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Gegen Blocher und den unsozialen Angriff von
Arbeitgebern und Behörden

EINE GEMEINSAME ANTWORT IST NÖTIG

Flyer der BFS/MPS zur Demo gegen Rassismus vom 18: Juni 2005 in Bern

Asylgesetz, Ausländergesetz, Schengen-Dublin und "Personenfreizügigkeit" mit wirkungslosen flankierenden Massnahmen im Rahmen der Bilateralen I und II: das sind vier Pfeiler einer fremdenfeindlichen und unsozialen Migrationspolitik im Dienste der Arbeitgeber – die die Demontage des Arbeitsrechtes, die Spaltung der Lohnabhängigen und den Lohndruck heute konsequent vorantreiben.

Der Nationalrat hat die Fortsetzung der Debatten über die Revision des Asylgesetz (AsylG) und über das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) auf den nächsten Herbst vertagt. Zuvor hatte der Ständerat mit erdrückender Mehrheit beschlossen, die Schrauben bei der geplanten Revision des Asylgesetzes weiter anzuziehen. Er hat alle Vorschläge von Blocher zur weiteren Verschärfung des Asylgesetzes gutgeheissen - einschließlich jener, die der Bundesrat abgelehnt hatte.

Je länger je mehr erleben wir die fortschreitende Liquidation eines Asylrechtes, das schon fast keines mehr ist. Das Recht, Zuflucht in einem Land der eigenen Wahl zu suchen, das die Grundlage des Asylrechts ist, wird immer mehr in Frage gestellt. Die derzeitige Asylpolitik verfolgt zwei Zielsetzungen:

1. Die bereits angekommenen Asylsuchenden sollen ausgeschlossen werden (Nichteintretensentscheide, Zwangsmassnahmen, geschlossene Erfassungszentren, Warteräume usw..);

2. Die Menschen, die ihr Land verlassen, sollen "präventiv" auf Distanz zur "Festung Europa" gehalten werden (Auslagerung der Asylanträge: Bau von Lagern und von "Schutzgebieten" möglichst nahe bei Krisenregionen, um die Anträge vor Ort zu behandeln und um die Asylsuchenden vor Ort zu selektionieren). Das von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey (SP) vehement unterstützte und von den Schweizer Stimmberechtigten am 5. Juni angenommene Schengen-Dublin-Abkommen bildet das Gerüst für diese menschenverachtende Festung Europa.

- Die Verschärfung der Schweizer Gesetzgebung folgt den Mechanismen der Europäischen Union (EU). Die EU ist dabei, das Asylrecht zu begraben: Sie ist alles andere als seine Garantin. Mehrere Regierungen (GB, I, D, NL, usw.) zögern nicht mehr, die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 offen in Frage zu stellen. Man hält sie für "veraltet" und für "ungeeignet, um der Wirklichkeit der heutigen Migrationsströme gerecht zu werden".

Unter diesem steigenden Druck laviert nun auch das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) zwischen einer Öffnung gegenüber den geplanten Auslagerungen und der Aufrechterhaltung eines Rechts auf Asyl. Einerseits zeigt sich das UNHCR besorgt über bestimmte Exzessse bei Blochers Vorschlägen, mit denen abgewiesene AsylbewerberInnen von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden sollen. Auf der anderen Seite sprechen sich alle "demokratischen Länder" für die Schaffung militarisierter Flüchtlingslager aus, die in Ländern wie Libyen errichtet werden sollen, die die Genfer Konvention nicht unterschrieben haben.

- Zwischen der Politik der Demontage des Asylrechts, der Stigmatisierung der MigrantInnen (Fremdenhass, Rassismus) und den breiten sozialen Angriffen gegen die Lohnabhängigen in der Schweiz und in ganz Europa seit über einem Jahrzehnt, besteht ein innerer Zusammenhang. Die Arbeitgeber nutzen die prekäre Lage der MigrantInnen aus, um sie besser ausbeuten zu können, um sie auszulesen, um die soziale Verunsicherung zur Alltagsnorm zu erheben. Damit kann die Arbeitgeberschaft diese Präkarisierung und die Erpressung mit den Arbeitsplätzen konzentrisch auf die Gesamtheit der Lohnabhängigen ausdehnen.

Das Asylrecht wird wie die Sozialvorsorge auf dem Altar der Politik der leeren Kassen geopfert. Für die Unternehmerschaft ist das Asylrecht lediglich ein unnötiger Kostenfaktor, genauso wie ein Teil der Leistungen aus der Arbeitslosenkasse. Die Unternehmer wollen die Profite maximieren. Die Senkung der Sozialleistungen ist für sie somit eine zentrale Forderung. Die Verschlechterung der Lage wachsender Teile der Gesellschaft wird das Lohndumping weiter anheizen. Den 1000-Franken-Jobs, wie sie Monika Stocker (Grüne) fordert, entspricht der Ausschluss jener AsylbewerberInnen von der Sozialhilfe, die von einem Nichteintretens-Entscheid betroffen sind.

Jean-Daniel Gerber, ehemaliger Exekutivdirektor der Weltbank und ehemaliger Chef des Bundesamtes für Flüchtlinge (BfF), heute Bundesamt für Migration (BfM) und seinerzeitiger Initiator der Nichteintretensentscheide (NEE), verkörpert auf vollkommene Weise die organischen Verbindungen, die zwischen den Sozialangriffen und der Asyldemontage bestehen. Er ist heute Direktor des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) und hat als solcher vor kurzem die Privatisierung der Sozialvorsorge gefordert!

Die Solidarität mit den Flüchtlingen und den MigrantInnen erhält also eine neue Bedeutung: die Verteidigung des Asylrechts und des Rechts auf Bewegungsfreiheit verbindet sich untrennbar mit der Verteidigung der Interessen aller Lohnabhängigen.

- Die "Personenfreizügigkeit", die in den Bilateralen Abkommen I und II zwischen der Schweiz und der EU eingeführt wurde, fügt sich in diese unsoziale Arbeitgeberpolitik ein. Der Demontage und Aushöhlung der Gesamtarbeitsveträge (GAV) entspricht eine Logik der Segregation, Ausbeutung und Diskriminierung der immigrierten ArbeiterInnen. Das Entsende-Statut, die L-Bewilligung und die vom AuG vorgesehene Verallgemeinerung des Kurzaufenthaltes funktionieren als Hebel für einen brutalen Angriff auf die Arbeitsbedingungen aller Lohnabhängigen, SchweizerInnen wie AusländerInnen (Flexibilisierung, Jahresarbeitszeit, Sonntagsarbeit, usw.).

Mit diesem neuen Modell des Wegwerf-Arbeiters, der Wegwerf-Arbeiterin erleben wir momentan einen weiteren Schritt bei der Umwandlung des Menschen in eine Ware. Wenn die Arbeitskraft zeitweilig überflüssig oder unbrauchbar wird, kann sie einfach weggeworfen (Arbeitslosigkeit), ausgestoßen (Kurz-Aufenthalt) oder entlassen werden. Es kann ihr der Zugang zu den elementarsten Sozialrechten verwehrt werden. Sie kann für illegal erklärt und als solche behandelt und unterdrückt werden (Papierlose, Asylsuchende).

- Keiner/m LohnempfängerIn nützt diese Situation! Weil der Kampf für die Bewegungsfreiheit der Menschen aufs engste mit dem Kampf für die Wahrung der Sozial- und Gewerkschaftsrechte verknüpft ist, müssen wir nicht nur das Ausländergesetz und die Revision des Asylgesetzes, sondern auch das Bilateralen-Paket, das am 25. September zur Abstimmung kommt ("Personenfreizügigkeit" mit wirkungslosen flankierenden Massnahmen), ablehnen!

In der Tat geht es am 25. September nicht darum, ob man für oder gegen die Personenfreizügigkeit ist - wir sind für dieses Grundrecht -, sondern ob man bereit ist, dafür einzustehen, dass sich das von Arbeitgeberseite betriebene Lohn- und Sozialdumping gegenüber allen arbeitenden Menschen in der Schweiz nicht weiter durchsetzen kann.

Ohne konkrete Rechte der Lohnabhängigen am Arbeitsplatz (Minimallöhne, Kündigungsschutz, starke GAV’s, usw.) und ohne dass sie dank gewerkschaftlicher und ziviler Wachsamkeit gegenüber den Unternehmern auch umgesetzt werden, wird den fremdenfeindlichen Kräften, die auf Sündenböcke zeigen - wie es im Asylbereich bereits geschieht - Tür und Tor geöffnet.

NEIN zur Asylgesetz-Revision, NEIN zum Ausländergesetz, NEIN zu Lohn- und Sozialdumping am 25. September!

Für eine echte Personenfreizügigkeit mit sozialen, gewerkschaftlichen und politischen Rechten für alle Menschen, unabhängig von ihrem Herkunftsort!

Bewegung für den Sozialismus BFS, 18. Juni 2005