Zwei
von Polizisten verletzten Frauen beim Allpack-Streik
widerfährt neues Unrecht. Die verantwortlichen
Polizisten werden durch Vorgesetzte unter fadenscheinigen
Begründungen geschützt, und das Bezirksstatthalteramt
akzeptiert diese Ausflüchte.
Am
1. Dezember 2003 ging die Polizei gewaltsam
gegen die im Rahmen des Allpack-Streiks errichtete
Sitzblockade vor. Dabei wurden zwei Frauen verletzt.
Sie erstatteten daraufhin Anzeige gegen Unbekannt
wegen Tätlichkeit, einfacher Körperverletzung
und Amtsmissbrauch. Adressat dieser Anzeige
war das Statthalteramt Arlesheim.
Die
beiden in ihren Rechten verletzten Frauen stellten
beim gleichen Statthalteramt einen Beweisantrag.
Sie wollten Zeugen einvernehmen lassen und verlangten
eine Gegenüberstellung mit den involvierten
Polizisten, damit die Urheber der Verletzungen
eruiert werden können. Das Statthalteramt
Arlesheim hat nun den Beweisantrag der Geschädigten
abgelehnt. Begründet wurde dies unter anderem
damit, dass bei einem solchen Spontanaufgebot
keine Einsatzlisten erstellt würden und
die zur Verfügung stehenden Fotos der Übergriffe
zu verschwommen bzw. die Polizisten in ihrer
Montur nicht erkennbar seien.
Es
erstaunt sehr, dass das Statthalteramt den schwachen
Argumenten der Polizeileitung ohne weiteres
folgt. Nicht nachvollziehbar ist, dass in Zusammenhang
mit einem Streik, der bereits mehrere Tage gedauert
hatte, von einem Spontanaufgebot ohne Einsatzlisten
gesprochen wird. Die Polizei könne wegen
der fehlenden Listen nicht mehr feststellen,
wen sie bei diesem nicht alltäglichen Einsatz
aufgeboten habe. Der verantwortliche Einsatzleiter
will nicht einmal die Namen seiner Mitarbeitenden
kennen und die diversen vorhandenen Fotos der
Aktion würden eine Klärung ebenfalls
nicht ermöglichen.
Es
sieht ganz so aus, dass es innerhalb des Polizeiapparats
ziemlich drunter und drüber geht. Dem könnte
mit einem einfachen Mittel Abhilfe geleistet
werden: Namensschilder für Polizeibeamte,
eine alte Forderung der Mediengewerkschaft comedia,
sollten solche Erinnerungslücken schliessen.
Pikant:
Das Statthalteramt musste durch einen Beschluss
des Verfahrensgerichts in Strafsachen vom 19.
September 2005 dazu angehalten werden, das Verfahren
gegen Unbekannt endlich einzuleiten (Die Strafanzeige
war am 25. Februar 2004 eingereicht worden!).
Das Gericht hatte dabei festgestellt, dass das
Statthalteramt das Rechtsverzögerungsverbot
verletzt habe. |