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Medienerklärung der Verhandlungsdelegation des
Anti-WEF-Bündnisses vom 8. Januar 2005
Demokratische Grundrechte
ausser Kraft gesetzt!

Am 7. Januar 2005 fand das zweite Treffen zwischen den Vertretern der Polizei und der Verhandlungsdelegation des Demobündnisses statt, das am 22. Januar eine Grossdemonstration gegen das WEF plant. Bei dieser Gelegenheit, also fünf Wochen nach der Einreichung des Bewilligungsgesuchs und nur zwei Wochen vor der Demonstration haben uns die Vertreter der Polizei und der Stadtregierung nach langem Verschleppen das erste Mal ihre Bedingungen genannt.

Die drei folgenden Bedingungen der Polizei kommen einem Demonstrationsverbot gleich:

1. Die Polizei will nur eine Platzkundgebung am Stadtrand gewähren, sei es auf der Allmend oder allenfalls am Stadtrand in Bümpliz. Die ganze Innenstadt wird zur „verbotenen Zone“.

2. Die Polizei verlangt von den OrganisatorInnen der Demonstration, dass die Demonstrantinnen und Demonstranten in Extrazügen anreisen, die bereits am S-Bahnhof Wankdorf enden. Dort wird es der Polizei leicht fallen, eine massenhafte Personenkontrolle durchzuführen und missliebige Personen willkürlich festzunehmen. Das heisst, was die Zürcher Polizei kürzlich mit den Fans des FCB in Zürich-Altstetten bereits vorexerziert hat, soll jetzt systematisiert und verallgemeinert werden. Wie in den letzten jahren in Fideris, Davos und Landquart wird ein umfassendes Repressionsdispositiv vorbereitet und auf die gesamte Schhweiz ausgedehnt.

3. Zum ersten Mal verlangt die Polizei, dass die OrganisatorInnen und Bewillungsgesuchsteller der Demonstration nicht nur für den Ablauf der Demonstration verantwortlich sind, sondern auch aktiv jeden Umzug vor und nach der Demonstration verhindern müssen. Das ist praktisch unmöglich und juristisch nicht haltbar. Damit will die Polizei den OrganisatorInnen bereits im Vorfeld die Verantwortung für allfällige Zwischenfälle zuschieben.

Diese Bedingungen stellen das demokratische Recht auf Demonstration in Frage. Sie sind ein gefährlicher Präzedenzfall. Sie betreffen nicht nur die Bewegung gegen das WEF, sondern alle Organisationen, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen, die ihren Protest gegen die Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen öffentlich ausdrücken wollen.

Das Demonstrationsbündnis kann diese Bedingungen nicht akzeptieren und fordert den Gemeinderat (Stadtregierung) der Stadt Bern auf, die elementarsten Rechte auf Meinungsäusserung zu respektieren. Die VertreterInnen der RotGrünMitte Parteien sind aufgerufen, ihn dazu zu veranslassen.

Die Verhandlungsdelegation des Demobündnissses hat sich beim Gespräch mit der Polizei bereit erklärt, über den konkreten Verlauf der Route zu diskutieren. Es gehört zu den demokratischen Grundrechten, den Protest gegen die Regierungspolitik vor dem Sitz eben dieser Regierung ­ das heisst auf dem Bundesplatz ­ zu äussern.

Die Demonstration gegen das WEF ist eine Demonstration gegen den Sozialabbau, gegen Privatisierungen und gegen Lohndumping. Mit dieser Politik der Berner Stadtregierung wird diese Demonstration auch eine Demonstration zur Verteidigung des Grundrechts auf Meinungsäusserung und Versammlung. Wir rufen alle demokratisch gesinnten Menschen und Organisationen sowie die Gewerkschaften dazu auf, gegen den Abbau demokratischer Grundrechte zu protestieren und an der Demonstration vom 22. Januar teilzunehmen.

Verhandlungsdelegation des Anti-WEF Bündnisses, 8. Januar 2005

Für Rückmeldungen:

Anti-WTO Koordination:076 540 63 95

Daniele Jenni, Grüne Partei Bern: 079 689 02 28