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Der
Markt bedroht die
medizinische Ethik und die Gesundheit
Flyer
der BFS vom Februar 2007
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Hintergrund
der Diskussionen um die „soziale Einheitskasse“
sind zwei gegensätzliche gesundheitspolitische
Ausrichtungen. Eine 12-seitige Werbereportage
mit Lobliedern auf die Privatkliniken - Beilage
der Wochenzeitung Cash - macht deutlich worum
es geht: Der Graben zwischen „Gesundheit
für alle“ und „Spitzenmedizin
in Gesundheitshotels“ soll grösser
werden. Das Ergebnis: ein grösser werdender
lukrativer Markt für Personen mit respektablem
Einkommen.
Die
erste Ausrichtung setzt auf den Markt. Das führt
schliesslich zu einem minimalen Service. Mit
Leuten, die ein „Recht“ auf eine
minimale Basisversorgung für schwerwiegende
Krankheiten haben. Und mit minderbemittelten
Menschen, die „unterstützt“
werden, mit der ganzen Schuldzuweisung, die
damit verbunden ist - und die ihren Teil zur
Verschlechterung des Gesundheitszustands beitragen
kann.
Die möglichen oder wirklichen Kranken mit
ausreichendem Einkommen (oder mit grosser Opferbereitschaft)
werden für die Krankenkassen (und Zusatzversicherungen)
gute Kunden sein.
Die Menschen, deren verfügbares Einkommen
(was nach den Steuern, den Prämien für
Versicherungen und Krankenkasse und der Miete
übrig bleibt) Jahr für Jahr sinkt,
werden „Kunden“ zweiter oder dritter
Klasse sein.
Das Pflegepersonal wird direkt oder indirekt
einer inakzeptablen Macht der beratenden Ärzte
im Dienst der Krankenkassen unterstellt. In
den Spitälern wird das Personal immer mehr
unter grossem Zeitdruck arbeiten müssen.
Erschöpfte „Pflegemaschinen“.
Professor Henri Bounameaux vom Genfer Universitätsspital
erzählt: Wenn 8 Patienten in einem 5er-Zimmer
untergebracht werden, führt das zu Problemen
mit der Promiskuität und der Sicherheit.
Das Personal muss dann immer schneller arbeiten,
mit allen Risiken, die das mit sich bringt.
In dieser Sichtweise wird das Spital „für
alle“ als ein „Güter“
produzierendes Unternehmen betrachtet.
Die zweite Ausrichtung verlangt, dass jede Person
unabhängig von ihrem Einkommen und von
den Kosten der Behandlung gepflegt werden muss,
wenn diese Behandlung medizinisch gerechtfertigt
ist. Die Gesundheit ist ein umfassender Zustand
körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens
und besteht nicht nur aus der Abwesenheit von
Krankheit; so heisst es in der Französischen
Verfassung von 1948.
Die Krankenversicherung muss zum Bestandteil
eines umfassenden, nicht bürokratischen
und diesen Namen verdienenden Systems der sozialen
Sicherheit gemacht werden.
Dafür braucht es: eine öffentliche
Kontrolle; eine Verbindung von medizinischer
und paramedizinischer Spezialisierung; ein Zusammenspiel
zwischen der (liberalen) Medizin in Stadt und
Dorf und der Spitalmedizin. Um „den Kranken
ins Zentrum zu stellen“, wie es so schön
heisst, braucht es ausreichend Personal, das
über genügend Zeit verfügt, um
sich umfassend um ihn zu kümmern. Eine
umfassende Präventionspolitik ist notwendig.
Die Patienten müssen als Partner der Pflegenden
betrachtet werden. Die BezügerInnen müssen
bei der Entwicklung einer sozialen Krankenversicherung
mitreden können.
Ein kommerziell ausgerichtetes Gesundheitssystem
zerstört letztlich die medizinische Ethik.
In der Schweiz sind ausreichende materielle
Mittel vorhanden, um ein Gesundheitswesen für
alle zu errichten, welches die PatientInnen
ebenso respektiert wie das Pflegepersonal.
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