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Couchepin und die Unternehmer greifen die Renten an Scheinwahrheiten und Täuschungsmanöver

„Ich will nicht zu einem Swissair-Chef im Sozialbereich werden.“1 Mit diesen Worten rechtfertigt Bundesrat Couchepin die Erhöhung des Rentenalters auf 66 im Jahr 2015 und auf 67 im Jahr 2025. Harte Massnahmen seien notwendig, um ein Grounding der Altersvorsorge zu vermeiden. Es handelt sich um ein grobes Täuschungsmanöver.

von Jean-François Marquis,
aus Debatte Nr. 8 vom Mai 2004
 

Das Argument ist keineswegs neu. Es wird uns seit Beginn der 90er Jahre ohne Unterbruch bis zum Gehtnichtmehr gepredigt. Die gesteigerte Lebenserwartung und die tiefe Geburtenrate verändern längerfristig das Verhältnis zwischen erwerbstätigen Personen und RentnerInnen grundlegend. Die Finanzierung der Renten werde „deshalb“ zu einer „unerträglichen Last“ für die erwerbstätige Bevölkerung. Laut einem Bericht des Eidgenössischen Departements des Innern ist heute die Finanzierung der AHV „aufgrund der fortschreitenden demographischen Entwicklung nicht mehr sichergestellt.“ Es sei „deshalb“ unumgänglich, das Rentenniveau zu senken und die Beitragsdauer zu verlängern. Der „Beweis“ dafür liege darin, dass dieselben Probleme überall zur Diskussion stehen und mit denselben Antworten behandelt werden : „Alle OECD-Länder sind mit ähnlichen Problemen konfrontiert und in den meisten Ländern wurden Reformen bereits umgesetzt. Sie konzentrieren sich auf einige zentrale Linien […]: Reduktion der Anreize für den Frührücktritt durch die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters, durch die Einführung versicherungsmathematisch gekürzter Renten bei einem Frührücktritt […]; Massnahmen zur Integration älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt ; Kürzung der Leistungen der ersten Säule […]; Verstärkung der kapitalgedeckten zweiten und dritten Säule.“ 2

Ein grobes Täuschungsmanöver

Dieses Argument stützt sich auf ein Täuschungsmanöver, bei dem wirtschaftliche und demographische Daten manipuliert werden um zu verdecken, worum es bei der Auseinandersetzung um die Renten wirklich geht. Es handelt sich um einen Kampf um die Verteilung des durch die Arbeit produzierten Reichtums : Wer entscheidet über diese Verteilung ? Auf welche Kontrolle des Reichtums, auf welche Interessen stützt sich die Politik? Wer entscheidet, was und für welche Bedürfnisse produziert wird ? Um solche grundsätzlichen Probleme geht es bei der Diskussion über die Renten. Um dies zu zeigen, müssen wir auf die folgenden zwei wichtigen Fragen eingehen : 1) Was sind die Renten ? 2) Wie werden sie finanziert, und wie können sie in Zukunft finanziert werden ?

Die Renten : ein aufgeschobener Lohn

Die im Ruhestand bezogene Rente ersetzt meistens ein Einkommen aus lohnabhängiger, manchmal aus selbständiger Erwerbstätigkeit.

Das Recht auf ein solches Ersatzeinkommen ab einem bestimmten Alter ist die Gegenleistung für die Beiträge, die während dem aktiven Erwerbsleben bezahlt wurden. Es gibt direkte Zusammenhänge zwischen der Höhe der Beiträge, der Anzahl Beitragsjahre und dem Betrag der Altersrente.

Diese enge Verknüpfung von Beitragszahlung und Rente ist Ausdruck davon, dass die Rente der ehemaligen Beschäftigten einen Teil ihres Lohns umfasst, dessen Auszahlung bis zur Erreichung des Rentenalters aufgeschoben wurde und dessen Finanzierung bis zu einem gewissen Grad sozialisiert ist (durch Steuern und Mechanismen der Umverteilung, die in die Systeme der Altersvorsorge eingebaut wurden).

Der Begriff „Unternehmerbeiträge an die AHV“ täuscht über diesen Sachverhalt hinweg. Es handelt sich ganz einfach um einen Teil des Lohns, der direkt an die entsprechende Sozialversicherung überwiesen und auf dem Lohnausweis der Angestellten im Gegensatz zum „Arbeitnehmerbeitrag“ nicht aufgeführt wird. 3

Übrigens verwenden die Unternehmen für ihre eigene Buchhaltung den realistischeren, wenn auch ebenfalls fragwürdigen Begriff der „Lohnkosten“, der neben dem eigentlichen Lohn auch die „Sozialabzüge“ oder „Lohnnebenkosten“ umfasst. Für die Unternehmen handelt es sich um den gesamten Anteil an der Wertschöpfung, der in der einen oder anderen Form den Lohnabhängigen zukommt und ihren eigenen Profit begrenzt. Aus der Sicht der ArbeiterInnen sind die „Lohnkosten“ hingegen der Teil des von ihnen produzierten Reichtums, der ihnen (direkt oder indirekt, unmittelbar oder zeitlich aufgeschoben) zufliesst, während ihnen der Rest entgeht, den sich das Kapital für seine Verwertung aneignet.

Kein aussergewöhnlicher Mechanismus

Dass der Lohn nicht nur dazu dient, den Unterhalt der Arbeitskraft während der unmittelbaren Zeit der Erwerbstätigkeit zu finanzieren, ist an sich nichts Aussergewöhnliches, wie folgende zwei Beispiele aufzeigen.

- Bei den Ferien handelt es sich um einen zeitlich leicht aufgeschobenen Lohn. Zum Beispiel vermittelt eine Erwerbstätigkeit von elf Monaten das Recht, im zwölften Monat dasselbe Einkommen zu beziehen, ohne erwerbstätig zu sein. Natürlich ist das nicht selbstverständlich. Ein Landarbeiter wird zum Beispiel nur für die Tage bezahlt, an denen der Unternehmer ihn auch tatsächlich beschäftigt. In den ungesicherten Bereichen der temporären Beschäftigung gibt es heute immer mehr Situationen, die wieder an diese Lage von „Tagelöhnern“ aus vergangener Zeit erinnern. 4 - Die Arbeitskämpfe der vergangenen zwei Jahrhunderte haben schrittweise dazu geführt, dass der Lohn einer erwachsenen Person, meistens eines Mannes, nicht nur für seinen eigenen Lebensunterhalt ausreicht, sondern auch für „seine“ Kinder, und manchmal für „seine“ Frau. Umgekehrt sind die Zuweisung der Frauen an den Herd und der Fortbestand des Patriarchats dafür verantwortlich, dass ein riesiges Mass an Arbeit, die für das Familienleben notwendig ist (Hausarbeit, Gartenarbeit, Kinderbetreuung, usw.), unbezahlt bleibt, und die Unternehmer Löhne bezahlen, die nicht zu deren Finanzierung ausreichen müssen. Auch dies ist nicht selbstverständlich. Wo das Einkommen der erwachsenen Personen (sofern sie überhaupt eines beziehen) nicht ausreicht, um den Unterhalt der gesamten Familie zu sichern, entwickelt sich Kinderarbeit. Jede einzelne Person muss dann versuchen, Tag für Tag ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Kinderarbeit war in Europa im 19. Jahrhundert weit verbreitet und taucht heute in den Industrieländern wieder auf, während sie in den Entwicklungsländern das Alltagsleben breiter Bevölkerungsschichten prägt.

Eine noch junge und bedrohte Errungenschaft

Die aufgeschobene Auszahlung des Lohns in der Form einer Rente ab einem bestimmten Alter, das einem das Recht gibt, „in den Ruhestand zu treten“, ist eine noch junge und zerbrechliche Errungenschaft. Auf weltweiter Ebene bleibt sie die Ausnahme. In Ländern wie den USA ist dieses Recht in Wirklichkeit in Frage gestellt, weil die Renten so bescheiden sind, dass immer mehr ältere Menschen weiterhin (oder erneut) einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, um über die Runden zu kommen.

In der Schweiz sind die Renten sehr tief geblieben, bevor sie durch die 8. AHVRevision zwischen 1973 und 1975 verdoppelt wurden. Diese Vorlage des SPBundesrats H.-P. Tschudi zielte darauf ab, in der Abstimmung vom 3. Dezember 1972 die Volksinitiative für eine wirkliche Volkspension zu besiegen und dem Dreisäulensystem den Weg zu bereiten. 5 1969 lag die Mindestrente bei 200 Franken im Monat. Eine Studie von Pierre Gilliand (Rentiers AVS : une autre image de la Suisse, 1983), die sich auf Zahlen von 1976 stützt, hatte das Ausmass der sozialen Ungleichheit und Armut unter den RentnerInnen aufgezeigt. Damals lag das Medianeinkommen der Personen zwischen 62 / 65 und 69 Jahren nur bei 61 % des Medianeinkommens der erwerbstätigen Bevölkerung zwischen 35 und 49 Jahren, das Medieneinkommen der 70- bis 79-jährigen Personen sogar nur bei 47 % dieses Werts. 6

Die Entwicklung der Erwerbsquote der älteren Menschen spiegelt den Zwang, mit 65 oder 70 Jahren noch arbeiten zu müssen. Laut Bundesamt für Statistik waren 1970 über 60 % der 65-jährigen Männer und über 30 % der 70-jährigen Männer erwerbstätig. Im Jahr 2000 waren es drei Mal weniger, nämlich 20 % bzw. 10 %. Bei den Frauen waren 1970 etwa 30 % der 62-jährigen und 11 % der 70- jährigen Personen erwerbstätig, im Jahr 2000 weiterhin 30 % im Alter von 62, aber weniger als 5% im Alter 70 Jahren. 7

Im Zentrum des Konflikts zwischen Arbeit und Kapital

Die Tatsache, dass es sich bei der Altersrente um einen aufgeschobenen Teil des Lohns handelt, ist sehr wichtig. Sie bedeutet, dass die Rentenfrage im Zentrum des permanenten Konflikts zwischen den Lohnabhängigen und dem Kapital liegt.

Seit bald zwei Jahrzehnten haben die Unternehmer (genauer gesagt die Eigentümer, die durch ihr Kapital die wichtigsten Unternehmen kontrollieren) eine unablässige politische, soziale und wirtschaftliche Kampagne lanciert, um den Anteil an dem durch die Lohnabhängigen produzierten Reichtum zu senken, der ihnen direkt oder indirekt, unmittelbar oder zeitlich aufgeschoben zufliesst.

Diese Offensive spielt sich auf allen möglichen Ebenen ab : 1) vielfältige Angriffe auf den direkten Lohn (Streichung des automatischen Teuerungsausgleichs, zunehmende Abhängigkeit des Lohns von „Ergebnissen“ oder „Leistung“, Abkoppelung der Löhne vom Anstieg der Produktivität) ; 2) Steigerung des Drucks bei der Arbeit, der tatsächlichen Arbeitszeit und der Flexibilität, insgesamt also der tatsächlich geleisteten Arbeit und der Arbeitsbelastung, während der Lohn im besten Fall unverändert bleibt ; 3) Reduktion der öffentlichen Dienstleistungen (bei denen es sich um eine Form von Soziallohn handelt, der das Recht auf unentgeltliche Bildung, auf günstige Verkehrsmittel in Randregionen, usw. vermittelt) ; 4) Infragestellung der verschiedenen Ersatzeinkommen bei Arbeitslosigkeit, Invalidität und im Alter.

Die Behörden und Unternehmerverbände stellen die Frage der Renten als Konflikt zwischen den Generationen dar. In Wirklichkeit stehen wie bei den Kämpfen um Renten Debatte · Nr. 8 – Mai 2004 8 den direkten Lohn, die Arbeitszeit, die Arbeitsbedingungen, usw. grundsätzlich die Kapitaleigentümer, die mit Entschlossenheit ihr Ziel verfolgen, sich einen immer grösseren Teil des durch die Lohnabhängigen produzierten Reichtums anzueignen, der Gesamtheit dieser Lohnabhängigen gegenüber, seien sie zurzeit erwerbstätig, arbeitslos, in Ausbildung (Lehrlinge, Studierende) oder im Ruhestand. Das offizielle Argument beruht auf derselben Täuschung, mit der ein Unternehmer in seinem Betrieb junge und ältere Beschäftigte gegeneinander ausspielt und die Rechte der älteren KollegInnen als „Privilegien“ bezeichnet, um eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und Löhne für alle durchzusetzen. Übrigens führt eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 im Jahr 2025 zu Rentenkürzungen für diejenigen Beschäftigten, die heute 45 Jahre alt sind, aber zu keiner Veränderung für die heutigen RentnerInnen.

Umlageverfahren oder Kapitaldeckung : wichtige Unterschiede

Dieser erste grundlegende Konflikt um den Lohn in seinen verschiedenen Formen verbindet sich bei der Rentenfrage mit einem zweiten, bei dem es um das System der Altersvorsorge geht. Die herrschende Klasse kämpft für eine Verschiebung vom Umlageverfahren (erste Säule, d.h. AHV) hin zum Kapitaldeckungsverfahren (zweite und dritte Säule). Hinter diesem Kampf verbergen sich wirtschaftliche, soziale und politische Interessen und Ziele :

- Das Umlageverfahren hat aus der Sicht der herrschenden Klasse einen ersten wichtigen Nachteil. Es errichtet ein eindeutiges, direkt mit dem Lohn verknüpftes, verständliches und deshalb kontrollierbares Recht. X Beitragsjahre bei einem Lohn von Y Franken schlagen sich ab einem bestimmten Alter in einer Rente von Z Franken nieder. Diese Rente wird im Verlauf der Jahre durch einen Lohnabzug von W % finanziert. Wenn die Finanzierung nicht mehr ausreicht, kann eine einfache und demokratische Diskussion stattfinden : Wollen wir diesen Beitrag erhöhen ? Wer bezahlt ihn ? Tatsächlich führt das Umlageverfahren bis zu einem gewissen Grad demokratische Kontrollmechanismen bei der Verteilung eines Teils der Wertschöpfung ein. Es begünstigt Einblicke in die Formen der Aneignung und der Verteilung des Reichtums. Im Gegensatz dazu ist das Kapitaldeckungsverfahren von der Diktatur der Finanzmärkte abhängig. Die gegenwärtige Krise der Pensionskassen zeigt dies deutlich. 8

- Das Umlageverfahren schafft durch die ziemlich starke Homogenität der garantierten Rechte die Grundlage für eine mögliche Solidarität unter den Lohnabhängigen und eine politische Diskussion in der ganzen Gesellschaft über die Verwendung und Kontrolle des Reichtums.

- Eine nationale und öffentliche Altersversicherung gibt den Lohnabhängigen eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber den Unternehmen : die Rente ist nicht von einem bestimmten Unternehmen abhängig, sondern ergibt sich aus Regeln, die auf politischen Entscheidungen beruhen, auf welche die organisierten Lohnabhängigen und BürgerInnen Einfluss nehmen können.

- Das Umlageverfahren ist im Rahmen der AHV mit einem Umverteilungsmechanismus verbunden : Die Beiträge stellen einen festen Prozentsatz des Lohns (ohne Obergrenze) dar, während die Maximalrente auf das Zweifache der Mindestrente begrenzt ist.

- Im Gegensatz dazu erscheint die Rente im Kapitaldeckungsverfahren als das Gegenteil von dem, was sie in Wirklichkeit ist : nicht als ein Teil des Lohns, sondern als Einkommen aus den Finanzmärkten (Aktien, Obligationen). Es handelt sich nicht einfach um eine Formel, sondern um einen zwar in die Irre führenden, aber höchst realen Mechanismus, durch den die zukünftigen RentnerInnen dazu angehalten werden, sich mit den Forderungen des Kapitals nach Rentabilität und dem Wettbewerb zwischen verschiedenen Unternehmen (verschiedenen Kapitalien) zu identifizieren. Denn eine hohe Rendite des Kapitals (die einen hohen Aktienkurs begünstigt) kann letztlich nur durch verschärften Druck auf die Arbeit erreicht werden, der zur Voraussetzung höherer Renten wird. Der Zusammenhang ist ja schon oft festgestellt worden : Ein Unternehmen entlässt Personal, sein Kurs steigt an der Börse und die Werte der Pensionsfonds mit Titeln dieses Unternehmens steigen ebenfalls.

- Ausser im Falle des Leistungsprimats, das zunehmend dem Beitragsprimat geopfert wird, zeichnet sich das Kapitaldeckungsverfahren durch eine sehr grosse Unsicherheit betreffend die tatsächlich ausbezahlten Renten aus. Diese Unsicherheit führt wiederum dazu, dass auf die dritte Säule zurückgreift, wer sich das leisten kann, wobei das individuelle Sparen einer besser gestellten Bevölkerungsschicht auf Grund von entsprechenden Steuerabzügen durch alle Lohnabhängigen subventioniert wird. Laut der Einkommens- und Verbrauchserhebung von 1998 verfügen 45 % der jungen Haushalte (unter 34 Jahre) über eine dritte Säule, und dieser Anteil erreicht bei den älteren Haushalten sogar zwei Drittel. Im Durchschnitt wenden die Haushalte annähernd 3 % ihres gesamten Einkommens für die dritte Säule auf, im Vergleich zu etwas mehr als 4 % für die AHV und 3.5 % für die zweite Säule. 9 Das Wachstum der dritten Säule, die sich aus dem direkten Lohn speist, begünstigt wiederum die Kürzungen bei den Renten der ersten Säule, beim aufgeschobenen Lohn. Letztlich erhöht diese Entwicklung die Ungleichheit unter den Lohnabhängigen und verstärkt zugleich den Druck auf den Teil des Volkseinkommens, der den Lohnabhängigen zufliesst.

- Die Pensionskassen festigen und verstärken Spaltungslinien zwischen den Lohnabhängigen. Jede Kasse hat ihr eigenes Reglement. Nicht alle Lohnabhängigen sind überhaupt bei einer Kasse angemeldet. Deshalb ist es umso schwieriger, gemeinsam für die Verteidigung der Renten zu kämpfen.

- Das Kapitaldeckungsverfahren erzeugt ein Zwangssparen, das den täglichen Konsum beeinträchtigt. Die wichtigsten Nutzniesser des Systems sind die Banken, die Versicherungen, die Immobilienspekulanten und einige Verwalter von Anlagefonds, denen riesige Summen von Kapital zur Verfügung gestellt werden, die sie mit Gewinn bewirtschaften (Banken und Versicherungen) bzw. auf die sie zu vorteilhaften Bedingungen zugreifen können. Anders gesagt wird durch das Kapitaldeckungsverfahren ein Teil der Arbeitseinkommen dem Kapital zur Verfügung gestellt, wobei durch eine Vergrösserung der Kapitalmengen auch die Profite gesteigert werden sollen. Dies ist übrigens eines der wichtigsten Argumente der Befürworter von Pensionskassen.

Die Finanzierung der Renten

Die Tatsache, dass die Altersrente ein Teil des Lohns ist, sowie die Interessen, die sich hinter dem Kapitaldeckungsverfahren verbergen, erklären die Brutalität der Gegenreformen bei der Altersvorsorge in der Schweiz und in ganz Europa.

Nachdem wir diese Zusammenhänge aufgezeigt haben, können wir sie für einen Moment bei Seite schieben und der Frage nachgehen, ob und in welchem Ausmass die Produktivkraft unserer Gesellschaft zur Finanzierung der Renten ausreicht.

Insgesamt ist die Existenz von Renten, also die Möglichkeit, dass Personen, die nicht mehr direkt zur Produktion des Reichtums einer Gesellschaft beitragen, weiterhin ein Einkommen zu beziehen und einen Teil dieses Reichtums zu konsumieren, von zwei wichtigen Faktoren abhängig :

1. vom Verhältnis zwischen der erwerbstätigen Bevölkerung und der Gesamtbevölkerung, das heisst zwischen dem Teil der Bevölkerung, der durch seine Arbeit den für den Konsum verfügbaren Reichtum produziert, und der ganzen Bevölkerung, deren Existenz von diesem Reichtum abhängt ;

2. vom Grad der produktiven Wirksamkeit der erwerbstätigen Bevölkerung, von ihrer Produktivität, das heisst von dem pro einzelne Arbeitsstunde produzierten Reichtum. Die Grundlage dieser Produktivität liegt nicht nur in der unmittelbar geleisteten Arbeit, die eine immer umfassendere Kooperation der Beschäftigten erfordert, sondern auch und sogar in zunehmendem Ausmass in der Akkumulation von Arbeit, die in unseren Gesellschaften über Generationen hinweg erbracht wurde und sich in Infrastrukturen niederschlägt, in immer weiter entwickelten Werkzeugen und Maschinen, in wissenschaftlichen Kenntnissen und know-how, das in Maschinen eingebaut bzw. von einer Generation von Arbeitenden auf die folgende übertragen wird, usw.

Schauen wir uns die einzelnen Aspekte dieser Zusammenhänge genauer an.

Demographische Scheinwahrheiten

Laut offiziellem Diskurs ist es eine Tatsache, dass das steigende Durchschnittsalter der Gesellschaft zu einem Ungleichgewicht zwischen den RentnerInnen und der erwerbstätigen Bevölkerung führt, sofern nichts getan wird. In Wirklichkeit ist die Sache bei weitem nicht so eindeutig, auch wenn eine sehr tiefe Geburtenrate auf lange Sicht tatsächlich eine Herausforderung für die Gesellschaft darstellt.

Wir haben eine Tabelle zusammengestellt (Tabelle 1), die sich auf die offiziellen Zahlen stützt und den Anteil (in %) von drei grossen Alterskategorien an der gesamten Bevölkerung aufführt : Personen unter 15 Jahren, Personen zwischen 15 und 64 Jahren und Personen über 64 Jahren. Für 1950 bis 2000 handelt es sich um Zahlen, die tatsächlich gemessen wurden. Für 2020 und 2040 entsprechen die Angaben dem Szenario „Trend“ des Bundesamts für Statistik, das sich auf eine Projektion der gegenwärtigen Entwicklung in die Zukunft stützt und als Grundlage der Diskussionen über die AHV-Finanzierung dient.

Selbst ohne den hypothetischen Charakter solcher Prognosen zu vergessen und die ihnen zu Grunde liegenden Annahmen zu diskutieren, lässt sich Folgendes festhalten :

- Der Anteil der mindestens 65-jährigen Personen soll bis 2040 um 8.8 % der ganzen Bevölkerung ansteigen, sich insgesamt also um 57 % vergrössern. Das ist beträchtlich. Doch der Anteil dieser Alterskategorie ist bereits zwischen 1950 und 2000 um 6 % angestiegen bzw. hat sich um 64 % vergrössert. Dies relativiert den angekündigten „demographischen Schock“.

- Tabelle 1 zeigt etwas auf, das oft vergessen wird. Es ist falsch, nur das Verhältnis zwischen den älteren Personen und der erwerbstätigen Bevölkerung zu betrachten. Denn auch die Jungen leben vom Reichtum der Gesellschaft, ohne sich direkt an dessen Produktion zu beteiligen. Ein gleichzeitiger Anstieg des Anteils der älteren Personen und Rückgang des Anteils der Jugend kann dazu führen, dass der Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung ziemlich stabil bleibt oder nur langsam zurückgeht.

Dagegen könnte eingewendet werden, dass ältere Menschen anteilsmässig mehr Reichtum konsumieren als junge Menschen (höhere Einkommen, vermehrte Inanspruchnahme von Pflegediensten, Betreuung von Personen, die nicht mehr allein leben können). Das ist möglich, doch sollte nicht unterschätzt werden, wie viel in die Bildung der Jugend investiert wird und wie gross die für ihre Aktivitäten und Freizeit aufgewendeten Mittel sind. Die bürgerlichen Parteien anerkennen in Wirklichkeit diese Tatsache und versuchen sie als Gegenüberstellung der Jungen und Alten zu instrumentalisieren, wenn sie behaupten, die Gesellschaft müsse zwischen Ausgaben für die Jugend und Ausgaben für das Alter „wählen“.

Erwerbstätige Bevölkerung : eine sehr variable Variable

Demographische Daten reichen nicht aus, um die Lage zu beurteilen. Das entscheidende Kriterium liegt im Anteil der tatsächlich erwerbstätigen Bevölkerung, die sich an der im Bruttoinlandprodukt (BIP) gemessenen Produktion des Reichtums beteiligt. Die Tatsache, dass ein Teil der Arbeit gratis und „unsichtbar“ bleibt und sich in diesem Mass des Reichtums nicht niederschlägt, obwohl er in Wirklichkeit zum Reichtum der Gesellschaft beiträgt, ändert nichts an diesem Sachverhalt.

Tabelle 2 enthält Angaben für die Zeit zwischen 1970 und 2000 (ältere Daten sind beim Bundesamt für Statistik nicht verfügbar) und ermöglicht uns folgende Überlegungen.

- Diese drei Jahrzehnte waren durch folgende Entwicklungen geprägt : 1) eine Verlängerung der Bildungs- und Studienzeit der jungen Menschen, die nun durchschnittlich später ins Erwerbsleben eintreten ; 2) einen Anstieg der vorzeitigen Pensionierung, vor allem in den 90er Jahren ; 3) wiederholte wirtschaftliche Rezessionen und eine Stagnation in den 90er Jahren, begleitet von einer hohen und anhaltenden Arbeitslosigkeit ; sowie natürlich 4) einen fortschreitenden Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung (vgl. Tabelle 1). Trotzdem zeigen die verfügbaren Zahlen, dass der Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung nicht rückläufig war, sondern sogar angestiegen ist, wenn auch in bescheidenem Ausmass.

- Dieser scheinbare Widerspruch ist mit dem massiven Einzug der Frauen auf dem Arbeitsmarkt verknüpft : 1970 waren weniger als 50 % der Frauen zwischen 15 und 64 Jahren erwerbstätig, 2000 über 70 %.

In den Prognosen des Szenarios „Trend“ geht das Bundesamt für Statistik davon aus, dass die Erwerbsquote der Frauen in Zukunft nicht mehr allzu stark ansteigen wird : für die 20 bis 64 Jahre alten Frauen soll sie von 73.8 % (2000) auf 78.5 % (2020) und 79.8 % (2040) steigen.10 Worauf stützt sich die Annahme, dass die Dynamik der vergangenen 30 Jahre zu einem Ende kommt? Dazu wird nichts gesagt, doch geht es hierbei keineswegs um eine nebensächliche Frage !

Natürlich handelt es sich bei den meisten Stellen von Frauen heute um Teilzeitarbeit, wodurch ihr Beitrag zur Produktion des Reichtums begrenzt bleibt. Doch diese Feststellung verweist zugleich auf den engen Zusammenhang zwischen der Funktionsweise des Arbeitsmarktes und der Finanzierung der Renten. Eine Politik der Vollbeschäftigung ist für deren Sicherstellung von zentraler Bedeutung. Übrigens liegt die bei Vollzeitbeschäftigung geleistete Arbeitszeit (Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, der Ferien und Feiertage, Abwesenheitsrate, Umfang der Überstunden) in der Schweiz im internationalen Vergleich auf einem Rekordniveau, was sich wiederum in der pro erwerbstätige Person geschaffenen Wertschöpfung niederschlägt.

- Was mit Blick auf die Teilzeitarbeit gesagt wurde, gilt auch für die Arbeitslosigkeit. Arbeitslose bezahlen AHVBeiträge, allerdings nur im begrenzten Ausmass von 80 % oder 70 % ihres letzten Erwerbseinkommens. An die zweite Säule zahlen sie nur die Risikoprämien (Todesfall und Invalidität), nicht für die Renten. Von den Personen, die sich ganz aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen, haben wir damit noch nichts gesagt.

- Auch das tatsächliche Rentenalter spielt eine wichtige Rolle. In den 80er und 90er Jahren hat sich die vorzeitige Pensionierung in allen europäischen Industrieländern ausgebreitet, auch in der Schweiz. Zwischen 1990 und 2000 ist die Erwerbsquote der Männer zwischen 55 und 64 Jahren von 87.9 % auf 78.9 % gesunken (-9 %), während sie bei den Frauen von 38.7 % auf 48.5 % anstieg. Die vorzeitige Pensionierung ist Ausdruck einer doppelten Realität :

- Die Unternehmen betreiben eine Politik, die sie dazu führt, ältere Beschäftigte abzuschieben, die teurer sind und sich weniger leicht „anpassen“. Sie sparen dadurch Sozialpläne und wälzen entsprechende Kosten auf die Pensionskassen und Löhne der Beschäftigten ab. Eine Gruppe von Soziologen und Arbeitsmedizinern unter der Leitung von Christian Baudelot hält ausserdem fest, dass die in den letzten zwei Jahrzehnten durchgesetzte Steigerung der Arbeitsintensität und die damit einhergehenden organisatorischen Veränderungen „das beeinträchtigen, was die Effizienz älterer Beschäftigter ausmacht : die Herausbildung von Erfahrung. Um ausgehend von den Ereignissen des Arbeitslebens und der eigenen Tätigkeit eine berufliche Erfahrung zu entwickeln, braucht es Zeit. Es braucht Zeit, um auf diese Ereignisse zurückzukommen und das Nebensächliche von dem zu trennen, was Sinn macht. Ein Mindestmass an stabilen Bezugspunkten ist ebenfalls Voraussetzung für das Erarbeiten dieses Sinns der Arbeit. Darüber hinaus müssen individuelle Erfahrungen miteinander in Verbindung gebracht, ausgetauscht und diskutiert werden. Die übertriebene Dichte der Arbeit, die Instabilität und Fragmentierung der Organisationen, die Individualisierung der Beziehung zur Arbeit beeinträchtigen die Herausbildung von Erfahrung.“ 11

- Die vorzeitige Pensionierung entspricht einem Bedürfnis der Lohnabhängigen, die ganz einfach den am Arbeitsplatz erlittenen Druck nicht mehr aushalten. Wie bei der Teilzeitarbeit und der Arbeitslosigkeit zeigt sich auch hier, dass es unmöglich ist, von der Bedeutung und Finanzierung der Renten zu sprechen, ohne die Arbeit ins Visier zu nehmen. Der französische Soziologe Xavier Gaullier hält fest : „Wenn sie einmal 50 Jahre alt sind, wollen viele Lohnabhängige gehen. Sie sind nicht wegen der neuen Technologien demotiviert, sondern auf Grund der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Im Zusammenhang mit der grösseren Autonomie der Aufgaben, dem Druck zu mehr Leistung und der steigenden Arbeitslosigkeit wird der Stress immer unerträglicher… All dies erzeugt ein zunehmendes Leiden bei der Arbeit.“ 12 Die bereits erwähnte Gruppe um Baudelot führt dazu Folgendes aus : „Immer mehr Menschen erleben die Arbeit als eine Prüfung, die ihnen Angst macht, und bei der sie allen möglichen Schicksalsschlägen ausgesetzt sind : Verlust der Stelle, unerträglich werdende Arbeitsanforderungen. Sie verspüren auch Schuldgefühle („wenn ich das nicht hinkriege, bin ich eben nicht kompetent“), obwohl ihnen die Mittel verwehrt werden, um ihre Aufgaben wirklich ausführen zu können. Die Pensionierung erscheint dann als Zeitpunkt, von dem an es endlich möglich wird, eigene Projekte für sich und seine Familie zu entwickeln, die dem entsprechen, was jemand zu tun in der Lage ist.“ 13

Der durch die Anforderungen der Kapitalverwertung (der maximalen Rendite) auf die Arbeit ausgeübte Druck und das damit einhergehende Leiden verschärfen also das „demographische Ungleichgewicht“, auf das sich die Unternehmer so gerne berufen, um Rentenkürzungen zu rechtfertigen. Um die Abfolge der verschiedenen Lebensphasen, die Artikulation zwischen Rente und Erwerbsleben und die Rolle der älteren Menschen in der Gesellschaft neu zu denken, braucht es eine richtige Revolution in der Arbeitswelt, auf Grund derer die Arbeit nicht mehr wie heute vollständig den Profitanforderungen unterworfen wäre.

- Die Einwanderung wird oft als Quelle der Rentenfinanzierung erwähnt. Das ist eine Tatsache, die allerdings eine dreifache Ungerechtigkeit enthält, wodurch dieses Argument aus dem Munde von „Linken“ oder GewerkschafterInnen einen schalen Beigeschmack erhält. Erstens wurde die Entwicklung dieser Arbeitskraft (Unterhalt und Bildung dieser Männer und Frauen in ihrer Jugend, usw.) nicht durch die Gesellschaft finanziert, in der sie nun arbeiten : Es handelt sich um gratis „zur Verfügung gestellte“ Arbeitskraft. In Wirklichkeit findet dabei ein Reichtumstransfer vom Herkunftsland ins Gastland statt, auch wenn die ImmigrantInnen einen Teil ihres Einkommens „nach Hause“ schicken. Zweitens finden sich zugewanderte Lohnabhängige mehrheitlich in Stellen wieder, die mit starker Arbeitsbelastung, tiefen Löhnen, mangelhaftem sozialem Schutz und relativ kurzer Lebenserwartung verbunden sind. Drittens kommt es nicht selten vor, dass sie bei einer Rückkehr ins Herkunftsland einen Teil der Leistungen verlieren, für die sie Beiträge bezahlt haben.

- Das Lohnniveau ist mit der Frage der Produktivität verknüpft. Die Renten werden vor allem durch direkte Lohnabzüge zu einem festen Prozentsatz finanziert. Höhe und Entwicklung der Löhne wirken sich deshalb unmittelbar auf die Renten- finanzierung aus.

Die Zahlen des Bundesamts für Statistik zur Entwicklung der Löhne zwischen 1991 und 2000, welche allerdings die Veränderungen der Beschäftigungsstruktur ausser Acht lassen (und deshalb die Lohnerhöhungen eher unterschätzen), zeigen einen Anstieg der Löhne um insgesamt 0.72 % an, also um 0.07 % pro Jahr. In derselben Zeit ist die Arbeitsproduktivität aber um 11.1 % angestiegen, das heisst um 1.1 % pro Jahr.14

Anders gesagt hat die Blockierung der Löhne durch die brutale konservative Gegenreform in den 90er Jahren dazu geführt, dass die Lohnentwicklung vollständig vom Anstieg der Arbeitsproduktivität abgekoppelt wurde. Dadurch konnte sich das Kapital einen zunehmenden Anteil des produzierten Reichtums aneignen. Die Lohnabhängigen bezahlen die Zeche dafür gleich zwei Mal : Ihr direkter Lohn wird angegriffen, und ihr aufgeschobener Lohn (ihre Rente) gekürzt.

Die zentrale Rolle der Produktivität

Der regelmässige Anstieg der Arbeitsproduktivität ist sehr wichtig um zu verstehen, über welche Mittel eine Gesellschaft verfügt und welche Spielräume sie bei deren Verteilung in der Form von Investitionen, Einkommen von Kapital und Arbeit oder Verkürzung der Arbeitszeit hat.

René Passet illustriert diese Zusammenhänge gestützt auf Daten für Frankreich, die es in dieser Qualität für die Schweiz leider nicht gibt. Die Entwicklung der französischen (wie natürlich auch der schweizerischen) Gesellschaft ist grundsätzlich geprägt durch „einen anhaltenden Anstieg des BIP (Bruttoinlandprodukt), das durch einen regelmässig rückläufigen Umfang der im Land geleisteten Arbeit erzielt wird, wobei eine steigende Anzahl Lohnabhängiger mit einer starken Reduktion der pro Person und Jahr geleisteten Arbeitszeit einhergeht. Diese Reduktion ist umso spektakulärer, wenn wir das gesamte Lebensalter eines Menschen berücksichtigen, sowie die Verlängerung der Bildungsund Studienzeit und die Senkung des Alters beim Austritt aus dem Erwerbsleben : So umfasste die Arbeitszeit 70 % der in wachem Zustand verbrachten Lebenszeit eines Arbeiters im Jahr 1850, 43 % im Jahr 1900 und 18 % im Jahr 1980. Hinzu kommt eine um das Achtfache vergrösserte durchschnittliche Kaufkraft pro Arbeiter. Es handelt sich bei diesen Entwicklungen um eine Verteilung der aus technischem Fortschritt resultierenden Produktivitätsgewinne, die allen zu Gute kommt.“ 15

In der Schweiz war die steigende Produktivität in der Zeit zwischen 1950 und 2000 ein wichtiger Motor des Wirtschaftswachstums, das es trotz deutlich sinkender individueller Arbeitszeit ermöglichte, dass 1) der Index der Reallöhne um 2.25 multipliziert wurde (der tatsächliche Anstieg liegt angesichts der Umwälzungen in der Beschäftigungsstruktur in diesen 50 Jahren ohne Zweifel höher), gleichzeitig 2) der Anteil der Finanzierung der Renten am BIP fünf Mal grösser geworden ist und 3) das BIP selbst um 3.75 multipliziert wurde.

Ein weiterer Blick auf diese Entwicklungen zeigt, dass in diesen 50 Jahren die Multiplikation des für die Finanzierung der AHV aufgewendeten Anteils des (selbst um 3.75 vervielfachten) BIP um den Faktor 8 nur eine Multiplikation der Lohnabzüge um 2.1 (von 4 % auf 8.4 %) einschliesslich des „Unternehmerbeitrags“ erforderte. Den Rest hat der Anstieg der Erwerbsbevölkerung und vor allem der Produktivität geliefert.

Die Entwicklung der Produktivität hat also einen ausserordentlichen Anstieg des Reichtums der Gesellschaft herbeigeführt. Dadurch konnten gleichzeitig 1) die globale Kaufkraft der Lohnabhängigen bei sinkender individueller Arbeitszeit stark ansteigen, 2) die für die Renten (aber auch für die Gesundheit, usw.) aufgewendeten Mittel vervielfacht werden, 3) ohne die Investitionen zu beeinträchtigen, oder sogar 4) die Profite der Kapitaleigentümer. Dieser Gesamtzusammenhang schafft auch die Grundlage der zukünftigen Rentenfinanzierung.

Das „vergessene“ Szenario

Vor dem Hintergrund dieser Zusammenhänge ist es möglich, noch einmal über die Angaben nachzudenken, die in den offiziellen Studien des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) enthalten sind und der sozialen und politischen Offensive als „wissenschaftliche“ Grundlage dienen, die Bundesrat Couchepin bei seiner Pressekonferenz / Pilgerfahrt vom 26. Mai 2003 auf der St. Petersinsel lanciert hat.16

Für die Schweiz stehen nicht dieselben Studien und Daten zur Verfügung wie für Frankreich. Die unübersichtliche statistische Lage ist übrigens Ausdruck bestimmter Absichten in dieser Hinsicht. Trotz dieser Schwierigkeit ist es möglich, einige Realitäten aufzuzeigen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat drei Studien zur Finanzierung der AHV im Jahr 2040 in Auftrag gegeben. Eine davon hat das KOF (ETH Zürich) erstellt, ein Institut, das nicht gerade dafür bekannt ist, sich von der vorherrschenden ökonomischen Orthodoxie zu distanzieren. Sie beruht auf einem ökonometrischen Modell, das auch die für Prognosen zuständigen Stabsstellen des Bundesrats verwenden.17 In dieser Studie wird davon ausgegangen, dass sich die strukturellen Veränderungen der schweizerischen Wirtschaft der letzten Jahre fortsetzen und zu einer Verschiebung von Tätigkeiten und Arbeitsplätzen in Bereiche mit einer höheren Wertschöpfung führen werden. In der neoklassischen Theorie wird dies durch eine Ersetzung von Arbeit durch Kapital erklärt, die aus der Knappheit an Arbeit entstehe. Auf der Grundlage dieses Modells erwarten die Autoren bis 2025 eine Erhöhung der Produktivität um 1.4 % bis 1.7 % und der Reallöhne um 1.5 % bis 2 % pro Jahr, wobei sich in dieser Entwicklung auch die Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur niederschlagen.

Die Studie kommt zum Schluss, dass es ausgehend von den erwähnten Szenarien der Bevölkerungsentwicklung für die Finanzierung der AHV ausreicht, in den Jahren 2013 / 14 die Mehrwertsteuer um ein Prozent anzuheben. Anders gesagt gibt es kein Finanzierungsproblem. Doch diese Studie ist in den öffentlichen Ausführungen der Behörden mit Pascal Couchepin an der Spitze nicht mehr zu finden. Das wird dann auch noch Information genannt.

Ein déjà-vu

Vergessen auch wir für einen Augenblick diese Studie und analysieren wir die von Pascal Couchepin direkt verwendeten Angaben, um ihre tatsächliche Bedeutung aufzuzeigen. Tabelle 3 führt rückblickend die Entwicklung des zur Finanzierung der AHV, der AHV-Ergänzungsleistungen und der gesamten Altersrenten einschliesslich der zweiten Säule aufgewendeten Anteils des BIP zwischen 1950 und 2000 auf. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) selbst eine Studie über die Zukunft erstellt, deren Zahlen am meisten zitiert werden.18 Sie basiert auf der Annahme, dass die Reallöhne in den Jahren 2000 bis 2040 durchschnittlich um 1 % steigen werden. In Verbindung mit den Szenarien im Bereich der Bevölkerungsentwicklung ergibt sich daraus der Anteil des BIP, der in Zukunft zur Finanzierung von AHV und Ergänzungsleistungen aufgewendet werden muss.

In Tabelle 4 haben wir die offiziellen Angaben um zwei Schätzungen zur Altersvorsorge ergänzt. Schätzung I umfasst die Leistungen der beruflichen Vorsorge und geht von der Annahme aus, dass diese im selben Rhythmus anwachsen werden wie die AHV-Renten und die Ergänzungsleistungen. Dadurch wird allerdings das gesamte Wachstum der Altersrenten unterschätzt, weil wir uns mitten in der Phase der vollen Entwicklung der zweiten Säule befinden, die erst 1985 obligatorisch geworden ist. Unterschätzt wird deshalb wahrscheinlich auch der Anstieg der zur Finanzierung dieser Leistungen notwendigen Beiträge, wenn auch in geringerem Ausmass, weil die zweite Säule sich in einer Phase der Akkumulation mit deutlich höheren Beiträgen (um nicht von den Einnahmen zu sprechen) als Leistungen befindet. Wir haben deshalb eine Schätzung II vorgenommen, bei der im Jahr 2025, wenn die zweite Säule ihre volle Reife erlangt und die Lohnabhängigen während dem gesamten Erwerbsleben einbezahlt haben, die Leistungen der zweiten Säule (oder vergleichbare Leistungen, die ein anderes System der Altersvorsorge garantieren könnte) im Vergleich zur Schätzung I um 50 % erhöht werden, ohne dass sich sonst etwas im ganzen Prognosemodell verändert.

Eine erste Feststellung drängt sich sofort auf. Der auf der Grundlage dieser Berechnungen in den kommenden 40 Jahren notwendige Anstieg des zur Finanzierung der AHV und der Ergänzungsleistungen aufgewendeten Anteils am BIP liegt deutlich unter der in den vergangenen 50 Jahren beobachteten Entwicklung (3.6 % im Vergleich zu 6.53 %). Was den Anstieg des Anteils für die gesamte Altersvorsorge angeht, so liegt er selbst bei der Schätzung II auf ähnlichem Niveau (8.9 % im Vergleich zu 9.49 %). Im Gegensatz zu den verbreiteten Schreckensszenarien steht uns also nichts Aussergewöhnliches bevor.

Der kleine Unterschied

Dies führt uns zur folgenden Frage : Wie gross ist der zusätzliche Aufwand, um einen solchen Anstieg des zur Finanzierung der Renten aufgewendeten Anteils des BIP zu garantieren ? Einige Berechnungen liefern uns Antworten auf diese Frage.

Gehen wir von einer ersten, für die Lohnabhängigen sehr ungünstigen Annahme aus : Die gesamte Last dieses zusätzlichen Aufwandes wird auf ihre Löhne gelegt, in dem ihre Beiträge erhöht werden und der Prozentsatz der „Unternehmerbeiträge“ unverändert bleibt. Zweite Annahme : Der Anteil der Löhne am BIP von zurzeit etwa 60 % bleibt unverändert.

Tabelle 5 zeigt, welche Erhöhung der Lohnabzüge 2025 und 2040 auf dieser Grundlage notwendig wäre, um den in Tabelle 4 dargestellten Finanzierungsbedarf zu decken.

Wie würden sich die zusätzlichen Abzüge auf die Kaufkraft der Lohnabhängigen auswirken ? Um dies zu berechnen, haben wir uns die Annahme des BSV zu eigen gemacht, wonach die Reallöhne um durchschnittlich 1 % pro Jahr steigen werden. Unter diesen Bedingungen werden die Reallöhne im Jahr 2040 um 49 % über ihrem Wert von 2001 liegen (Index 149). Tabelle 6 zeigt, wie viel davon nach Abzug der Zusatzfinanzierung der Altersvorsorge übrig bleibt, und wie sich diese Abzüge auf das jährliche Reallohnwachstum niederschlagen. Selbst eine Zusatzfinanzierung der Renten, die ausschliesslich den Lohnabhängigen zur Last gelegt würde, lässt sich ohne weiteres mit einem Anstieg der Reallöhne vereinbaren. Beim ungünstigsten Szenario verringert sich das Lohnwachstum von 1 % auf 0.74 % pro Jahr, das heisst etwa um ein Viertel. Im Vergleich dazu sind die Reallöhne zwischen 1980 und 2002 gemäss Angaben des Bundesamts für Statistik insgesamt um 13 % angestiegen, das heisst um 0.56 % pro Jahr. Die Tabelle 6 zeigt also gestützt auf die Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), dass die Finanzierung der Renten in den kommenden 40 Jahren sich mit einem Reallohnanstieg vereinbaren lässt, der höher liegt als in den vergangenen zwei Jahrzehnten. Wenn wir dieselbe Berechnung anstellen, dabei aber davon ausgehen, dass die Reallöhne im gleichen Ausmass wie die vom KOF-Institut erwartete Produktivitätsentwicklung ansteigen, nämlich um 1.4 % pro Jahr, erhalten wir die Daten der Tabelle 7, die unser Argument noch deutlicher unterstützen.

Eine Wende herbeiführen

In Frankreich hat die soziale Bewegung für die Verteidigung der Renten gestützt auf viel weiter entwickelte statistische Daten, als sie in der Schweiz verfügbar sind, auf eine andere Möglichkeit der Finanzierung als durch vollständige Abwälzung auf die Löhne hingewiesen : eine Rückkehr der nicht investierten Profite auf den Stand von Anfang der 80er Jahre. Diese Option entspricht natürlich ganz anderen Prioritäten und einem anderen Kräfteverhältnis zwischen den Lohnabhängigen und dem Kapital.

In den vergangenen 20 Jahren ist der Anteil der Löhne an der Wertschöpfung in Frankreich stark gesunken (um 8 %). Dies hat nicht zu einer Erhöhung der produktiven Investitionen geführt, sondern zu einer Ansammlung nicht investierter Profite. Der Ökonom Michel Husson hat eine Tabelle zusammengestellt, die wir hier wiedergeben (Tabelle 8). Sie zeigt die Entwicklung der Verteilung des Reichtums auf, sowie eine mögliche Veränderung dieser Entwicklung, auf Grund derer der zukünftige, in den offiziellen Studien errechnete Finanzierungsbedarf bei der Altersvorsorge vollauf gedeckt werden könnte.

Es gibt keinen Grund, solche Überlegung nicht in Bezug auf die Schweiz anzustellen. Wer sich für die Rechte der Lohnabhängigen einsetzen will, sollte zumindest diese Perspektive ins Auge fassen.

Die Renten, oder : der Kapitalismus als Sackgasse

Ein letztes Argument, das zum Beispiel der Sozialdemokrat und ehemalige Premierminister Mochel Rocard im Rahmen der französischen Diskussion über die Renten verwendet, muss noch beantwortet werden. Einfach gesagt besteht es aus der folgenden Überlegung. Die Finanzierung der Renten durch eine Erhöhung der Lohnabzüge wäre in einer geschlossenen Volkswirtschaft möglich. „Doch das Drama, das einige meiner linken Genossen zu ignorienen versuchen“, so Rocard, „liegt darin, dass der Kapitalismus gewonnen hat. Wir befinden uns in einer offenen Weltwirtschaft, in der es weder eine Regulierung noch eine Grenze des mit allen Mitteln ausgetragenen Wettbewerbs gibt.“ 19 Dazu ist Folgendes zu sagen :

- Erstens sind alle Industrieländer mit ähnlichen Entwicklungen im demographischen Bereich konfrontiert. Aufeinander abgestimmte politische Massnahmen, durch welche die relativen Unterschiede zwischen den Ländern in Bezug auf ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht verändert würden, sind deshalb ohne weiteres vorstellbar. Was heute passiert, liefert sogar den Beweis dafür, allerdings im umgekehrten Sinn eines koordinierten Angriffs auf den aufgeschobenen Lohn und die Renten. Es ist eine Frage politischer Entscheide und sozialer und politischer Kämpfe, ob eine Angleichung in die andere Richtung stattfindet und ein Erhalt oder sogar ein Ausbau des Rentenniveaus möglich wird. Es ist die Aufgabe der so genannten „Linken“, diese sozialen und politischen Kämpfe vorzubereiten und auszutragen, statt sich einfach dem zurzeit wenig vorteilhaften Kräfteverhältnis zu beugen.

- Zweitens enthält das Argument von Michel Rocard ein sehr klares Eingeständnis des zerstörerischen Charakters des Kapitalismus, ohne daraus allerdings auch nur die kleinste Lehre zu ziehen. Es zeigt sich nämlich, dass dieses System den Einsatz verfügbarer Mittel für die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse (in diesem Fall für die Möglichkeit, unter guten Bedingungen in den Ruhestand treten zu können) verhindert, weil dies dem Diktat der maximalen Kapitalverwertung widersprechen würde. Dasselbe müssen wir auf umfassender Ebene feststellen, wenn es um die Bedürfnisse von Hunderten Millionen Frauen und Männern auf diesem Planeten geht, die keinen Zugang zu Trinkwasser, ausreichender Ernährung, einem Dach über dem Kopf, Bildung oder Gesundheitsversorgung haben. Diese Realität ist die unerbittlichste Anklage, die gegen den Kapitalismus formuliert werden kann. Sie zeigt die Notwendigkeit eines sozialistischen Gesellschaftsprojekts auf.

 

1 24 heures, 27. Mai 2003.

2 Eidgenössisches Departement des Innern : Sicherung und Weiterentwicklung der AHV im Lichte der demographischen Entwicklung. 26. Mai 2003, S.1-2.

3 Die in der deutschen Sprache üblich gewordenen Bezeichnungen „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“ sind ein Paradebeispiel dafür, wie Begriffe „die Welt auf den Kopf stellen“ können. In Wirklichkeit „nimmt“ der Unternehmer die Arbeit der Beschäftigten, das heisst er eignet sich deren Produkt vollständig an (Red.).

4 Eine Stellungnahme von Beat Kappeler, dem ehemaligen Generalsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, der sich inzwischen ganz den neoliberalen Gegenreformen verschrieben hat, zeigt die Logik einer Reorganisation des Arbeitsmarktes in diese Richtung auf : „Eine gute Idee für die Jungen wird in Bern und im Zürcher Oberland umgesetzt. Weil es an Lehrstellen mangelt, werden die Bewerber im Bereich der Kaufmännischen Lehre (Zürich) oder der Informatik (Bern) mehreren Unternehmen zugeteilt. […] Dieses Modell der Aufteilung der Angestellten könnte in Zukunft verallgemeinert werden. […] Für die Angestellten könnte dieses neue System eine Abfolge von teilweiser Arbeitslosigkeit, Überstunden, befristeten Stellen und Arbeit auf Abruf bedeuten. Wird der Arbeitsvertrag nicht mehr mit einem einzelnen Unternehmen geschlossen, sondern mit einem gemeinsamen Pool für Personal, das jeweils dort arbeiten geht, wo es gerade gebraucht wird, dann kann die Beschäftigung stabilisiert werden, während der Personalbestand der Unternehmen schwankt.“ (Le Temps, 5. Juli 2003)

5 Das Dreisäulensystem umfasst neben der AHV (1. Säule) die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die steuerbegünstigte, individuelle und freiwillige Altersvorsorge (3. Säule). Die 2. Säule ist durch das Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) für die abhängig Beschäftigten obligatorisch geworden. Die Schweiz hat also auf internationaler Ebene eine Pionierrolle bei der Umsetzung der neoliberalen „Rentenreform“ gespielt. Als Gegenmodell dazu verlangte die Initiative für eine wirkliche Volkspension den Ausbau der AHV auf ein Rentenniveau, von dem die Menschen tatsächlich leben können (Red.).

6 Pierre Gilliand : Politique sociale en Suisse. Réalités Sociales, Lausanne, 1988, S. 137.

7 Bundesamt für Statistik : Eidgenössische Volkszählung 2000 : Deutliche Zunahme der Erwerbsbevölkerung. 6. Juni 2003.

8 Le Monde hat am 22. / 23. Juni 2003 die Resultate einer Studie über Pensionsfonds in Grossbritannien, den USA, Kanada und den Niederlanden publiziert, alles Länder, in denen diese Fonds wie in der Schweiz eine sehr wichtige Rolle spielen : „Die Schwierigkeiten, mit denen die Pensionsfonds konfrontiert sind, werden direkte Auswirkungen auf die Lohnabhängigen zeitigen. Die Beiträge für die Altersvorsorge wurden in 44 % der Unternehmen erhöht, und in der Hälfte aller Fälle wurden die Leistungen des Rentensystems verschlechtert. Diese Zahlen erinnern daran, dass das Kapitaldeckungsverfahren kein Wundermittel ist, wenn die Börse sich in einer anhaltenden Krise befindet…“

9 Hanspeter Stamm und Markus Lamprecht: «La prévoyance vieillesse analysée à l’aide des données de l’enquête de 1998 sur le revenu et la consommation », Infosocial, April 2003, Nr. 8, S. 21-22.

10 Bundesamt für Statistik (2001) : Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 2000-2060.

11 Le Monde, 17. Juni 2003.

12 Le Monde, 13. Mai 2003.

13 Le Monde, 17. Juni 2003.

14 Aymo Brunetti und Boris A. Zürcher : Das tiefe Wachstum der Schweizer Arbeitsproduktivität. seco, 2003.

15 Libération, 11. Juni 2003.

16 Alle Unterlagen sind auf dem Netz e i n s e h b a r : http://www.bsv.admin.ch/aktuell/presse/ petersinsel

17 BSV (2003) : Volkswirtschaftliche Auswirkungen verschiedener Demographieszenarien und Varianten zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherung in der Schweiz.

18 BSV (2003) : Finanzierungsbedarf in der AHV (inkl. Ergänzungsleistungen).

19 Le Monde, 19. Juni 2003