Der
Regierungsrat hält es für
nötig, die "etappenweise Umsetzung
der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
im Kanton Zürich" anzukündigen
(Medienmitteilung
vom 28.7.05).
Diese
Ankündigung ist eine Farce. 3 Arbeitsinspektoren
stehen dem Kanton zur Verfügung.
Ganze 5 sollen es bis 2006 werden -
in einer Situation, in der die Mehrheit
der ArbeitnehmerInnen über keinen
GAV verfügt. Auf diese Weise wird
die angekündigte Verstärkung
der Kontrollen und ihre Ausdehung auf
(restriktiv definierten) Risikobranchen
Makulatur bleiben.
Die
vorgesehenen, flankierenden Massnahmen
bringen den Lohnabhängigen (In-
und AusländerInnen) nichts: Ihre
Wirkungslosigkeit tritt schon durch
deren massive Befürwortung seitens
der Unternehmer klar zu Tage. Rudolf
Stämpfli, Präsident des Schweizerischen
Arbeitgeberverbandes lobt sie, weil
sie den Arbeitsmarkt flexibilisieren
(17.6.05). Wie sollte es auch anders
sein, so lange die Unternehmer über
ein uneingeschränktes Kündigungsrecht
vefügen, um die Lohnabhängigen
untereinander in Konkurrenz zu setzen?
Die
zuständige Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin
Rita Fuhrer äusserte in der SonntagsZeitung
vom 3.7.05 "Bedenken gegen zu weit
gehende flankierende Massnahmen"
(!). Sie stellte fest: "Wir müssen
der Wirtschaft die Handlungsmöglichkeiten
lassen, sich dem Wettbewerb zu stellen.
Mit der Personenfreizügigkeit gibt
es Druck auf die Löhne" (!).
Rita Fuhrer ist eine Befürworterin
der sog. Personenfreizügigkeit,
die am 25. September zur Abstimmung
kommt. Wie kann angesichts dieser Äusserungen
von ihr ernsthaft erwartet werden, dass
sie "Lohn- und Sozialdumping verhindert",
wie der Regierungsrat behauptet?
Die
Bedenkenträgerin Rita Fuhrer ist
so wenig glaubwürdig wie das Staatssekretariat
für Wirtschaft (Seco), das nach
Auffassung des Zürcher Regierungsrates
mit "veralteten Zahlen" operiert.
Für die Kritik, der Kanton Zürich
müsse "sich mehr bemühen
und beim Vollzug der flankierenden Massnahmen
mehr leisten", habe sich das Seco
bereits "schriftlich entschuldigt"...
Offenbar
geht es weder dem Leiter des Seco Jean-Daniel
Gerber noch der Volkswirtschaftsdirektorin
Rita Fuhrer, noch der Regierung des
Kantons Zürich um die Fakten und
um eine ernste Bemühung im Kampf
gegen Lohn- und Sozialdumping, sondern
darum, die Abstimmung vom 25. September
zu gewinnen. Die Stellungnahme des Zürcher
Regierungsrates ist billige Propaganda
für ein JA am 25. September und
muss zurück gewiesen werden.
Die
SP und die Gewerkschaften vertrauen
bei den flankierenden Massnahmen Kantonsregierungen
wie die von Zürich, die selber
Lohnkürzungen durchführt.
Wir
fordern:
-
einen echten Kündigungsschutz und
ein Verbot der Kündigung von gewählten
ArbeitnehmervertreterInnen
-
die Lohnabhängigen müssen
die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen
(GAV) einfordern können, auch ohne
Zustimmung der Arbeitgeber
-
in den Branchen ohne GAV müssen
feste Arbeitszeiten, Mindestlöhne
und branchenübliche Löhne
festgelegt werden
-
die Arbeitgeber müssen verpflichtet
werden, durch Veröffentlichung
im Amtsblatt und bei Wahrung der Privatsphäre
der betroffenen Personen Lohn und Qualifikation
aller Neueingestellten bekannt zu geben
-
die Arbeitsinspektoren müssen jederzeit
und ohne Vorankündigung freien
Zugang zu Räumlichkeiten und Belegen
haben. Das Ziel von 800 Inspektoren
für die ganze Schweiz ist ein Minimum
im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen;
Die Anzahl der Arbeitsinspektoren im
Kanton Zürich muss dementsprechend
proportional erhöht werden.
Das
wären echte Begleitmassnahmen zu
einer richtig verstandenen Personenfreizügigkeit.
Dafür ist eine Mobilisierung der
Lohnabhängigen nötig. Als
ersten Schritt rufen wir die Stimmberechtigten
des Kantons Zürich dazu auf, am
25. September NEIN zu stimmen und Rita
Fuhrer die verdiente Abfuhr zu erteilen!
Nach
einer Ablehung der sog. Personenfreizügigkeit
am 25. September, "braucht es einen
zweiten Anlauf, mit härteren flankierenden
Massnehmen", wie es Peter Bodenmann
ausdrückt (Blick, 6.7.05). Dafür
setzen wir uns ein.
Wir
wollen Personenfreizügigkeit bei
gleichem Lohn für gleiche Arbeit!
Darum:
NEIN am 25. September!
Für
wirksame flankierende Massnahmen: Gesamt-
oder Normalarbeitsvertrag für alle
(Höchstarbeitszeit, Mindestlohn),
echter Kündigungsschutz.
BFS
Zürich