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Schlechte
flankierende Massnahmen, die zudem
von den Lohnabhängigen bezahlt werden |
Es
ist unmöglich darüber zu diskutieren,
ob es richtig ist, dieses „strikte
Minimum“ der flankierenden Massnahmen
(laut André Daguet) zu unterstützen,
ohne zuerst einen wichtigen Punkt zu präzisieren:
die schwachen gewerkschaftlichen Rechte
in der Schweiz. |
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Das
Internationale Arbeitsamt hat in verschiedenen
ausführlichen Studien aufgezeigt,
dass die Schweiz in Sachen Sicherheit
für GewerkschaftsvertreterInnen,
Recht auf freie Meinungsäusserung
am Arbeitsplatz sowie Kündigungsschutz
weit hinter Ländern wie Schweden,
Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland,
den Niederlanden und Grossbritannien herhinkt.
Die Schweiz belegt nach diesen Kriterien
über Rechte am Arbeitsplatz den 25.Platz.Anders
ausgedrückt, die fehlende Sicherheit
schafft Stress und verinnerlichte Ängste.
Für die Arbeitgeber ist dies ein
Mittel, um die Beschäftigten nach
ihrem Gutdünken zu „formen“
(Revue internationale du travail,
Vol. 142, Nr. 2, 2003).
In einer kürzlich veröffentlichten
Studie des Wall Street Journal und der
sehr konservativen Heritage Foundation
mit dem Titel „Index wirtschaftlicher
Freiheit 2005“ nimmt die Schweiz
den 12. Rang ein, neben den USA und gleich
nach einigen, kürzlich zugunsten
der „Aktionsfreiheit“ des
Kapitals brutal „befreiten“
Ländern. Die Studie untersucht sowohl
die Begrenztheit der Sozialpolitik, die
Steuerbegünstigungen für Reiche
und das Kapital sowie die Flexibilität
des Arbeitsmarktes. Sie bestätigt
frühere Untersuchungen, die 1999
zeigten, dass die Kosten und die Leichtigkeit
von Kündigungen für die Schweizer
Patrons ein „Konkurrenzvorteil“
sind.
Anders gesagt: Die Sicherheit der Beschäftigung
ist in der Schweiz schon heute prekär.
Das zeigt sich auch bei jedem Konjunkturumschwung.
Kündigungen werden zu „Anpassungsvariablen“,
die immer kurzfristiger eingesetzt werden,
um die Anzahl Beschäftigter der schwankenden
Nachfrage anpassen.
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Auf
Rang 25. Wer?
Die Schweiz |
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Der
Ausschuss für Vereinigungsfreiheit
der Internationalen Arbeitsorganisation
(IAO) hat auf eine Klage des Schweizerischen
Gewerkschaftsbunds (SGB) hin geurteilt,
dass die Schweiz internationales Recht
verletze, indem sie die Gewerkschaftsfreiheit
nicht genügend schütze. Laut
den Grundsätzen der IAO (Übereinkommen
98, das Bestandteil der sogenannten Kernarbeitsnormen
ist) ist die Möglichkeit, gewerkschaftsfeindliche
Kündigungen auzuheben die einzige
Möglichkeit Gewerkschaftsfreiheit
wirksam zu schützen. In der Schweiz
können aber gewerkschaftfeindliche
Kündigungen nicht aufgehoben werden.
Die Wiedereinstellung eines Gewerkschaftsdelegierten
in einem Restaurant in Paris (Café
Ruc in der Nähe der Comédie
française) im Juli 2004 war ein
beachtetes Ereignis. Eine junge Angestellte
eines Reinigungsunternehmens zeigte sich
der Zeitung L’Humanité
(30. Juli 2004) gegenüber geradezu
gerührt, als sie der gerichtlich
verfügten Wiedereinstellung eines
jungen Delegierten der Gewerkschaft CGT
beiwohnte. Durch solche Siege können
Schneeballeffekte entstehen. Das ist wichtig
für gewerkschaftliche Aktivitäten.
Die OECD (Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung), die bekannt
für ihre neokonservative Ausrichtung
(hatte sie nicht das berüchtigte
multilaterale Abkommen über Investitionen
erarbeitet) ist, hat die Schweiz ebenfalls,
auf ihre Weise, kritisiert. Das Seco (Staatssekretariat
für Wirtschaft) musste die „Empfehlungen
der OECD“ am 1. Februar 2005 veröffentlichen.
Die OECD-Arbeitsgruppe fordert die Schweiz
auf, Mittel zu prüfen, um einen wirkungsvollen
Schutz für Personen zu gewährleisten,
die mit der Justiz zusammenarbeiten, insbesondere
für Angestellte, die guten Glaubens
einen Korruptionsverdacht äussern.
Sie sollen dies ohne Furcht vor Repressalien
durch Kündigung tun können.
Die OECD ist nicht gerade sehr am Arbeitsrecht
interessiert.Aber sie ist sich bewusst,
dass auferlegtes Stillschweigen –
vor allem im Bankensektor, aber auch in
Schweizer Firmen, die mit anderen Ländern
Vertragsbeziehungen haben – eine
Angestellte daran hindern könnte,
der Justiz Korruptionsfälle zu melden.Tut
sie es, riskiert sie ihre Stelle, das
heisst, ihre „finanzielle Zukunft“,
denn sie wird auf einer schwarzen Liste
stehen.
Dabei behauptet die Schweiz, mit dem Schengen/Dublin-Abkommen
die Kriminalität zu bekämpfen.
Der Bundesrat schlägt hier quasi
Purzelbäume. Er ermutigt das Stillschweigen
gegenüber verbrecherischen Handlungen
oder solchen, die es sein könnten.Aber
er will sogenannte kriminelle Asylbewerber
bekämpfen.
Es gibt eine klare Parallele zwischen
dem fehlenden Schutz für Gewerkschaftsdelegierte,
für aktive GewerkschafterInnen in
den Betrieben und den repressiven Massnahmen
gegen den oder die Beschäftigte,
die korrupte Machenschaften denunziert,
mit denen eine Firma Aufträge unlauter
hereingeholt oder dubiose Finanzgeschäfte
getätigt hat. |
Das
Internationale Arbeitsamt verurteilt
die Schweiz
und die OECD mahnt sie zur Ordnung |
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Die
Leitungen von SGB und UNIA scheren sich
nicht um einstimmige Beschlüsse der
höchsten gewerk-schaftlichen Instanz:
einem Kongress. Im Oktober 2002
hat der Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes
(SGB) bestätigt, wie notwendig eine
Stärkung des Kündigungsschutzes
ist. Richtigerweise erklärte er:
„Eine Ausweitung des Kündigungsschutzes
ist der Grundp feiler eines verbesserten
Arbeitnehmerschutzes in diesem Land. Um
eine abstrakte Formel zu vermeiden, stellte
der Kongress klar: „Es ist unwürdig
und unannehmbar, dass jemandem ohne Anhörung
oder Verwarnung nach 25 Dienstjahren gekündigt
werden kann, weil er sich zwei Schulteroperationen
aussetzen musste!… Es ist inakzeptabel,
dass einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer
unter irgendeinem Vorwand gekündigt
werden kann. Kündigungen ohne zulässiges
Motiv müssen aufgehoben werden können.“
(SGB Kongress 2002: Positionspapier 2,
Mehr Rechte für die Arbeitenden !
http://www.sgb.ch/d-download/kongress02-sgb-d.pdf).
Das IAA teilt trotz der vorsichtigen Formulierung
aufgrund seiner tripartiten Struktur (Gewerkschaften,
Arbeitgeber, Staaten) vom Grundsatz her
diese Meinung zu gewerkschaftsfeindlichen
Massnahmen.
Im November 2003 schrieb der SGB, dass
das Arbeitsrecht angepasst werden müsse.
Der Kündigungsschutz für gewählte
VertreterInnen der Beschäftigten
müsse gestärkt werden, denn
die tripartiten Kommissionen brauchen
Informationen von diesen gewählten
Vertretungen. Solange aber Personalkommissions-Mitglieder
nicht besser geschützt seien, sei
es irrealistisch zu glauben, dass die
Arbeitsbedingungen wirksam kontrolliert
werden könnten.
Wie ist es möglich, dass die Gewerkschaften
(SGB und Travail. Suisse) die Gelegenheit
der bilateralen Verhandlungen über
die Personenfreizügigkeit nicht genutzt
haben, um diese elementaren Forderungen
durchzusetzen, die eigentlich Grundrechte
sein sollten? Wie ist es möglich,
dass die Gewerkschaftsleitungen eine solche
Forderung und ihre Anwendungsmodalitäten,
nicht zur absoluten Bedingung für
ihre Unterstützung der Freizügigkeit
gemacht haben ?
Sie waren einverstanden, zu trennen, was
die Menschenrechtsdeklaration vereint,
weil es sich hier um Grundrechte handelt,
die man nicht in einzelne Scheiben schneiden
kann. Einen mehr oder weniger freien Personenverkehr
gibt es für die Beschäftigten
nur, wenn er mit gewerkschaftlichen und
sozialen Rechten einhergeht. Dies um so
mehr, als alle sich einig sind, dass diese
Freizügigkeit zu einem Zeitpunkt
eingeführt wird, in dem nicht nur
chronische Arbeitslosigkeit herrscht,
sondern auch entschiedene Angriffe auf
die Rechte der Lohnabhängigen stattfinden.14
Täglich prangern die Gewerkschaften
und auch die Presse Fälle von sozialem
und Lohndumping an. Der Corriere del Ticino
(2. Februar 2005) berichtet über
die Aussagen von UNIA, die vor einer Uhrenfabrik
eine Protestaktion organisierte. In diesem
Sektor im Tessin gebe es keine Regeln
mehr. Alle Missbräuche seien hier
zulässig. “ Stundenlöhne
unter 12 Franken sind die Regel, die tägliche
Arbeitszeit überschreitet die maximale
Zeit von 8 Stunden, der 13.Monatslohn
wird oft nicht bezahlt. Diese Missstände
betreffen die Grenzgänger und ArbeiterInnen
aus fast der ganzen EU.“ Ausserdem
„werden den ArbeiterInnen, die
von Temporärfirmen vermittelt wurden,
Entschädigungen und Zuschläge
nicht anerkannt, was etwa 25 % des Lohns
entspricht.“ Der Vertreter
von UNIA fügt hinzu: „Und die
Vergabe von Arbeiten an Subunternehmen
ist leider für viele Sektoren die
Zukunft.“
Die Deutschschweizer Presse hat zahlreiche
gleich lautende Beispiele veröffentlicht,
zum Teil aufgrund von Informationen, die
ihr Gewerkschaftsverantwortliche zukommen
lassen, wie Vasco Pedrina, der die Zürcher
Situation sehr gut kennt. In dieser Hinsicht
ist die Verschlechterung der Bedingungen
in Zürich und im Tessin dieselbe.
Der Co-Präsident von UNIA weiss das
ja gut.
Das Argument, dass strengere Massnahmen
SchwarzarbeiterInnen anziehen würden,
ist schon Jonglerei mit schweren Kugeln,
die einem schliesslich auf die Füsse
fallen. Erst einmal werden die Dublin-Schengen-Abkommen
„Schwarzarbeiter“ und „Illegale“
produzieren. Da wäre ein linkes Referendum
notwendig gewesen.Wir hatten es gesagt.
Dann ist die Logik dieses Arguments die
Folgende: Die Rechte der Beschäftigten
müssen dereguliert und nach unten
nivelliert werden, damit „reines
Angebot“ und „reine Nachfrage“
in einem flüssigen Arbeitsmarkt funktionieren.
Das ist die gleiche Überlegung wie
die der neo-klassischen Wirtschaftswissenschaftler,
die behaupten, dass jemand, der eine Stelle
hat, andere, die bereit wären, für
weniger Lohn zu arbeiten, daran hindert,
sie zu bekommen. Schliesslich, was die
Arbeitsbedingungen der MigrantInnen betrifft,
die in der Schweiz arbeiten, wird sich
auf mit der Ablehnung der „flankierenden
Massnahmen“ juristischer Ebene nichts
ändern. Im Gegenteil, wenn diese
in der heute vorgesehenen Form angenommen
werden, würden sie durch die Deregulierung
(eigentlich eine extrem liberalisierte
Neuregelung) des Arbeitsmarktes wirkungslos
werden.
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Nicht
befolgte Kongressbeschlüsse |
14.
Die Debatte in Frankreich zur Dienstleistungs-Richtlinie
der europäischen Kommission
wirft teilweise ähnliche Fragen
auf wie sie in der Schweiz diskutiert
werden. Der Schock über diese
Richtlinie war so gross, dass sogar
die französische Regierung
und Präsident Chirac, den Couchepin
bewundert, ihre teilweise Ablehnung
dieser Dienstleistungs-Richtlinie
(Bolkestein-Richtlinie) äusserten.
Diese Richtlinie bezweckt die Liberalisierung
des Dienstleistungssektors. Es würde
demnach genügen, dass ein Handwerker
oder ein „entsandter“
Arbeitnehmer (ein Arbeiter, den
eine polnische Firma zum Arbeiten
nach Frankreich schickt) die Regelungen
seines Herkunftslandes „einhält“,
um seine Dienste in Frankreich zu
verkaufen. Sollte es zu Unstimmigkeiten
kommen, müsste Polen kontrollieren,
ob die polnischen Bauarbeiter in
Berlin oder Paris das Recht korrekt
befolgen, also das deutsche oder
französische Recht! Das gilt
auch, wenn die deutschen oder französischen
Behörden unangekündigte
Kontrollen durchführen (was
in der Schweiz nicht der Fall ist).
Die französische Tageszeitung
Le Monde (3. Februar 2005) schreibt:„Die
Blockade der Baustelle einer Schule,
die durch eine lettische Firma in
einem Vorort von Stockholm gebaut
werden sollte, durch die schwedischen
Gewerkscha ften, hat sich in den
letzten Wochen auf acht Branchen
ausgeweitet. Seit dem 2.November
2004 protestieren die Gewerkschaften
auf diese Weise gegen die Weigerung
der lettischen Firma Laval &
Partneri die im Königreich
geltenden vertraglichen Regelungen
anzuwenden und klagen sie des Lohndumpings
an. Die Europäische Kommission
hat von der lettischen Regierung
eine Klage wegen Verletzung des
freien Verkehrs für Dienstleistungen
innerhalb der EU erhalten. Die Stellungnahme
von Brüssel sollte in einigen
Wochen erfolgen. Das Schwedische
Arbeitsgericht seinerseits hat in
einem vorsorglichen Urteil den Gewerkschaften
Recht gegeben. Die Baustelle wurde
stillgelegt, worauf die betroffene
Stadtbehörde nun droht, den
Au ftrag an ein anderes Unternehmen
zu vergeben.“ |
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Um
gegen diese gewerkschaftsfeindliche Praxis
zu kämpfen, muss mindestens eine
Bedingung erfüllt sein:Allen denen,
die diese Zustände denunzieren, muss
Kündigungsschutz sicher sein.
Die Beschäftigten sind die sicherste
und am besten informierte Quelle für
gewerkschaftsfeindliches Arbeitgeberverhalten,
das in den kommenden Jahren ständig
zunehmen wird. Die flankierenden Massnahmen
stützen sich in breitem Mass auf
die Gesamtarbeitsverträge (GAV).
Sie können nur mit der Unterstützung
durch die Beschäftigten in den Betrieben
und Büros durchgesetzt werden. Selbst
wenn sie ungenügend sind, sind solche
Massnahmen ohne Kündigungsschutz
nur ein Papier, das das soziale, wirtschaftliche
und politische Umfeld zerreissen wird.
Der Bundesrat wird gegenüber den
höflichen Abmahnungen des IAA und
der OECD auf Zeit spielen. Er hat eine
Untersuchungskommission vorgeschlagen,
die erst einmal prüfen wird, ob die
Schweizerische Gesetzgebung geändert
werden muss, um den Empfehlungen des IAA
zu entsprechen. Die Behörden werden
ziemlich sicher entscheiden, dass das
nicht wirklich nötig ist.Während
dieser Zeit wird die SGB-Leitung in einer
Kommission verhätschelt und sieht
nicht, wie die Zeit verfliegt, während
die Beschäftigten, von der Stoppuhr
begleitet, ihre tägliche Arbeitslast
erledigen müssen. Offensichtlich
messen gewisse Gewerkschaftsoberen ihre
Zeit nicht mit dem gleichen Instrument
wie die Bauarbeiter oder die Fabrikarbeiterinnen.
Bestenfalls wird der Bundesrat dem Parlament
einen Vorschlag unterbreiten, den die
Rechten, die für die „flankierenden
Massnahmen“ gestimmt haben, ablehnen
werden. Und der „Souverän“
wurde irregeführt…
Nach einer ausgedehnten Vernehmlassung
wird dann festgestellt werden, dass langsame
Fortschritte voran kommen. Ein künftiger
Gewerkschaftskongress wird eine Resolution
verabschieden und eine Beschleunigung
dieser Fortschritte verlangen, die so
nahe erscheinen wie eine Fata Morgana
in der Sahara. Hier treffen sich zwei
Welten nicht: Die der parlamentarischen
und ausserparlamentarischen Kommissionen
und die der Betriebskommissionen, wenn
sie handeln können, weil sie die
Repression nicht zu sehr fürchten
oder weil die Situation untragbar ist
(wie bei Swissmetal oder Filtrona).
Die Beschlüsse des eigenen
Kongresses ignorieren und ein Linsengericht
als Sonntagsbraten anpreisen entspricht
einer Täuschung und Missachtung von
demokratischen Entscheiden der höchsten
Gewerkschaftsinstanzen. Darauf verzichten,
den Kündigungsschutz für Gewerkschaftsmitglieder
und Lohnabhängige zu einer unumgänglichen
Bedingung für die Annahme eines Abkommens
zum freien Personenverkehr zu machen,
ist ein Verzicht, der einer ganzen Reihe
von Rückschritten und Kompromissen
die Krone aufsetzt.
Das Paket abzulehnen, bedeutet die Würde
zu bezahlten und eine Gewerkschaftskultur
zu verteidigen, welche die gundlegendsten
Bedürfnisse der Lohnabhängigen
ausdrückt. |
Gegen
diese gewerkschaftsfeindliche Praxis
kämpfen |
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