Das
faktische Verbot der Demonstration vom 22.
Januar in der Bundeshauptstadt gegen das World
Economic Forum (WEF) durch die Berner Polizei
stellt eine schwer wiegende Massnahme dar.
Indem sie den Kundgebungsteilnehmern den Zugang
zum Stadtzentrum verwehrt, tritt die Berner
Polizei das Recht auf Meinungsäusserungs-
und Versammlungsfreiheit mit Füssen.
Wenn die Kundgebungsteilnehmer gezwungen werden,
Sonderzüge zu benutzen und sich in einem
Vorortbahnhof einer Identitätskontrolle
zu unterziehen, behandelt man sie wie Gewalttätige,
ohne dass sie irgend etwas getan hätten:
Das Vorbild der Polizeiaktion gegen die Fans
des FC Basel in Zürich Altstetten dient
dazu, die Ablehnung der vorherrschenden Politik
mit dem Hooliganismus gleichzusetzen.
Wenn darüber hinaus den Organisatoren
der Demonstration eine Verantwortung für
alles übertragen wird, was vor oder nach
der Kundgebung passiert, dann werden dadurch
gezielt alle eingeschüchtert, die sich
mit dem Gedanken tragen, eine Demo zu organisieren.
Die
Haltung der Berner Polizei stellt keinen Einzelfall
dar. Sie ist Teil einer Politik, durch die
alle Formen der Opposition unter Druck gesetzt
werden. Die Ausübung der demokratischen
Grundrechte stösst auf immer mehr Hindernisse,
wenn sie die Politik der Unternehmer gegen
die Beschäftigten thematisiert und kritisiert.
Dem
faktischen Demoverbot durch die Berner Polizei
gingen unter anderen die folgenden Ereignisse
voraus: der Einsatz von Sicherheitskräften
gegen die streikenden Frauen bei Allpack;
die Strafanzeige gegen mehrere Hundert Teilnehmer
der Kundgebung gegen den G8-Gipfel in Evian;
Straffreiheit für einen Polizisten, der
eine Gewerkschafterin mit einer verbotenen
Waffe verletzt hatte; juristische Massnahmen
gegen Personen, die in Lausanne Plakate aufgehängt
hatten; und last but not least die Verurteilung
von 5 Gewerkschaftern in Genf, denen vorgeworfen
wurde, an einem Streik teilgenommen zu haben.
Die Bewegung für den Sozialismus
:
verlangt, dass die Berner Stadtregierung am
22. Januar eine Kundgebung im Stadtzentrum
bewilligt und das in der Bundesverfassung
garantierte Recht auf Meinungsäusserung
und Versammlungsfreiheit respektiert.
ruft
die rot-grüne politische Mehrheit in
der Stadt Bern dazu auf, sich für den
Rückzug der polizeilichen Massnahmen
und für die Bewilligung der Kundgebung
einzusetzen.
ruft
die Gewerkschaften sowie die politischen und
Solidaritätsvereine dazu auf, sich gemeinsam
für die Verteidigung der demokratischen
Rechte einzusetzen. Wenn heute eine globalisierungskritische
Demonstration verboten wird, kann es morgen
jede andere politische Kundgebung treffen.
lädt
dieselben Organisationen dazu ein, die Vorbereitung
und Mobilisierung für die Demonstration
vom 22. Januar fortzusetzen und ihre Mitglieder
zur Teilnahme daran aufzurufen.