| Das 
                                  Reinigungspersonal am Flughafen Genf - mehrheitlich 
                                  Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen 
                                  - hat eine anstrengende und belastende Arbeit 
                                  zu leisten. Täglich sorgen diese Mitarbeitenden 
                                  unter schwierigen Arbeitsbedingungen und engen 
                                  zeitlichen Vorgaben dafür, dass die Fluggäste 
                                  in sauberen Flugzeugen reisen können. Aber 
                                  auch die Reinigungs- mitarbeitenden haben Anspruch 
                                  auf saubere Löhne und Anstellungsbedingungen! 
                                  Ihre Arbeitgeberin ISS Aviation hat nun aber 
                                  einseitig die bestehenden Gesamtarbeitsverträge 
                                  (GAV) gekündigt.   
                                  Nein zum Arbeitgeberdiktat  Warum 
                                  diese GAV-Kündigung? Die Mitarbeitenden 
                                  haben, unterstützt von ihrer Gewerkschaft 
                                  VPOD, die Regularisierung der Arbeitsverträge 
                                  der so genannten "Aushilfsangestellten" 
                                  und die Einhaltung der GAV-Löhne verlangt. 
                                  Daraufhin hat die ISS den bestehenden GAV per 
                                  30. Juni 2010 gekündigt. Seither unterstehen 
                                  die Mitarbeitenden Einzelarbeits-verträgen 
                                  zu massiv schlechteren Bedingungen als dem gekündigten 
                                  GAV, die Löhne liegen je nach Alter 200 
                                  bis 1'350.- Franken unter den bisherigen GAV-Löhnen. 
                                    
                                  Heute in der Reinigung – morgen in allen 
                                  Branchen  Der 
                                  vertragslose Zustand hat schwere Auswirkungen: 
                                  Es gibt keine zwingenden Minimalbestimmungen 
                                  mehr, an die sich der Arbeitgeber halten müsste, 
                                  es gibt keinen Schutz vor Lohndumping mehr. 
                                  Diese Abbau kann weit über den Flughafen 
                                  hinaus Folgen haben, andere Firmen könnten 
                                  dem Beispiel folgen und bestehende Verträge 
                                  kündigen!   
                                  Der Staat muss für würdige Anstellungsbedingungen 
                                  sorgen  Die 
                                  Genfer Flughafengesellschaft AIG (Aéroport 
                                  lnternational de Genève) gehört 
                                  dem Kanton Genf, also der Bevölkerung. 
                                  Es ist besonders stossend, dass gerade die Flughafen 
                                  gesellschaft Lohndumping toleriert und sogar 
                                  aktiv unterstützt. Es ist Aufgabe der Genfer 
                                  Regierung, Lohndumping am staatlichen Flughafen 
                                  zu verhindern und die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge 
                                  durchzusetzen.   
                                  Der Kampf der Streikenden ist auch unser Kampf! 
                                   Die 
                                  Unterzeichnenden dieses Appells sichern den 
                                  Streikenden ihre volle Solidarität zu. 
                                  Wir unterstützen den Einsatz für den 
                                  Erhalt der bisherigen Anstellungsbedingungen. 
                                  In diesem Sinne verlangen wir von der ISS und 
                                  von den Genfer Kantonsbehörden:  
                                   
                                    Weiterführung 
                                      der seit 15 Jahren bestehenden GAV oder 
                                      aber die Anwendung des GAV der Firma Swissport, 
                                      in deren Auftrag die ISS als Unterakkordant 
                                      tätig ist.  
                                     
                                      Wenn die ISS die Anwendung dieser GAV verweigert, 
                                      muss die Flughafenbehörde von der Swissport 
                                      (welche durch die Flughafengesellschaft 
                                      konzessioniert ist) verlangen, der ISS den 
                                      Auftrag zu entziehen und die Aufgaben selber 
                                      auszuführen oder einer anderen Firma 
                                      zu übergeben, welche die Bedingungen 
                                      das GAV einhält.    Unterstützungskomitee 
                                  ISS-Streik / Comité de soutien aux grévistes 
                                  d’ISS, c/o CGAS  Postkonto 
                                  : 17-263047-1 « grève SSP-ISS » 
                                  / www.ssp-greve.ch www.sspta.ch  
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