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Vorschläge, die an den Bedürfnissen ansetzen!
Verschaffen wir uns die Mittel, um den Widerstand
am Arbeitsplatz und anderswo zu stärken!
Inhalt:
Das Bedürfnis nach einer gemeinsamen politischen Antwort
Die zerstörerischen Seiten des Systems werden immer sichtbarer
Eine neue Entwicklung zeichnet sich ab
Einige einfache Forderungen, die deponiert werden könnten und sollten

Schützende Gesetze: Für die, die es wagen, den Finger auf unzulässige Arbeitgeberpraktiken zu legen; für die, die sich gegen „ständigen“ und „wiederholten Missbrauch“ im heutigen Arbeitgeberverhalten organisieren. Das NEIN im September 2005 kann den Weg bereiten für neue Errungenschaften, seien sie auch beschränkt.

Diskutieren wir wie in einigen EU-Ländern wie wir die Flexibilisierung der Arbeit bekämpfen und eine Arbeitsgesetzgebung durchsetzen können, die den Bedürfnissen und Ansprüchen der Lohnabhängigen in einer globalisierten Wirtschaft entspricht, in der man alle gegen alle auspielen will.

 

   

In einem Umfeld des sozialen Rückschritts auf internationaler Ebene und speziell in der EU der 25 wird das Bedürfnis nach einer gemeinsamen politischen Antwort durch die Lohnabhängigen immer grösser. Eine durchdachte und organisierte Antwort ist nötig.

Um sie zu begründen, genügt es, die Aussagen von Jean-Daniel Gerber, dem Staatssekretär für Wirtschaft (Seco), ernst zu nehmen. Er behauptet: „Ohne Reformen könnte die Schweiz in den nächsten Jahrzehnten vom 4. auf den 20. Weltrang des Einkommens pro Einwohner zurück fallen.“ (Le Temps, 10. Dezember 2004)

Zuerst bedienen sich sowohl Blocher als auch der Bundesrat der Methode, Katastrophen vorauszusagen, wenn es um Gegenreformen und nicht um Reformen zugunsten der arbeitenden Bevölkerung geht.

Dann, wenn das Einkommen pro Einwohner sinkt, handelt es sich um das Resultat der Erhöhung der Einkünfte einer kleinen Schicht und der Senkung des Einkommens der Mehrheit der Lohnabhängigen. Gerbers Katastrophenvoraussage für den Schweizer Kapitalismus müssen wir anprangern,– denn sie ist so seriös wie die Voraussagen des Politbüros der kommunistischen Partei der Sowjetunion über die allgemeine Krise des Kapitalismus im Jahr 1955! – zugleich müssen wir seine Erpressungsversuche, die Gegenreformen als natürliche Notwendigkeit darzustellen, ernst nehmen.

Schliesslich legt Gerber das Regierungsprogramm auf lange Sicht an, das heisst, er drückt eine reelle Absicht aus, ein sozial rückständiges Programm durchzusetzen. Diejenigen, die an das Ende des Klassenkampfs glauben – wie einige Sozialdemokraten und GewerkschafterInnen – verwechseln eine Waffenstillstandserklärung mit einem echten Waffenstillstand, von Frieden gar nicht zu reden.

Die diffus empfundene Notwendigkeit einer politischen Antwort – ein Gefühl, das oft durch die Schwierigkeit, entsprechende Wege und Formen zu finden, gebremst wird – geht auch mit den kleinen Anfängen einer neuen Kritik des kapitalistischen Systems einher.
Das Bedürfnis nach einer gemeinsamen politischen Antwort

 

 

 




 

Die ökologischen Zerstörungen sind offensichtlich. Bei der Gesundheit der Lohnabhängigen zeigen sich die schädlichen Auswirkungen ebenfalls: Leiden an der Arbeit, Depressionen, Magenbeschwerden, Rückenprobleme, usw. Diese Tatsachen kann auch Blocher mit seinen Tiraden gegen „simulierende ausländische Arbeiter“ und „Pseudo-Invalide“ nicht umstürzen. Die Studie „Arbeit und Gesundheit“, die das Bundesamt für Statistik im Juli 2003 veröffentlicht hat, bestätigt das Ausmass des Leids.16

Die Destabilisierung stabiler Arbeitsverhältnisse durch die Aufhebung des Beamtenstatuts hatte zum Ziel, alle Beschäftigten zu prekarisieren und gleichzeitig einen Sektor (die Beamten) gegen einen anderen (die Angestellten im Privatsektor) auszuspielen. Heute ist das Ergebnis klar. Die BeamtInnen können genau so schnell auf der Strasse stehen wie andere Angestellte. Wegwerfbar zu sein wird zur Norm. Genau das wollen diejenigen, die mit aller Kraft für die Abschaffung des Beamtenstatuts gekämpft haben (Einführung des Bundespersonalgesetzes).Aber keine Person darf eine Wegwerfware sein. Der Preis, den die entlassenen BeamtInnen bezahlt haben, rechnet sich in Tausenden wirklicher Invalider. Das wollen Couchepin und Blocher zwar nicht wahrhaben – genau wie der freisinnige Bundesrat Hans-Rudolf Merz, der die nächste Entlassungswelle in der gesamten Verwaltung vorbereitet.

Arbeit bedeutet nicht unbedingt Gesundheit. Oder präziser gesagt, Arbeit ist nicht mehr mit Gesundheit gleichzustellen. Dennoch bleibt die Arbeit – für den grössten Teil der Bevölkerung – nicht nur ein finanzielles Bedürfnis (um in dieser Gesellschaft leben zu können), sondern auch ein soziales Bedürfnis: Beziehungsnetze aufbauen, seine Fähigkeiten und Intelligenz kreativ einsetzen.

Aber unter dem heute herrschenden Rentabilitätsdruck sehen die meisten das Ende und den Sinn ihrer Tätigkeit nicht mehr. Auch deshalb fühlen sie sich schlecht, was die Werbefachleute der Grossverteiler ausnutzen. Ein grosser konservativer Wirtschaftswissenschaftler, Joseph Schumpeter, sprach in den 1930er Jahren von „kreativer Destruktivität“ des Kapitals. Heute könnte man von destruktiver Produktion – destruktiv für Menschen und Umwelt – des Kapitals sprechen.
Die zerstörerischen Seiten des Systems werden immer sichtbarer

 

 

16. Es ergibt sich daraus, dass sowohl die Lebenserwartung wie auch die Todesursachen je nach sozialer Schicht unterschiedlich sind. Die Verfasser [Bisig und Felix Gutzwiller, Arzt,und Freisinniger Zürcher Nationalrat, gehört zum rechten Flügel seiner Partei] zeigen auch auf, dass Menschen aus sozial unteren Schichten (ohne berufliche Qualifikation) bedeutend häu figer an zum Teil vermeidbaren Krankheiten sterben. Die Zunahme der Sterblichkeit in umgekehrtem Verhältnis zur sozialen Klasse ist in allen Altersgruppen spürbar… Ausserdem lässt sich eine höhere Sterblichkeit der unteren sozialen Schichten bei allen Todesursachen feststellen.“ Bericht von Olivia Lampert, Universität Neuenburg, „Mortalité, invalidité en rapport avec l’activité professionnelle“, S. 98 – 99.

 

 


 

In der Schweiz zeichnet sich eine neue Entwicklung ab: Lohnabhängige engagieren sich in Kämpfen, Mobilisierungen und streiken sogar, sich ab wie kürzlich bei Swissmetal, Filtrona oder der Printpark ARO AG. Streik – als Mittel zur Selbstverteidigung – gilt nicht mehr als Majestätsbeleidigung oder Angriff auf den herrschenden Patron. Zu streiken, sich zu verteidigen gilt einer zunehmenden Anzahl von Lohnabhängigen als normal.Trotz aller Schwierigkeiten, die jeder Arbeitskampf mit sich bringt.

Die Rechte, auch die sogennant liberale, hat sehr schnell auf dieses neue Element in der schweizerischen Soziallandschaft reagiert. So hat in der Zürcher Tagesbibel, der Neuen Zürcher Zeitung, der Basler Professor Frank Vischer unter Berufung auf die Vorfälle bei der Post, bei Swissmetal und Filtrona eine Unsicherheit über die Grenzen des Streikrechts heraufbeschworen. Offensichtlich gibt es hingegen keine Unsicherheit über die Grenzen der Ausbeutung, es sei den die Widerstandsfähigkeit der Lohnabhängigen überrascht die Unternehmen. Die einzige Unsicherheit beim Streikrecht liegt in den Absichten und der Fähigkeit der Unternehmerschaft und der Bourgeoisie, dieses Grundrecht anzugreifen. Deshalb ist der elementare Kampf um Menschenrechte, für den Schutz der GewerkschafterInnen, der Gewerkschaftsdelegierten und aller Lohnabhängigen gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen so wichtig. Denn die Möglichkeit, sich mit mehr Sicherheit in Kämpfen zu engagieren, hängt zum Teil von der Handlungs- und Ausdrucksfreiheit am Arbeitsplatz ab.

Der freie Personenverkehr in der EU der 15, dann der 25, drängt zu einer Bestandesaufnahme der sozialen Rechte und Lohnrechte aller Lohnabhängigen auf. In der Tat waren (sind?) sich alle bewusst, dass mit der Liberalisierung des Arbeitsmarktes ein neues Kapitel geschrieben wird, nicht nur in der Schweiz sondern international. Dabei entstand – und besteht – die Gelegenheit für eine breite Debatte, die eine langwierige Arbeit nach sich ziehen kann. Es geht darum, die Solidarität unter den Lohnabhängigen zu organisieren; rechtliche Freiräume für die Ausübung gewerkschaftlicher Aktivitäten zu erobern und darum Forderungen anzubringen. Eine solche gewerkschaftliche Stossrichtung begreift die gesellschaftliche und wirtschaftliche Realität als Gesamtes.

Es geht nicht darum zu beurteilen, ob dieser oder jener Patron ein netter ist oder nicht.

Eine neue Entwicklung zeichnet sich ab

 

 

 

 


 

 

 


Die Forderungen hätten schon durchgesetzt werden können, weil seit drei oder vier Jahren die Einstellung der Lohnabhängigen begonnen hat, sich zu verändern. Da keine kritische Auklärungsarbeit über das kapitalistische System geleistet wurde, keine harte, realistische Konfrontation geführt, wurde Blocher und der nationalistischen Rechten ein Königsweg offen gelassen. Die nachfolgenden Forderungen sind eine erste Antwort auf die Auseinandersetzungen über die Personenfreizügigkeit.

1. In allen Betrieben mit mehr als 10 Angestellten müssen die Arbeitsinspektoren jederzeit und ohne Vorankündigung freien Zugang zu Räumlichkeiten und Belegen haben. Ihr Status und ihre Dienstbedingungen müssen ihnen eine stabile Anstellung garantieren und Unabhängigkeit bei Regierungswechsel (Zusammensetzung der Kantons-regierungen) und sie vor ungerechtfertigten Einflussnahmen schützen. Sie brauchen Schulung, vor allem in Rechtsfragen. Sie müssen über genügend materielle Mittel verfügen und entsprechend qualifizierte ExpertInnen oder TechnikerInnen beiziehen können. Das Ziel von 800 Inspektoren für die ganze Schweiz ist ein Minimum in Hinblick auf die anstehenden Veränderungen.

2. Die Arbeitgeber werden verpflichtet,
automatisch – und mit Publikation auf der offiziellen Webseite des Amtsblattes – Lohn und Qualifikation aller Neueingestellten mitzuteilen. Um die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren, werden die Namen nur den tripartiten Kommissionen kommuniziert. Damit verfügten die Gewerkschaftsorganisationen über eine Datenbank, um präventiv zu handeln. Sie könnten Kampagnen organisieren, die Lohnabhängigen im Betrieb, in der Branche und auf regionaler oder sogar nationaler Ebene informieren. Ein gutes Beispiel bieten die Genfer GewerkschafterInnen, die sich gegen missbräuchliche Lohn- und Arbeitszeitregelungen im Messezentrum Palexpo gewehrt haben. Es gab in diesem Fall eine gute Mischung zwischen der Anprangerung der Zustände, öffentlichen Demonstrationen und der Wirkung auf das Bewusstsein der Lohnabhängigen im Allgemeinen und der Mobilisierung der betroffenen Angestellten.

3. In den Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) muss als Präventivmassnahme ein Mustervertrag mit Mindestlöhnen und festen Arbeitszeiten obligatorisch eingeführt werden. In der Tat wird ein Missbrauch oft spät oder gar nicht festgestellt. Statistisch wird wohl letzteres am häufigsten vorkommen.

4. Die Ausdehnung des Anwendungsgebiets eines GAV – d.h. wenn der Staat dem GAV Gesetzeskraft verleiht – muss von den gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten alleine beantragt werden können. Heute ist es nötig – selbst in Fällen von Missbrauch – dass ein GAV mindestens 50 % der Beschäftigten einer Branche umfasst. Zusätzlich ist noch das Einverständnis des Unternehmens erforderlich. Diese zwei Bedingungen müssen abgeschafft werden. Denn einerseits nehmen sich die Arbeitgeber immer viel Zeit für die Umsetzung, selbst wenn der GAV wenig verbindliche Bestimmungen enthält. Und andererseits gibt es keinen Grund dafür, das Quorum von 50 % für die Ausdehnung des Anwendungsgebiets eines GAV zu verlangen. Sollte man abwarten, bis 50 % der Autofahrer 140 Stundenkilometer auf der Autobahn überschreiten, bevor man die erste Busse verteilt?

5. Ein echter Kündigungsschutz für Personalver-tretungen und alle GewerkschafterInnen und, ganz allgemein für die Beschäftigten muss dringend eingeführt werden. Die Abmahnung der Schweiz durch das Internationale Arbeitsamt sollte den Gewerkschaften Anlass sein, eine Kampagne für ein Dringlichkeitsprogramm zur Verteidigung der gewerkschaftlichen Rechte am Arbeitsplatz zu lancieren. Wie es schon im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes der Fall ist, muss die gewerkschaftsfeindliche Kündigung eines gewählten Personalvertreters oder einer Gewerkschafts-delegierten von einem Gericht aufgehoben werden können. Die Richterin oder der Richter muss auch die sofortige provisorische Wiedereinstellung verfügen können.

Die Gewerkschaften können nicht einerseits zur Mobilisierung aufrufen, um bis zur Abstimmung im September 2005 „Druck zu machen“, aber andererseits Gesetzesänderungen zu Grundrechten nicht zur ethischen und gewerkschaftlichen Priorität erklären.

Diese Doppelzüngigkeit gleicht in ihrem Vorgehen, der demagogischen Doppelzüngigkeit der nationalistischen Rechten. Doppelzüngigkeit und einseitige Kompromissbereitschaft löst Misstrauen bei den Lohnabhängigen aus. Das Misstrauen gegenüber den Arbeitsinspektoren kann unter zwei Bedingungen abgebaut werden. Die erste ist, dass ihr Status und ihr Tätigkeitsbild geändert werden, und dass die Lohnabhängigen dies wahrnehmen und verstehen. Die zweite Bedingungen ist, dass die Lohnabhängigen sich sicher genug fühlen, um sich Inspektoren und Gewerkschaften anzuvertrauen, wenn das Damoklesschwert der Kündigung nicht mehr so bedrohend über ihnen schwebt. So können Recht und Rechte der Lohnabhängigen übereinstimmen, auch in einer bürgerlichen Gesellschaft.Auf diese Weise können sich die Rechte der Lohnabhängigen mit der Möglichkeit kollektiver, solidarischer und gewerkschaftlicher Aktivitäten ergänzen. Recht und diese Rechte auseinanderhalten zu wollen, hier den Kampf auf Gesetzesebene, da die Mobilisierung vor Ort, ist entweder böswillig oder geprägt von einer gewissen Naivität gegenüber der Ausbeutung und Repression in der von Lohnbeziehungen charakterisierten Gesellschaft. Der verstorbene Professor Gérard Lyon-Caen hat unterstrichen, dass „die Mission des Gewerkschaftsdelegierten es normalerweise ist, dem Arbeitgeber Widerstand zu leisten, ihm entgegenzuhalten, nicht hinzunehmen, dass er ihm seine Haltung und sein Verhalten diktiert.“ Er hat aber auch gesagt, dass heutzutage in einem Betrieb sogar dieser Delegierte sich der „Subordination“ nicht entziehen kann, da sie das Machtverhältnis ausmacht, das den ökonomischen Beziehungen in einer kapitalistischen Gesellschaft zu Grunde liegt.

Im Fall der Ablehnung des Zusatzprotokolls muss der Bundesrat über die Bücher gehen. Das ist dann die Gelegenheit für die Linke und die kämpferischen Gewerkschaften, eine Reihe von Forderungen vor-zubringen, die auch immer mehr im Zentrum der Anliegen der Lohnabhängigen aller Nationalitäten in Europa stehen. Man kann das schon bei den Mobilisierungen gegen die europäische Verfassung und gegen die Dienstleistungs-Richtlinie (Bolkestein-Richtlinie) feststellen, oder gegen die Richtlinie, die fast alle Beschränkungen der Arbeitszeit abschaffen will.
Im September NEIN sagen, heisst mit den Lohnabhängigen in Europa NEIN zu sagen zu einer Minderheit, die Menschen genauso kommandieren will wie sie Maschinen kommandiert, weil sie über die Macht des Privateigentums verfügt, das so konzentriert ist wie noch nie in der Geschichte.

Einige einfache Forderungen, die deponiert
werden könnten und sollten