Am
7. Januar 2005 fand das zweite Treffen zwischen
den Vertretern der Polizei und der Verhandlungsdelegation
des Demobündnisses statt, das am 22.
Januar eine Grossdemonstration gegen das WEF
plant. Bei dieser Gelegenheit, also fünf
Wochen nach der Einreichung des Bewilligungsgesuchs
und nur zwei Wochen vor der Demonstration
haben uns die Vertreter der Polizei und der
Stadtregierung nach langem Verschleppen das
erste Mal ihre Bedingungen genannt.
Die
drei folgenden Bedingungen der Polizei kommen
einem Demonstrationsverbot gleich:
1.
Die Polizei will nur eine Platzkundgebung
am Stadtrand gewähren, sei es auf der
Allmend oder allenfalls am Stadtrand in Bümpliz.
Die ganze Innenstadt wird zur „verbotenen
Zone“.
2.
Die Polizei verlangt von den OrganisatorInnen
der Demonstration, dass die Demonstrantinnen
und Demonstranten in Extrazügen anreisen,
die bereits am S-Bahnhof Wankdorf enden. Dort
wird es der Polizei leicht fallen, eine massenhafte
Personenkontrolle durchzuführen und missliebige
Personen willkürlich festzunehmen. Das
heisst, was die Zürcher Polizei kürzlich
mit den Fans des FCB in Zürich-Altstetten
bereits vorexerziert hat, soll jetzt systematisiert
und verallgemeinert werden. Wie in den letzten
jahren in Fideris, Davos und Landquart wird
ein umfassendes Repressionsdispositiv vorbereitet
und auf die gesamte Schhweiz ausgedehnt.
3.
Zum ersten Mal verlangt die Polizei, dass
die OrganisatorInnen und Bewillungsgesuchsteller
der Demonstration nicht nur für den Ablauf
der Demonstration verantwortlich sind, sondern
auch aktiv jeden Umzug vor und nach der Demonstration
verhindern müssen. Das ist praktisch
unmöglich und juristisch nicht haltbar.
Damit will die Polizei den OrganisatorInnen
bereits im Vorfeld die Verantwortung für
allfällige Zwischenfälle zuschieben.
Diese
Bedingungen stellen das demokratische Recht
auf Demonstration in Frage. Sie sind ein gefährlicher
Präzedenzfall. Sie betreffen nicht nur
die Bewegung gegen das WEF, sondern alle Organisationen,
Gewerkschaften und sozialen Bewegungen, die
ihren Protest gegen die Verschlechterung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen öffentlich
ausdrücken wollen.
Das
Demonstrationsbündnis kann diese Bedingungen
nicht akzeptieren und fordert den Gemeinderat
(Stadtregierung) der Stadt Bern auf, die elementarsten
Rechte auf Meinungsäusserung zu respektieren.
Die VertreterInnen der RotGrünMitte Parteien
sind aufgerufen, ihn dazu zu veranslassen.
Die
Verhandlungsdelegation des Demobündnissses
hat sich beim Gespräch mit der Polizei
bereit erklärt, über den konkreten
Verlauf der Route zu diskutieren. Es gehört
zu den demokratischen Grundrechten, den Protest
gegen die Regierungspolitik vor dem Sitz eben
dieser Regierung das heisst auf dem
Bundesplatz zu äussern.
Die
Demonstration gegen das WEF ist eine Demonstration
gegen den Sozialabbau, gegen Privatisierungen
und gegen Lohndumping. Mit dieser Politik
der Berner Stadtregierung wird diese Demonstration
auch eine Demonstration zur Verteidigung des
Grundrechts auf Meinungsäusserung und
Versammlung. Wir rufen alle demokratisch gesinnten
Menschen und Organisationen sowie die Gewerkschaften
dazu auf, gegen den Abbau demokratischer Grundrechte
zu protestieren und an der Demonstration vom
22. Januar teilzunehmen.
Verhandlungsdelegation
des Anti-WEF Bündnisses, 8. Januar 2005
Für
Rückmeldungen:
Anti-WTO
Koordination:076 540 63 95
Daniele
Jenni, Grüne Partei Bern: 079 689 02
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