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                            im
 pdf-Format)
 
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                              |  
                                  8. 
                                    März : Internationaler Frauentag
 Von der Wut zum Aufbruch
  
                                   
                                    Am 
                                      14. Juni 1991 hat der Frauenstreik eine 
                                      starke Forderung artikuliert :
 „Schluss mit Ungleichheiten ! 
                                      Zusammen können wir Frauen mit den 
                                      Männern, die uns unterstützen, 
                                      die patriarchale Ordnung und ihre wirtschaftlichen, 
                                      sozialen, politischen und kulturellen Mechanismen 
                                      umstossen !“
 |   
                              |  |   
                              |  
                                  10. 
                                    Dezember: Spiegel der Ungleichheiten Zwölf 
                                  Jahre später ist festzustellen : Die Entschlossenheit 
                                  von Hunderttausenden Frauen, die im Jahr 1991 
                                  stillgestanden sind, hat gewisse Fortschritte 
                                  ermöglicht Gleichstellungsgesetz, neues 
                                  Eherecht, Fristenlösung bei der Abtreibung, 
                                  einige gewonnene Prozesse in Sachen Lohngleichheit. 
                                  Gleichstellung ist jedoch noch lange keine Tatsache. 
                                  Das Jahr 2003 war in dieser Hinsicht ein Tiefschlag: 
                                  erneute Erhöhung des Rentenalters für 
                                  Frauen (11. AHV-Revision) und wiederum ein Referendumder 
                                  SVP gegen die Mutterschaftsversicherung. Hinzu 
                                  kommt noch die Bundesratswahl vom 10. Dezember. 
                                  
 
  
                                    Durch 
                                      den Ausschluss der Frauen (mit einer Ausnahme) 
                                      wurden zwei männliche Vertreter der 
                                      Schweizer Wirtschafts und Finanzoligarchie 
                                      in den Bundesrat gewählt. Damit wurde 
                                      wie in einem Vergrösserungsspiegel 
                                      der soziale Rückschritt der letzten 
                                      zehn Jahre sichtbar (auch wenn eine Unterscheidung 
                                      zwischen Ruth Metzler, Christine Beerli, 
                                      Hans-Rudolf Merz oder Christoph Blocher 
                                      bezüglich ihrer politischen Prioritäten 
                                      oftmals unmöglich ist). Die sozialen 
                                      Ungleichheiten sind markanter als je zuvor. 
                                      Die konservativen Gegenreformen haben sich 
                                      in der ganzen Gesellschaft verschärft 
                                      und die Frauen sind zuallererst davon betroffen. 
                                      Niedriglöhne sind immer noch meist 
                                      Frauensache. Frauen sind von Erwerbslosigkeit, 
                                      Prekarität und grenzenloser Flexibilität 
                                      am stärksten betroffen. Damit wird 
                                      die Gestaltung ihrer Lebenszeit zwischen 
                                      Arbeit, Kinderbetreuung, Haushalt, Sozialkontakte 
                                      und Privatleben immer schwieriger. Es besteht 
                                      immer noch keine eidgenössische Mutterschaftsversicherung. 
                                      Die Gewalt gegen Frauen ist nicht zurückgegangen. 
                                      In einer Welt, in der alles – auch 
                                      die Frau – zur Ware wird, ist sexistische 
                                      Werbung tagtäglich anzutreffen. Und 
                                      Gleichberechtigung wird gar als Argument 
                                      genutzt, um sozialen Rückschritt zu 
                                      rechtfertigen, wie zum Beispiel bei der 
                                      Erhöhung des Frauenrentenalters. Tausende 
                                      Frauen und Männer haben am 10. Dezember 
                                      2003 und in den folgenden Tagen demonstriert, 
                                      um angesichts dieser Realität ihre 
                                      Wut zu zeigen. Ihr Protest gegen die Abwahl 
                                      einer Frau aus dem Bundesrat hat sich sogleich 
                                      auf die Benachteiligung ausgeweitet, von 
                                      der sie in ihrem täglichen Leben betroffen 
                                      sind. Dies hat den Vorbereitungen für 
                                      den 8. März 2004, dem internationalen 
                                      Frauentag, neuen Elan verliehen. Um diese 
                                      Dynamik zu stützen, sind zwei Lehren 
                                      aus den letzten zehn Jahren zu berücksichtigen. 
                                       Profit 
                                      ist wichtiger als Gleichstellung  Die 
                                      Gleichheit von Frau und Mann ist in der 
                                      Verfassung verankert. Seit 1996 ist das 
                                      Gleichstellungsgesetz in Kraft, das diesen 
                                      Verfassungsgrundsatz umsetzen soll. Jedoch 
                                      gehen die Ungleichheiten in der Realität 
                                      nicht zurück. Dieses demokratische Prinzip wird in der 
                                      Realität tagtäglich von einer 
                                      zügellosen kapitalistischen Wirtschaft 
                                      mit Füssen getreten, die ihre Logik 
                                      der ganzen Gesellschaft aufzwingt. Der Kapitalismus 
                                      kennt nur eine Regel : die Maximierung des 
                                      Profits, den sich eine kleine Minderheit 
                                      aneignet – Eigentümer und Manager 
                                      der dominierenden Grosskonzerne wie UBS, 
                                      Credit suisse, Swatch, Novartis, Migros 
                                      usw. Damit diese Profitmaximierung funktioniert, 
                                      müssen alte Ungleichheiten beibehalten 
                                      und neue geschaffen werden, hierzulande 
                                      wie auf der ganzen Welt. Die Frauen kommen 
                                      dabei als erste unter die Räder.
 Nimmt 
                                      man die Forderung nach Gleichberechtigung 
                                      ernst, so stellt sich sogleich die Frage: 
                                      Wie kann sich das Kollektiv die Mittel geben, 
                                      damit es einen demokratischen Entscheid 
                                      – Gleichheit von Frauen und Männern 
                                      – durchsetzen kann? Wie kann das Kollektiv 
                                      gegenüber der Wirtschaft und der kleinen 
                                      Minderheit von Wirtschaftsbossen, die dieses 
                                      kontrollieren und davon profitieren, ihrem 
                                      Willen Nachdruck verleihen ?  Dies 
                                      ist offensichtlich nur möglich, wenn 
                                      je nach Bedarf in „Hoheitsgebiete“ 
                                      des Privateigentums und des Marktes eingegriffen 
                                      wird. Zum Beispiel zur Schaffung von öffentlichen 
                                      Diensten, die für eine angemessene 
                                      Betreuung von Kleinkindern und schulpflichtigen 
                                      Kindern nötig sind ; oder damit jede 
                                      Frau und jeder Mann über eine echte 
                                      soziale Sicherheit verfügt ; oder auch 
                                      für den Wiederaufbau von kollektiven 
                                      Rechten am Arbeitsplatz, zum Schutz der 
                                      lohnabhängigen Frauen und Männer 
                                      gegen die Willkür der Unternehmer. 
                                      Ein erster wichtiger Schritt ist, die 11. 
                                      AHV-Revision an der Abstimmung vom 16. Mai 
                                      zurückzuweisen.  Nehmen 
                                      wir unsere Anliegen in die Hand  Nach 
                                      dem 14. Juni 1991 haben Frauen von etablierten 
                                      Parteien einen Weg aufgezeigt, um unsere 
                                      Anliegen vor-anzutreiben : mehr Frauen in 
                                      Parlament und in Regierungsämtern. 
                                       Dass 
                                      Frauen anteilmässig gerecht in den 
                                      politischen Institutionen vertreten sind, 
                                      ist sicherlich eine notwendige Änderung, 
                                      um die patriarchale Ordnung zu bekämpfen. 
                                      Jedoch ist die Bilanz der 1990er Jahre diesbezüglich 
                                      klar : Wenn wir die Verteidigung unserer 
                                      Rechte delegieren – selbst wenn wir 
                                      sie an Frauen delegieren –, bringt 
                                      uns dies nicht weiter. Im Übrigen hat 
                                      die Erhöhung des Frauenrentenalters 
                                      mit der 10. AHVRevision von Ruth Dreifuss 
                                      begonnen. Und was die Rechte der asylsuchenden 
                                      Frauen oder der Frauen ohne legalen Aufenthaltsstatus 
                                      betrifft, so wurden diese unter Ruth Metzler 
                                      konstant verschlechtert. In 
                                      Tat und Wahrheit waren Veränderungen 
                                      stets nur möglich, wenn die Frauen 
                                      den Kampf für ihre Forderungen – 
                                      Stimm- und Wahlrecht, Recht auf Abtreibung, 
                                      gleiche Rechte – direkt in die Hand 
                                      genommen haben und mit kollektiven Aktionen 
                                      den Trott der herrschenden Ordnung gebrochen 
                                      haben, wie zum Beispiel am 14. Juni 1991. 
                                      Heute müssen wir erneut diesen Weg 
                                      einschlagen, mit der Entschlossenheit und 
                                      Hartnäckigkeit unserer Wut. 
 Prekarität, 
                                    Niedriglöhne, unmögliche Arbeitszeiten, Doppelbelastung
 
 Willkür 
                                    des Profits gegen gleiche Rechte
  
                                    In 
                                      den letzten zehn Jahren wurden die Hoffnungen 
                                      von breiten Teilen der Bevölkerung 
                                      auf anhaltenden sozialen Fortschritt begraben. 
                                      Stattdessen haben sich die sozialen Ungleichheiten 
                                      verschärft. Alle Lohnabhängigen 
                                      haben diesen Rückschritt erlitten. 
                                      Jedoch sind die Frauen ganz besonders davon 
                                      betroffen.    
                                      Ungleichheiten 
                                        bleiben bestehen   Immer 
                                        mehr Frauen sind erwerbstätig : 1,8 
                                        Millionen im Jahr 2002, während es 
                                        1991 erst 1,5 Millionen waren. 
 
  Sie 
                                        arbeiten auch immer zahlreicher in Teilzeit 
                                        : 55% im Jahr 2002, gegen 43% im Jahr 
                                        1991. 
 
  Frauen 
                                        sind auch deutlich häufiger als Männer 
                                        von Erwerbslosigkeit und Unterbeschäftigung 
                                        betroffen; in dieser Hinsicht war 2003 
                                        ein Rekordjahr. Die Arbeitslosenquote 
                                        lag für Frauen bei 4,4%, während 
                                        sie für Männer 3,8% betrug. 
                                        Zudem würde jede sechste Frau (15,7 
                                        %) mehr arbeiten, wenn sie es könnte. 
                                        Bei den Männern sind nur 3,5 % in 
                                        dieser Situation. Insgesamt ist jede fünfte 
                                        Frau (20 %) von Unterbeschäftigung 
                                        betroffen ; das sind drei Mal mehr Frauen 
                                        als Männer. 
 
  Frauen 
                                        sind immer häufiger mit Prekarität 
                                        konfrontiert. Zwei von drei Personen mit 
                                        Arbeit auf Abruf oder mit befristetem 
                                        Arbeitsvertrag sind Frauen. 
 
  Das 
                                        Bildungsniveau von Frauen und Männern 
                                        ist konstant gestiegen, aber der Abstand 
                                        zwischen den Geschlechtern hat sich nicht 
                                        verringert, stellt auch das Bundesamt 
                                        für Statistikfest. Das Vorhaben, 
                                        Studiengebühren auf 5000 CHF zu erhöhen, 
                                        wird diese Situation bestimmt nicht verbessern…
 
  Im 
                                        Jahr 2002 lagen die Löhne von Frauen 
                                        insgesamt 20,7 % unter den Männerlöhnen. 
                                        Dieser Abstand betrug im Jahr 1994 24 
                                        % und hat sich seit 1998 nicht mehr verändert. 
                                        Hunderttausende Frauen stecken im Niedriglohnbereich 
                                        fest : – Im Jahr 2002 verdienten 
                                        10,5% (88 000) der Frauen, die Vollzeit 
                                        arbeiten, weniger als 3000 CHF netto. 
                                        Im Verhältnis zu den Männern 
                                        (2,1 %, d.h. 44 000) sind fünf Mal 
                                        mehr Frauen in dieser Lage. Fast jede 
                                        zweite Vollzeit arbeitende Frau (44,5 
                                        %, d.h. 373 000) verdient nicht mehr als 
                                        4000 CHF netto, während dies nur 
                                        für jeden siebten Mann (14,4 %, d.h. 
                                        301 000) gilt. – Zwischen den Teilzeit 
                                        Arbeitenden bestehen die gleichen Abstände. 
                                        Fast jede zweite Frau (48,1 %, d.h. 490 
                                        000) verdient weniger als 2000 CHF netto, 
                                        gegen 39,5% Männer (92 000). Diese 
                                        Realität gilt nicht nur für 
                                        Verkäuferinnen, Servierinnen, Coiffeusen 
                                        oder Frauen im Reinigungsdienst. Der Streik 
                                        der Arbeiterinnen bei Allpack in Reinach 
                                        (BL), die bei einem Bruttolohn von 3300 
                                        Franken Produkte für Novartis oder 
                                        Migros verpackten, hat gezeigt : Es besteht 
                                        ein ganzes Netzwerk von Zuliefererbetrieben, 
                                        die sich an die Bedingungen ihrer knallharten 
                                        Auftraggeber – die wichtigsten Unternehmen 
                                        der Schweizer Wirtschaft – anpassen 
                                        und ihr Personal schamlos überausbeuten.
  Das vorgestellte Bild der Arbeitsteilung 
                                        zwischen Frauen und Männern – 
                                        geprägt von der patriarchalen Darstellung 
                                        der Gesellschaft, nach der die Männer 
                                        Erwerbsarbeit leisten, während die 
                                        Frauen Hausund Erziehungsarbeit übernehmen 
                                        – stimmt immer weniger mit der Realität 
                                        überein. Im Jahr 2001 waren mehr 
                                        als 70 % der Frauen mit Kindern unter 
                                        15 Jahren erwerbstätig ; 1991 waren 
                                        es 60%. Jedoch wird dieses „Modell“ 
                                        immer noch benutzt, um der Mehrheit der 
                                        Frauen eine benachteiligte Stellung in 
                                        der Arbeitswelt aufzuzwingen: Teilzeitarbeit 
                                        mit oft höherer Flexibilität 
                                        und Prekarität, tiefere Löhne, 
                                        schlechtere berufliche Perspektiven.
 Diese Diskriminierung wiederum trägt 
                                        dazu bei, die traditionelle Arbeitsteilung 
                                        im Haushalt aufrechtzuerhalten, die dank 
                                        der Gratisarbeit der Frauen funktioniert. 
                                        Durchschnittlich leisten Frauen fast doppelt 
                                        so viel Haus- und Erziehungsarbeit (31 
                                        Stunden pro Woche) als Männer (17 
                                        Stunden).
 Gleichzeitig wird Teilzeitarbeit oft als 
                                        einzige Lösung dargestellt, Erwerbsarbeit 
                                        und familiäre Verantwortung unter 
                                        einen Hut zu bringen. Und dies mit den 
                                        Arbeitszeiten in der Schweiz, die zu den 
                                        längsten Europas zählen. Arbeiten 
                                        beide Elternteile, so handelt es sich 
                                        entweder um eine bewusste Wahl begüterter 
                                        Paare, die sich dank dem Lohngefälle 
                                        eine Haushaltshilfe (vielleicht eine Frau 
                                        ohne legalen Aufenthaltsstatus !) leisten 
                                        – oder um eine schlichte wirtschaftliche 
                                        Notwendigkeit. So schliesst sich der Teufelskreis 
                                        des patriarchalen Modells…
 Den 
                                      Trend umkehren  Seit 
                                      Beginn der 1990er Jahre haben Unternehmerverbände 
                                      und ihre politischen Wasserträger immer 
                                      wieder bekräftigt, dass Ungleichheit 
                                      nichtbekämpft werden soll. Ungleichheiten 
                                      sind nach ihnen „natürlich“ 
                                      und sogar günstig für ein gutes 
                                      Funktionieren der Wirtschaft. Dabei handelt 
                                      es sich um ein Kernstück der neoliberalen 
                                      Gegenreform. Der Kampf gegen spezifische Ungleichheiten, 
                                      die gegen die Frauen aufrechterhalten werden, 
                                      muss einhergehen mit dem Widerstand gegen 
                                      diese gesamthafte neoliberale Umgestaltung 
                                      der Gesellschaft.
 Als 
                                      Anknüpfungspunkte für diesen Widerstand 
                                      können zwei Fragen dienen :
 
 – Die Abschaffung 
                                      von Niedriglöhnen. 
                                      Der Mythos der „reichen Schweiz“ 
                                      lässt glauben, dass Niedriglöhne 
                                      eine Randerscheinung seien – obwohl 
                                      Hunderttausende Frauen und Männer davon 
                                      betroffen sind.
 Angesichts der effektiven Lebenshaltungskosten 
                                      stellt ein Monatslohn von 4000 CHF für 
                                      eine Vollzeitstelle ein Minimum dar. Ein 
                                      solcher Lohn würde das Leben von Hunderttausenden 
                                      erwerbstätigen Frauen grundlegend verbessern. 
                                      Die Verschärfung der Ungleichheiten 
                                      würde gestoppt. Nachdem in den Medien 
                                      Niedriglöhne verurteilt und in einigen 
                                      Sektoren entsprechende Kampagnen geführt 
                                      wurden, muss der Druck nun erhöht werden. 
                                      Es geht um die Einführung eines rechtlich 
                                      bindenden Mindestlohns, der für alle 
                                      Branchen und alle Regionen gilt.
 
 – Eine radikale Verkürzung 
                                      der Arbeitszeit. Dies ist eine 
                                      notwendige Massnahme, um die Unterbeschäftigung 
                                      zu bekämpften, die in der Schweiz seit 
                                      1991 zunimmt, und um die Angst, die in den 
                                      Betrieben herrscht, einzudämmen. Die 
                                      Arbeitszeitverkürzung kann auch den 
                                      Anstoss geben, damit sich die Arbeitsteilung 
                                      zwischen den Geschlechtern verändert 
                                      und die Rollenverteilung von Frauen und 
                                      Männern in der Gesellschaft und in 
                                      ihren Beziehungen miteinander neu gedacht 
                                      werden können. Unabdingbar sind aber 
                                      zusätzlich die Einrichtung einer öffentlichen 
                                      und kollektiven Kinderbetreuung (siehe Seite 
                                      4) und die Durchführung von Kampagnen, 
                                      die zu einer neuen Arbeitsteilung zwischen 
                                      Frauen und Männer aufrufen und anleiten.
  
                                      Quellen 
                                        : Die zitierten Zahlen stammen ausden Publikationen des Bundesamtes für 
                                        Statistik.
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 Am 
                                  16. Mai: Nein zur 11. AHV-Revision
 Für 
                                  eine echte soziale Sicherheit
  
                                  Am 
                                    16. Mai stimmen wir über die 11. AHV-Revision 
                                    ab. Diese Abstimmung wird für die Zukunft 
                                    der Altersvorsorge in der Schweiz grosse Auswirkungen 
                                    haben. Die Frauen sind noch stärker davon 
                                    betroffen als Männer.  Die 
                                    Frauen in der Falle der 10. AHV-Revision  Die 
                                    Geschichte der 11. AHV-Revision beginnt… 
                                    mit der 10. AHVRevision, die unter der Leitung 
                                    von Ruth Dreifuss durchgeführt wurde. 
                                    Mit dieser Revision wurde – zum erten 
                                    Mal seit der Schaffung der AHV im Jahr 1948 
                                    – eine Erhöhung des Rentenalters 
                                    für Frauen eingeführt : von 62 auf 
                                    64 Jahre. Um dies durchzusetzen, hat Ruth Dreifuss versprochen, 
                                    dass die 11. Revision das flexible Rentenalter 
                                    einführen würde, so dass jede und 
                                    jeder mit 62 Jahren aus dem Erwerbsleben aussteigen 
                                    könne. Das Resultat ist bekannt. Die 
                                    11. AHV-Revision erhöht das Frauenrentenalter 
                                    auf 65 Jahre. Das flexible Rentenalter war 
                                    nur ein Ablenkungsmanöver. Mit der 11. 
                                    AHVRevision wird auch die Witwenrente stark 
                                    gekürzt. Schliesslich wird die Anpassung 
                                    der Renten an die Lebenshaltungskosten verlangsamt 
                                    (Anpassung nur noch alle 3 statt alle 2 Jahre), 
                                    was die Kaufkraft der Renten vermindert.
 Wenn die 11. AHV-Revision in der Abstimmung 
                                    am 16. Mai angenommen wird, haben Couchepin, 
                                    Merz und Konsorten freie Bahn, um ihr Programm 
                                    umzusetzen : Rentenalter 67 für alle, 
                                    progressive Senkung der Renten durch die Abschaffung 
                                    des Mischindexes, Aufwertung der 2. und 3. 
                                    Säule, die auf die sozialen Ungleichheiten 
                                    aufbauen.
 AHV, 
                                    2. Säule : Was die Zahlen sagen  Wenn 
                                    die 11. AHV-Revision in der Abstimmung scheitert, 
                                    werden diese Vorhaben erst einmal gestoppt. 
                                    Damit wird eine grundlegende Frage möglich 
                                    : Wie kann jeder und jedem das Recht auf eine 
                                    Pensionierung ab 62 Jahre garantiert werden 
                                    – bevor die Menschen durch die Arbeit 
                                    zermürbt sind, und mit einer ausreichenden 
                                    Rente? Die Frauen sind von dieser Frage ganz besonders 
                                    betroffen :
 
                                     
                                      Im 
                                        Jahr 2000 betrug die durchschnittliche 
                                        AHV-Rente für Frauen 1663 CHF pro 
                                        Monat ; für Männer waren es 
                                        1643 CHF.  
                                      Hingegen 
                                        lag die durchschnittliche Rente aus der 
                                        2. Säule für Frauen bei 1337 
                                        CHF, während sie für Männer 
                                        2780 betrug. Jede zweite Frau mit einer 
                                        Rente aus der 2. Säule erhielt weniger 
                                        als 833 CHF ; bei den Männern war 
                                        nur jeder fünfte Mann (18 %) in dieser 
                                        Situation.  
                                      In 
                                        Tat und Wahrheit ist die Ungleichheit 
                                        zwischen Frauen und Männern bei der 
                                        2. Säule noch viel krasser. Im Jahr 
                                        2000 waren 500 000 erwerbstätige 
                                        Frauen (28 %) gar nicht bei der 2. Säule 
                                        versichert, denn sie verdienten zuwenig 
                                        dafür (200 000 Männer, d.h. 
                                        8,6 %, waren in der gleichen Lage). Werden 
                                        die nicht erwerbstätigen Frauen – 
                                        die sehr wohl auch arbeiten – mit 
                                        einbezogen, so hat jede zweite Frau keine 
                                        2. Säule.  Solidarität 
                                    + Gleichheit = soziale Sicherheit  Diese 
                                    schockierenden Unterschiede zeigen den Unterschied 
                                    zwischen dem System der AHV und der 2. Säule. 
                                    Die AHV ist auf dem Mechanismus der Solidarität 
                                    aufgebaut. Sie garantiert allen Frauen und 
                                    Männern, die in der Schweiz gelebt haben, 
                                    eine Rente. Bei der AHV ist die Gleichberechtigung 
                                    ausgeprägter, insbesondere zwischen den 
                                    Geschlechtern. Eine Coop-Verkäuferin 
                                    zahlt jeden Monat AHV-Beiträge in der 
                                    Höhe von 4,2% ihres Lohnes von 3000 CHF; 
                                    der Direktor der Coop- Bank tut mit seinem 
                                    Lohn von 30000 CHF das gleiche. Beim Bezug 
                                    de Rente wird der Direktor jedoch nicht einmal 
                                    doppelt so viel erhalten wie die Verkäuferin. 
                                    In der 2. Säule zahlen jedoch alle „für 
                                    ihr eigenes Guthaben“ ein. Daher wird 
                                    die Verkäuferin bei der Pensionierung 
                                    eine elend tiefe Rente erhalten, während 
                                    der Direktor eine mehr als komfortable Rente 
                                    beziehen wird, die er noch mit einer gut gefüllten 
                                    3. Säule ergänzt.
 Will man die Ungleichheiten im Bereich der 
                                    Altersvorsorge bekämpfen, so muss das 
                                    heutige Drei-Säulensystems – AHV, 
                                    2. Säule und individuell angesparte, 
                                    steuerbegünstigte 3. Säule –, 
                                    das die Frauen besonders benachteiligt, abgeschafft 
                                    werden. Die so freigesetzten Ressourcen müssen 
                                    für die Entwicklung einer echten sozialen 
                                    Sicherheit aufgewendet werden, die auf Solidarität 
                                    aufbaut. Es braucht eine echte „Super-AHV“. 
                                    In diesem neuen System sollte keine Frau und 
                                    kein Mann eine Rente von weniger als 3000 
                                    CHF pro Monat erhalten (heute beträgt 
                                    die Mindestrente 1055 CHF).
 Diese soziale Sicherheit wird viel gerechter 
                                    als das aktuelle System sein. Sie wird aber 
                                    auch viel sicherer. Denn die Entwicklungen 
                                    der beiden letzten Jahre haben gezeigt, wie 
                                    verlässlich die Versprechen in Zusammenhang 
                                    mit der 2. Säule waren…
 Das 
                                    falsche Problem der Finanzierung  Man 
                                    will uns weismachen, dass die Finanzierung 
                                    einer solchen sozialen Sicherheit unmöglich 
                                    sei, und zwar auf Grund der „Überalterung 
                                    der Bevölkerung“. Dies ist eine 
                                    Lüge. Dieselbe Lüge wird vorgebracht, 
                                    wenn es darum geht, den Jugendlichen und ihren 
                                    Eltern 5000 CHF pro Jahr für die Studiengebühren 
                                    abzuknöpfen. Die Steigerung der Produktivität, die 
                                    bislang eine problemlose Finanzierung der 
                                    AHV ermöglichte, wird dies auch in Zukunft 
                                    garantieren. Zwischen 1950 und 2000 ist der 
                                    Anteil des produzierten Reichtums (des Bruttoinlandprodukts 
                                    BIP), der für die AHV aufgewendet wurde, 
                                    um das achtfache gestiegen. Damit wurde eine 
                                    markante Erhöhung der Renten für 
                                    eine steigende Anzahl RentnerInnen finanziert. 
                                    Nötig war dafür lediglich eine Verdoppelung 
                                    der Beiträge (von 2% auf 4,2% Lohnprozente 
                                    ; hinzu kommt ein gleich hoher „Arbeitgeberbeitrag“). 
                                    Dies hat die Schweizer Wirtschaft keineswegs 
                                    „ruiniert“.
 Der gleiche Mechanismus kann in Zukunft angewendet 
                                    werden. Umso mehr, als sich die Unternehmer 
                                    seit zwanzig Jahren einen immer höheren 
                                    Anteil des produzierten Reichtums in Form 
                                    von Profit aneignen. Dies ist ein Hauptgrund 
                                    für die Verschärfung der Ungleichheiten. 
                                    Dieser Trend muss gebrochen werden. So wird 
                                    das „Problem“ der Finanzierung 
                                    verschwinden.
 
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                              | Mutterschaftsversicherung, 
                                  Elternurlaub, öffentliche Kinderhorte
 
 Gleiche Rechte 
                                  gegen die
 patriarchale Ordnung
  
                                  Wir 
                                    werden über eine neue Vorlage zur Mutterschaftsversicherung 
                                    abzustimmen haben. Inhalt dieses minimalistischen 
                                    Projekts : 14 Wochen Mutterschaftsurlaub mit 
                                    80 % Lohnersatz – obwohl nach der Geburt 
                                    eines Kindes Miete, Steuern, Krankenkassenprämien 
                                    und Nahrungskosten ja nicht um 20% sinken… 
                                    Nichtsdestotrotz wird diese Vorlage erneut 
                                    von der SVP mit einem Referendum bekämpft. 
                                    Ungeachtet ihrer offensichtlichen Beschränktheit 
                                    bringt diese Mutterschaftsversicherung immerhin 
                                    ein generelles Recht für alle erwerbstätigen 
                                    Frauen. Wir unterstützen diese Vorlage 
                                    in der Abstimmung.  
 Peter 
                                  Hasler, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, 
                                  verkündet, die Unternehmer hätten 
                                  „ihre Meinung geändert“ und 
                                  würden nun diesmal die Mutterschaftsversicherung 
                                  annehmen. Haslers „Grosszügigkeit“ fällt 
                                  nicht vom Himmel. Die Mutterschaftsversicherung 
                                  konnte nicht bescheidener ausfallen als in der 
                                  nun vorgeschlagenen Form. Durch die erfolgreichen 
                                  Kämpfe der Frauen für eine Mutterschaftsversicherung 
                                  in verschiedenen Kantonen (Genf, Waadt, Zürich) 
                                  mussten die Unternehmer ein teureres und komplexeres 
                                  System befürchten.
 Die Haltung der Unternehmer ist fadenscheinig 
                                  : Sie nehmen diesen minimalen, unvermeidbaren 
                                  Fortschritt an, um alle anderen Massnahmen im 
                                  Bereich der Rechte der Eltern und im Bereich 
                                  der Kinderbetreuung abzuwehren.
 In dieser Hinsicht drängen sich in den 
                                  nächsten Jahren umfangreiche Kämpf 
                                  an.
 
 Elternurlaub 
                                  auch für Väter 
 Für 
                                  das Kind und seine Beziehung mit Mutter und 
                                  Vater ist ein Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen 
                                  nach der Geburt mit 100 % Lohnersatz nötig. 
                                  Ebenfalls eine Notwendigkeit sind Stillurlaub 
                                  und Elternurlaub. Ein Teil des Elternurlaubs 
                                  sollte von den Vätern bezogen werden müssen, 
                                  wie es in einigen skandinavischen Ländern 
                                  der Fall ist. Der vermehrte Einbezug der Väter 
                                  gleich nach der Geburt ist eine notwendige Massnahme, 
                                  um die Haltungen bezüglich Arbeitsteilung 
                                  zu Hause zu verändern. Für den Elternurlaub 
                                  muss eine Lohnfortzahlung gewährleistet 
                                  sein. Auch muss garantiert sein, dass der alte 
                                  Arbeitsplatz erhalten bleibt. 
 Öffentliche 
                                  Kinderhorte 
 Betreuungsstrukturen 
                                  (Krippen, Tagesheime usw.) für Kleinkinder 
                                  und schulpflichtige Kinder sind heute massiv 
                                  unterentwickelt. Nur 28 % der auswärts 
                                  betreuten Kleinkinder besuchen Krippen oder 
                                  andere Institutionen. In der Mehrheit der Fälle 
                                  (56 %) springen die Verwandten ein. Meist sind 
                                  es die Grossmütter, die wiederum diese 
                                  unsichtbare und unbezahlte Arbeit leisten.  Die 
                                  Unternehmer werden weiterhin auf Frauen als 
                                  Arbeitskräfte zurückgreifen. Daher 
                                  akzeptieren sie auch einen gewissen Ausbau der 
                                  Infrastruktur im Bereich Kinderbetreuung. Jedoch 
                                  muss dies nach Hasler auf der Grundlage der 
                                  „Privatinitiative“ geschehen. Im Klartext heisst dies, dass qualitativ hochstehende 
                                  Kinderbetreuung kein Recht für Familien 
                                  wer den soll, das im Rahmen des Service public 
                                  garantiert wird, sondern vom Wohlwol len der 
                                  Unternehmer abhängen soll. Falls sich diese 
                                  Politik durchsetzt, wird dies zwei Folgen mit 
                                  sich bringen :
 Erstens 
                                  werden Tausende Familien weiterhin keinen bezahlbaren 
                                  Betreuungsplatz für ihre Kinder finden. 
                                  Die Frauen werden weiterhin jonglieren müssen, 
                                  um alle Verantwortungen unter einen Hut zu bekommen. 
                                   Zweitens 
                                  kann man sich vorstellen, was passieren würde, 
                                  wenn die Schule nicht mehr öffentlich, 
                                  also kein Recht mehr wäre und ihre Finanzierung 
                                  von der Willkür der Unternehmer abhängen 
                                  würde. Diese Annahme zeigt, wie wichtig 
                                  der öffentliche Charakter einer solchen 
                                  Institution ist. Denn die öffentliche Schule 
                                  hat ein universelles Recht auf Bildung eingeführt 
                                  und die Vorstellungen der Gesellschaft über 
                                  Kinder, über ihre Rechte, ihren Platz in 
                                  der Gesellschaft und die Verantwortung der Eltern 
                                  verändert.  Wenn 
                                  endlich das Recht für jedes Kleinkind erkämpft 
                                  wird, kostenlos im Rahmen von öffentlichen 
                                  Strukturen betreut zu werden, wird sich ein 
                                  Raum öffnen, in dem die Vorstellungen von 
                                  Frauen und Männern neu gedacht werden können 
                                  : über ihre Beziehung zu Kindern, über 
                                  die Vereinbarkeit von Berufsleben und familiärer 
                                  Verantwortung, über Rollenteilung zwischen 
                                  Frauen und Männern. Die Möglichkeiten, 
                                  mit dem patriarchalen Modell zu brechen, werden 
                                  damit gestärkt.   |  |  |