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Unterschreibt das Doppelreferendum gegen das AsylG und das AuG !

Auch das Referendum gegen das
AuG muss gelingen !

Das Referendumskomitee AuG und AsylG hat am 1. März mitgeteilt, dass 50'000 Unterschriften gegen das Asylgesetz und 40'000 Unterschriften gegen das Ausländergesetz gesammelt wurden. Diese Zahlen erlauben noch nicht, von einem Zustandekommen der Referenden zu sprechen. Insbesondere das Referendum gegen das neue AuG ist nicht gesichert. Die grösste „linke“ Partei, die SP, hat kein Interesse am Zustandekommen des Referendums gegen das AuG: es richtet sich nämlich direkt gegen die Migrationspolitik der Arbeitgeber.

mf-lr / 14.März 2006

 

Das neue Ausländergesetzt (AuG) und das revidierte Asylgesetz (AsylG) diskriminieren und schikanieren AusländerInnen und Asylsuchende. „Das AuG ist ein Sondergesetz für 700'000 in der Schweiz lebende Menschen, welche nicht aus der EU kommen. Ausländische BewohnerInnen werden unterschiedlich behandelt [ganz im Sinne die erweiterten Freizügigkeitsabkommens mit der EU, über das am 25. September 2005 abgestimmt wurde; Anm. d. Red.]. Wer aus dem „falschen“ Land kommt, erhält kein Recht auf Niederlassung, auch wenn die Person seit Jahren in der Schweiz lebt, arbeitet und Steuern zahlt. Sogar SchweizerInnen, die mit AusländerInnen verheiratet sind, werden gegenüber EU-BürgerInnen benachteiligt. Kinder über 12 Jahren dürfen nur noch unter einschränkenden Bedingungen zu den Eltern in die Schweiz kommen (...)“ (zit. aus: UNIAWebsite).

Spaltung der Lohnabhängigen

Das neue AuG zementiert die „Migrationspolitik“, die der Bundesrat und speziell Christoph Blocher, der konsequent für die „Personenfreizügigkeit“ mit wirkungslosen flankierenden Massnahmen am 25. September eingetreten ist, im Interesse der Schweizer Firmen betreiben. Es geht um die Schaffung von „zwei Kreisen“ bei der Rekrutierung von Arbeitskräften. Für EU-Staatsangehörige und für Personen ausserhalb der EU werden unterschiedliche Rechtsmassstäbe eingeführt. Die Umschichtung der Migrations“ströme“ (Rekrutierung von Arbeitskräften in der erweiterten EU mit 25 Mitgliedsstaaten und grössere Prekarisierung von BürgerInnen aus aussereuropäischen Ländern) ist das erklärte Ziel der Bundesbehörden. Für Bundesrat Deiss sollen nur jene Arbeitskräfte einwandern dürfen, die „den Unternehmen die bestmöglichen Bedingungen bieten“. Oder wie es FDP-Präsident Fulvio Pelli anlässlich der Abstimmungskampagne zur erweiterten „Personenfreizügigkeit“ mit Lohn- und Sozialdumping (Abstimmung vom 25. September 2005) formulierte: „Rekrutieren wir die Leute in Polen, damt wir sie nicht aus Bangladesh holen müssen“.

Mit der Generalisierung von Kurzaufenthaltsbewilligungen entsteht zudem eine noch schlimmere Situation als mit dem früheren Saisonnierstatut. Die Mehrheit der Menschen aus Ländern ausserhalb der EU wird nur noch für eine kurze Dauer in der Schweiz bleiben und arbeiten dürfen: sie werden eine Arbeitskraftreserve in den Händen der Bosse sein, die leicht einsetzbar sein wird und wegwerfbar, wenn sie nicht mehr rentiert. Die Umwandlung der Kurzaufenthalte in eine Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung B) nach geleisteten Arbeitsperioden wird nicht mehr möglich sein – im Unterschied zum alten, bereits extrem diskriminierenden Saisonnierstatut. Das neue AuG erschwert den Familiennachzug ausserordentlich. Zudem macht es eine Regularisierung von „Papierlosen“ fast unmöglich.

Abschaffung des Rechts auf Asyl

Das revidierte AsylG bedeutet faktisch die Abschaffung des Rechts auf Asyl in der Schweiz. 98% der Asylgesuche werden die Behörden praktisch abweisen können. Menschen ohne Ausweispapiere werden im Schnellverfahren weggeschickt: dabei reisen 2/3 der Asylsuchenden ohne Papiere ein - weil es ihnen unmöglich war, vor ihrer Flucht welche ausstellen zu lassen, weil sie ihnen von Menschenschmugglern weggenommen wurden, usw.

Bei Wegweisungsentscheiden in der ersten Instanz fällt die Sozialhilfe weg und eine ganze Reihe von Kontrollschikanen wird eingeführt. Repressive Mittel gegen Asylsuchende werden verstärkt. Die Möglichkeit von humanitären Aufnahmen, die die „Linke“ als Rechtfertigung für ihr Ja bei der Eintretensabstimmung zur Gesetzesrevision gedient hat, wurde vom Parlament hinweggefegt.

Das Gesetz zementiert generell eine verschärfte Praxis, die in Verordnungen bereits eingeführt wurde.

Vier Eckpfeiler

Diese beiden Gesetze bilden somit zwei der vier Eckpfeiler einer einzigen, unsozialen und fremdenfeindlichen Migrationspolitik im Interesse der Unternehmer. Die zwei anderen Eckpfeiler sind das Abkommen von Schengen-Dublin, das die „Festung Europa“ absichert und die „Personenfreizügigkeit“ ohne Gewerkschafts- und Sozialrechte (z. B. ohne gleichen Lohn für gleiche Arbeit, ohne Kündigungsschutz, usw.) im Rahmen der Bilateralen II.

„Schengen-Dublin“ und „Personenfreizügigkeit“ wurden am 5. Juni respektive am 25. September 2005 vom Volk dank der aktiven Unterstützung durch die SP und durch die Gewerkschaftsführungen angenommen. Unzählige Linke, die bei diesen Abstimmungen für die „Öffnung“ und „gegen Fremdenfeindlichkeit“ abzustimmen glaubten, sind einer Täuschung erlegen: sie haben in Wirklichkeit mit dem Bundesrat dafür gestimmt, dass Menschen an der „Grenze Europas“ (in Ceuta und Melilla z. B.) unter katastrophalen Bedingungen abgewiesen werden können und sie haben für „flankierende Massnahmen, die der Wirtschaft nichts kosten“ (O-Ton Peter Hasler, Arbeitgeberdirektor), d. h. gegen gleichen Lohn für gleiche Arbeit, gegen halbwegs anständige Anstellungsbedingungen für ArbeitsmigrantInnen gestimmt. Worum es wirklich ging zeigte Christoph Blocher, der für die „Personenfreizügigkeit“ gekämpft hatte, einen Tag nach der Abstimmung vom 25. September, als er das verschärfte Asylgesetz einbrachte.

Angriff der Bosse

Mit dem AuG und dem AsylG werden Menschen noch mehr in die Klandestinität gedrängt: aus ihnen werden „Papierlose“, die leicht auszubeuten sein werden. Diese Gesetze verstärken die Zwangsmassnahmen und machen es möglich, dass Personen, die nicht das geringste Verbrechen begangen haben bis zwei Jahre in Haft genommen werden.

Diese Gesetze gehen nicht einfach „zu weit“, wie einige Linke meinen. Sie sind keine Angriffe gegen die angebliche „humanitäre Tradition der Schweiz“. Die Unternehmer wollen diese Gesetze. Sie sind ein Hebel, um die Spaltung und die Konkurrenz unter den Menschen, die in der Schweiz leben und arbeiten zu verstärken und um Lohndruck und Prekarisierung zu forcieren. Sie reihen sich ein in der langen Liste der Angriffe der Geldsäcke gegen die Lohnabhängigen (Arbeitslosigkeit, Sozialabbau, Privatisierungen, usw.).

Die Gesetze sind wichtige Bestandteile einer Neuorganisation der Arbeitsmärkte und Arbeitskräftereservoirs für die Schweizer Firmen. Diese Neuorganisation findet auf der Grundlage einer neuen imperialistischen Weltordnung statt, die ungleiche Verhältnisse in der Welt reproduziert, Stacheldräte um die Festung Europa aufzieht und die Wirtschaftsinteressen der Firmen der USA und ihrer Verbündeten immer aggressiver durchsetzt. Die imperialistische Schweiz (die Herrschenden, die Grossfirmen mit Unterstützung der Regierung) will teilhaben an dieser neuen Weltordnung1.

Für Solidarität von unten gegen Arbeitgeber und Regierung

Die Verteidigung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Lohnabhängigen in der Schweiz und die Verteidigung der Rechte der MigrantInnen und der Asylsuchenden bedingen sich daher gegenseitig. Wenn diese gemeinsamen Interessen nicht aufgezeigt werden und wenn die Politik der Unternehmer nicht entlarvt wird, wird es schwierig in der Abstimmungskampagne gegen Ängste und fremdenfeindliche Reflexe, die in Teilen der Bevölkerung existieren (nicht nur unter SchweizerInnen, sondern auch unter AusländerInnen) anzukommen.

ArbeitsmigrantInnen und Asylsuchende brauchen nicht Mitleid, sondern Respekt, Anerkennung und gleiche Rechte (Bewegungsfreiheit für alle, ein legaler Status, Familiennachzug, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Kündigungsschutz, usw.). Für einen Teil dieser Rechte müssen selbst SchweizerInnen und niedergelassene AusländerInnen noch kämpfen, wie der Streik der Boillat in Reconvilier gezeigt hat. Das ist der einzige Weg, um die unsoziale Politik der Bosse und ihre Begleitmusik, die Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen.

Sowohl das Referendum gegen das AsylG wie das Referendum gegen das AuG müssen zu Stande kommen!

Die Referendumsfrist läuft am 6. April ab, die Unterschriften müssen bis am 20. März beim Referendumskomitee AuG und AsylG, Waisenhausplatz 21, 3011 Bern eintreffen! Also ran an die Bögen!

Download Referendumsbogen

1 Die Unterstützung der aktuellen Eskalationspolitik der USA und der EU gegen den Iran durch die Schweizerische Aussenministerin Micheline Calmy -Rey (SP), die klar gestellt hat, dass „wir bei Sanktionen gegen den Iran mitmachen“ (Sonntags-Blick, 12.3.06), illustriert diese Tatsache auf fast karikaturale Weise.