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Die
flankierenden Massnahmen, deren Wirkungslosigkeit
allgemein anerkannt ist, werden vom SGB
zusammen
mit den Arbeitgebern verteidigt, die ihrerseits
die
Gesamtarbeitsverträge zerreissen!
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Ist
das ein Witz? Oder ein Verat der Gewerkschaftsspitzen
und der Führung der SPS an den Lohnabhängigen?
Schauen wir die flankierenden Massnahmen
an. |
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Die
ersten flankierenden Massnahmen, 1999
mit den ersten bilateralen Verträgen
beschlossen und 2004 in Kraft getreten,
haben sich rasch als Löchersieb
erwiesen. Die Leitung des SGB
und die jetztige UNIA mussten das übrigens
ziemlich rasch zugeben.
Man musste nicht Juni 2004 abwarten, um
festzustellen, dass sich da ein „Import
von BilligarbeiterInnen“ entwickelt,
die dazu missbraucht werden, allmählich
„akzeptable“ Vergleichsstandards
zu etablieren; akzeptabel für neue
und nicht informierte Lohnabhängige,
die dem Druck von Arbeitslosigkeit und
Elendslöhnen in ihrem Land entweichen
wollen…
Vor Juni 2004 gab es aber noch „Kontrollen“
gemäss der Regelung der Verordnung
zur Begrenzung der ausländischen
Bevölkerung. Diese Lösung war
keinesfalls ideal. Sie gehörte sogar
zu den vielen Mechanismen, die den Zusammenhang
zwischen Kontrolle und Fremdenfeindlichkeit
nährten.Aber man muss schon überhaupt
nichts über die wirkliche Situation
an den Arbeitsplätzen wissen, um
nicht zu verstehen, dass die Beschäftigten
– auch die Grenzgänger oder
die Temporärangestellten in Schweizer
Firmen – diese Kontrolle als eine
Art „Schutz“ empfanden. Der
Grund war einfach: die fehlende Präsenz
der Gewerkschaften an den meisten Arbeitsplätzen
in der Schweiz machte aus diesen Kontrollen
eine Art Versicherung. Sie war kein von
den Arbeitnehmerinnen erkämpftes
Recht und kein Ergebnis einer kollektiven
Verteidigung der Würde am Arbeitsplatz.
Doch auch diese „Kontrollen“
konnten schon umgangen werden. Und sie
wurden umgangen. Es war zum Beispiel möglich,
den Behörden einen üblichen
Mindestlohn zu melden und dem Angestellten,
der die Lohnnormen nicht kannte, einen
anderen, niedrigeren, auszubezahlen. Es
war auch möglich, die genaue Qualifikation
des Beschäftigten nicht aufzuführen
und so einen viel niedrigeren Lohn anzugeben,
als den für die Qualifikation angemessenen
und den Arbeitnehmer damit abzuspeisen.
Ausserdem ist es für einen von einer
deutschen Temporärfirma in die Schweiz
geschickten Lohnabhängigen ausgesprochen
schwierig, seine deutsche Lohnabrechnung
zu „kontrollieren“ und mit
einer schweizerischen zu vergleichen (Sozialabzüge,
Anteil 13. Monatslohn, Feiertage). Wie
soll so der Lohnvergleich zu den in der
Gegend und Branche üblichen Bedingungen
angestellt werden ? Denn es gibt ja bekanntlicherweise
keine landesweit festgelegten Löhne.
Die wenigen Ausnahmen sind am Verschwinden.
Das ist ein weiterer Faktor zur Verschärfung
des Wettbewerbs zwischen den in der Schweiz
etablierten und neu ankommenden Lohnabhängigen.
Die Konsequenzen haben wir bereits beschrieben.
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Die
ersten flankierenden Massnahmen |
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Das
Wasser steht schon hoch. Der erste Stock
ist überschwemmt. Das ist nicht erstaunlich,
denn mit der Abschaffung der alten Kontrollstrukturen
hat sich das Lohndumping ausgeweitet.
Überdies ist der Ansturm in den Kantonen,
die tripartite Strukturen (Gewerkschaften,
Arbeitgeber, Staat) hatten, um eine gewisse
„Kontrolle“ auszuüben
(Genf,Tessin, Basel), genau so schlimm
wie in den Kantonen, die keine hatten.
Es werden vorallem kurze Arbeitseinsätze
organisiert (z.B. polnische ZeitarbeiterInnen
in der Schweiz) oder deutsche Firmen entsenden
Lohnabhängige an Schweizer Firmen.
Die Leitungen von UNIA und SGB schreien
und drohen, „nichts zu tun, um die
bilateralen Verträge zu verteidigen“.
Das hat bereits verschiedene ironische
Kommentare in der Presse provoziert, wie
„Gewerkschaftliche Nicht-Aktion
als Druckmittel“!
Die Enthüllungen der Presse sind
so frappierend, dass sich taub und taubstumm
zu stellen, nicht mehr wirkt. Immer mehr
Lohnabhängige – SchweizerInnen
und MigrantInnen – sehen das Problem.
Im Baugewerbe wurden seit dem 1.Juni 2004
3200 Verträge für entsandte
ArbeiterInnen (von einer in der EU ansässigen
Firma an ein Schweizer Unternehmen vermietete
Arbeitskräfte) vorgelegt. Gerade
mal 250 konnten überprüft werden,
d.h. 7%!
Von diesen 250 geprüften Verträgen
enthielten mehr als 40 % Verletzungen
der gesetzlichen Bestimmungen,
die doch nicht einmal streng sind. Das
ist die Situation in einem Sektor, in
dem die Präsenz der Gewerkschaften
(UNIA, Ex-GBI) noch vergleichsweise stark
ist.
Ohne ins Detail zu gehen, kann man sagen,
dass es recht einfach ist, die Bestimmungen
zu umgehen. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen
hier als Subunternehmen für eine
Schweizer Firma arbeiten will, sendet
es einen Antrag – auf Standardformularen
– ans kantonale Seco (Kantonales
Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit).
Sobald der Antrag abgeschickt ist, können
die ArbeiterInnen ihre Tätigkeit
aufnehmen. Zudem müssten die Angaben
auch noch stimmen und die Überprüfung
wirklich durchgeführt werden. Denn
in den Ämtern werden viele Stellen
gestrichen, wie es die Rechten lautstark
verlangen. Blochers SVP schreit hierbei
am lautesten und versammelt die anderen
Parteien problemlos hinter sich. Wenn
der Lohn dieser Lohnabhängigen um
15 Franken tiefer ist als der schweizerische
Grundlohn, werden auch der Anteil am 13.
Monatslohn sowie Ferien und Feiertage
mit diesem Rabattlohn verrechnet. Ein
normalisiertes Dumping nimmt hier seine
Form an.
Erinnern wir uns daran, als angefangen
wurde, die Überstunden nicht mehr
auszubezahlen, sondern durch „freie
Tage“, wenn es dem Arbeitgeber jeweils
passte, zu kompensieren. Da meinten viele,
das würde die Ausnahme bleiben. Heute
ist es die Regel für etwa 70 % der
Überstunden. Die Verschlechterung
der Lohn- und Arbeitsbedingungen findet
oft nach der Salami-Taktik statt: scheibchenweise.
Wenn eine Schweizer Temporärfirma
eineN ZeitarbeiterIn kommen lassen will,
stellt sie den Antrag mit dem Standardformular.
Sie kann deklarieren, dass der Vertrag
mit der Firma X oder Y abgeschlossen wird.
Nach ihrer/seiner Ankunft wird die deutsche
oder der lettische Angestellte vielleicht
in einer anderen Firma beschäftigt.
Ausserdem kann sie oder er ja schon in
die Schweiz kommen, sobald der Antrag
gestellt ist. Die „Überprüfung“
der Arbeits- und Lohnbedingungen findet
also, wenn überhaupt, nachträglich
statt.
Das sind einige Hinweise auf die vielen
Möglichkeiten für die Arbeitgeber
– die nach den ersten Zahlen zu
schliessen, davon schon rege Gebrauch
machen –, um die ohnehin bescheidenen
Mindestanforderungen zu umgehen.
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Ab
Juni läuten die Gewerkschaftsspitzen
die Alarmglocken etwas lauter |
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Eine
offensive Arbeitgeberschaft wird die Gewerkschaften
vor dem Untergang bewahren. Vasco
Pedrina gibt zu, dass es sich bei den
flankierenden Massnahmen „um
ein Minimum handelt und dass alles umgesetzt
werden muss, wobei ich mir da allerdings
nicht sicher bin“ (Le Temps,
9. Oktober 2004). Er hofft, dass die Unternehmerschaft
und der Bundesrat ihre Sympathie für
die Lohnabhängigen bekunden werden.
Im Februar 2005 legt die Führung
der UNIA ihre Hoffnung weiterhin in die
Hände des Bundesrats und der Unternehmervertreter:
„Joseph Deiss und Peter Hasler
trifft von den Gewerkschaftern keinen
Vorwurf“. Der Direktor des
Arbeitgeberverbands [Peter Hasler] „engagiert
sich auf korrekte Art für die Anwendung
der flankierenden Massnahmen“,
meint die UNIA (Le Temps, 2. Februar 2005).
Wie vor allen wichtigen sozialen und wirtschaftlichen
Terminen, konzentrieren sich die Verantwortlichen
der Gewerkschaften darauf, die Spreu vom
Weizen zu trennen. Für sie gibt es
auf der einen Seite eine Fraktion der
Unternehmerschaft, die mitspielt; auf
der anderen gibt es die, die von Blocher
oder dem Gewerbeverband beeinflusst wird.
Dazu drei Bemerkungen:
a) Hasler hat alle Arbeitgeber
in einem Punkt beruhigt: Die flankierenden
Massnahmen werden sie nichts kosten. Man
lese: Die Flexibilisierungspolitik darf
weitergeführt und verschärft
werden.
b) Joseph Deiss hat im
Namen des Bundesrats unterstrichen, dass
sich die Flexibilität durchsetzen
werde.
c) Die ganze Arbeitgeberschaft
wird im Rahmen einer verstärkten
Konkurrenz zwischen Grossunternehmen und
zwischen Kapitalgruppen den Preis dieser
Konkurrenz auf die Lohnabhängigen
abwälzen, um die Profitraten zu erhalten,
sonst droht ihnen der Konkurs oder die
Übernahme. Die zentrale Frage ist
also nicht, ob die eine oder andere Unternehmerfraktion
eine substantiell andere Politik verfolgt.
Gewiss, im Baugewerbe wurde die Schlacht
eröffnet. Der Grund dazu ist einfach.
Der Schweizerische Baumeisterverband will
den zukünftigen Gesamtarbeitsvertrag,
einen der wenigen, der noch landesweit
anwendbare Bestimmungen enthält,
vollkommen aushöhlen. Der Baumeisterverband
tut dies, nachdem zwei sehr alte GAV aufgelöst
wurden, die einen besseren Inhalt als
das Obligationenrecht und einen mehr oder
weniger gesamtschweizerischen Anwendungsbereich
hatten: die Verträge der Maler und
Gipser sowie der Schreiner. Der Präsident
der Baumeister, Werner Messmer, ein Freisinniger
aus dem Thurgau, hat im Parlament für
die flankierenden Massnahmen gestimmt.
Im Hinblick auf die Verhandlungen über
den GAV im Baugewerbe schlägt er
gleichzeitig Folgendes vor: a)
dass die Arbeitszeit nur als Jahrestotal
aufgeführt wird; b)
dass die Samstagsarbeit total dereguliert
werden kann; c) dass
Löhne nach ausgeübter Funktion
ausbezahlt werden und nicht nach Diplomen
oder Qualifikationen, was es ermöglicht,
den Einstiegslohn in einem Beruf zu senken,
oder einen deutschen oder litauischen,
sehr qualifizierten Beschäftigten
in einer Funktion anzustellen, die formell
so definiert ist, dass sie einem Niedriglohn
entspricht; d) dass die Lohnausfallversicherung
nicht mehr obligatorisch ist. |
Wir
leben in einer wunderbaren Welt |
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Bestenfalls
lehnen sich die flankierenden Massnahmen
an erweiterte Gesamtarbeitsverträge
an, das heisst an solche, denen der Staat
auf Antrag der „Sozialpartner“
(Unternehmerschaft – Gewerkschaft)
Gesetzeskraft verliehen hat. Doch die
GAV, da wo es sie gibt, werden ausgehöhlt.
Zum Beispiel sind die Maler und Gipser
der Deutschschweiz und des Tessins sowie
die Schreiner und Zimmerleute vertragslos,
denn die Arbeitgeber sind auch nicht zur
kleinsten Konzession bereit. Sie fordern
Abstriche, schlagen Verträge vor,
die nahe beim gesetzlichen Minimum also
dem Obligationenrecht und dem Arbeitsgesetz
liegen, das Löcher wie ein Emmentaler
hat. Zu all dem zwingen die Unternehmer
den Lohnabhängigen Lohneinbussen
auf.
Zudem bringt die Suspendierung der Verträge
die Abschaffung der paritätischen
Schlichtungs- und Kontrollkommissionen
mit sich; Kommissionen, die begabt waren,
auf der Stelle zu treten.Aber um des lieben
Friedens willen hatten sie doch manchmal
Beschlüsse zugunsten der Einhaltung
des GAV getroffen, nicht mehr und nicht
weniger.
Und wie es Pierre-Yves Maillard, der sozialdemokratische
Regierungsrat des Kantons Waadt und ehemaliger
UNIA-Sekretär sehr klarsichtig ausgedrückt
hat: „Die Hälfte der Arbeiter
haben keinen Gesamtarbeitsvertragsschutz.
Derjenige in der Metallindustrie setzt
nicht einmal Mindestlöhne fest.“
(24 Heures, 2./3. Oktober
2004)
Man braucht keinen Adlerblick, um zu sehen,
dass die flankierenden Massnahmen sich
auf ein krankes Bein (ausgehöhlte
oder suspendierte GAV) und auf ein amputiertes
(fehlende GAVs) Bein stützen. Wenn
im Übrigen das Prinzip von Treu und
Glauben angewandt würde, wären
die Massnahmen gar nicht nötig. Denn
warum müssten solide Verträge,
die beide Vertragsparteien gewollt und
kontrolliert haben, von Spezialisten durchleuchtet
werden?
Die einzigen seriösen Begleitmassnahmen
wären tatsächlich solide, von
den Lohnabhängigen gewollte und kontrollierte
GAV, weil diese in der Lage wären,
frei darüber zu debattieren und sich
zu organisieren (mit entsprechendem Schutz
gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen).
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Ein
zentraler Punkt der strukturellen
Schwäche der flankierenden
Massnahm |
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Das
ist das Team der Inspektoren für
die flankierenden Massnahmen.
Der zweite Pfeiler der flankierenden Massnahmen
sind die Inspektoren. Seit dem 1. Juni
wurden ungefähr 40’000 entsandte
ArbeitnehmerInnen oder Kurzeinsätze
gemeldet.Wenn man die Statistik vom Baugewerbe
(3200 gemeldete Verträge, 250 geprüft,
also 7%, und 40 % Verstösse gegen
Gesetzesbestimmungen) auf alle Branchen
hochrechnet, kommt man zu einem interessanten
Ergebnis. Auf die 40’000 kämen
höchstens 2800 Kontrollen. Das entspricht
nicht einmal einem Foto der Spitze des
Eisbergs. Eine Eisscholle, die abdriftet
und auf der sich ein Pinguin zu halten
versucht, darin erblicken die Gewerkschaftsspitzen
die Weiten der Antarktis.
Die Gewerkschaftsleitungen und die Vertreter
der SPS preisen und verkaufen das Modell
von Basel-Landschaft, ein kleiner Grenzkanton.
Das Inspektorat in diesem Kanton umfasst
25 Einheiten. Sollte diese Task Force
– um den Begriff von Joseph Deiss
zu verwenden, der den „Verwaltungsrat“
der UNIA begeistert hat – effizient
sein, was noch zu beweisen wäre,
ist die Lösung denkbar einfach. Es
bräuchte 800 anstatt der vorgesehenen
150 Inspektoren. Ausserdem müssten
die paar Millionen, die den Kantonen für
ein Jahr zugesprochen wurden, regelmässig
vom Parlament erneut verabschiedet werden.
Das nennt man eine Garantie. Denn die
antisoziale Einstellung der bürgerlichen
Parlamentsmehrheit ist bekannt. Der Bundesrat
überträgt dieser die Aufgabe,
seine Projekte noch mehr zu stutzen, damit
er nicht selber – öffentlich
und kollegial – die Kastanien aus
dem Feuer holen muss.
Sehr viele Beschäftigte sind misstrauisch
gegenüber dem Arbeitsinspektorat
oder der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt).
Sie wissen, dass Arbeitsinspektorat oder
SUVA nach dem Prinzip vorgehen: Bevor
der Oberst zur Inspektion kommt, muss
die Kaserne aufgeräumt und die Hose
gebügelt werden.
Das heisst hier, dass zwei Wochen vor
dem Besuch des Arbeitsinspektorats die
Sicherheitsvorrichtungen wieder auf die
Maschinen geschraubt werden, dass die
Lüftung, die nicht lüftet, kurzzeitig
wieder schlechte Luft zurückbläst;
Dinge, auf denen man ausrutschen kann,
werden aufgewischt, usw.
Die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation
über Arbeitsinspektion von 1947 (Konvention
81, in Genf verabschiedet) sieht im Artikel
10 vor, dass die Anzahl der Arbeitsinspektoren
gross genug sein muss, um die effiziente
Ausübung der Aufgaben der Inspektionsdienste
sicherzustellen und dass sie in Anbetracht
der Tragweite der von den Inspektoren
zu erfüllenden Aufgaben insbesondere
Folgendes berücksichtigen muss: die
Anzahl,Art, Grösse und Situation
der zu kontrollierenden Anlagen; die Anzahl
und Vielfalt der Kategorien von Arbeitnehmern,
die in diesen Unternehmen beschäftigt
sind; die Anzahl und Komplexität
der gesetzlichen Bestimmungen, deren Einhaltung
gesichert werden muss. Der Artikel 12
präzisiert, dass die Arbeitsinspektoren
befugt sind, sich frei und ohne Vorankündigung,
zu jeder Tag- und Nachtzeit, in jeden
der Kontrolle unterstellten Betrieb zu
begeben; dass sie tagsüber Zugang
haben zu allen Räumen, von denen
sie annehmen können, dass sie der
Kontrolle durch das Inspektorat unterstehen;
dass sie alle Überprüfungen,
Kontrollen oder Untersuchungen vornehmen
können, die sie als notwendig erachten,
um sicher zu gehen, dass die gesetzlichen
Bestimmungen tatsächlich beachtet
werden.
Schon allein diese Auszüge aus der
Konvention 81 zeigen, dass im Zusammenhang
mit den flankierenden Massnahmen die Verwendung
des Begriffs Inspektor, also jemand, der
bis ins Detail prüft, eine Täuschung
ist. Wir sind also mit einer wiederholten
sprachlichen Vorspiegelung falscher Tatsachen
konfrontiert
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Ein
Fussballteam mit acht Spielern,
das jeden Pass durchtelefoniert |
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