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Brennpunkt Erwerbslosigkeit

4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

Peter Streckeisen - aus Debatte Nummer 8 - März 2009


Im Herbst 2008 hat der Bundesrat die Botschaft zur vierten Revision der Arbeitslosenversicherung an das Parlament gerichtet. Einmal mehr sind beträchtliche Verschlechterungen für die Erwerbslosen vorgesehen. Vielleicht bietet die gegenwärtige Verschärfung der wirtschaftlichen und sozialen Krise eine Gelegenheit, um diese Revision erfolgreich zu bekämpfen.

Die Expertengruppe für Konjunkturprognosen des Bundes sieht für 2009 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von 0.8 Prozent voraus und hofft für 2010 auf ein Wirtschaftswachstum von 1 Prozent. Die Arbeitslosenquote soll von 2.6 Prozent (2008) auf 4.3 Prozent (2010) ansteigen1. Es ist allerdings gut möglich, dass der Krisenverlauf schärfere Auswirkungen haben wird, als es die Experten prognostizieren. Nur eines ist gewiss: Die in den vergangenen zwei Jahrzehnten eingetretene Verfestigung einer strukturellen Massenerwerbslosigkeit in der Schweiz hält an.

Temporäragenturen wie Adecco wollen stärker ins Geschäft mit den Arbeitslosen einsteigen.

Ein Land ohne Erwerbslosigkeit?

Im wirtschaftlichen Aufschwung der Nachkriegszeit galt die Schweiz als Land ohne Erwerbslosigkeit – im Gegensatz zu den südeuropäischen Ländern, aus denen viele so genannte „GastarbeiterInnen“ auf helvetische Baustellen oder in die Hotels und Restaurants der Schweiz strömte. Arbeitslosenkassen gab es zwar seit dem 19. Jahrhundert. Viele waren durch Gewerkschaften gegründet worden, und seit 1924 subventionierte der Bund solche Kassen. Zu Beginn der 1970er Jahre waren aber nur etwa 20 Prozent der Erwerbstätigen gegen Erwerbslosigkeit versichert, es gab keine Versicherungspflicht. Das änderte sich mit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise Mitte der 1970er Jahre: In Windeseile richtete der Bundesrat nun eine obligatorische Versicherung ein. Dennoch blieb die Arbeitslosenquote in den 1980er Jahren unter 1 Prozent, weil viele ausländische Arbeitskräfte „nach Hause geschickt wurden“. Diese konjunkturelle Pufferfunktion der MigrantInnen verhinderte, dass die Schweiz in den 1980er Jahren wie die Nachbarländer eine hohe Arbeitslosigkeit erlebte.

Der Schock war umso heftiger, als die Zahl der registrierten Arbeitslosen zwischen 1990 und 1993 von 18'133 auf 163'135 in die Höhe schnellte. Die offizielle Arbeitslosenquote stieg erstmals seit der Zwischen-kriegszeit stark an, der (vorläufige) Höhepunkt wurde 1997 mit 5.2 Prozent erreicht. Danach war die Erwerbslosigkeit rückläufig, bis in den Jahren 2002 bis 2004 erneut ein deutlicher Anstieg erfolgte. Im Januar 2009 lag die Arbeitslosenquote bei 3.3 Prozent. Zwar steigt und sinkt die Arbeitslosenquote bis zu einem gewissen Grad mit den Konjunkturzyklen der Wirtschaft, aber es hat sich in der Schweiz seit den 1990er Jahren eine dauerhafte Massenerwerbslosigkeit eingestellt, die auch in den Jahren mit einem höherem Wachstum nicht verschwindet. Die Erwerbslosigkeit ist kein vorüber-gehendes oder marginales Phänomen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt mehr, sie zählt nun zu den strukturellen Grundlagen und Funktionsweisen dieses Arbeitsmarkts2.

Workfare und statistische Nebeneffekte

Wie haben die politischen Behörden auf diese Entwicklung reagiert? Sie haben Veränderungen bei der Arbeitslosenversicherung eingeführt, die vor allem darauf abzielen, mehr Druck auf die Erwerbslosen auszuüben und die offizielle Arbeitslosenquote möglichst tief zu halten. 1995 wurden die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingerichtet, welche die Erwerbslosen bei der Suche nach einem neuen Job eher kontrollieren als beraten. Die RAV sind zum Dreh- und Angelpunkt des sogenannten Gegenleistungs-modells in der Arbeitslosenversicherung geworden. Die Erwerbslosen sollen keine Taggelder mehr beziehen, ohne Gegenleistungen zu erbringen – obwohl sie durch die in die ALV bezahlten Lohnabzüge eigentlich ein Recht auf Taggelder erworben haben. Früher gingen sie aufs Arbeitsamt stempeln, um ihre Leistungen zu beziehen. Heute müssen sie eine gewisse Anzahl Bewerbungen pro Monat schreiben, an Kursen oder Beschäftigungsprogrammen teilnehmen und jede „zumutbare Arbeit“ annehmen. Sie dürfen nicht darauf beharren, eine Stelle in ihrem Beruf und/oder in derselben Stadt oder Region zu finden; sie müssen auch schlechtere Angebote annehmen, sonst werden ihnen Taggelder gestrichen. 2003 wurden markante Leistungskürzungen eingeführt, vor allem die Reduktion der maximalen Bezugsdauer von 520 auf 400 Taggelder und die Erhöhung der für die Bezugsberechtigung erforderlichen Beitragsdauer von 6 auf 12 Monate.

Trotz Wirtschaftskrise will Bundesrätin Doris Leuthard an der vierten Revision der Arbeitslosenversicherung festhalten.

Der Kerngedanke dieser Massnahmen lässt sich mit dem Begriff Workfare umschreiben: Es geht nicht um die Befriedigung der Bedürfnisse der Erwerbslosen, sondern darum, diese so rasch wie möglich und zu jedem Preis – in der Regel zu schlechteren Anstellungs- und Arbeitsbedingungen – wieder zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit zu bringen3. Diese Politik produziert einige, von den Behörden wohl durchaus erwünschte statistische Nebeneffekte. So liegt die offizielle Arbeitslosenquote tiefer, als sie sein müsste, weil diejenigen Erwerbslosen, die ein Beschäftigungs-programm, eine Weiterbildung etc. absolvieren oder einen Zwischenverdienst haben, nun nicht mehr als Arbeitslose gelten, sondern als Stellensuchende. Im Dezember 2008 wies die offizielle Statistik 118'762 Arbeitslose aus; zusammen mit den Stellensuchenden waren aber knapp 180'000 Erwerbslose registriert. Die offizielle Quote von 3 Prozent verdeckt also die Tatsache, dass die Quote der auf den RAV angemeldeten Erwerbslosen bei ca. 4.5 Prozent liegt. Ein anderes Beispiel, wie die Gesetzesrevisionen sich in statistischen Zerrbildern niederschlagen, ist die Langzeitarbeitslosigkeit. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen (über ein Jahr erwerbslos) ist seit 1998 (knapp 35 Prozent) auf heute ca. 15 Prozent gesunken. Dies ist zum Teil dem konjunkturellen Aufschwung von 2003 bis 2007 zuzuschreiben; es hat aber auch damit zu tun, dass Erwerbslose seit der Revision von 2003 schneller ausgesteuert werden (nach 400 statt 520 Tagen). Sie verschwinden dann aus der Arbeitslosenstatistik – und tauchen teilweise in der Invalidenversicherung oder bei der Sozialhilfe wieder auf. 2006 bezogen ca. 245'000 Personen Sozialhilfe, und 256'300 Menschen hatten eine IV-Rente. Diese Zahlen geben einen Hinweis auf das Ausmass der versteckten Erwerbslosigkeit in der Schweiz.

Die vierte Revision

Am 3. September 2008 hat der Bundesrat seine Botschaft für eine weitere Revision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (AVIG) an das Parlament gerichtet. Dabei sollen einerseits zusätzliche Finanzierungsquellen für die defizitäre Einrichtung erschlossen werden: Die Beiträge sollen von 2 auf 2.2 Lohnprozente (vorübergehend 2.3 Prozent) erhöht werden, und auf die Einkommen zwischen 126'000 und 315'000 Franken soll vorübergehend ein „Solidaritätsbeitrag“ erhoben werden, bis die Arbeitslosenversicherung saniert ist4. Diese Massnahmen nehmen die Behörden zum Vorwand, um die vorgesehenen Leistungskürzungen als Teil einer „ausgewogenen Vorlage“ zu präsentieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat jedoch festgestellt, dass die geplante Revision „in Schieflage geraten“ ist; er hofft wieder einmal, dass das Parlament die „Fehler des Bundesrates“ korrigiert5. Die Hoffnung stirbt zuletzt…

Leistungskürzungen sind vor allem in vier Bereichen geplant.(1) Die Bezugsdauer soll nun von der Beitragsdauer abhängig gemacht werden. Wer 12 Monate Beiträge bezahlt hat, erhält nur noch 260 (statt 400) Taggelder; erst mit 18 Monaten Beitragszeit gibt es einen Anspruch auf 400 Taggelder. (2) Drastisch verschlechtert werden die Leistungen für Versicherte, die keine Beiträge zahlen – das sind insbesondere Personen in Ausbildung. Sie sollen erst nach einer Wartezeit von 120 Arbeitstagen Leistungen beziehen können, und dann nur noch 90 statt 260 Taggelder. Gerade Schul- und StudienabgängerInnen werden von dieser Massnahme betroffen sein. (3) Gespart werden soll auch bei den „arbeitsmarktlichen Massnahmen“: Beschäftigungsprogramme oder Zwischenverdienste werden nicht mehr als Beitragszeit für einen zukünftigen Taggeldanspruch angerechnet.
(4) Die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer in Krisenregionen von 400 auf 520 Tage zu erhöhen, soll wegfallen, und Personen über 55 Jahren sollen 22 statt 18 Monate Beitragszeit vorweisen müssen, um bis zu 520 Taggelder beziehen zu können.

Sehr ausgewogen ist diese Vorlage also nicht. Die Leistungskürzungen würden Langzeitarbeitslose, Menschen in befristeten und unsicheren Erwerbsverhältnissen und junge wie auch ältere Erwerbslose hart treffen – vor dem Hintergrund der aktuellen Krise, die zu einer Zunahme von Erwerbslosigkeit und prekärer Beschäftigung führen wird.

Die Leistungskürzungen bei der ALV würden StudienabgängerInnen ohne Job hart treffen.

Widerstand ist notwendig

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Parlament die Revisionsvorlage „ausgewogen“ gestalten wird, wie es der SGB wünscht. Vielmehr besteht die Gefahr einer Verschärfung der Leistungskürzungen, und die bürgerlichen Parteien werden die Zusatzfinanzierungen in Frage stellen. Die Notwendigkeit eines Referendums gegen die vierte AVIG-Revision ist deshalb bereits heute klar. Die Chancen auf ein erfolgreiches Abstimmungsergebnis wären vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden sozialen Krise vielleicht gar nicht so schlecht. So gelang es am 28. September 1997, geplante Verschlechterungen in der Arbeitslosen-versicherung in einer Referendumsabstimmung vorerst zu verhindern – gerade als die Arbeitslosenzahlen auf dem Höchststand von ca. 200'000 Menschen lagen. Das Referendum war von einem Erwerbslosenkomitee in La Chaux-de-Fonds ergriffen und durch die Gewerkschaften nur halbherzig unterstützt worden, der Erfolg in der Abstimmung stellte eine grosse Überraschung dar. Fünf Jahre später gelang es dem Bundesrat dann aber doch, die geplanten Verschlechterungen in einer neuen Vorlage durchzusetzen. Vielleicht können wir von der damaligen Kampagne etwas für den heutigen Kampf für die Rechte der Erwerbslosen und Lohnabhängigen lernen.

Zwei UBS und ein (Alb-)Traum

Der Kapitalismus ist ein System, das aus jedem Unglück ein Geschäft machen kann. Dies gilt auch für ungesicherte Beschäftigung und Erwerbslosigkeit. Die Agenturen für Temporärarbeit (Adecco, Manpower, etc.) konnten ihr Schmuddelimage als Quasi-Sklavenhändler abstreifen und stellen sich heute als wohltätige Organisationen dar, die den Prekären und Erwerbslosen helfen, neue Jobs zu finden. Die Gewerkschaft Unia hat durch den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) mit dem Branchenverband Swissstaffing im Juni 2008 die Temporäragenturen als legitime Einrichtungen auf dem Arbeitsmarkt anerkannt. FDPNationalrat und Unternehmer Otto Ineichen (Otto’s Warenposten) hat den Vorschlag lanciert, dass Erwerbslose mit guten Chancen am Arbeitsmarkt gleich an private Arbeitsvermittler weitergereicht werden sollen, um die RAV zu entlasten; die privaten Agenturen sollen für jeden Erwerbslosen, der wieder eine Stelle findet, eine Erfolgsprämie erhalten.6

Auch die so genannten Sozialfirmen geniessen ein steigendes Ansehen. Sie beschäftigen Erwerbslose zu sehr tiefen Löhnen, die Sozialhilfe sichert das Existenzminimum. In der Schweiz gilt die 1997 gegründete Stiftung für Arbeit in St. Gallen als Vorreiterin; sie beschäftigt heute ca. 400 Personen und hat Niederlassungen in Arbon, Zürich und Winterthur eröffnet. Am 29. Oktober 2008 nahm in Olten die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Sozialfirmen (ASSOF) ihre Arbeit auf. Die ASSOF wird von der Hochschule für Soziale Arbeit (FHNW) unterstützt. Applaus kommt auch von der Caritas: Dank Sozialfirmen kann der Staat Sozialleistungen sparen, und die Erwerbslosen tragen etwas zur Wirtschaft bei.7 Wahrlich eine Win-Win-Situation!

 

1 Medienmitteilung des SECO (16. 12. 2008):
Schweizer Konjunktur im weltwirtschaftlichen
Abwärtssog.
2 Jean-François Marquis: Die neuen Formen
der Arbeitslosigkeit. Debatte (erste Serie) (r.
7 / 2004, S. 9-17.
3 Kurt Wyss: Workfare. Sozialstaatliche Re-
pression im Dienst des globalisierten Kapita-
lismus. Edition 8, 2007.
4 Im Gegensatz zur AHV sind bei der Arbeits-
losenversicherung die Erwerbseinkommen ab
126'000 Franken beitragsbefreit. Dass höhere
Einkommen zur Finanzierung der Sozialversi-
cherungen beitragen, sollte eigentlich selbst-
verständlich sein. Anstatt von einem
„Solidaritätsbeitrag“ zu sprechen, müsste
vielmehr betont werden, dass ein solidarischer
Ausgleich zwischen den Einkommensklassen
dauerhaft eingerichtet werden müsste.
5 Medienmitteilung des SGB (3. 9. 2008): Re-
vision der Arbeitslosenversicherung. In Schief-
lage geraten – Parlament muss korrigieren.
6 Vgl. (ZZ, 17.1.2009: Schneller zum privaten
Arbeitsvermittler; und (ZZ, 6.2.2009: Staat-
lich subventionierte Rosinenpickerei.
7 Vgl. Christin Kehrli: „Chance Sozialfirmen.
(iederschwellige Arbeitsplätze auf dem dritten
Arbeitsmarkt“, in: Caritas, Sozialalmanach
2009, S. 179-193. – Siehe auch die Webseiten:
http://www.stiftungfuerarbeit.ch; und http://
www.swisssocialfirms.ch/