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Der Politische Streik

Auf der Konferenz der Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken am 1.Juli 2007, hat Tom Adler, Mitglied des Stuttgarter Zukunftsforums (des Forums der örtlichen Gewerkschaftslinken) und Betriebsrat bei Daimler Untertürkheim (Werk Mettingen) ein mit viel Beifall bedachtes Einleitungsreferat zur Diskussion über den politischen Streik gehalten. Wir dokumentieren seine Rede, die jetzt vor dem Hintergrund des aktuellen Streiks der Lokführer an zusätzlicher Brisanz gewonnen hat. Die Redaktion.

aus Inprekorr Nr. 432 / 433 November/Dezember 2007


Liebe KollegInnen, die Diskussion über „politischen Streik“ oder gar „Generalstreik“ hat seit der Agenda 2010 wieder zugenommen, mit der Auseinandersetzung um die Rente mit 67 hat sie sich noch einmal intensiviert: Lafontaines Positionierung pro Generalstreik und die Aufforderung an die Gewerkschaften, da nicht so zögerlich zu sein, ist überall noch präsent. Sogar in der großen Tarifkommission der Baden- Württembergischen IG Metall war die Debatte durch einen Beitrag des Esslinger Bevollmächtigten kurz aufgeblitzt, wurde aber nicht mit der Suche nach praktischen Konsequenzen aufgegriffen, was die meisten von uns auch ziemlich überrascht hätte.

Über 300 000 KollegInnen haben Ende Januar an den Aktionen der IG Metall gegen die Rente mit 67 teilgenommen. Und mindestens ein Teil von ihnen war während der Arbeitszeit auf der Straße und hat sich damit zweifellos das Recht zum politischen Streik genommen, was hierzulande als illegal gilt und allein schon deshalb hohe Aufmerksamkeit bekommt – von Gegnern wie Befürwortern.

So unübersehbar wie der politische Charakter dieser Arbeitsniederlegungen ist aber auch eins: die gesamte Gegenwehr gegen die Rente mit 67 war von Anfang an so angelegt, dass sie die Rente mit 67 nicht verhindern konnte. Kein Mensch hat geglaubt, dass so eine begrenzte Aktion in der allerletzten Phase der Behandlung im Parlament irgendetwas verhindern kann. Das hat kein Protestierender geglaubt, keiner von denen, die deshalb gar nicht erst mit raus gegangen sind, und die, die dazu aufgerufen, hatten erst recht nicht. Die IG Metall-Spitze z.B. hatte sich ja schon sehr frühzeitig von der Perspektive abgesetzt, die Rente mit 67 kampfweise zu verhindern. Längst vor den großen DGB-Demonstrationen am 21.Oktober 2006 wurde stattdessen auf die Verlängerung der Altersteilzeitregelungen gesetzt und dieser Deal der Sozialdemokraten in der Gewerkschaftsspitze mit den Sozialdemokraten in der Großen Koalition so oder so ähnlich verabredet.

Unübersehbar ist weiter: mit diesem Deal, dem Verzicht, die Rente mit 67 durch eine breite, kämpferische Mobilisierung zu kippen, ist die große Masse der lohnabhängig Beschäftigten der Rente mit 67 ausgeliefert worden und damit der Altersarmut. Denn Altersteilzeit ist eben nur für einen beschränkten Teil der Klasse in noch relativ anständig bezahlten Jobs eine machbare Alternative. Und so betrachtet relativiert sich der Erfolg der Mobilisierungen im Januar, es sei denn man will sich selbst und anderen was in die Tasche lügen. Ich soll mit diesem Einleitungsbeitrag zu unserer Diskussion über den politischen Streik seit 1945 einen historischen Rückblick geben und daraus ein paar Schlussfolgerungen ziehen. Eine Schlussfolgerung gleich am Anfang:

Ich glaube, gerade wir Gewerkschaftslinke sollten aufpassen, dass wir den politischen Streik nicht in falschem Gegensatz zu ökonomischen Streiks setzen, den politischen Streik als den eigentlichen, den klassenpolitisch bedeutenden überhöhen. Das wäre gewissermaßen nur ein Reflex darauf, dass er in der BRD, anders als in den meisten andern europäischen Ländern, als illegal behandelt und von den Spitzen der Gewerkschaften auch so akzeptiert wird.

Man braucht da gar keine Klassiker wie Rosa und Wladimir Iljitsch zu zitieren, die vor 100 Jahren auch hier in Stuttgart beim Sozialistenkongress von solchen schematischen Trennungen abgeraten haben. Sie haben immer darauf hingewiesen, dass es zwischen beiden Wechselwirkungen gibt, und dass es eine Dynamik gibt, die aus einer ursprünglich scheinbar reinökonomischen Auseinandersetzung schnell eine mit politischer Qualität und Zielsetzung werden lässt.

Wir Gewerkschaftslinke sollten also vielmehr darüber diskutieren, wie Kämpfe geführt werden müssen, mit denen die Kräfteverhältnisse gegen das Kapital wirklich verschoben werden können, wie man Teilkämpfe zu Auseinandersetzungen mit höherer Durchschlagskraft zusammenführen kann – um die bitter nötigen Erfolgserfahrungen vermitteln, bestenfalls sie gewinnen zu können, statt getrennt zu marschieren und getrennt geschlagen zu werden.

Das alles heißt für uns also: genauer hinschauen. Denn die schlichte Tatsache, ob ein geführter Kampf nach deutscher Arbeitsrechtsprechung als „politischer Streik“ einzuordnen ist oder nicht, sagt noch nicht all zu viel über seinen Beitrag zur Verschiebung der Kräfteverhältnisse.

Definitorisches – oder: Rechtsfragen sind Machtfragen

Politische Streiks gelten in Deutschland als „unerlaubte Einflussnahme auf die Organe der parlamentarischen Demokratie“ – und damit als verboten, weil die Damen und Herren Abgeordneten ja ihre Entscheidung angeblich nur beeinflusst vom eigenen Gewissen fällen sollen.

Dem Otto Normalgewerkschafter und der Anna Normal- oder Prekärarbeiterin erscheint das so: Das war schon immer so in unserer ach so demokratischen Republik, weil das in der Verfassung steht. Schließlich sagen das alle von Dieter Hundt über Franz Müntefering bis zum DGBChef Michael Sommer.

Stimmt aber gar nicht! Es gibt keine Gesetzgebung, die politische Streiks verbieten würde. Das Grundgesetz, Art. 9 Abs. 3, schützt neben Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie auch ausdrücklich „Arbeitskämpfe, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ geführt werden. Das Streikrecht hat in den Verfassungstexten definitiv nicht die Einschränkungen, die heute als „Verbot politischer Streiks“ im öffentlichen Bewusstsein sind. Nein, die wurden erst einige Jahre später durch Arbeitsgerichtsentscheidungen, also durch das so genannte „Richter-Recht“ vorgenommen, nachdem sich nach der Befreiung vom Faschismus die kapitalistische Ordnung wieder stabilisiert und durchgesetzt hatte. Die Urteile dieser Arbeitsgerichte spiegeln gewissermaßen die fürs Kapital Anfang der 50er Jahre verbesserten Kräfteverhältnisse wider.

Diese herrschende arbeitsrechtliche Diskussion sagt also: Politisch und damit illegal ist ein Streik, wenn Kampfzieladressat und Kampfmitteladressat nicht dieselben sind, – d.h. wenn ein Streik sich z.B. gegen die Regierung richten, aber den Arbeitgeber treffen und schädigen würde. Ein Arbeitsrechtler namens Nipperdey, der natürlich auch schon unter den Nazis „Recht“ gesprochen hatte, formulierte diesen bis heute dominierenden Rechtsstandpunkt, dass politische Streiks „Eingriffe in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ und deshalb rechtswidrig seien. Das wäre also z.B. der Fall bei Streiks gegen die Agenda 2010. Diese Logik stellt offensichtlich ausdrücklich das Recht, unbehindert Geschäfte machen zu dürfen, über das Recht der großen Mehrheit, für ihre sozialen Bedürfnisse wirkungsvoll zu kämpfen.

Wolfgang Abendroth, der renommierte Politologe aus der Arbeiterbewegung, hielt seinerzeit dagegen: „Politisch“ sei nur ein Streik, der überhaupt keinen Bezug zur Arbeitswelt hätte. Denn im Kapitalismus enthalte jeder Streik ein politisches Moment und eine klare Abgrenzung zwischen politischen und ökonomischen sei oft nicht möglich.

Nach seiner Definition wären Streiks gegen die Agenda 2010 und die Rente mit 67 keine letztlich politischen, sondern legale „arbeitsrechtliche“ Streiks, da sie Wirtschaftsund Arbeitsbedingungen betreffen, und nicht den Staat als ganzes, wie z.B. Streiks gegen einen Krieg. Aber, Kolleginnen und Kollegen, ist da nicht sogar der große Wolfgang Abendroth, unter dem Druck der kapitalistischen Restauration, nicht etwas zu kurz gesprungen?

Sind nicht die ersten Opfer jeder Militarisierung, bevor der erste Schuss gefallen ist, immer unsere demokratischen Rechte, unsere Rechte als lohnabhängig Beschäftigte!?

Wir sollten es da mit dem Staats-Verständnis des alten Marx halten: der Staat ist „ideeller Gesamtkapitalist“, der geschäftsführende Ausschuss des Gesamt-Kapitals, der Politik in dessen Interesse macht. Oder mit Tucholsky, der über die Sozialdemokraten gespottet hat: „Sie dachten, sie seien an der Macht – dabei waren sie nur an der Regierung!“ Die Tatsache jedenfalls, dass Gegenwehr gegen massivste Eingriffe in die kollektive Daseinsvorsorge – wie die Agenda 2010 oder die Rente mit 67 – mit gravierenden direkten und indirekten Auswirkungen auf die Arbeitskraft, als illegal bezeichnet und mit Verfolgung bedroht werden, und zwar egal ob unter schwarz-gelben, rot-gelben oder rot-grünen Regierungen, zeigt, wie wenig „neutral“ dieser Staat ist.

Vorneweg: von den wenigen Streiks, die im Allgemeinen als politische definiert werden, waren alle bis auf einen (nämlich der Zeitungsstreik in der Auseinandersetzung um die Betriebsverfassung 1952) so genannte Demonstrationsstreiks, keine Erzwingungsstreiks. D.h. sie waren Aktionen mit relativ enger zeitliche Begrenzung, Demonstrationen der Mobilisierungsfähigkeit, ein Schlaglicht auf die bestehenden Kräfteverhältnisse. Die Frage nach Sieg oder Niederlage bei der kampfweisen Durchsetzung der Streikziele wird damit zunächst gar nicht direkt aufgeworfen, und je nachdem wie groß der Basis- Druck ist, bieten Demonstrationsstreiks sich natürlich auch an als Ventile zum Dampf ablassen. Die „Generalstreiks“ in andern europäischen Ländern, auf die wir uns in der Diskussion immer gerne beziehen, sind übrigens meistens Demonstrationsstreiks.

Der Generalstreik 1948

In den ersten Jahren nach der Befreiung von der faschistischen Diktatur gab es einen breiten antikapitalistischen Konsens in der Bevölkerung: Der Kapitalismus und seine Repräsentanten waren wegen der Förderung und Verflechtung mit dem Nazi-System und den katastrophalen Folgen diskreditiert. Antifaschisten und Parteien der Arbeiterbewegung hatten im Alltag des Wiederaufbaus eine starke Position, selbst die CDU musste mit ihrem Ahlener Programm dieser Situation Rechnung tragen. Welches Wirtschaftssystem sich letztlich durchsetzen würde, war noch nicht entschieden.

Programme wie das Ahlener der CDU sind das eine, die reale Politik das andere: Im „Wirtschaftsrats der Bi-Zone“, geleitet von Ludwig Erhard, forcierte dieselbe CDU mit Marshallplan und Währungsreform eine Politik, die Marktwirtschaft und kapitalistische Restauration möglichst schnell festigen sollte. SPD und Gewerkschaften wollten dagegen demokratisch kontrollierte Lenkungsgremien für die Wirtschaft. Auf der „Interzonen-Konferenz“ der Gewerkschaften forderten sie den „Aufbau eines Systems geplanter und gelenkter Wirtschaft und die Vergesellschaftung der für die Lenkung der Gesamtwirtschaft wichtigen Schlüsselindustrien, Kreditund Versicherungsinstitute“. Gemeint war damit nicht die direkte demokratische Kontrolle durch die Produzenten, sondern Konzepte wie die „Wirtschaftsdemokratie“, die schon in der Weimarer Zeit formuliert worden waren: paritätische Vertretung der Gewerkschaften in diesen Lenkungsgremien für die Wirtschaft – nicht Vergesellschaftung durch Gemeineigentum, demokratische Planung der gesellschaftlichen Prioritäten und Arbeiterkontrolle über die Produktion.

Für ihre wirtschaftsdemokratischen Forderungen traten die Gewerkschaftsführungen zunächst durchaus kämpferisch auf. Mit zunehmenden parlamentarischen Illusionen reduzierten sich die Forderungen aber immer mehr auf die paritätische Mitbestimmung – in der irrigen Hoffnung auf Mehrheiten der SPD im Parlament.

Tatsächlich war einer der wichtigsten Gründe für diese Zurückhaltung der Gewerkschaftsführungen ihre Angst, dass große Massenmobilisierungen eine Radikalisierung beschleunigen und den kommunistischen Einfluss vergrößern könnten.

Dazu kommt: 1947 ist schon das dritte Jahr mit einer furchtbaren Ernährungskrise, mit Massendemonstrationen im Ruhrgebiet, mit politische Streiks gegen die Demontagepolitik der Alliierten und für die „Entflechtung“ der Großkonzerne. „Die Gruben in des Volkes Hand!“ hieß die Parole der 300 000 streikenden Kumpels im Bergarbeiterstreik im April 1947. Im Juni 1948 wird dann das so genannte „Bewirtschaftungsgesetz“ gegen die Stimmen von SPD und KPD im Wirtschaftsrat der britisch- amerikanischen Zone durchgesetzt. Im selben Monat wird noch die Währungsreform beschlossen mit zwei Folgen. Erstens ist damit die Durchsetzung der Marktwirtschaft einen entscheidenden Schritt weiter. Zweitens führt das zu drastischen Preissteigerungen bei anhaltendem Lohnstop, was die miserable Versorgungslage der Masse der Bevölkerung weiter verschlechtert. Mit einer Welle von Demonstrationen und Massenstreiks hatte sich bereits im Januar und Februar 1948 der Protest geäußert: In Bayern und Baden-Württemberg waren über eine Million an Streiks und einem 24-stündigen Generalstreik beteiligt. Die vor diesem Hintergrund zunehmenden Forderungen an der Gewerkschafts- Basis nach einem republikweiten Generalstreik setzten die DGB-Führung derart unter Druck, dass sie einem flächendeckendem Generalstreik zustimmen musste, um die Kontrolle nicht zu verlieren. Wie wir alle schon erlebt haben, fehlt den Herrschenden mitunter die Fähigkeit, Stimmungslagen richtig einzuschätzen – so auch damals in dieser angespannten Situation: Mit seinen scharfen Angriffen auf die Gewerkschaften („seelenlose Bonzokratie“) goss Ludwig Erhard weiter Benzin ins Feuer und zwang den DGB damit weiter nach vorn. Als Streikforderung wurde ein 10-Punkte-Forderungskatalog verabschiedet, eine Kombination aus ökonomischen und politischen Forderungen an Unternehmer, Militärregierung und Wirtschaftsrat. Dabei stand im Zentrum: Erlass eines Preisstopps, Produktion von preiswerten Massenkonsumgütern, Korrektur der Währungsreform, Erhalt und Ausbau von Plan-Elementen bis zur Überführung der Banken und Grundstoffindustrie in Gemeineigentum und die Einführung der paritätischen Mitbestimmung durch die Gewerkschaften.

Bereits vor dem Generalstreik kam es beim Stuttgarter Streik und den Demonstrationen am 28.10.1948 zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei, bei denen die US-Militärpolizei Tränengas und Panzer einsetzte. Das schüchterte die Gewerkschaftsführungen so ein, dass sie für den Tag des Generalstreiks alle Kundgebungen und Demonstrationen untersagten, der Generalstreik wurde zur „Arbeitsruhe“ umbenannt. Trotzdem beteiligten sich an diesem 12. November 1948 9,2 Millionen von über 11 Millionen ArbeiterInnen und Angestellte – d.h. es gab dreimal so viel Streikende wie in den nächsten 20 Jahren zusammen! Mehr als die Hälfte der Streikenden müssen bei damals rund 4 Millionen DGBMitgliedern Unorganisierte gewesen sein. Das bestätigt die Erfahrungen, auf die Rosa Luxemburg schon in ihrer Arbeit über die russische Revolution von 1905 hingewiesen hatte: Wo auf Massenmobilisierung gesetzt wird, werden auch Massen von Unorganisierten mitgerissen, was eher in Organisierungserfolge umzumünzen ist, als jahrelange Sisyphusarbeit in Perioden von Ruhe und Stillstand.

Die Frage, ob der Streik für politische Forderungen legal oder illegal sei, stellte sich angesichts der Breite der Massenaktion erst gar nicht – weder seitens der Militärregierung noch der „provisorischen“ deutschen oder der Unternehmer. Auch hier zeigte sich: Rechtsfragen sind Machtfragen, und eine scharfe Trennung politischer und ökonomischer Momente ist weder möglich noch sinnvoll.

Im Rückblick bleibt festzuhalten: Der schon widerwillig ausgerufene Generalstreik, der zum Schluss sogar zum „Demonstrationsstreik ohne Demonstrationen“ degradiert wurde, war nicht Teil einer Strategie, die ernsthaft die Machtfrage aufwerfen wollte im Sinne einer Überwindung des Kapitalismus. Das Ziel der SPD-Mehrheiten in der DGB-Spitze blieb beschränkt darauf, „aufeinander abgestimmte Lohn, Preis und Produktionspolitik“ von Kapitaleignern gemeinsam mit den Gewerkschaften durch Mitbestimmung durchzusetzen.

Der Generalstreik vom November 1948 konnte also nicht mehr als eindrucksvoll die potentielle Macht der Arbeiterklasse zeigen, er sollte aber offensichtlich die wachsende Wut kanalisieren und Dampf ablassen, er war damit nicht einmal ein Versuch, die Restauration der kapitalistischen Verhältnisse zu verhindern.

Der Kampf um Montan-Mitbestimmung und Betriebsverfassung
1950 –1953

Zur Gründungszeit der Bundesrepublik stand noch, wie bereits gesagt, die Eigentumsverfassung der Wirtschaft im Mittelpunkt der gewerkschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskussion. Das Münchner DGB-Programm forderte noch die Sozialisierung der Schlüsselindustrien, Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft in allen wirtschaftlichen, personellen und sozialen Fragen der Wirtschaftsführung und Wirtschaftsgestaltung, d.h. konkret: Organe der Selbstverwaltung in den Betrieben und gleichberechtigte Mitbestimmung von Kapitalbesitzern und Gewerkschaften in den Aufsichts- und Verwaltungsräten, weil aus Sicht des DGB ein Ausgleich zwischen Kapital und Arbeit grundsätzlich möglich sei.

In der Praxis haben sich diese Forderungen immer weiter auf die paritätische Mitbestimmung in den Aufsichtsräten reduziert, die dann 1947 in der Montanindustrie eingeführt wurde, übrigens mit ausdrücklicher Zustimmung der noch aus der Faschismus-Zeit kompromittierten und deshalb geschwächten Unternehmer. Diese Kompromissbereitschaft aus einer Position der Unsicherheit und Schwäche heraus änderte sich aber rasant mit der Veränderung der wirtschaftlichen Lage ab 1950, dem sog Korea-Boom. Die Adenauer-Regierung wollte die Montanmitbestimmung wieder rückgängig machen, und für dieselben Industriellen, die drei Jahre vorher „aufrichtige Bereitschaft den Belegschaften und Gewerkschaften volle Mitwirkungsrechte einzuräumen“ beteuert hatten, waren das plötzlich schon wieder „bolschewistische Ideen“.

Nach ergebnislosen Verhandlungen wurde von IG Metall und IG Bergbau für den 1.Februar 1951 ein flächendeckender Streik für den gesamten Montanbereich angekündigt. Und hier, Ende 1950, tauchte in der Gegenoffensive von Kapital und Regierung, konkret von Adenauer in einem Brief an DGB-Vorsitzenden Böckler, zum ersten Mal die Behauptung auf, ein derartiger Streik sei verfassungswidrig. Letztlich lenkte Adenauer trotzdem ein, die Montanmitbestimmung blieb erhalten, sogar noch auf den Bergbau ausgeweitet. Die Gewerkschaften werteten dies als vollen Erfolg, kritische Historiker eher als Preis, den die Regierung bereit war, für die positive Haltung des DGB zu einem deutschen „Wehrbeitrag“ und der diskutierten Wiederbewaffnung Deutschlands zu bezahlen. Der Massenstreik wurde also abgesagt. Die Erwartung, dass die verteidigte Montanmitbestimmung den Durchbruch der paritätischen Mitbestimmung für die übrige Wirtschaft bringen würde, sollte sich schnell als Illusion erweisen. Mehr noch: Dass die erhaltene Montanmitbestimmung eher Ergebnis eines politischen Tauschgeschäfts als das Resultat eines Massenkampfs war, kann man als einen der Gründe für die Niederlage der Gewerkschaften im Kampf um die Betriebsverfassung ein Jahr später sehen. Die erhaltene Montanmitbestimmung konnte eben, weil an der Basis nicht als Kampferfolg erlebt, nicht zur Verschiebung von Kräfteverhältnissen gegen das Kapital führen.

Ein Jahr später wurde nach gescheiterten Verhandlungen zwischen Unternehmern und Gewerkschaften ein Betriebsverfassungsgesetz in den Bundestag eingebracht, das die Forderungen der Gewerkschaften nicht berücksichtigte, es war sogar schlechter als die auf Länderebene geltenden Gesetze. Der Öffentliche Dienst wurde durch ein „Personalvertretungsgesetz“ mit noch beschränkteren Arbeitnehmerrechten abgespalten.

Daraufhin kündigte der DGB Kampfmaßnahmen an unter dem Motto „Dieser Entwurf darf nicht Gesetz werden“. Trotz der Angriffe von Adenauer, der das jetzt wieder als grundgesetzwidrig attackierte, muss die Resonanz in den Betrieben enorm gewesen sein: Hunderttausende beteiligten sich an Demonstrationen und Warnstreiks. Höhepunkt und gleichzeitig Wendepunkt war der Zeitungsstreik vom 27. bis 29.Mai 1952, der die Produktion aller Zeitungen lahm gelegt hat.

Als sich zu diesem Zeitpunkt neue Verhandlungsmöglichkeiten mit der Regierung abzeichneten, wurden – trotz aller Dynamik in den Betrieben – die Kämpfe abgebrochen, obwohl von Adenauer nicht mehr als eine „ Prüfung der DGB-Forderungen“ zugesagt wurde. Im Rückblick wenig überraschend kam dabei nichts heraus, die Kämpfe wurden aber trotzdem nicht wieder aufgenommen, so dass der Bundestag das Gesetz wie geplant ungehindert verabschieden konnte. Die Niederlage der Gewerkschaften wegen dieser Kapitulation der DGB-Spitze und ihrer positive Haltung zur Remilitarisierung hat zwar in den Gewerkschaften zu scharfen Auseinandersetzungen geführt, so musste z.B. der Vorsitzende Fette zurücktreten. Gegen die laufende Entwicklung hin zu einer Gewerkschaft, die Marktwirtschaft und Kapitalherrschaft grundsätzlich befürwortet, konnte diese Debatte aber nichts mehr ausrichten. Der Boden für ein gesellschaftliches Klima, in dem die Arbeitsrechtsprechung es dann wagen konnte, die politischen Zeitungsstreiks vom Mai 52 für illegal zu erklären, war bereits vorbereitet. Das bestimmt die herrschende Rechtsauffassung bis heute, und da die „Meinung der Herrschenden die herrschende Meinung“ ist, nimmt das zunächst von Anna Normal- oder Prekär-Arbeiterin bis Michael Sommer DGBChef jeder als gegebene Größe an.

Mit einem entscheidenden, schönen Unterschied zwischen den Millionen Annas an der Basis und den Michels an der Spitze der Gewerkschaftsapparate übrigens: Dass unsere KollegInnen dann, wenn sie erst mal in Bewegung sind, wenn es um wirkungsvolle Kampfformen geht, überhaupt nicht besonders legalistisch sind und einen sicheren Instinkt dafür haben, wie sehr Rechtsfragen Machtfragen sind. Das haben die Schweinfurter Metaller mehrmals gezeigt mit ihren Arbeitsniederlegungen gegen die Agenda 2010, die Stahlund die Bauarbeiter 1996 und schon Jahre früher (Rheinhausen) mit ihren Straßenblockaden, die Daimler-Belegschaften im Streik gegen Kohls Kürzung der Lohnfortzahlung, und noch nicht lange her die Mahle-Kollegen auf der Stuttgarter Pragstrasse, die Bochumer Opelaner, die Alstom-Kollegen in Mannheim und die Freudenberger in Weinheim. Das wird sich in Zukunft immer wieder beweisen, bis wir in der gelebten, in der gestreikten Praxis einfach durchgesetzt haben werden, dass politische Streiks in der Bundesrepublik genauso normal und legal sind wie in anderen Ländern auch!

Wiederbewaffnung, Notstandsgesetze, Brandt- Misstrauensvotum, Mittelstreckenraketenstationierung , Anti-Streik-§ 116 AFG

Zu den als „politisch“ bezeichneten Streiks gehören auch die Arbeitsniederlegungen, die es von 1954 bis 1958 in den Auseinandersetzungen um die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik gegeben hat, um die Notstandsgesetze 1968, um das Misstrauensvotum gegen die Brandt-Regierung 1972, gegen die Mittelstreckenraketenstationierung 1983 und gegen den §116 AFG 1985/86 im Gefolge der Streiks für die 35 Stunden-Woche. Ich kann aus Zeitgründen jetzt nicht mehr im Einzelnen auf alles eingehen, vielleicht können das historisch beschlagene noch in der Diskussion. Deshalb nur kurz soviel:

- In der Debatte um Wiederaufrüstung und atomare Aufrüstung haben DGB-und Einzel- Gewerkschaften eine durchaus ambivalente Haltung an den Tag gelegt, die Positionierung gegen die Wiederaufrüstung musste von der Basis und unteren Gliederungen gegen die DGB-Führung erst durchgesetzt werden.

Die Arbeitsniederlegungen, die es anlässlich der Bundestagsdebatte gegeben hat, mit Schwerpunkten in den VW-Werken und in den Häfen Hamburg und Bremerhaven, waren nicht von den Apparaten initiiert, obwohl sich laut Allensbach- Umfragen seinerzeit über 50% der Bevölkerung für einen Streik gegen die Atombewaffnung ausgesprochen hatten. Im Schulterschluss mit der SPD lehnte die DGB-Spitze trotzdem bundesweite Arbeitsniederlegungen ab.

Gegen die Notstandsgesetze der großen Koalition waren die Gewerkschaften, gemeinsam mit Wissenschaftlern und Studentenbewegung, von Anfang an entscheidend an der Organisierung von Protest beteiligt. Anfänglich hatten sich IGM, GHK, und GTB für Streiks zur Verhinderung der Notstandsgesetze ausgesprochen. Die Demonstrations- Streiks im Mai 68 in Frankfurt, Mannheim, Bochum und anderen Städten waren aber wieder nicht von den Gewerkschaftsvorständen initiiert, und eine Ausweitung wurde sogar ausdrücklich abgelehnt – auch von Otto Brenner für die IG Metall: „Wir streiken nicht gegen eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Parlaments“. Auf dem Höhepunkt der Bewegung im Mai 1968 beschloss der DGB-Bundesvorstand eine Resolution, die den Landesbezirken untersagte, Streiks zur Verhinderung der Notstandsgesetze zu organisieren. Das wurde zurecht von der APO heftig kritisiert, und es wäre sicher eine Untersuchung wert, ob dieses Einknicken der Gewerkschaftsführungen vor den Regierungs-Sozialdemokraten nicht die ultralinke, antigewerkschaftliche Wendung mancher aus der APO entstandenen linken Organisation mit verursacht hat.

Im Kampf der Friedensbewegung gegen die Stationierung atomarer Mittelstreckenraketen hat sich dieses Verbot als Farce wiederholt, als der DGB-Bundesvorstand zunächst der gewerkschaftlichen Basis per Beschluss die Beteiligung an den Demonstrationen der Friedensbewegung verbieten wollte, was für ihn aber zur grandiosen Bauchlandung wurde. Erst nachdem die SPD aus der Regierung ge- flogen und seit Frühjahr 1982 wieder Opposition war und die vorher selber eingefädelte Zustimmung zur Raketenstationierung kritisierte, wurden auf Druck der durchaus friedensbewegten Gewerkschafts- Basis 5 Mahnminuten für den Frieden beschlossen, von einem ernsthaften Kampfversuch konnte aber auch hier keine Rede sein.

KollegInnen, Kollegen, nach dieser ganz kurzen Übersicht über die Politischen Streiks in Deutschland seit 1945 zurück zum Ausgangspunkt und zu einer Schlussfolgerung: Unumstritten unter uns ist sicher:

Dort, wo auf Grund der Entwicklung von Belegschafts-, Betriebs- und Industriestrukturen die tarifpolitische, also ökonomische Durchsetzungsmacht der Gewerkschaften untergraben wird, wird der politische Streik zum nötigen Instrument, um flankierend auf der politischen Ebene Mindestbedingungen für den Verkauf der Arbeitskraft überhaupt noch durchsetzen zu können. Dasselbe gilt, wenn – wie bei der Rente mit 67 – per Gesetz die in 30 Jahren in tarifvertraglich durchgesetzten Arbeitszeitverkürzungen quasi annulliert werden.

Das Recht auf politischen Streik muss wieder im öffentlichen Bewusstsein als selbstverständliches Recht verankert werden, wenigstens die europäische Normalität muss auch bei uns wieder normal werden. Und das wird nicht über juristische Fachdiskussionen passieren, sondern indem die Gewerkschaftsbewegung dieses Recht offensiv für sich reklamiert und in der Praxis nimmt, statt ständig desorientierende Eiertänze aufzuführen, wie es vor allem die DGB-Spitze ständig tut.

Allerdings wirkt das Thema „politischer Streik“ in der deutschen Diskussion auch nur deshalb derartig „überlebensgroß“, weil er immer noch für illegal erklärt und ak-zeptiert wird. Und für uns Gewerkschaftslinke sollte das heißen: definitorische Fragen dürfen für uns nicht im Vordergrund stehen, denn das hieße vergessen, dass Rechtsfragen Machtfragen sind. Die zentrale Frage für politische wie ökonomische Streiks ist vielmehr: Wie können die Kräfteverhältnisse deutlich zu unsren Gunsten verschoben werden? Wie müssen Kämpfe geführt werden, damit sie Erfolg haben und Machterfahrung vermitteln?

Welches politische Grundverständnis von der Dynamik von Massenbewegungen und von Wechselwirkung zwischen ökonomischen Auseinandersetzungen und Politik ist nötig, um im richtigen Moment richtige Entscheidungen treffen zu können, die uns Kräfte zuwachsen lassen?

Mit diesem Maßstab gemessen war z.B. der 16 Wochen lange Streik der 30 000 Metallarbeiter 1956/57 in Schleswig-Holstein um die Lohnfortzahlung politischer als die meisten der besprochenen „politischen Streiks“: die Streikenden führten ihren Streik in dem Bewusstsein, einen Kampf für die gesamte Klasse zu führen, und tatsächlich wurde kurz nach dem Erfolg des Streiks das Lohnfortzahlungsgesetz, orientiert am erstreikten Tarifvertrag, beschlossen. Auch die spontanen Proteststreiks zur Verteidigung der Lohnfortzahlung 1996 haben schnell politischen Charakter bekommen, es war von Bremen bis Stuttgart überall spürbar, dass wir die Macht entwickeln können, die Herrschenden in die Schranken zu weisen.

Mit diesem Maßstab gemessen war auch die erfolgreichste Auseinandersetzung der letzten 25 Jahre, der Streik um die 35 Stunden-Woche, ein hochpolitischer Streik. Das Kapital hat in dieser Auseinandersetzung bedrohliche Sprengkraft gesehen – klassenbewusst wie Kapitalisten sind, war ihnen sehr deutlich, dass der Kampf um die Arbeitszeit nicht irgendeine austauschbare ökonomische Forderung ist, sondern eine besondere politische Qualität hat. Die Regierung war offen und scharf positioniert gegen die Streikenden und hat (wie dann wieder 2003 im Metall- Streik um die 35-Stunden- Woche in Ostdeutschland) massiv Polizei vor die Tore geschickt, um Streikbrechern den Weg frei zu räumen. Dieser Streik wurde von vornherein als gesellschaftliche Bewegung angelegt, der mehr als die Kräfte verschiedener DGB-Gewerkschaften gebündelt hat. Man muss also einen Kampf eben auch gewinnen wollen – das war für die Kämpfenden 1984 sieben Streik-Wochen lang spürbar, und das schmälert auch der damals sehr kontrovers diskutierte Abschluss nicht, der so genannte „Leber-Kompromiss“, gegen den übrigens seinerzeit Bertolt Huber als Tarifkommissionsmitglied engagiert aufgetreten war.

Zum Schluss

Die politische Qualität von Kämpfen entscheidet sich meines Erachtens nicht an der Frage, ob am Ausgangspunkt die Forderungen politische sind, sondern daran, ob sie überhaupt noch mit der Zielsetzung geführt werden, sie wirklich zu gewinnen, ob sie so geführt werden, dass eine Verbreiterungsdynamik entstehen kann, die zur Verschiebung der Kräfteverhältnisse beiträgt und so zum Bestandteil eines Wegs aus der Defensive werden! Was uns die meisten Gewerkschaftsführer nämlich schuldig bleiben, wenn sie nach Mitglieder frustrierenden Abschlüssen mit Leichenbittermiene auf die schlechten Kräfteverhältnisse hinweisen, das ist die Antwort auf die Frage: Was müssen wir tun, um diese Kräfteverhältnisse zu verändern?

Ein aktuelles Beispiel, das nachher in einem Beitrag auch noch ausführlich dargestellt werden wird: Im Frühjahr 2006 waren die Stuttgarter Kollegen von Verdi im Öffentlichen Dienst in einem neunwöchigen Abwehrkampf gegen die Verlängerung der Arbeitszeit. Das war ein ausgesprochen demokratisch geführter Streik, bei dem Verdi in Stuttgart mobilisiert hat, was die Kräfte hergegeben haben. Die öffentlichen Arbeitgeber, also die Politik, hatten damals, übrigens zum wiederholten Mal, die Rolle des Vorreiters für Arbeitszeitverlängerung übernommen. Grund genug eigentlich für die anderen Gewerkschaften, die Kollegen von Verdi zu unterstützen.

Gleichzeitig war die IG Metall in der Tarifrunde: die Erholzeitpausen – die bekannte Steinkühlerpause – stand im Forderungskatalog der Unternehmer, also eine Arbeitszeitfrage, die auch im Metallbereich hoch emotional besetzt und mobilisierungsfähig ist. Die IG Metall hat aber den Teufel getan, sich mit den Verdi- Kollegen zusammenzutun! Sie war nicht bereit, eine gemeinsame Mobilisierungsstrategie zu diskutieren mit der Zielsetzung eine breite Bewegung zu schaffen, die nicht nur den Verdi-Kollegen geholfen hätte, sondern die auch eine viel breitere Gegenwehr- Dynamik gegen die Übergriffe des Kapitals hätte entfalten und damit zu Verschiebungen in gesellschaftlichen Kräfteverhältnissen führen können. Nein, die IG Metall-Verantwortlichen haben deutlich Abstand gehalten, von der Bezirksleitung bis zu den Ortsbevollmächtigten, so deutlichen Abstand, dass die Stuttgarter Presse das genüsslich veröffentlichen konnte.

Eine derartige, auf Massenmobilisierung setzende Politik dagegen, die hätte das Potential in sich, das politische Koordinatensystems gegen Kapital und Regierungen zu verschieben und hätte das Label politischer Streik mehr verdient als die Mehrzahl der Aktionen in der Nachkriegsgeschichte einschließlich der Aktionen gegen die Rente mit 67 im Januar 2007, die nach herrschender Definition politische Streiks gewesen wären.