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Nachwehen zum Allpack-Streik:
Ahnungslose Polizeileitung im Kanton Baselland


von der comedia website 02. März 2005

Zwei von Polizisten verletzten Frauen beim Allpack-Streik widerfährt neues Unrecht. Die verantwortlichen Polizisten werden durch Vorgesetzte unter fadenscheinigen Begründungen geschützt, und das Bezirksstatthalteramt akzeptiert diese Ausflüchte.

Am 1. Dezember 2003 ging die Polizei gewaltsam gegen die im Rahmen des Allpack-Streiks errichtete Sitzblockade vor. Dabei wurden zwei Frauen verletzt. Sie erstatteten daraufhin Anzeige gegen Unbekannt wegen Tätlichkeit, einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauch. Adressat dieser Anzeige war das Statthalteramt Arlesheim.

Die beiden in ihren Rechten verletzten Frauen stellten beim gleichen Statthalteramt einen Beweisantrag. Sie wollten Zeugen einvernehmen lassen und verlangten eine Gegenüberstellung mit den involvierten Polizisten, damit die Urheber der Verletzungen eruiert werden können. Das Statthalteramt Arlesheim hat nun den Beweisantrag der Geschädigten abgelehnt. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass bei einem solchen Spontanaufgebot keine Einsatzlisten erstellt würden und die zur Verfügung stehenden Fotos der Übergriffe zu verschwommen bzw. die Polizisten in ihrer Montur nicht erkennbar seien.

Es erstaunt sehr, dass das Statthalteramt den schwachen Argumenten der Polizeileitung ohne weiteres folgt. Nicht nachvollziehbar ist, dass in Zusammenhang mit einem Streik, der bereits mehrere Tage gedauert hatte, von einem Spontanaufgebot ohne Einsatzlisten gesprochen wird. Die Polizei könne wegen der fehlenden Listen nicht mehr feststellen, wen sie bei diesem nicht alltäglichen Einsatz aufgeboten habe. Der verantwortliche Einsatzleiter will nicht einmal die Namen seiner Mitarbeitenden kennen und die diversen vorhandenen Fotos der Aktion würden eine Klärung ebenfalls nicht ermöglichen.

Es sieht ganz so aus, dass es innerhalb des Polizeiapparats ziemlich drunter und drüber geht. Dem könnte mit einem einfachen Mittel Abhilfe geleistet werden: Namensschilder für Polizeibeamte, eine alte Forderung der Mediengewerkschaft comedia, sollten solche Erinnerungslücken schliessen.

Pikant: Das Statthalteramt musste durch einen Beschluss des Verfahrensgerichts in Strafsachen vom 19. September 2005 dazu angehalten werden, das Verfahren gegen Unbekannt endlich einzuleiten (Die Strafanzeige war am 25. Februar 2004 eingereicht worden!). Das Gericht hatte dabei festgestellt, dass das Statthalteramt das Rechtsverzögerungsverbot verletzt habe.