.: Dieses Recht ist von den
anderen sozialen und gewerkschaftlichen
Rechten nicht zu trennen. Die Grundrechte
bilden ein Ganzes, was ein Teil der
Linken vergisst. b) Die Wirkungslosigkeit
der flankierenden Massnahmen tritt schon
durch deren massive Befürwortung
seitens der Unternehmer klar zutage.
c) Die Offensive gegen die Lohnabhängigen
am Arbeitsplatz und in der Sozialpolitik
verschärft sich. Für das schweizerische
Kapital sind die bilateralen Verträge
sehr wichtig. Der SGB hätte diese
einmalige Chance ergreifen können,
um neue Rechte zugunsten der Lohnabhängigen
- Schweizer und Ausländer - zu
erhalten - tat es aber nicht. Daher
mein Nein.
2. Ruth Eggimann hat
ein Vierteljahrhundert in der Kunststofffirma
Mopac (BE) gearbeitet. Die Betriebsleitung
verlangte Lohnkürzungen zwischen
10 und 30%. Sie weigerte sich diese
zu akzeptieren und wurde entlassen.
Ein „alltägliches“
Beispiel für das Fehlen jeglichen
Kündigungsschutzes in der Schweiz.
Gerügt wurde der hiesige mangelhafte
Schutz der Gewerkschaftsrechte 2004
sogar vom Ausschuss für Vereinigungsfreiheit
der IAO/ILO. Wie kann Lohndumping bekämpft
werden, solange die Unternehmer über
ein uneingeschränktes Kündigungsrecht
verfügen, um die Lohnabhängigen
untereinander in Konkurrenz zu setzen?
Rita Fuhrer (SVP) erklärt: "Mit
der Personenfreizügigkeit gibt
es Druck auf die Löhne“ (SonntagsZeitung,
3.7.05). Sie setzt sich für das
Ja ein!
3. Das Hauptargument
der JA-Befürworter auf der Linken,
ist das „Risiko, die Fremdenfeindlichkeit
zu schüren“. Dabei befürworten
17 von 19 SVP-Regierungsräten die
Vorlage, Blocher ebenfalls.
4. Rudolf Stämpfli,
Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes,
behauptet, dass der Arbeitsmarkt liberalisiert
wird und dass „ohne Zustimmung
der Gewerkschaften, respektive ihrer
Basis diese Abstimmung nie zu gewinnen
wäre“ (17.6.05). So wird
die Linke eine Massnahme durchbringen
welche, wie Peter Hasler erklärt,
schweizerische Unternehmen begünstigen
wird (Schweizer Arbeitgeber, 25-26,
23.12.04).
5. Seit 1981 ermöglicht
es die Verfassung Frauen und Männern,
gleichen Lohn für gleichwertige
Arbeit zu verlangen. 2005 stellt man
aber fest, dass weiterhin ein Unterschied
von 20 bis 30 Prozent besteht. Wie kann
man sich auf flankierende Massnahmen
verlassen, die doch bedeutend schwächer
als das Gleichstellungsgesetz von 1995
sind?
6. Die auf die 10 neuen
EU-Länder erweiterte Freizügigkeit
geht mit verschärften Massnahmen
gegen Lohnabhängige von ausserhalb
der EU einher (Ausländer- und Asylgesetz).
Das Seco gibt offen zu, diese Arbeitskräfte
durch jene zu ersetzen zu wollen. Wie
kann man es wagen, in diesem Zusammenhang
beim 25.9 von Freizügigkeit zu
sprechen?
7. „Wenn das
Volk Nein sagt, braucht es einen zweiten
Anlauf. Mit härteren flankierenden
Massnahmen“, wie es Peter Bodenmann
ausdrückt (Blick, 6.7.05).
Romolo
Molo