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Die
neue Mauer von Schengen und Dublin |
Auf der Linken begehen die PropagandistInnen
des Kampfs gegen die nationalistische
und fremdenfeindliche Rechte eine Todsünde,
indem sie sich auf die Seite der BefürworterInnen
von Schengen und Dublin stellen ! Tatsächlich
kommt den Verträgen von Schengen
und Dublin im Rahmen der Bilateralen eine
ganz zentrale Bedeutung zu.
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Der
Verband der Schweizer Unternehmen (economiesuisse)
erklärt, weshalb in der Schweiz dank
der Verträge von Schengen9
und Dublin nach einem ersten Antrag auf
Asyl in einem anderen Land in Europa kein
zweiter Asylantrag gestellt werden kann.
„Im Falle einer Rückweisung
durch die EU, können sie (die Asylbewerber)
nämlich in der Schweiz ein neues
Gesuch stellen. Man schätzt (sic!),
dass einer von fün f Asylbewerbern
dies tut… Wenn die Schweiz ausserhalb
des ‚Systems von Dublin’ verbleibt,
droht ein starker Anstieg von Asylgesuchen,
die in Europa bereits abgelehnt wurden.“
(Point de repère, November 2004)
Bereits 1991 wurde in einem Bericht des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
(EJPD) behauptet, dass die Schweiz dank
diesen Verträgen kein „Unterschlupf“
für Kriminelle in Europa mehr sein
werde !
Mit Schengen und Dublin werden die Behörden
endlich (offiziell) Zugriff auf das Schengener
Informationssystem (SIS) und auf die Fingerabdrücke
der Asylbewerber haben, die seit November
2003 erhoben werden. Diese werden in der
Datenbank Eurodac gespeichert. Durch die
Verträge von Schengen werden die
Einwohner aus 126 Ländern der Visumspflicht
unterstellt.
Das Informationsblatt von economiesuisse,
die der Presse gerne ihre Kanäle
öffnet, fasst zusammen, worum es
geht: „Mit der Möglichkeit
des direkten Zugriffs zum Informationssystem
SIS und zur elektronischen Datenbank Eurodac
bekomme die Schweiz neue Instrumente zur
Bekämpfung von Kriminalität
und Asylmissbrauch.“ (dossierpolitik,
13. Dezember 2004, Nummer 46/ 1)
Kriminelle und Asylbewerber werden ohne
weiteres in denselben Topf geworfen! Es
ist alles eine Frage der Definition:Wer
millionenschwere Finanzströme aus
einem armen Land ausführt, begeht
kein Verbrechen. Es handelt sich dabei
nur um einen Kapitalexport in Richtung
„unserer Banken“. Ganz anders,
wenn jemand zwei Asylgesuche in zwei Ländern
stellt: hier handelt es sich um ein Delikt,
denn der Asylbewerber will ja etwas vertuschen.
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Die
bürgerlichen Parteien und die
Unternehmer sagen offen ihre Meinung |
9.
Am 19. Januar 1990 wurde der Schengener
Vertrag unterzeichnet, der eine
Vereinbarung ergänzt, die bereits
im Juni 1985 in dieser luxemburgischen
Stadt in der „Region der drei
Grenzen“ geschlossen wurde.
Nach einigen Verzögerungen
ist der Vertrag im März 1995
zwischen den ersten sieben Unterzeichnerstaaten
in Kraft getreten. Diese Verträge
kombinieren den „freien Personenverkehr“
innerhalb der EU mit der Beibehaltung
von Personenkontrollen an den Grenzen
einiger Länder, zum Beispiel
Grossbritanniens oder Irlands. Einwohner
aus 126 Staaten unterliegen heute
der Visumspflicht.
Jedes Asylgesuch wird nur von einem
Schengen-Mitgliedstaat untersucht.
Zuständig ist dafür der
Staat, in dem bereits ein Verwandter
des Gesuchstellers als Flüchtling
lebt. Die „Harmonisierung
der Rückweisungspolitik“
(und der entsprechenden strafgesetzlichen
und polizeilichen Massnahmen) schreitet
voran. Dies widerspricht im Prinzip
der Genfer Konvention über
die Flüchtlinge von 1950, die
1951 als UNO-Resolution 429 verabschiedet
wurde und 1954 in Kraft getreten
ist.
Diese Konvention entstand nach der
Tragödie des Zweiten Weltkriegs
und sollte sicherstellen, dass in
Zukunft jede Person, deren Grundrechte
im eigenen Land schwerwiegend gefährdet
sind, in einem anderen Staat Schutz
finden kann. Dieser Grundsatz wäre
heute wichtiger denn je. Dennoch
wird er durch die EU mit Füssen
getreten, deren Politik im Asylbereich
die Situation ständig verschlechtert,
genau wie im sozialen Bereich. Diese
beiden Entwicklungen ergänzen
sich im Übrigen hervorragend,
wenn es darum geht, gewisse Sektoren
des Arbeitsmarkts „flüssiger“
zu gestalten.
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Schengen und Dublin geben dem, was Hannah
Arendt in ihrem Werk über die totale
Herrschaft und den Imperialismus feststellte,
eine konkrete Gestalt: Neu sei der nicht
der Verlust des Wohnsitzes, sondern die
Unmöglichkeit, einen neuen zu finden.
Die Asylpolitik der EU – und der
Schweiz – widerspricht direkt dem
Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte der Vereinten Nationen
über den freien Personenverkehr.
Denn es wird eine Rechtsungleichheit zwischen
zwei Kategorien von Menschen geschaffen,
und zwar im Bereich der Grundrechte.
Auf der einen Seite gibt es nun Menschen,
die sich frei bewegen und sich dort niederlassen
können, wo es ihnen gefällt.
Auf der anderen Seite sind diejenigen,
denen diese Möglichkeit verwehrt
bleibt. So wird eine grundsätzliche
Ungleichheit geschaffen, die zu zahlreichen
Ungerechtigkeiten führt. Tag für
Tag liefern uns die Arbeits- und Lebensbedingungen
der „Asylbewerber“ neue Beweise
dafür. Und so mancheR europäischeR
BürgerIn zeigt sich dann schockiert,
wenn ein Land aus der „Dritten Welt“
von ihr oder ihm vielleicht ein Visum
verlangt!
Im März 2003 trafen sich die EU-Minister
in Griechenland und haben auf Vorschlag
des Sozialdemokraten Tony Blair mit der
Schaffung eines Systems von „Schutzzonen“
begonnen. Es geht darum, an den Aussengrenzen
der EU der 25 Flüchtlingslager einzurichten.
Im Februar 2003 kommentierte die französische
Wochenzeitung Le Courrier International
diese „humanitäre Politik“
ganz treffend mit dem Titel :„Die
Kunst, die Flüchtlinge los zu werden.“ |
Die
Unmöglichkeit, einen Wohnsitz
zu finden |
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Was sagen die Führungskräfte
der SPS und des SGB zu Schengen und
Dublin,… also genau jene Personen,
welche die Träger des „Referendums
für eine Personenfreizügigkeit
mit tatsächlichen sozialen und
gewerkschaftlichen Rechten“ als
„objektive Verbündete“
der Fremdenfeinde zeichnen ?
SP-Sprecher Jean-Philippe Jeannerat
tut sich hervor, indem er verlauten
lässt: „Schengen und
Dublin stehen ganz oben au f der Liste
unserer Prioritäten für 2005,
zusammen mit dem Gold der Nationalbank
und der AHV.“ (Le Temps,
2. Oktober 2004) Hier haben wir wirklich
einen Spitzenvertreter der SP, dessen
Wort Gold wert ist.
Die SP-Ständerätin Monika
Dusong aus Neuchâtel zeigt sich
auch ganz zufrieden: „Die
Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens
von Dublin wird verhindern, dass die
Schweiz zu einer Asylinsel wird.“
Sie fürchtet sich vor einer „zunehmenden
und unkontrollierten Einwanderung.“
(La Liberté, 15. Oktober 2004)
Die Tageszeitung 24 heures aus der Waadt
zeigt sich überrascht von dieser
Kampagne, bei der eine Argumentation
zum Tragen kommt, „die dazu
neigt,Ausländer und Übeltäter
gleichzusetzen“ ( 15. Oktober
2004).
Wenn angesichts von schreienden Ungerechtigkeiten
das Schweigen zur Regel wird, muss man
leider von Zustimmung sprechen. Wer
das einmal hinnimmt, wird immer wieder
dazu bereit sein.
Die „flankierenden Massnahmen“
müssen auch in dieser Hinsicht
kritisiert werden. Im besten Falle bringen
sie so etwas wie eine hilflose gute
Absicht zum Ausdruck. Im schlechtesten
Falle handelt es sich nur um ein Täuschungsmanöver.
UNIA-Boss André Daguet spricht
den auch bewusst formelhaft vom „absoluten
Minimum“.
Tatsächlich zeigt die Heftigkeit,
mit der die UNIA-Führung all jene
als „Fundamentalisten“ diffamiert,
die sich ernsthaft um die Arbeits- und
Lebensbedingungen der grossen Mehrheit
der Lohnabhängigen sorgen, wie
sehr sie selbst in Verlegenheit geraten
sind. Um sich dem Verband der Schweizer
Unternehmen als junior partner anzubieten
und gemeinsam mit ihm die Verträge
von Schengen und Dublin zu verteidigen,
braucht man schon ein gebrochenes Rückgrat
und längst verlorene, in Seufzern
ertränkte Überzeugungen.
Die ArbeiterInnen spüren das.Viele
von ihnen haben sowohl die Arroganz
der Unternehmer bei den Vertragsverhandlungen
erlebt, als auch die Bedingungen wahrgenommen,
die den vollständig destabilisierten
Lohnabhängigen – den „Illegalen“,
den Temporären – aufgezwungen
werden, wenn sie von undurchsichtigen
Zulieferfirmen auf den Bau geschickt
werden.
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Die
Position der SP und des SGB zu den
Abkommen von Schengen und Dublin |
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Die prekären Arbeitskräfte
– deren ungesicherte Arbeits-bedingungen
langsam aber sicher als etwas Normales
anerkannt werden – fallen nicht
einfach so vom Himmel.
Sie sind nicht hier, weil Zehntausende
an den Grenzen nur darauf warten, in
die Schweiz zu strömen. In Wirklichkeit
bieten Unternehmer verschiedener Sektoren
(Reinigung, Bau, Hotellerie und Restauration,
Landwirtschaft, Billig-Discounter, usw.)
permanent „illegale“, „nicht
angemeldete“ oder „ausgelagerte“
Arbeitsplätze an.
Mit diesem Angebot wird die Auswahl
der „intelligenten Köpfe“
von ausserhalb der EU der 25 kombiniert.
Wie wir wissen, tolerieren das
Behörden ausdrücklich. Die
Repressionsmassnahmen dienen in diesem
Bereich nur dazu, die Lage der Lohnabhängigen
weiter zu verschlechtern, die dazu gezwungen
sind, das Inakzeptable zu akzeptieren.
Morgen wird es zu einer Schwächung
der sozialen und gewerkschaftlichen
Rechte aller und zur verschärften
Konkurrenz unter den Lohnabhängigen
des Europas der 25 kommen. Dabei wird
es eine Besonderheit geben: Gewisse
Unternehmer werden versuchen, Nicht-Europäer
durch Personen aus Ländern zu ersetzen,
in denen die Arbeitslosigkeit im umgekehrten
Verhältnis zum Einkommen steht…
(Rumänien, Bulgarien). All dies
wird geschehen, indem gleichzeitig die
„Lohnkosten“ gesenkt werden
und die Arbeit noch anstrengender gemacht
wird.
Die Abkommen von Schengen und
Dublin und die Personenfreizügigkeit
mit den wirkungslosen flankierenden
Massnahmen passen gut zusammen. Sie
müssen insgesamt abgelehnt werden,
damit der Weg frei wird für eine
andere Politik: eine Politik, die die
sozialen und gewerkschaftlichen Rechte,
aber auch die Rechte der MigrantInnen
und AsylbewerberInnen grundlegend verbessert.
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Der
Einsatz prekärer Arbeitskräfte |
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