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Der Markt bedroht die
medizinische Ethik und die Gesundheit

Flyer der BFS vom Februar 2007

Hintergrund der Diskussionen um die „soziale Einheitskasse“ sind zwei gegensätzliche gesundheitspolitische Ausrichtungen. Eine 12-seitige Werbereportage mit Lobliedern auf die Privatkliniken - Beilage der Wochenzeitung Cash - macht deutlich worum es geht: Der Graben zwischen „Gesundheit für alle“ und „Spitzenmedizin in Gesundheitshotels“ soll grösser werden. Das Ergebnis: ein grösser werdender lukrativer Markt für Personen mit respektablem Einkommen.

Die erste Ausrichtung setzt auf den Markt. Das führt schliesslich zu einem minimalen Service. Mit Leuten, die ein „Recht“ auf eine minimale Basisversorgung für schwerwiegende Krankheiten haben. Und mit minderbemittelten Menschen, die „unterstützt“ werden, mit der ganzen Schuldzuweisung, die damit verbunden ist - und die ihren Teil zur Verschlechterung des Gesundheitszustands beitragen kann.

Die möglichen oder wirklichen Kranken mit ausreichendem Einkommen (oder mit grosser Opferbereitschaft) werden für die Krankenkassen (und Zusatzversicherungen) gute Kunden sein.



Die Menschen, deren verfügbares Einkommen (was nach den Steuern, den Prämien für Versicherungen und Krankenkasse und der Miete übrig bleibt) Jahr für Jahr sinkt, werden „Kunden“ zweiter oder dritter Klasse sein.

Das Pflegepersonal wird direkt oder indirekt einer inakzeptablen Macht der beratenden Ärzte im Dienst der Krankenkassen unterstellt. In den Spitälern wird das Personal immer mehr unter grossem Zeitdruck arbeiten müssen. Erschöpfte „Pflegemaschinen“. Professor Henri Bounameaux vom Genfer Universitätsspital erzählt: Wenn 8 Patienten in einem 5er-Zimmer untergebracht werden, führt das zu Problemen mit der Promiskuität und der Sicherheit. Das Personal muss dann immer schneller arbeiten, mit allen Risiken, die das mit sich bringt. In dieser Sichtweise wird das Spital „für alle“ als ein „Güter“ produzierendes Unternehmen betrachtet.

Die zweite Ausrichtung verlangt, dass jede Person unabhängig von ihrem Einkommen und von den Kosten der Behandlung gepflegt werden muss, wenn diese Behandlung medizinisch gerechtfertigt ist. Die Gesundheit ist ein umfassender Zustand körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und besteht nicht nur aus der Abwesenheit von Krankheit; so heisst es in der Französischen Verfassung von 1948.

Die Krankenversicherung muss zum Bestandteil eines umfassenden, nicht bürokratischen und diesen Namen verdienenden Systems der sozialen Sicherheit gemacht werden.

Dafür braucht es: eine öffentliche Kontrolle; eine Verbindung von medizinischer und paramedizinischer Spezialisierung; ein Zusammenspiel zwischen der (liberalen) Medizin in Stadt und Dorf und der Spitalmedizin. Um „den Kranken ins Zentrum zu stellen“, wie es so schön heisst, braucht es ausreichend Personal, das über genügend Zeit verfügt, um sich umfassend um ihn zu kümmern. Eine umfassende Präventionspolitik ist notwendig. Die Patienten müssen als Partner der Pflegenden betrachtet werden. Die BezügerInnen müssen bei der Entwicklung einer sozialen Krankenversicherung mitreden können.

Ein kommerziell ausgerichtetes Gesundheitssystem zerstört letztlich die medizinische Ethik. In der Schweiz sind ausreichende materielle Mittel vorhanden, um ein Gesundheitswesen für alle zu errichten, welches die PatientInnen ebenso respektiert wie das Pflegepersonal.