Sektion Zürich
 
anklicken Antiglobalisierung
anklicken ArbeiterInnenbewegung
anklicken Bildungspolitik
anklicken Frauenbewegung
anklicken Imperialismus & Krieg
anklicken International
anklicken Kanton Zürich
anklicken Marxismus
anklicken Umweltpolitik

anklicken Startseite
anklicken Über uns
anklicken Agenda
anklicken Zeitung
anklicken Literatur
anklicken Links
anklicken Kontakt

Schwerpunke / Kampagnen
anklicken Bilaterale II
anklicken
anklicken
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  
anklicken  



 


Schlechte flankierende Massnahmen, die zudem
von den Lohnabhängigen bezahlt werden
Inhalt:
Auf Rang 25.Wer? Die Schweiz
Das Internationale Arbeitsamt verurteilt die Schweiz
und die OECD mahnt sie zur Ordnung
Nicht befolgte Kongressbeschlüsse
Gegen diese gewerkschaftsfeindliche Praxis kämpfen

Es ist unmöglich darüber zu diskutieren, ob es richtig ist, dieses „strikte Minimum“ der flankierenden Massnahmen (laut André Daguet) zu unterstützen, ohne zuerst einen wichtigen Punkt zu präzisieren: die schwachen gewerkschaftlichen Rechte in der Schweiz.

 

 

 

Das Internationale Arbeitsamt hat in verschiedenen ausführlichen Studien aufgezeigt, dass die Schweiz in Sachen Sicherheit für GewerkschaftsvertreterInnen, Recht auf freie Meinungsäusserung am Arbeitsplatz sowie Kündigungsschutz weit hinter Ländern wie Schweden, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und Grossbritannien herhinkt. Die Schweiz belegt nach diesen Kriterien über Rechte am Arbeitsplatz den 25.Platz.Anders ausgedrückt, die fehlende Sicherheit schafft Stress und verinnerlichte Ängste. Für die Arbeitgeber ist dies ein Mittel, um die Beschäftigten nach ihrem Gutdünken zu „formen“ (Revue internationale du travail, Vol. 142, Nr. 2, 2003).

In einer kürzlich veröffentlichten Studie des Wall Street Journal und der sehr konservativen Heritage Foundation mit dem Titel „Index wirtschaftlicher Freiheit 2005“ nimmt die Schweiz den 12. Rang ein, neben den USA und gleich nach einigen, kürzlich zugunsten der „Aktionsfreiheit“ des Kapitals brutal „befreiten“ Ländern. Die Studie untersucht sowohl die Begrenztheit der Sozialpolitik, die Steuerbegünstigungen für Reiche und das Kapital sowie die Flexibilität des Arbeitsmarktes. Sie bestätigt frühere Untersuchungen, die 1999 zeigten, dass die Kosten und die Leichtigkeit von Kündigungen für die Schweizer Patrons ein „Konkurrenzvorteil“ sind.

Anders gesagt: Die Sicherheit der Beschäftigung ist in der Schweiz schon heute prekär. Das zeigt sich auch bei jedem Konjunkturumschwung. Kündigungen werden zu „Anpassungsvariablen“, die immer kurzfristiger eingesetzt werden, um die Anzahl Beschäftigter der schwankenden Nachfrage anpassen.
Auf Rang 25. Wer?
Die Schweiz

 

 

 










 

 

Der Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hat auf eine Klage des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) hin geurteilt, dass die Schweiz internationales Recht verletze, indem sie die Gewerkschaftsfreiheit nicht genügend schütze. Laut den Grundsätzen der IAO (Übereinkommen 98, das Bestandteil der sogenannten Kernarbeitsnormen ist) ist die Möglichkeit, gewerkschaftsfeindliche Kündigungen auzuheben die einzige Möglichkeit Gewerkschaftsfreiheit wirksam zu schützen. In der Schweiz können aber gewerkschaftfeindliche Kündigungen nicht aufgehoben werden.

Die Wiedereinstellung eines Gewerkschaftsdelegierten in einem Restaurant in Paris (Café Ruc in der Nähe der Comédie française) im Juli 2004 war ein beachtetes Ereignis. Eine junge Angestellte eines Reinigungsunternehmens zeigte sich der Zeitung L’Humanité (30. Juli 2004) gegenüber geradezu gerührt, als sie der gerichtlich verfügten Wiedereinstellung eines jungen Delegierten der Gewerkschaft CGT beiwohnte. Durch solche Siege können Schneeballeffekte entstehen. Das ist wichtig für gewerkschaftliche Aktivitäten.

Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), die bekannt für ihre neokonservative Ausrichtung (hatte sie nicht das berüchtigte multilaterale Abkommen über Investitionen erarbeitet) ist, hat die Schweiz ebenfalls, auf ihre Weise, kritisiert. Das Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) musste die „Empfehlungen der OECD“ am 1. Februar 2005 veröffentlichen. Die OECD-Arbeitsgruppe fordert die Schweiz auf, Mittel zu prüfen, um einen wirkungsvollen Schutz für Personen zu gewährleisten, die mit der Justiz zusammenarbeiten, insbesondere für Angestellte, die guten Glaubens einen Korruptionsverdacht äussern. Sie sollen dies ohne Furcht vor Repressalien durch Kündigung tun können. Die OECD ist nicht gerade sehr am Arbeitsrecht interessiert.Aber sie ist sich bewusst, dass auferlegtes Stillschweigen – vor allem im Bankensektor, aber auch in Schweizer Firmen, die mit anderen Ländern Vertragsbeziehungen haben – eine Angestellte daran hindern könnte, der Justiz Korruptionsfälle zu melden.Tut sie es, riskiert sie ihre Stelle, das heisst, ihre „finanzielle Zukunft“, denn sie wird auf einer schwarzen Liste stehen.

Dabei behauptet die Schweiz, mit dem Schengen/Dublin-Abkommen die Kriminalität zu bekämpfen. Der Bundesrat schlägt hier quasi Purzelbäume. Er ermutigt das Stillschweigen gegenüber verbrecherischen Handlungen oder solchen, die es sein könnten.Aber er will sogenannte kriminelle Asylbewerber bekämpfen.

Es gibt eine klare Parallele zwischen dem fehlenden Schutz für Gewerkschaftsdelegierte, für aktive GewerkschafterInnen in den Betrieben und den repressiven Massnahmen gegen den oder die Beschäftigte, die korrupte Machenschaften denunziert, mit denen eine Firma Aufträge unlauter hereingeholt oder dubiose Finanzgeschäfte getätigt hat.
Das Internationale Arbeitsamt verurteilt die Schweiz
und die OECD mahnt sie zur Ordnung

 

 

 










 

 

Die Leitungen von SGB und UNIA scheren sich nicht um einstimmige Beschlüsse der höchsten gewerk-schaftlichen Instanz: einem Kongress. Im Oktober 2002 hat der Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) bestätigt, wie notwendig eine Stärkung des Kündigungsschutzes ist. Richtigerweise erklärte er: „Eine Ausweitung des Kündigungsschutzes ist der Grundp feiler eines verbesserten Arbeitnehmerschutzes in diesem Land. Um eine abstrakte Formel zu vermeiden, stellte der Kongress klar: „Es ist unwürdig und unannehmbar, dass jemandem ohne Anhörung oder Verwarnung nach 25 Dienstjahren gekündigt werden kann, weil er sich zwei Schulteroperationen aussetzen musste!… Es ist inakzeptabel, dass einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer unter irgendeinem Vorwand gekündigt werden kann. Kündigungen ohne zulässiges Motiv müssen aufgehoben werden können.“ (SGB Kongress 2002: Positionspapier 2, Mehr Rechte für die Arbeitenden ! http://www.sgb.ch/d-download/kongress02-sgb-d.pdf). Das IAA teilt trotz der vorsichtigen Formulierung aufgrund seiner tripartiten Struktur (Gewerkschaften, Arbeitgeber, Staaten) vom Grundsatz her diese Meinung zu gewerkschaftsfeindlichen Massnahmen.

Im November 2003 schrieb der SGB, dass das Arbeitsrecht angepasst werden müsse. Der Kündigungsschutz für gewählte VertreterInnen der Beschäftigten müsse gestärkt werden, denn die tripartiten Kommissionen brauchen Informationen von diesen gewählten Vertretungen. Solange aber Personalkommissions-Mitglieder nicht besser geschützt seien, sei es irrealistisch zu glauben, dass die Arbeitsbedingungen wirksam kontrolliert werden könnten.

Wie ist es möglich, dass die Gewerkschaften (SGB und Travail. Suisse) die Gelegenheit der bilateralen Verhandlungen über die Personenfreizügigkeit nicht genutzt haben, um diese elementaren Forderungen durchzusetzen, die eigentlich Grundrechte sein sollten? Wie ist es möglich, dass die Gewerkschaftsleitungen eine solche Forderung und ihre Anwendungsmodalitäten, nicht zur absoluten Bedingung für ihre Unterstützung der Freizügigkeit gemacht haben ?

Sie waren einverstanden, zu trennen, was die Menschenrechtsdeklaration vereint, weil es sich hier um Grundrechte handelt, die man nicht in einzelne Scheiben schneiden kann. Einen mehr oder weniger freien Personenverkehr gibt es für die Beschäftigten nur, wenn er mit gewerkschaftlichen und sozialen Rechten einhergeht. Dies um so mehr, als alle sich einig sind, dass diese Freizügigkeit zu einem Zeitpunkt eingeführt wird, in dem nicht nur chronische Arbeitslosigkeit herrscht, sondern auch entschiedene Angriffe auf die Rechte der Lohnabhängigen stattfinden.14

Täglich prangern die Gewerkschaften und auch die Presse Fälle von sozialem und Lohndumping an. Der Corriere del Ticino (2. Februar 2005) berichtet über die Aussagen von UNIA, die vor einer Uhrenfabrik eine Protestaktion organisierte. In diesem Sektor im Tessin gebe es keine Regeln mehr. Alle Missbräuche seien hier zulässig. “ Stundenlöhne unter 12 Franken sind die Regel, die tägliche Arbeitszeit überschreitet die maximale Zeit von 8 Stunden, der 13.Monatslohn wird oft nicht bezahlt. Diese Missstände betreffen die Grenzgänger und ArbeiterInnen aus fast der ganzen EU.“ Ausserdem „werden den ArbeiterInnen, die von Temporärfirmen vermittelt wurden, Entschädigungen und Zuschläge nicht anerkannt, was etwa 25 % des Lohns entspricht.“ Der Vertreter von UNIA fügt hinzu: „Und die Vergabe von Arbeiten an Subunternehmen ist leider für viele Sektoren die Zukunft.“

Die Deutschschweizer Presse hat zahlreiche gleich lautende Beispiele veröffentlicht, zum Teil aufgrund von Informationen, die ihr Gewerkschaftsverantwortliche zukommen lassen, wie Vasco Pedrina, der die Zürcher Situation sehr gut kennt. In dieser Hinsicht ist die Verschlechterung der Bedingungen in Zürich und im Tessin dieselbe. Der Co-Präsident von UNIA weiss das ja gut.
Das Argument, dass strengere Massnahmen SchwarzarbeiterInnen anziehen würden, ist schon Jonglerei mit schweren Kugeln, die einem schliesslich auf die Füsse fallen. Erst einmal werden die Dublin-Schengen-Abkommen „Schwarzarbeiter“ und „Illegale“ produzieren. Da wäre ein linkes Referendum notwendig gewesen.Wir hatten es gesagt. Dann ist die Logik dieses Arguments die Folgende: Die Rechte der Beschäftigten müssen dereguliert und nach unten nivelliert werden, damit „reines Angebot“ und „reine Nachfrage“ in einem flüssigen Arbeitsmarkt funktionieren. Das ist die gleiche Überlegung wie die der neo-klassischen Wirtschaftswissenschaftler, die behaupten, dass jemand, der eine Stelle hat, andere, die bereit wären, für weniger Lohn zu arbeiten, daran hindert, sie zu bekommen. Schliesslich, was die Arbeitsbedingungen der MigrantInnen betrifft, die in der Schweiz arbeiten, wird sich auf mit der Ablehnung der „flankierenden Massnahmen“ juristischer Ebene nichts ändern. Im Gegenteil, wenn diese in der heute vorgesehenen Form angenommen werden, würden sie durch die Deregulierung (eigentlich eine extrem liberalisierte Neuregelung) des Arbeitsmarktes wirkungslos werden.

Nicht befolgte Kongressbeschlüsse

 

 

 





































14. Die Debatte in Frankreich zur Dienstleistungs-Richtlinie der europäischen Kommission wirft teilweise ähnliche Fragen auf wie sie in der Schweiz diskutiert werden. Der Schock über diese Richtlinie war so gross, dass sogar die französische Regierung und Präsident Chirac, den Couchepin bewundert, ihre teilweise Ablehnung dieser Dienstleistungs-Richtlinie (Bolkestein-Richtlinie) äusserten. Diese Richtlinie bezweckt die Liberalisierung des Dienstleistungssektors. Es würde demnach genügen, dass ein Handwerker oder ein „entsandter“ Arbeitnehmer (ein Arbeiter, den eine polnische Firma zum Arbeiten nach Frankreich schickt) die Regelungen seines Herkunftslandes „einhält“, um seine Dienste in Frankreich zu verkaufen. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, müsste Polen kontrollieren, ob die polnischen Bauarbeiter in Berlin oder Paris das Recht korrekt befolgen, also das deutsche oder französische Recht! Das gilt auch, wenn die deutschen oder französischen Behörden unangekündigte Kontrollen durchführen (was in der Schweiz nicht der Fall ist). Die französische Tageszeitung Le Monde (3. Februar 2005) schreibt:„Die Blockade der Baustelle einer Schule, die durch eine lettische Firma in einem Vorort von Stockholm gebaut werden sollte, durch die schwedischen Gewerkscha ften, hat sich in den letzten Wochen auf acht Branchen ausgeweitet. Seit dem 2.November 2004 protestieren die Gewerkschaften auf diese Weise gegen die Weigerung der lettischen Firma Laval & Partneri die im Königreich geltenden vertraglichen Regelungen anzuwenden und klagen sie des Lohndumpings an. Die Europäische Kommission hat von der lettischen Regierung eine Klage wegen Verletzung des freien Verkehrs für Dienstleistungen innerhalb der EU erhalten. Die Stellungnahme von Brüssel sollte in einigen Wochen erfolgen. Das Schwedische Arbeitsgericht seinerseits hat in einem vorsorglichen Urteil den Gewerkschaften Recht gegeben. Die Baustelle wurde stillgelegt, worauf die betroffene Stadtbehörde nun droht, den Au ftrag an ein anderes Unternehmen zu vergeben.“
 

 

Um gegen diese gewerkschaftsfeindliche Praxis zu kämpfen, muss mindestens eine Bedingung erfüllt sein:Allen denen, die diese Zustände denunzieren, muss Kündigungsschutz sicher sein. Die Beschäftigten sind die sicherste und am besten informierte Quelle für gewerkschaftsfeindliches Arbeitgeberverhalten, das in den kommenden Jahren ständig zunehmen wird. Die flankierenden Massnahmen stützen sich in breitem Mass auf die Gesamtarbeitsverträge (GAV). Sie können nur mit der Unterstützung durch die Beschäftigten in den Betrieben und Büros durchgesetzt werden. Selbst wenn sie ungenügend sind, sind solche Massnahmen ohne Kündigungsschutz nur ein Papier, das das soziale, wirtschaftliche und politische Umfeld zerreissen wird.

Der Bundesrat wird gegenüber den höflichen Abmahnungen des IAA und der OECD auf Zeit spielen. Er hat eine Untersuchungskommission vorgeschlagen, die erst einmal prüfen wird, ob die Schweizerische Gesetzgebung geändert werden muss, um den Empfehlungen des IAA zu entsprechen. Die Behörden werden ziemlich sicher entscheiden, dass das nicht wirklich nötig ist.Während dieser Zeit wird die SGB-Leitung in einer Kommission verhätschelt und sieht nicht, wie die Zeit verfliegt, während die Beschäftigten, von der Stoppuhr begleitet, ihre tägliche Arbeitslast erledigen müssen. Offensichtlich messen gewisse Gewerkschaftsoberen ihre Zeit nicht mit dem gleichen Instrument wie die Bauarbeiter oder die Fabrikarbeiterinnen. Bestenfalls wird der Bundesrat dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten, den die Rechten, die für die „flankierenden Massnahmen“ gestimmt haben, ablehnen werden. Und der „Souverän“ wurde irregeführt…

Nach einer ausgedehnten Vernehmlassung wird dann festgestellt werden, dass langsame Fortschritte voran kommen. Ein künftiger Gewerkschaftskongress wird eine Resolution verabschieden und eine Beschleunigung dieser Fortschritte verlangen, die so nahe erscheinen wie eine Fata Morgana in der Sahara. Hier treffen sich zwei Welten nicht: Die der parlamentarischen und ausserparlamentarischen Kommissionen und die der Betriebskommissionen, wenn sie handeln können, weil sie die Repression nicht zu sehr fürchten oder weil die Situation untragbar ist (wie bei Swissmetal oder Filtrona).

Die Beschlüsse des eigenen Kongresses ignorieren und ein Linsengericht als Sonntagsbraten anpreisen entspricht einer Täuschung und Missachtung von demokratischen Entscheiden der höchsten Gewerkschaftsinstanzen. Darauf verzichten, den Kündigungsschutz für Gewerkschaftsmitglieder und Lohnabhängige zu einer unumgänglichen Bedingung für die Annahme eines Abkommens zum freien Personenverkehr zu machen, ist ein Verzicht, der einer ganzen Reihe von Rückschritten und Kompromissen die Krone aufsetzt.

Das Paket abzulehnen, bedeutet die Würde zu bezahlten und eine Gewerkschaftskultur zu verteidigen, welche die gundlegendsten Bedürfnisse der Lohnabhängigen ausdrückt.
Gegen diese gewerkschaftsfeindliche Praxis kämpfen