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Vorschläge,
die an den Bedürfnissen ansetzen!
Verschaffen wir uns die Mittel, um den
Widerstand
am Arbeitsplatz und anderswo zu stärken!
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Schützende
Gesetze: Für die, die es wagen, den
Finger auf unzulässige Arbeitgeberpraktiken
zu legen; für die, die sich gegen
„ständigen“ und „wiederholten
Missbrauch“ im heutigen Arbeitgeberverhalten
organisieren. Das NEIN im September 2005
kann den Weg bereiten für neue Errungenschaften,
seien sie auch beschränkt.
Diskutieren wir wie in einigen EU-Ländern
wie wir die Flexibilisierung der Arbeit
bekämpfen und eine Arbeitsgesetzgebung
durchsetzen können, die den Bedürfnissen
und Ansprüchen der Lohnabhängigen
in einer globalisierten Wirtschaft entspricht,
in der man alle gegen alle auspielen will.
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In
einem Umfeld des sozialen Rückschritts
auf internationaler Ebene und speziell
in der EU der 25 wird das Bedürfnis
nach einer gemeinsamen politischen Antwort
durch die Lohnabhängigen immer grösser.
Eine durchdachte und organisierte Antwort
ist nötig.
Um sie zu begründen, genügt
es, die Aussagen von Jean-Daniel Gerber,
dem Staatssekretär für Wirtschaft
(Seco), ernst zu nehmen. Er behauptet:
„Ohne Reformen könnte die Schweiz
in den nächsten Jahrzehnten vom 4.
auf den 20. Weltrang des Einkommens pro
Einwohner zurück fallen.“
(Le Temps, 10. Dezember 2004)
Zuerst bedienen sich sowohl Blocher als
auch der Bundesrat der Methode, Katastrophen
vorauszusagen, wenn es um Gegenreformen
und nicht um Reformen zugunsten der arbeitenden
Bevölkerung geht.
Dann, wenn das Einkommen pro Einwohner
sinkt, handelt es sich um das Resultat
der Erhöhung der Einkünfte einer
kleinen Schicht und der Senkung des Einkommens
der Mehrheit der Lohnabhängigen.
Gerbers Katastrophenvoraussage für
den Schweizer Kapitalismus müssen
wir anprangern,– denn sie ist so
seriös wie die Voraussagen des Politbüros
der kommunistischen Partei der Sowjetunion
über die allgemeine Krise des Kapitalismus
im Jahr 1955! – zugleich müssen
wir seine Erpressungsversuche, die Gegenreformen
als natürliche Notwendigkeit darzustellen,
ernst nehmen.
Schliesslich legt Gerber das Regierungsprogramm
auf lange Sicht an, das heisst, er drückt
eine reelle Absicht aus, ein sozial rückständiges
Programm durchzusetzen. Diejenigen, die
an das Ende des Klassenkampfs glauben
– wie einige Sozialdemokraten und
GewerkschafterInnen – verwechseln
eine Waffenstillstandserklärung mit
einem echten Waffenstillstand, von Frieden
gar nicht zu reden.
Die diffus empfundene Notwendigkeit einer
politischen Antwort – ein Gefühl,
das oft durch die Schwierigkeit, entsprechende
Wege und Formen zu finden, gebremst wird
– geht auch mit den kleinen Anfängen
einer neuen Kritik des kapitalistischen
Systems einher.
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Das
Bedürfnis nach einer gemeinsamen
politischen Antwort |
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Die
ökologischen Zerstörungen sind
offensichtlich. Bei der Gesundheit der
Lohnabhängigen zeigen sich die schädlichen
Auswirkungen ebenfalls: Leiden an der
Arbeit, Depressionen, Magenbeschwerden,
Rückenprobleme, usw. Diese Tatsachen
kann auch Blocher mit seinen Tiraden gegen
„simulierende ausländische
Arbeiter“ und „Pseudo-Invalide“
nicht umstürzen. Die Studie „Arbeit
und Gesundheit“, die das Bundesamt
für Statistik im Juli 2003 veröffentlicht
hat, bestätigt das Ausmass des Leids.16
Die Destabilisierung stabiler Arbeitsverhältnisse
durch die Aufhebung des Beamtenstatuts
hatte zum Ziel, alle Beschäftigten
zu prekarisieren und gleichzeitig einen
Sektor (die Beamten) gegen einen anderen
(die Angestellten im Privatsektor) auszuspielen.
Heute ist das Ergebnis klar. Die BeamtInnen
können genau so schnell auf der Strasse
stehen wie andere Angestellte. Wegwerfbar
zu sein wird zur Norm. Genau das wollen
diejenigen, die mit aller Kraft für
die Abschaffung des Beamtenstatuts gekämpft
haben (Einführung des Bundespersonalgesetzes).Aber
keine Person darf eine Wegwerfware sein.
Der Preis, den die entlassenen BeamtInnen
bezahlt haben, rechnet sich in Tausenden
wirklicher Invalider. Das wollen Couchepin
und Blocher zwar nicht wahrhaben –
genau wie der freisinnige Bundesrat Hans-Rudolf
Merz, der die nächste Entlassungswelle
in der gesamten Verwaltung vorbereitet.
Arbeit bedeutet nicht unbedingt Gesundheit.
Oder präziser gesagt, Arbeit ist
nicht mehr mit Gesundheit gleichzustellen.
Dennoch bleibt die Arbeit – für
den grössten Teil der Bevölkerung
– nicht nur ein finanzielles Bedürfnis
(um in dieser Gesellschaft leben zu können),
sondern auch ein soziales Bedürfnis:
Beziehungsnetze aufbauen, seine Fähigkeiten
und Intelligenz kreativ einsetzen.
Aber unter dem heute herrschenden Rentabilitätsdruck
sehen die meisten das Ende und den Sinn
ihrer Tätigkeit nicht mehr. Auch
deshalb fühlen sie sich schlecht,
was die Werbefachleute der Grossverteiler
ausnutzen. Ein grosser konservativer Wirtschaftswissenschaftler,
Joseph Schumpeter, sprach in den 1930er
Jahren von „kreativer Destruktivität“
des Kapitals. Heute könnte man von
destruktiver Produktion – destruktiv
für Menschen und Umwelt – des
Kapitals sprechen.
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Die
zerstörerischen Seiten des
Systems werden immer sichtbarer |
16.
Es ergibt sich daraus, dass sowohl
die Lebenserwartung wie auch die
Todesursachen je nach sozialer Schicht
unterschiedlich sind. Die Verfasser
[Bisig und Felix Gutzwiller, Arzt,und
Freisinniger Zürcher Nationalrat,
gehört zum rechten Flügel
seiner Partei] zeigen auch auf,
dass Menschen aus sozial unteren
Schichten (ohne berufliche Qualifikation)
bedeutend häu figer an zum
Teil vermeidbaren Krankheiten sterben.
Die Zunahme der Sterblichkeit in
umgekehrtem Verhältnis zur
sozialen Klasse ist in allen Altersgruppen
spürbar… Ausserdem lässt
sich eine höhere Sterblichkeit
der unteren sozialen Schichten bei
allen Todesursachen feststellen.“
Bericht von Olivia Lampert, Universität
Neuenburg, „Mortalité,
invalidité en rapport avec
l’activité professionnelle“,
S. 98 – 99. |
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In
der Schweiz zeichnet sich eine neue Entwicklung
ab: Lohnabhängige engagieren
sich in Kämpfen, Mobilisierungen
und streiken sogar, sich ab wie
kürzlich bei Swissmetal, Filtrona
oder der Printpark ARO AG. Streik –
als Mittel zur Selbstverteidigung –
gilt nicht mehr als Majestätsbeleidigung
oder Angriff auf den herrschenden Patron.
Zu streiken, sich zu verteidigen gilt
einer zunehmenden Anzahl von Lohnabhängigen
als normal.Trotz aller Schwierigkeiten,
die jeder Arbeitskampf mit sich bringt.
Die Rechte, auch die sogennant liberale,
hat sehr schnell auf dieses neue Element
in der schweizerischen Soziallandschaft
reagiert. So hat in der Zürcher Tagesbibel,
der Neuen Zürcher Zeitung, der Basler
Professor Frank Vischer unter Berufung
auf die Vorfälle bei der Post, bei
Swissmetal und Filtrona eine Unsicherheit
über die Grenzen des Streikrechts
heraufbeschworen. Offensichtlich gibt
es hingegen keine Unsicherheit über
die Grenzen der Ausbeutung, es sei den
die Widerstandsfähigkeit der Lohnabhängigen
überrascht die Unternehmen. Die einzige
Unsicherheit beim Streikrecht liegt in
den Absichten und der Fähigkeit der
Unternehmerschaft und der Bourgeoisie,
dieses Grundrecht anzugreifen. Deshalb
ist der elementare Kampf um Menschenrechte,
für den Schutz der GewerkschafterInnen,
der Gewerkschaftsdelegierten und aller
Lohnabhängigen gegen gewerkschaftsfeindliche
Kündigungen so wichtig. Denn die
Möglichkeit, sich mit mehr Sicherheit
in Kämpfen zu engagieren, hängt
zum Teil von der Handlungs- und Ausdrucksfreiheit
am Arbeitsplatz ab.
Der freie Personenverkehr in der EU der
15, dann der 25, drängt zu einer
Bestandesaufnahme der sozialen Rechte
und Lohnrechte aller Lohnabhängigen
auf. In der Tat waren (sind?) sich alle
bewusst, dass mit der Liberalisierung
des Arbeitsmarktes ein neues Kapitel geschrieben
wird, nicht nur in der Schweiz sondern
international. Dabei entstand –
und besteht – die Gelegenheit für
eine breite Debatte, die eine langwierige
Arbeit nach sich ziehen kann. Es geht
darum, die Solidarität unter den
Lohnabhängigen zu organisieren; rechtliche
Freiräume für die Ausübung
gewerkschaftlicher Aktivitäten zu
erobern und darum Forderungen anzubringen.
Eine solche gewerkschaftliche Stossrichtung
begreift die gesellschaftliche und wirtschaftliche
Realität als Gesamtes.
Es geht nicht darum zu beurteilen, ob
dieser oder jener Patron ein netter ist
oder nicht. |
Eine
neue Entwicklung zeichnet sich ab |
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Die
Forderungen hätten schon durchgesetzt
werden können, weil seit drei oder
vier Jahren die Einstellung der Lohnabhängigen
begonnen hat, sich zu verändern.
Da keine kritische Auklärungsarbeit
über das kapitalistische System geleistet
wurde, keine harte, realistische Konfrontation
geführt, wurde Blocher und der nationalistischen
Rechten ein Königsweg offen gelassen.
Die nachfolgenden Forderungen sind eine
erste Antwort auf die Auseinandersetzungen
über die Personenfreizügigkeit.
1. In allen Betrieben mit mehr
als 10 Angestellten müssen
die Arbeitsinspektoren jederzeit und ohne
Vorankündigung freien Zugang zu Räumlichkeiten
und Belegen haben. Ihr Status und ihre
Dienstbedingungen müssen ihnen eine
stabile Anstellung garantieren und Unabhängigkeit
bei Regierungswechsel (Zusammensetzung
der Kantons-regierungen) und sie vor ungerechtfertigten
Einflussnahmen schützen. Sie brauchen
Schulung, vor allem in Rechtsfragen. Sie
müssen über genügend materielle
Mittel verfügen und entsprechend
qualifizierte ExpertInnen oder TechnikerInnen
beiziehen können. Das Ziel von 800
Inspektoren für die ganze Schweiz
ist ein Minimum in Hinblick auf die anstehenden
Veränderungen.
2. Die Arbeitgeber werden verpflichtet,
automatisch – und mit Publikation
auf der offiziellen Webseite des Amtsblattes
– Lohn und Qualifikation aller Neueingestellten
mitzuteilen. Um die Privatsphäre
der Betroffenen zu wahren, werden die
Namen nur den tripartiten Kommissionen
kommuniziert. Damit verfügten die
Gewerkschaftsorganisationen über
eine Datenbank, um präventiv zu handeln.
Sie könnten Kampagnen organisieren,
die Lohnabhängigen im Betrieb, in
der Branche und auf regionaler oder sogar
nationaler Ebene informieren. Ein gutes
Beispiel bieten die Genfer GewerkschafterInnen,
die sich gegen missbräuchliche Lohn-
und Arbeitszeitregelungen im Messezentrum
Palexpo gewehrt haben. Es gab in diesem
Fall eine gute Mischung zwischen der Anprangerung
der Zustände, öffentlichen Demonstrationen
und der Wirkung auf das Bewusstsein der
Lohnabhängigen im Allgemeinen und
der Mobilisierung der betroffenen Angestellten.
3. In den Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag
(GAV) muss als Präventivmassnahme
ein Mustervertrag mit Mindestlöhnen
und festen Arbeitszeiten obligatorisch
eingeführt werden. In der Tat wird
ein Missbrauch oft spät oder gar
nicht festgestellt. Statistisch wird wohl
letzteres am häufigsten vorkommen.
4. Die Ausdehnung des Anwendungsgebiets
eines GAV – d.h. wenn der
Staat dem GAV Gesetzeskraft verleiht –
muss von den gewerkschaftlich
organisierten Beschäftigten alleine
beantragt werden können.
Heute ist es nötig – selbst
in Fällen von Missbrauch –
dass ein GAV mindestens 50 % der Beschäftigten
einer Branche umfasst. Zusätzlich
ist noch das Einverständnis des Unternehmens
erforderlich. Diese zwei Bedingungen müssen
abgeschafft werden. Denn einerseits nehmen
sich die Arbeitgeber immer viel Zeit für
die Umsetzung, selbst wenn der GAV wenig
verbindliche Bestimmungen enthält.
Und andererseits gibt es keinen Grund
dafür, das Quorum von 50 % für
die Ausdehnung des Anwendungsgebiets eines
GAV zu verlangen. Sollte man abwarten,
bis 50 % der Autofahrer 140 Stundenkilometer
auf der Autobahn überschreiten, bevor
man die erste Busse verteilt?
5. Ein echter Kündigungsschutz
für Personalver-tretungen und alle
GewerkschafterInnen und, ganz
allgemein für die Beschäftigten
muss dringend eingeführt werden.
Die Abmahnung der Schweiz durch das Internationale
Arbeitsamt sollte den Gewerkschaften Anlass
sein, eine Kampagne für ein Dringlichkeitsprogramm
zur Verteidigung der gewerkschaftlichen
Rechte am Arbeitsplatz zu lancieren. Wie
es schon im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes
der Fall ist, muss die gewerkschaftsfeindliche
Kündigung eines gewählten Personalvertreters
oder einer Gewerkschafts-delegierten von
einem Gericht aufgehoben werden können.
Die Richterin oder der Richter muss auch
die sofortige provisorische Wiedereinstellung
verfügen können.
Die Gewerkschaften können nicht einerseits
zur Mobilisierung aufrufen, um bis zur
Abstimmung im September 2005 „Druck
zu machen“, aber andererseits Gesetzesänderungen
zu Grundrechten nicht zur ethischen und
gewerkschaftlichen Priorität erklären.
Diese Doppelzüngigkeit gleicht in
ihrem Vorgehen, der demagogischen Doppelzüngigkeit
der nationalistischen Rechten. Doppelzüngigkeit
und einseitige Kompromissbereitschaft
löst Misstrauen bei den Lohnabhängigen
aus. Das Misstrauen gegenüber den
Arbeitsinspektoren kann unter zwei Bedingungen
abgebaut werden. Die erste ist, dass ihr
Status und ihr Tätigkeitsbild geändert
werden, und dass die Lohnabhängigen
dies wahrnehmen und verstehen. Die zweite
Bedingungen ist, dass die Lohnabhängigen
sich sicher genug fühlen, um sich
Inspektoren und Gewerkschaften anzuvertrauen,
wenn das Damoklesschwert der Kündigung
nicht mehr so bedrohend über ihnen
schwebt. So können Recht und Rechte
der Lohnabhängigen übereinstimmen,
auch in einer bürgerlichen Gesellschaft.Auf
diese Weise können sich die Rechte
der Lohnabhängigen mit der Möglichkeit
kollektiver, solidarischer und gewerkschaftlicher
Aktivitäten ergänzen. Recht
und diese Rechte auseinanderhalten zu
wollen, hier den Kampf auf Gesetzesebene,
da die Mobilisierung vor Ort, ist entweder
böswillig oder geprägt von einer
gewissen Naivität gegenüber
der Ausbeutung und Repression in der von
Lohnbeziehungen charakterisierten Gesellschaft.
Der verstorbene Professor Gérard
Lyon-Caen hat unterstrichen, dass „die
Mission des Gewerkschaftsdelegierten es
normalerweise ist, dem Arbeitgeber Widerstand
zu leisten, ihm entgegenzuhalten, nicht
hinzunehmen, dass er ihm seine Haltung
und sein Verhalten diktiert.“
Er hat aber auch gesagt, dass heutzutage
in einem Betrieb sogar dieser Delegierte
sich der „Subordination“
nicht entziehen kann, da sie das Machtverhältnis
ausmacht, das den ökonomischen Beziehungen
in einer kapitalistischen Gesellschaft
zu Grunde liegt.
Im Fall der Ablehnung des Zusatzprotokolls
muss der Bundesrat über die Bücher
gehen. Das ist dann die Gelegenheit für
die Linke und die kämpferischen Gewerkschaften,
eine Reihe von Forderungen vor-zubringen,
die auch immer mehr im Zentrum der Anliegen
der Lohnabhängigen aller Nationalitäten
in Europa stehen. Man kann das schon bei
den Mobilisierungen gegen die europäische
Verfassung und gegen die Dienstleistungs-Richtlinie
(Bolkestein-Richtlinie) feststellen, oder
gegen die Richtlinie, die fast alle Beschränkungen
der Arbeitszeit abschaffen will.
Im September NEIN sagen, heisst mit den
Lohnabhängigen in Europa NEIN zu
sagen zu einer Minderheit, die Menschen
genauso kommandieren will wie sie Maschinen
kommandiert, weil sie über die Macht
des Privateigentums verfügt, das
so konzentriert ist wie noch nie in der
Geschichte.
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Einige
einfache Forderungen, die deponiert
werden könnten und sollten |
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