Sektion Zürich
 
anklicken Antiglobalisierung
anklicken ArbeiterInnenbewegung
anklicken Bildungspolitik
anklicken Frauenbewegung
anklicken Imperialismus & Krieg
anklicken International
anklicken Kanton Zürich
anklicken Marxismus
anklicken Umweltpolitik

anklicken Startseite
anklicken Über uns
anklicken Agenda
anklicken Zeitung
anklicken Literatur
anklicken Links
anklicken Kontakt

Schwerpunke / Kampagnen
anklicken Bilaterale II
anklicken
anklicken
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  



 


der Regierungsrat des Kantons Zürich
"Erwartet ihr von diesen Lohn- und Sozialabbauern
Massnamen gegen Lohndumping?"

Medienmitteilung der BFS Zürich

Flankierende Massnahmen bei
der Personenfreizügigkeit

Die Zürcher Regierung produziert
heisse Luft

Der Regierungsrat hält es für nötig, die "etappenweise Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit im Kanton Zürich" anzukündigen (Medienmitteilung vom 28.7.05).

Diese Ankündigung ist eine Farce. 3 Arbeitsinspektoren stehen dem Kanton zur Verfügung. Ganze 5 sollen es bis 2006 werden - in einer Situation, in der die Mehrheit der ArbeitnehmerInnen über keinen GAV verfügt. Auf diese Weise wird die angekündigte Verstärkung der Kontrollen und ihre Ausdehung auf (restriktiv definierten) Risikobranchen Makulatur bleiben.

Die vorgesehenen, flankierenden Massnahmen bringen den Lohnabhängigen (In- und AusländerInnen) nichts: Ihre Wirkungslosigkeit tritt schon durch deren massive Befürwortung seitens der Unternehmer klar zu Tage. Rudolf Stämpfli, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes lobt sie, weil sie den Arbeitsmarkt flexibilisieren (17.6.05). Wie sollte es auch anders sein, so lange die Unternehmer über ein uneingeschränktes Kündigungsrecht vefügen, um die Lohnabhängigen untereinander in Konkurrenz zu setzen?

Die zuständige Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer äusserte in der SonntagsZeitung vom 3.7.05 "Bedenken gegen zu weit gehende flankierende Massnahmen" (!). Sie stellte fest: "Wir müssen der Wirtschaft die Handlungsmöglichkeiten lassen, sich dem Wettbewerb zu stellen. Mit der Personenfreizügigkeit gibt es Druck auf die Löhne" (!). Rita Fuhrer ist eine Befürworterin der sog. Personenfreizügigkeit, die am 25. September zur Abstimmung kommt. Wie kann angesichts dieser Äusserungen von ihr ernsthaft erwartet werden, dass sie "Lohn- und Sozialdumping verhindert", wie der Regierungsrat behauptet?

Die Bedenkenträgerin Rita Fuhrer ist so wenig glaubwürdig wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), das nach Auffassung des Zürcher Regierungsrates mit "veralteten Zahlen" operiert. Für die Kritik, der Kanton Zürich müsse "sich mehr bemühen und beim Vollzug der flankierenden Massnahmen mehr leisten", habe sich das Seco bereits "schriftlich entschuldigt"...

Offenbar geht es weder dem Leiter des Seco Jean-Daniel Gerber noch der Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer, noch der Regierung des Kantons Zürich um die Fakten und um eine ernste Bemühung im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping, sondern darum, die Abstimmung vom 25. September zu gewinnen. Die Stellungnahme des Zürcher Regierungsrates ist billige Propaganda für ein JA am 25. September und muss zurück gewiesen werden.

Die SP und die Gewerkschaften vertrauen bei den flankierenden Massnahmen Kantonsregierungen wie die von Zürich, die selber Lohnkürzungen durchführt.

Wir fordern:

- einen echten Kündigungsschutz und ein Verbot der Kündigung von gewählten ArbeitnehmervertreterInnen

- die Lohnabhängigen müssen die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) einfordern können, auch ohne Zustimmung der Arbeitgeber

- in den Branchen ohne GAV müssen feste Arbeitszeiten, Mindestlöhne und branchenübliche Löhne festgelegt werden

- die Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, durch Veröffentlichung im Amtsblatt und bei Wahrung der Privatsphäre der betroffenen Personen Lohn und Qualifikation aller Neueingestellten bekannt zu geben

- die Arbeitsinspektoren müssen jederzeit und ohne Vorankündigung freien Zugang zu Räumlichkeiten und Belegen haben. Das Ziel von 800 Inspektoren für die ganze Schweiz ist ein Minimum im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen; Die Anzahl der Arbeitsinspektoren im Kanton Zürich muss dementsprechend proportional erhöht werden.

Das wären echte Begleitmassnahmen zu einer richtig verstandenen Personenfreizügigkeit. Dafür ist eine Mobilisierung der Lohnabhängigen nötig. Als ersten Schritt rufen wir die Stimmberechtigten des Kantons Zürich dazu auf, am 25. September NEIN zu stimmen und Rita Fuhrer die verdiente Abfuhr zu erteilen!

Nach einer Ablehung der sog. Personenfreizügigkeit am 25. September, "braucht es einen zweiten Anlauf, mit härteren flankierenden Massnehmen", wie es Peter Bodenmann ausdrückt (Blick, 6.7.05). Dafür setzen wir uns ein.

Wir wollen Personenfreizügigkeit bei gleichem Lohn für gleiche Arbeit!

Darum: NEIN am 25. September!

Für wirksame flankierende Massnahmen: Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag für alle (Höchstarbeitszeit, Mindestlohn), echter Kündigungsschutz.

BFS Zürich