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Leiharbeit: Gewaltig auf dem Vormarsch

Tarifverträge konnten Zeitarbeit bisher nicht eindämmen

von Jochen Gester - aus Soz Februar 2011


Leiharbeiter waren der große Joker im jüngsten Kriseneinbruch: Sie wurden im Herbst 2008 als erste gefeuert – ohne öffentlichen Protest; und im darauffolgenden Aufschwung sind sie es, die vorzugsweise eingestellt werden – auf Kosten regulärer Beschäftigung. Die daraus folgenden Verwerfungen versuchen Union und SPD jetzt mit einem Mindestlohn für Leiharbeiter in den Griff zu bekommen; angebrachter wäre die Rückkehr zu einer alten Gewerkschaftsforderung: Verbot der Leiharbeit.
Die Leiharbeit hat sich in den letzten Jahren zu einem sozialpolitischen Thema ersten Ranges entwickelt. Sie steht wie kaum ein anderes Konfliktfeld stellvertretend für den Umbau der Arbeitswelt in Richtung Prekarisierung.

Dabei gibt es das Recht auf die sog. Arbeitnehmerüberlassung bereits seit 1952 und die Gründung der ersten Unternehmen, die sich darauf spezialisierten, erfolgte Anfang der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts. 1970 schloss die damalige DAG den ersten Tarifvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen ab. In den 70er Jahren wurden gesetzliche Regelungen für einen sozialen Mindestschutz der Zeitarbeiter beschlossen. In der Kohl-Ära wurde das Baugewerbe aus dem Bereich der erlaubten Leiharbeit herausgenommen und die Höchstverleihdauer von 3 auf 6 Monate verlängert.

Richtig in Fahrt kam die Branche jedoch erst durch die Regierung Schröder, die 1997 eine Reform des AÜG auf den Weg brachte. Die Höchstverleihdauer wurde von 9 auf 12 Monate verlängert, und der Start ins Berufsleben wurde als Leiharbeit möglich. Die Befristung des Arbeitsvertrags ohne Vorliegen sachlicher Gründe wurde ebenso erlaubt wie die lückenlose Aufeinanderfolge von Leiharbeitsverträgen. Schließlich entfiel die Wartefrist für die Wiedereinstellung von Zeitarbeitern. 1999 schloss die IG Metall einen ersten Arbeitsvertrag in der AÜG für die Expo in Hannover ab.

Die SPD schob auch die zweite Reform der Arbeitnehmerüberlassung an. Im Rahmen der Hartz-Gesetze wurde 2004 das Gesetz «für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt» verabschiedet. Es hob die zeitliche Grenze fürs Verleihen ganz auf und auch das sog. Synchronisationsverbot – Zeitarbeitsunternehmen können Arbeitnehmer danach für einen zeitlich befristeten Bedarf an einen einzigen Arbeitgeber ausleihen und danach kündigen.

Miese Bedingungen trotz Tarifverträge

Inzwischen gibt es über 42.000 Betriebe in der Zeitarbeit. Mitgliederstärkster Verband ist der Arbeitgeberverband der Mittelständischen Personaldienstleister (AMP). Der Umfang der abgeschlossenen Arbeitsverträge hat sich binnen eines Jahrzehnts fast verdreifacht. Ermittelte der DGB-Bundesvorstand für 2001 noch 367.000 Zeitarbeiter, so waren es 2010 923.000. Dieses Jahr erwartet er das Überschreiten der Millionengrenze. IG-Metall-Vorstand Wetzel hält es nicht für ausgeschlossen, dass diese Entwicklung anhält und am Ende 2,5 Millionen abhängig Beschäftigte in dieen Bereich verschoben werden. Diese Größenordnung hat der Bezirksleiter der IGM Hannover, Jörg Köther, aus den Prognosen der Branchenverbände hochgerechnet.

Eine Umfrage unter 5150 Betriebsräten im Organisationsbereich der IG Metall ergab, dass 85% der 2009 bis Mitte 2010 einstellenden Betriebe überwiegend auf prekäre Arbeitsverhältnisse setzten. Leiharbeiter sind mit 43% darunter die größte Gruppe. Zeitarbeit ist ein dauerhaftes und wachsendes Segment des Arbeitsmarkts geworden, sie ist kein Wirtschaftszweig, der nur die berühmten Auftragsspitzen abarbeitet oder Arbeitskräfte für saisonale oder projektbegrenzte Tätigkeiten vermittelt.

Der Lohn eines Leiharbeiters liegt im Durchschnitt 30% unter dem Einkommen ihrer Kollegen aus den sog. Stammbelegschaften. Auch 50% sind keinesfalls eine große Ausnahme. Diese Schlechterstellung trifft auch den Teil der Zeitarbeiter, der eine Ausbildung hat: auch sie erhalten oft weniger als unqualifizierte Festangestellte. Die Mehrheit der Beschäftigten in der Zeitarbeit gehört zum Niedriglohnsektor. Der durchschnittliche Lohn einer Vollzeitkraft in diesem Bereich betrug 2009 1393 Euro brutto, einschließlich sämtlicher Zulagen. Nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit hat die Branche mit 12% auch den größten Anteil an Hartz IV-Aufstockern. Nach einer Studie des DGB ist das Risiko, arbeitslos zu werden, für Ausgeliehene im verarbeitenden Gewerbe zehnmal größer als für Stammbelegschaften. Die Chance auf Überwindung des Leiharbeiterstatus und auf eine dauerhafte Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis liegt bei gerade 7%.

Die Zeitarbeit hat ihr anfängliches Nischendasein hinter sich gelassen und ist zu einem wirksamen Hebel geworden, mit dem Unternehmen die Gehälter und Arbeitsbedingungen ihrer Belegschaften verschlechtern können. Sie ersetzt Teile der Stammbeschäftigten durch Arbeitnehmer, die weniger verdienen und länger arbeiten. Die Betroffenen sind einem starken Anpassungsdruck ausgesetzt, weil sie sich im Status «ständiger Probezeit» befinden. Ihre Kündigung ist problemlos. Die noch verbleibenden regulär Beschäftigten wiederum bekommen vorgeführt, was ihr Schicksal sein kann, sollten die Firma mit ihrer Arbeitsleistung nicht mehr zufrieden sein.

Auf dem Vormarsch

Leiharbeit ist im verarbeitenden Gewerbe auf dem Vormarsch und boomt auch im Dienstleistungssektor. Große Unternehmen wie die Volkswagen AG unterhalten eigene Zeitarbeitsfirmen (Autovsion): Letztere wurde etwas bekannter, als ein Teil der in der Krise abgebauten Zeitarbeitnehmer sich gegen ihre Entlassung mit einem Hungerstreik öffentlichkeitswirksam zur Wehr setzten. BMW hat die Leiharbeiterquote seines Leipziger Werks auf 30% erhöht, und auch die Daimler AG will den Anteil ihrer Zeitarbeit über die mit dem Betriebsrat vereinbarte Höchstgrenze hinaus aufstocken. Ob der Verlag Gruner + Jahr, Wohlfahrtsverbände wie die AWO, die in Dortmund allein vier eigene Zeitarbeitsfirmen betreibt, oder öffentliche Einrichtungen wie das Klinikum Essen, das gern 3000 der 5500 Beschäftigten als hauseigene Leihkräfte beschäftigen möchte – überall wird zum Angriff auf gewerkschaftlich erkämpfte Sozialstandards und Rechte geblasen.

In besonders dreister Form versuchte es der Drogeriediscounter Schlecker, der Dutzende von Standorten schließen und sie dann als XL-Märkte wieder öffnen wollte. Tausende von Beschäftigten sollten über eine als 100%ige Tochter firmierende Zeitarbeitsfima so verschoben werden, dass sie entweder ihren Job los gewesen oder bereit gewesen wären, als Leiharbeiter ohne Tarifbindung bei halbierten Löhnen und ohne Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld weiterzuarbeiten. Dieser Coup konnte jedoch durch öffentlichen Druck verhindert werden.

Schlecker unterschrieb eine Vereinbarung mit Ver.di, die künftig allen 34000 Beschäftigten den Tarifvertrag des Einzelhandels zusichert. Die Grauzone ist wahrscheinlich riesig. So wurde durch einen Selbsttest im Niedriglohnsektor des Journalisten Markus Breitscheidel bekannt, dass die Bayer AG ihren Festangestellten in der Pillenproduktion 17,50 Euro plus Zulagen zahlt, Leiharbeiter jedoch mit einem Hungerlohn von 6,42 Euro abspeist.

DGB blamiert

Die Politik der Gewerkschaften in diesem Bereich ist lehrreich, jedoch nicht unbedingt im positiven Sinn. Bis zur rot-grünen Ära lehnte der DGB das Vertragsverhältnis der Leiharbeit ab, da sie die Unsicherheit und Abhängigkeit der Arbeitnehmer fördert. Zeitarbeitsfirmen hatten den Ruch moderner Sklavenhalter. Doch dann stimmte der DGB der AÜG-Reform der Schröder-Fischer-Regierung zu und vollzog – getrieben durch die sog. christlichen Gewerkschaften, die im großen Stil begannen, Gefälligkeitstarifverträge abzuschließen – die Wende von der Ablehnung zur Regulierung der Zeitarbeit.

Das Ergebnis ist für gewerkschaftliche Ansprüche ein Desaster. Die von der Tarifgemeinschaft der christlichen Gewerkschaften CGZP vereinbarten Mindestlöhne (Entgeltgruppe 1) – sie gelten für 200.000–300.000 Beschäftigte – liegen aktuell bei 7,60 Euro (West) und 6,40 Euro (Ost). Die Einstiegslöhne der Tarifgemeinschaft des DGB, iGZ, die für rund 500.000 Zeitarbeitnehmer Anwendung finden – liegen im Westen ebenfalls bei 7,60 Euro und sind im Osten mit 6,65 Euro gerade mal um 0,15 Euro günstiger.

Bekanntlich beträgt die offizielle Mindestlohnforderung der DGB-Gewerkschaften 8,50 Euro. Und auch diese Forderung ist magere Kost, bedenkt man, dass – so eine Studie des WSI – ein Stundenlohn von 9,47 Euro über 45 Versicherungsjahre nötig ist, um auch nur die Grundsicherung von 676 Euro zu erreichen.

Wenn jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Tarifverträge der CGZP wegen fehlender Tariffähigkeit für nichtig erklärt hat, können die Beschäftigten in diesem Bereich auf Nachzahlungen hoffen, denn für sie gilt jetzt die EU-Gleichstellungsrichtlinie. Die den Verträgen der iGZ unterworfenen Leiharbeiter können dies nicht. Statt den Spruch des BAG abzuwarten, haben die DGB-Vertreter einen Vertrag geschlossen, der bis zum 31.10.2013 gilt.

Der DGB-Vorstand hat die Überlebenshoffnungen vieler Stammbelegschaften bedient, die darauf setzen, dass die Prekarisierung eines Teils der Beschäftigten die Wettbewerbsfähigkeit der Firma verbessert und damit die Sicherheit des eigenen Arbeitsplatzes erhöht.

Doch die reale Entwicklung dokumentiert eher den Verfall gewerkschaftlicher Grundwerte. Und sie macht auch deutlich, dass dieses Kalkül nicht aufgeht. Denn die Unternehmen setzen gerade auf die Zeitarbeit, um die sog. Stammbelegschaften besser angreifen zu können. Das ist jetzt auch in den Gewerkschaftsvorständen angekommen. Doch zur naheliegenden Konsequenz können sie sich nicht durchringen: Rückkehr zur Forderung nach Abschaffung der Leiharbeit.