Das neue Ausländergesetzt (AuG) und das
revidierte Asylgesetz (AsylG) diskriminieren
und schikanieren AusländerInnen und Asylsuchende.
„Das AuG ist ein Sondergesetz für
700'000 in der Schweiz lebende Menschen, welche
nicht aus der EU kommen. Ausländische
BewohnerInnen werden unterschiedlich behandelt
[ganz im Sinne die erweiterten Freizügigkeitsabkommens
mit der EU, über das am 25. September
2005 abgestimmt wurde; Anm. d. Red.]. Wer
aus dem „falschen“ Land kommt,
erhält kein Recht auf Niederlassung,
auch wenn die Person seit Jahren in der Schweiz
lebt, arbeitet und Steuern zahlt. Sogar SchweizerInnen,
die mit AusländerInnen verheiratet sind,
werden gegenüber EU-BürgerInnen
benachteiligt. Kinder über 12 Jahren
dürfen nur noch unter einschränkenden
Bedingungen zu den Eltern in die Schweiz kommen
(...)“ (zit. aus: UNIAWebsite).
Spaltung
der Lohnabhängigen
Das
neue AuG zementiert die „Migrationspolitik“,
die der Bundesrat und speziell Christoph Blocher,
der konsequent für die „Personenfreizügigkeit“
mit wirkungslosen flankierenden Massnahmen
am 25. September eingetreten ist, im Interesse
der Schweizer Firmen betreiben. Es geht um
die Schaffung von „zwei Kreisen“
bei der Rekrutierung von Arbeitskräften.
Für EU-Staatsangehörige und für
Personen ausserhalb der EU werden unterschiedliche
Rechtsmassstäbe eingeführt. Die
Umschichtung der Migrations“ströme“
(Rekrutierung von Arbeitskräften in der
erweiterten EU mit 25 Mitgliedsstaaten und
grössere Prekarisierung von BürgerInnen
aus aussereuropäischen Ländern)
ist das erklärte Ziel der Bundesbehörden.
Für Bundesrat Deiss sollen nur jene Arbeitskräfte
einwandern dürfen, die „den Unternehmen
die bestmöglichen Bedingungen bieten“.
Oder wie es FDP-Präsident Fulvio Pelli
anlässlich der Abstimmungskampagne zur
erweiterten „Personenfreizügigkeit“
mit Lohn- und Sozialdumping (Abstimmung vom
25. September 2005) formulierte: „Rekrutieren
wir die Leute in Polen, damt wir sie nicht
aus Bangladesh holen müssen“.
Mit
der Generalisierung von Kurzaufenthaltsbewilligungen
entsteht zudem eine noch schlimmere Situation
als mit dem früheren Saisonnierstatut.
Die Mehrheit der Menschen aus Ländern
ausserhalb der EU wird nur noch für eine
kurze Dauer in der Schweiz bleiben und arbeiten
dürfen: sie werden eine Arbeitskraftreserve
in den Händen der Bosse sein, die leicht
einsetzbar sein wird und wegwerfbar, wenn
sie nicht mehr rentiert. Die Umwandlung der
Kurzaufenthalte in eine Aufenthaltsbewilligung
(Bewilligung B) nach geleisteten Arbeitsperioden
wird nicht mehr möglich sein –
im Unterschied zum alten, bereits extrem diskriminierenden
Saisonnierstatut. Das neue AuG erschwert den
Familiennachzug ausserordentlich. Zudem macht
es eine Regularisierung von „Papierlosen“
fast unmöglich.
Abschaffung
des Rechts auf Asyl
Das
revidierte AsylG bedeutet faktisch die Abschaffung
des Rechts auf Asyl in der Schweiz. 98% der
Asylgesuche werden die Behörden praktisch
abweisen können. Menschen ohne Ausweispapiere
werden im Schnellverfahren weggeschickt: dabei
reisen 2/3 der Asylsuchenden ohne Papiere
ein - weil es ihnen unmöglich war, vor
ihrer Flucht welche ausstellen zu lassen,
weil sie ihnen von Menschenschmugglern weggenommen
wurden, usw.
Bei
Wegweisungsentscheiden in der ersten Instanz
fällt die Sozialhilfe weg und eine ganze
Reihe von Kontrollschikanen wird eingeführt.
Repressive Mittel gegen Asylsuchende werden
verstärkt. Die Möglichkeit von humanitären
Aufnahmen, die die „Linke“ als
Rechtfertigung für ihr Ja bei der Eintretensabstimmung
zur Gesetzesrevision gedient hat, wurde vom
Parlament hinweggefegt.
Das
Gesetz zementiert generell eine verschärfte
Praxis, die in Verordnungen bereits eingeführt
wurde.
Vier
Eckpfeiler
Diese
beiden Gesetze bilden somit zwei der vier
Eckpfeiler einer einzigen, unsozialen und
fremdenfeindlichen Migrationspolitik im Interesse
der Unternehmer. Die zwei anderen Eckpfeiler
sind das Abkommen von Schengen-Dublin, das
die „Festung Europa“ absichert
und die „Personenfreizügigkeit“
ohne Gewerkschafts- und Sozialrechte (z. B.
ohne gleichen Lohn für gleiche Arbeit,
ohne Kündigungsschutz, usw.) im Rahmen
der Bilateralen II.
„Schengen-Dublin“
und „Personenfreizügigkeit“
wurden am 5. Juni respektive am 25. September
2005 vom Volk dank der aktiven Unterstützung
durch die SP und durch die Gewerkschaftsführungen
angenommen. Unzählige Linke, die bei
diesen Abstimmungen für die „Öffnung“
und „gegen Fremdenfeindlichkeit“
abzustimmen glaubten, sind einer Täuschung
erlegen: sie haben in Wirklichkeit mit dem
Bundesrat dafür gestimmt, dass Menschen
an der „Grenze Europas“ (in Ceuta
und Melilla z. B.) unter katastrophalen Bedingungen
abgewiesen werden können und sie haben
für „flankierende Massnahmen, die
der Wirtschaft nichts kosten“ (O-Ton
Peter Hasler, Arbeitgeberdirektor), d. h.
gegen gleichen Lohn für gleiche Arbeit,
gegen halbwegs anständige Anstellungsbedingungen
für ArbeitsmigrantInnen gestimmt. Worum
es wirklich ging zeigte Christoph Blocher,
der für die „Personenfreizügigkeit“
gekämpft hatte, einen Tag nach der Abstimmung
vom 25. September, als er das verschärfte
Asylgesetz einbrachte.
Angriff
der Bosse
Mit
dem AuG und dem AsylG werden Menschen noch
mehr in die Klandestinität gedrängt:
aus ihnen werden „Papierlose“,
die leicht auszubeuten sein werden. Diese
Gesetze verstärken die Zwangsmassnahmen
und machen es möglich, dass Personen,
die nicht das geringste Verbrechen begangen
haben bis zwei Jahre in Haft genommen werden.
Diese
Gesetze gehen nicht einfach „zu weit“,
wie einige Linke meinen. Sie sind keine Angriffe
gegen die angebliche „humanitäre
Tradition der Schweiz“. Die Unternehmer
wollen diese Gesetze. Sie sind ein Hebel,
um die Spaltung und die Konkurrenz unter den
Menschen, die in der Schweiz leben und arbeiten
zu verstärken und um Lohndruck und Prekarisierung
zu forcieren. Sie reihen sich ein in der langen
Liste der Angriffe der Geldsäcke gegen
die Lohnabhängigen (Arbeitslosigkeit,
Sozialabbau, Privatisierungen, usw.).
Die
Gesetze sind wichtige Bestandteile einer Neuorganisation
der Arbeitsmärkte und Arbeitskräftereservoirs
für die Schweizer Firmen. Diese Neuorganisation
findet auf der Grundlage einer neuen imperialistischen
Weltordnung statt, die ungleiche Verhältnisse
in der Welt reproduziert, Stacheldräte
um die Festung Europa aufzieht und die Wirtschaftsinteressen
der Firmen der USA und ihrer Verbündeten
immer aggressiver durchsetzt. Die imperialistische
Schweiz (die Herrschenden, die Grossfirmen
mit Unterstützung der Regierung) will
teilhaben an dieser neuen Weltordnung1.
Für
Solidarität von unten gegen Arbeitgeber
und Regierung
Die
Verteidigung der Arbeits- und Lebensbedingungen
der Lohnabhängigen in der Schweiz und
die Verteidigung der Rechte der MigrantInnen
und der Asylsuchenden bedingen sich daher
gegenseitig. Wenn diese gemeinsamen Interessen
nicht aufgezeigt werden und wenn die Politik
der Unternehmer nicht entlarvt wird, wird
es schwierig in der Abstimmungskampagne gegen
Ängste und fremdenfeindliche Reflexe,
die in Teilen der Bevölkerung existieren
(nicht nur unter SchweizerInnen, sondern auch
unter AusländerInnen) anzukommen.
ArbeitsmigrantInnen
und Asylsuchende brauchen nicht Mitleid, sondern
Respekt, Anerkennung und gleiche Rechte (Bewegungsfreiheit
für alle, ein legaler Status, Familiennachzug,
gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Kündigungsschutz,
usw.). Für einen Teil dieser Rechte müssen
selbst SchweizerInnen und niedergelassene
AusländerInnen noch kämpfen, wie
der Streik der Boillat in Reconvilier gezeigt
hat. Das ist der einzige Weg, um die unsoziale
Politik der Bosse und ihre Begleitmusik, die
Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen.
Sowohl
das Referendum gegen das AsylG wie das Referendum
gegen das AuG müssen zu Stande kommen!
Die
Referendumsfrist läuft am 6. April ab,
die Unterschriften müssen bis am 20.
März beim Referendumskomitee AuG und
AsylG, Waisenhausplatz 21, 3011 Bern eintreffen!
Also ran an die Bögen!
Download
Referendumsbogen
1
Die Unterstützung der aktuellen Eskalationspolitik
der USA und der EU gegen den Iran durch die
Schweizerische Aussenministerin Micheline
Calmy -Rey (SP), die klar gestellt hat, dass
„wir bei Sanktionen gegen den Iran mitmachen“
(Sonntags-Blick, 12.3.06), illustriert diese
Tatsache auf fast karikaturale Weise.