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Die flankierenden Massnahmen, deren Wirkungslosigkeit allgemein anerkannt ist, werden vom SGB zusammen
mit den Arbeitgebern verteidigt, die ihrerseits die
Gesamtarbeitsverträge zerreissen!
Inhalt:
Die ersten flankierenden Massnahmen
Ab Juni läuten die Gewerkschaftsspitzen die Alarmglocken etwas lauter
Wir leben in einer wunderbaren Welt
Ein zentraler Punkt der strukturellen Schwäche der flankierenden Massnahm
Ein Fussballteam mit acht Spielern, das jeden Pass durchtelefoniert

Ist das ein Witz? Oder ein Verat der Gewerkschaftsspitzen und der Führung der SPS an den Lohnabhängigen? Schauen wir die flankierenden Massnahmen an.

 

   

Die ersten flankierenden Massnahmen, 1999 mit den ersten bilateralen Verträgen beschlossen und 2004 in Kraft getreten, haben sich rasch als Löchersieb erwiesen. Die Leitung des SGB und die jetztige UNIA mussten das übrigens ziemlich rasch zugeben.

Man musste nicht Juni 2004 abwarten, um festzustellen, dass sich da ein „Import von BilligarbeiterInnen“ entwickelt, die dazu missbraucht werden, allmählich „akzeptable“ Vergleichsstandards zu etablieren; akzeptabel für neue und nicht informierte Lohnabhängige, die dem Druck von Arbeitslosigkeit und Elendslöhnen in ihrem Land entweichen wollen…

Vor Juni 2004 gab es aber noch „Kontrollen“ gemäss der Regelung der Verordnung zur Begrenzung der ausländischen Bevölkerung. Diese Lösung war keinesfalls ideal. Sie gehörte sogar zu den vielen Mechanismen, die den Zusammenhang zwischen Kontrolle und Fremdenfeindlichkeit nährten.Aber man muss schon überhaupt nichts über die wirkliche Situation an den Arbeitsplätzen wissen, um nicht zu verstehen, dass die Beschäftigten – auch die Grenzgänger oder die Temporärangestellten in Schweizer Firmen – diese Kontrolle als eine Art „Schutz“ empfanden. Der Grund war einfach: die fehlende Präsenz der Gewerkschaften an den meisten Arbeitsplätzen in der Schweiz machte aus diesen Kontrollen eine Art Versicherung. Sie war kein von den Arbeitnehmerinnen erkämpftes Recht und kein Ergebnis einer kollektiven Verteidigung der Würde am Arbeitsplatz.

Doch auch diese „Kontrollen“ konnten schon umgangen werden. Und sie wurden umgangen. Es war zum Beispiel möglich, den Behörden einen üblichen Mindestlohn zu melden und dem Angestellten, der die Lohnnormen nicht kannte, einen anderen, niedrigeren, auszubezahlen. Es war auch möglich, die genaue Qualifikation des Beschäftigten nicht aufzuführen und so einen viel niedrigeren Lohn anzugeben, als den für die Qualifikation angemessenen und den Arbeitnehmer damit abzuspeisen.

Ausserdem ist es für einen von einer deutschen Temporärfirma in die Schweiz geschickten Lohnabhängigen ausgesprochen schwierig, seine deutsche Lohnabrechnung zu „kontrollieren“ und mit einer schweizerischen zu vergleichen (Sozialabzüge, Anteil 13. Monatslohn, Feiertage). Wie soll so der Lohnvergleich zu den in der Gegend und Branche üblichen Bedingungen angestellt werden ? Denn es gibt ja bekanntlicherweise keine landesweit festgelegten Löhne. Die wenigen Ausnahmen sind am Verschwinden. Das ist ein weiterer Faktor zur Verschärfung des Wettbewerbs zwischen den in der Schweiz etablierten und neu ankommenden Lohnabhängigen. Die Konsequenzen haben wir bereits beschrieben.
Die ersten flankierenden Massnahmen

 

 

 




 

Das Wasser steht schon hoch. Der erste Stock ist überschwemmt. Das ist nicht erstaunlich, denn mit der Abschaffung der alten Kontrollstrukturen hat sich das Lohndumping ausgeweitet. Überdies ist der Ansturm in den Kantonen, die tripartite Strukturen (Gewerkschaften, Arbeitgeber, Staat) hatten, um eine gewisse „Kontrolle“ auszuüben (Genf,Tessin, Basel), genau so schlimm wie in den Kantonen, die keine hatten. Es werden vorallem kurze Arbeitseinsätze organisiert (z.B. polnische ZeitarbeiterInnen in der Schweiz) oder deutsche Firmen entsenden Lohnabhängige an Schweizer Firmen.

Die Leitungen von UNIA und SGB schreien und drohen, „nichts zu tun, um die bilateralen Verträge zu verteidigen“. Das hat bereits verschiedene ironische Kommentare in der Presse provoziert, wie „Gewerkschaftliche Nicht-Aktion als Druckmittel“!

Die Enthüllungen der Presse sind so frappierend, dass sich taub und taubstumm zu stellen, nicht mehr wirkt. Immer mehr Lohnabhängige – SchweizerInnen und MigrantInnen – sehen das Problem. Im Baugewerbe wurden seit dem 1.Juni 2004 3200 Verträge für entsandte ArbeiterInnen (von einer in der EU ansässigen Firma an ein Schweizer Unternehmen vermietete Arbeitskräfte) vorgelegt. Gerade mal 250 konnten überprüft werden, d.h. 7%!

Von diesen 250 geprüften Verträgen enthielten mehr als 40 % Verletzungen der gesetzlichen Bestimmungen, die doch nicht einmal streng sind. Das ist die Situation in einem Sektor, in dem die Präsenz der Gewerkschaften (UNIA, Ex-GBI) noch vergleichsweise stark ist.

Ohne ins Detail zu gehen, kann man sagen, dass es recht einfach ist, die Bestimmungen zu umgehen. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen hier als Subunternehmen für eine Schweizer Firma arbeiten will, sendet es einen Antrag – auf Standardformularen – ans kantonale Seco (Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit). Sobald der Antrag abgeschickt ist, können die ArbeiterInnen ihre Tätigkeit aufnehmen. Zudem müssten die Angaben auch noch stimmen und die Überprüfung wirklich durchgeführt werden. Denn in den Ämtern werden viele Stellen gestrichen, wie es die Rechten lautstark verlangen. Blochers SVP schreit hierbei am lautesten und versammelt die anderen Parteien problemlos hinter sich. Wenn der Lohn dieser Lohnabhängigen um 15 Franken tiefer ist als der schweizerische Grundlohn, werden auch der Anteil am 13. Monatslohn sowie Ferien und Feiertage mit diesem Rabattlohn verrechnet. Ein normalisiertes Dumping nimmt hier seine Form an.

Erinnern wir uns daran, als angefangen wurde, die Überstunden nicht mehr auszubezahlen, sondern durch „freie Tage“, wenn es dem Arbeitgeber jeweils passte, zu kompensieren. Da meinten viele, das würde die Ausnahme bleiben. Heute ist es die Regel für etwa 70 % der Überstunden. Die Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsbedingungen findet oft nach der Salami-Taktik statt: scheibchenweise.

Wenn eine Schweizer Temporärfirma eineN ZeitarbeiterIn kommen lassen will, stellt sie den Antrag mit dem Standardformular. Sie kann deklarieren, dass der Vertrag mit der Firma X oder Y abgeschlossen wird. Nach ihrer/seiner Ankunft wird die deutsche oder der lettische Angestellte vielleicht in einer anderen Firma beschäftigt. Ausserdem kann sie oder er ja schon in die Schweiz kommen, sobald der Antrag gestellt ist. Die „Überprüfung“ der Arbeits- und Lohnbedingungen findet also, wenn überhaupt, nachträglich statt.

Das sind einige Hinweise auf die vielen Möglichkeiten für die Arbeitgeber – die nach den ersten Zahlen zu schliessen, davon schon rege Gebrauch machen –, um die ohnehin bescheidenen Mindestanforderungen zu umgehen.
Ab Juni läuten die Gewerkschaftsspitzen die Alarmglocken etwas lauter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 


 

Eine offensive Arbeitgeberschaft wird die Gewerkschaften vor dem Untergang bewahren. Vasco Pedrina gibt zu, dass es sich bei den flankierenden Massnahmen „um ein Minimum handelt und dass alles umgesetzt werden muss, wobei ich mir da allerdings nicht sicher bin“ (Le Temps, 9. Oktober 2004). Er hofft, dass die Unternehmerschaft und der Bundesrat ihre Sympathie für die Lohnabhängigen bekunden werden. Im Februar 2005 legt die Führung der UNIA ihre Hoffnung weiterhin in die Hände des Bundesrats und der Unternehmervertreter: „Joseph Deiss und Peter Hasler trifft von den Gewerkschaftern keinen Vorwurf“. Der Direktor des Arbeitgeberverbands [Peter Hasler] „engagiert sich auf korrekte Art für die Anwendung der flankierenden Massnahmen“, meint die UNIA (Le Temps, 2. Februar 2005).

Wie vor allen wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Terminen, konzentrieren sich die Verantwortlichen der Gewerkschaften darauf, die Spreu vom Weizen zu trennen. Für sie gibt es auf der einen Seite eine Fraktion der Unternehmerschaft, die mitspielt; auf der anderen gibt es die, die von Blocher oder dem Gewerbeverband beeinflusst wird. Dazu drei Bemerkungen:

a) Hasler hat alle Arbeitgeber in einem Punkt beruhigt: Die flankierenden Massnahmen werden sie nichts kosten. Man lese: Die Flexibilisierungspolitik darf weitergeführt und verschärft werden.

b) Joseph Deiss hat im Namen des Bundesrats unterstrichen, dass sich die Flexibilität durchsetzen werde.

c) Die ganze Arbeitgeberschaft wird im Rahmen einer verstärkten Konkurrenz zwischen Grossunternehmen und zwischen Kapitalgruppen den Preis dieser Konkurrenz auf die Lohnabhängigen abwälzen, um die Profitraten zu erhalten, sonst droht ihnen der Konkurs oder die Übernahme. Die zentrale Frage ist also nicht, ob die eine oder andere Unternehmerfraktion eine substantiell andere Politik verfolgt. Gewiss, im Baugewerbe wurde die Schlacht eröffnet. Der Grund dazu ist einfach. Der Schweizerische Baumeisterverband will den zukünftigen Gesamtarbeitsvertrag, einen der wenigen, der noch landesweit anwendbare Bestimmungen enthält, vollkommen aushöhlen. Der Baumeisterverband tut dies, nachdem zwei sehr alte GAV aufgelöst wurden, die einen besseren Inhalt als das Obligationenrecht und einen mehr oder weniger gesamtschweizerischen Anwendungsbereich hatten: die Verträge der Maler und Gipser sowie der Schreiner. Der Präsident der Baumeister, Werner Messmer, ein Freisinniger aus dem Thurgau, hat im Parlament für die flankierenden Massnahmen gestimmt. Im Hinblick auf die Verhandlungen über den GAV im Baugewerbe schlägt er gleichzeitig Folgendes vor: a) dass die Arbeitszeit nur als Jahrestotal aufgeführt wird; b) dass die Samstagsarbeit total dereguliert werden kann; c) dass Löhne nach ausgeübter Funktion ausbezahlt werden und nicht nach Diplomen oder Qualifikationen, was es ermöglicht, den Einstiegslohn in einem Beruf zu senken, oder einen deutschen oder litauischen, sehr qualifizierten Beschäftigten in einer Funktion anzustellen, die formell so definiert ist, dass sie einem Niedriglohn entspricht; d) dass die Lohnausfallversicherung nicht mehr obligatorisch ist.

Wir leben in einer wunderbaren Welt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




 

 

Bestenfalls lehnen sich die flankierenden Massnahmen an erweiterte Gesamtarbeitsverträge an, das heisst an solche, denen der Staat auf Antrag der „Sozialpartner“ (Unternehmerschaft – Gewerkschaft) Gesetzeskraft verliehen hat. Doch die GAV, da wo es sie gibt, werden ausgehöhlt.

Zum Beispiel sind die Maler und Gipser der Deutschschweiz und des Tessins sowie die Schreiner und Zimmerleute vertragslos, denn die Arbeitgeber sind auch nicht zur kleinsten Konzession bereit. Sie fordern Abstriche, schlagen Verträge vor, die nahe beim gesetzlichen Minimum also dem Obligationenrecht und dem Arbeitsgesetz liegen, das Löcher wie ein Emmentaler hat. Zu all dem zwingen die Unternehmer den Lohnabhängigen Lohneinbussen auf.

Zudem bringt die Suspendierung der Verträge die Abschaffung der paritätischen Schlichtungs- und Kontrollkommissionen mit sich; Kommissionen, die begabt waren, auf der Stelle zu treten.Aber um des lieben Friedens willen hatten sie doch manchmal Beschlüsse zugunsten der Einhaltung des GAV getroffen, nicht mehr und nicht weniger.

Und wie es Pierre-Yves Maillard, der sozialdemokratische Regierungsrat des Kantons Waadt und ehemaliger UNIA-Sekretär sehr klarsichtig ausgedrückt hat: „Die Hälfte der Arbeiter haben keinen Gesamtarbeitsvertragsschutz. Derjenige in der Metallindustrie setzt nicht einmal Mindestlöhne fest.“ (24 Heures, 2./3. Oktober 2004)

Man braucht keinen Adlerblick, um zu sehen, dass die flankierenden Massnahmen sich auf ein krankes Bein (ausgehöhlte oder suspendierte GAV) und auf ein amputiertes (fehlende GAVs) Bein stützen. Wenn im Übrigen das Prinzip von Treu und Glauben angewandt würde, wären die Massnahmen gar nicht nötig. Denn warum müssten solide Verträge, die beide Vertragsparteien gewollt und kontrolliert haben, von Spezialisten durchleuchtet werden?

Die einzigen seriösen Begleitmassnahmen wären tatsächlich solide, von den Lohnabhängigen gewollte und kontrollierte GAV, weil diese in der Lage wären, frei darüber zu debattieren und sich zu organisieren (mit entsprechendem Schutz gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen).

Ein zentraler Punkt der strukturellen Schwäche der flankierenden Massnahm

 

 

 


 

 

 

Das ist das Team der Inspektoren für die flankierenden Massnahmen. Der zweite Pfeiler der flankierenden Massnahmen sind die Inspektoren. Seit dem 1. Juni wurden ungefähr 40’000 entsandte ArbeitnehmerInnen oder Kurzeinsätze gemeldet.Wenn man die Statistik vom Baugewerbe (3200 gemeldete Verträge, 250 geprüft, also 7%, und 40 % Verstösse gegen Gesetzesbestimmungen) auf alle Branchen hochrechnet, kommt man zu einem interessanten Ergebnis. Auf die 40’000 kämen höchstens 2800 Kontrollen. Das entspricht nicht einmal einem Foto der Spitze des Eisbergs. Eine Eisscholle, die abdriftet und auf der sich ein Pinguin zu halten versucht, darin erblicken die Gewerkschaftsspitzen die Weiten der Antarktis.

Die Gewerkschaftsleitungen und die Vertreter der SPS preisen und verkaufen das Modell von Basel-Landschaft, ein kleiner Grenzkanton. Das Inspektorat in diesem Kanton umfasst 25 Einheiten. Sollte diese Task Force – um den Begriff von Joseph Deiss zu verwenden, der den „Verwaltungsrat“ der UNIA begeistert hat – effizient sein, was noch zu beweisen wäre, ist die Lösung denkbar einfach. Es bräuchte 800 anstatt der vorgesehenen 150 Inspektoren. Ausserdem müssten die paar Millionen, die den Kantonen für ein Jahr zugesprochen wurden, regelmässig vom Parlament erneut verabschiedet werden. Das nennt man eine Garantie. Denn die antisoziale Einstellung der bürgerlichen Parlamentsmehrheit ist bekannt. Der Bundesrat überträgt dieser die Aufgabe, seine Projekte noch mehr zu stutzen, damit er nicht selber – öffentlich und kollegial – die Kastanien aus dem Feuer holen muss.

Sehr viele Beschäftigte sind misstrauisch gegenüber dem Arbeitsinspektorat oder der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt). Sie wissen, dass Arbeitsinspektorat oder SUVA nach dem Prinzip vorgehen: Bevor der Oberst zur Inspektion kommt, muss die Kaserne aufgeräumt und die Hose gebügelt werden.

Das heisst hier, dass zwei Wochen vor dem Besuch des Arbeitsinspektorats die Sicherheitsvorrichtungen wieder auf die Maschinen geschraubt werden, dass die Lüftung, die nicht lüftet, kurzzeitig wieder schlechte Luft zurückbläst; Dinge, auf denen man ausrutschen kann, werden aufgewischt, usw.

Die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation über Arbeitsinspektion von 1947 (Konvention 81, in Genf verabschiedet) sieht im Artikel 10 vor, dass die Anzahl der Arbeitsinspektoren gross genug sein muss, um die effiziente Ausübung der Aufgaben der Inspektionsdienste sicherzustellen und dass sie in Anbetracht der Tragweite der von den Inspektoren zu erfüllenden Aufgaben insbesondere Folgendes berücksichtigen muss: die Anzahl,Art, Grösse und Situation der zu kontrollierenden Anlagen; die Anzahl und Vielfalt der Kategorien von Arbeitnehmern, die in diesen Unternehmen beschäftigt sind; die Anzahl und Komplexität der gesetzlichen Bestimmungen, deren Einhaltung gesichert werden muss. Der Artikel 12 präzisiert, dass die Arbeitsinspektoren befugt sind, sich frei und ohne Vorankündigung, zu jeder Tag- und Nachtzeit, in jeden der Kontrolle unterstellten Betrieb zu begeben; dass sie tagsüber Zugang haben zu allen Räumen, von denen sie annehmen können, dass sie der Kontrolle durch das Inspektorat unterstehen; dass sie alle Überprüfungen, Kontrollen oder Untersuchungen vornehmen können, die sie als notwendig erachten, um sicher zu gehen, dass die gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich beachtet werden.

Schon allein diese Auszüge aus der Konvention 81 zeigen, dass im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen die Verwendung des Begriffs Inspektor, also jemand, der bis ins Detail prüft, eine Täuschung ist. Wir sind also mit einer wiederholten sprachlichen Vorspiegelung falscher Tatsachen konfrontiert

Ein Fussballteam mit acht Spielern, das jeden Pass durchtelefoniert