Diese Finanzierung basiert vor allem auf
Steuern und auf dem von der Lohnarbeit geschaffenen
Reichtum. Die IV ist Teil des Soziallohns,
der im Rahmen der Gegenreformen zerstört
werden soll, um die Wettbewerbsfähigkeit
im globalisierten Kapital aufrechtzuerhalten.
Einige Zahlen betreffend IV-Finanzen: Im Jahr
2000 bezogen 235'529 eine IV-Rente; 2006 waren
es 298'684 und 2008 294'080. In der Schweiz
wohnhafte IV-Bezüger stellten 2006 5,4%
der versicherten Lohnabhängigen dar.
2008 waren es nur noch 5,2%. Hier zeigt sich
die Wirksamkeit des Zwangsapparates der 4.
IV-Revision von Anfang 2004, der in Zeiten
steigender Gesundheitsrisiken dennoch zu einer
Senkung der Anzahl der Renten führt.
Für 2008 lagen die Einnahmen bei 8,162
Milliarden und die Ausgaben bei 9,524 Milliarden
Franken.
Entgegen der Medienkampagne ist festzustellen,
dass das Defizit nicht derart astronomisch
ist, denn es muss in Relation gesetzt werden
zum produzierten Reichtum und zur Lage der
Beitragenden. Würde man die Abgabe auf
die Löhne auf 0,9% für die Löhnabhängigen
und 0,9% für die Arbeitgeber anheben,
so könnten die IV-Finanzen sofort ausgeglichen
werden.
Es wäre jedoch alles andere als unvernünftig,
eine andere Aufteilung dieser Abgabe zu fordern,
z.B. 0,72% für die Lohnabhängigen
und 1,08% für die Arbeitgeber. Natürlich
wird aber nicht dieser Weg eingeschlagen.
Denn die wahren Ziele sind: Senkung der laufenden
Renten, Streichung von Renten, die nicht mehr
den neuen Normen entsprechen und brutale Ablehnung
einer steigenden Anzahl von Fällen von
Invalidität.
Die
Rechnung geht wohlweisslich nicht auf
Die "Zusatzfinanzierung" ist explizit
an eine kommende, 6. Revision der IV gekoppelt,
die nach der Rosskur der 5. Revision erneut
Abbaumassnahmen bei den Leistungen bewirken
wird. Für diese 6. IV-Revision schlägt
der Bundesrat eine neue Berechungsgrundlage
für die Beteiligung des Bundes vor. Heute
liegt diese Beteiligung wie erwähnt bei
37,7% der Ausgaben der IV. Der aktuelle Vorschlag
lautet, dass der Bundesbeitrag nur noch entsprechend
dem Teuerungsausgleich für AHV- und IV-Renten
angepasst wird. Somit soll die Beteiligung
des Bundes von der Entwicklung der Ausgaben
der IV abgekoppelt werden. Offiziell lautet
die Begründung, dass so die Sparanstrengung
der IV ganz ihr selbst zugute kommen sollen,
in Gegensatz zur heutigen Situation, wo der
prozentuale Bundesbetrag ebenfalls zurückgeht,
wenn die Ausgaben der IV gesenkt werden. Nach
aussen hin geht man davon aus, dass die unmenschlichen
Ziele der Rentensenkungen und Streichungen
laufender Renten finanziell zu Buche schlagen
werden. Unter anderem wird dabei wohlweisslich
verschwiegen, dass nur schon die diskutierten
Rentenaltererhöhungen (auf 65 Jahre für
die Frauen, auf 67 Jahre für alle) per
se zu einer Zunahme der IV-Renten führen
werden, dies durch den verzögerten Übertritt
von der IV in die AHV aufgrund des höheren
Rentenalters. In diesem Umfeld von laufenden
Angriffen auf alle Facetten der Sozialversicherungen
lohnt es sich, längerfristig zu denken
um das falsche Spiel der Behörden mit
Zahlen und Behauptungen zu durchschauen –
und ihm eine kohärente Alternative einer
umfassenden sozialen Sicherheit entgegenzusetzen.
Zwei
unangenehme Fragen
Das IV-Defizit wird mit Zahlen belegt, die
keinen Widerspruch dulden. Niemand soll Fragen
stellen wie: Warum steigt die Zahl der Fälle
von Invalidität? Und wie wird der Zustand
der Unterfinanzierung der IV politisch und
sozial hergestellt?
Zur ersten Frage gibt es viele Studien insbesondere
zu Erwerbslosigkeit und Gesundheit. Sie zeigen
dass Menschen ohne Erwerbsarbeit oder die
befürchten, ihre Arbeit zu verlieren,
physischen und/oder psychischen Schaden davon
tragen. Hinzu kommen neue Methoden im Bereich
"Human Resources", die äusserlich
die Autonomie der Lohnabhängigen stärken,
jedoch den Zwang verinnerlichen und bei Nichterreichung
der Ziele individuelle Abwertung bis hin zum
Arbeitsplatzverlust bedeuten. Oftmals macht
es der Zwang zur Rentabilität unmöglich,
eine Arbeit korrekt, d.h. entsprechend den
beruflichen Standards zu erledigen. Ausgleichsversuche
gehen dann zulasten der Gesundheit der Lohnabhängigen.
Die fehlende Anerkennung ist ebenfalls ein
krankmachender Faktor. All dies wird in der
aktuellen Diskussion um die IV weggewischt.
Und die von der IV eingerichteten Regionalen
Ärztlichen Dienste sind die Garantie
dafür, dass dieses Leiden an der Arbeit
von Medizinern im Dienste der Versicherung
weder wahrgenommen noch anerkannt wird. In
diesem Zusammenhang ist die "Zusatzfinanzierung"
nur ein Zwischenschritt bei der Schnürung
der finanziellen Zwangsjacke, die in Zukunft
noch vermehrt zu Streichungen bei den eh schon
bescheidenen IV-Renten führen wird.
Was
heisst hier Eigenverantwortung?
Auch das Bundesamt für Sozialversicherung
BSV bietet Hand zu jeder Verschlechterung
der sozialen Absicherung. Heute gilt die "Eigenverantwortung"
als Schlüssel der Prävention und
bald des Anrechts auf eine Rente oder der
Prämienhöhe. Ein völlig ausgeblendeter
Faktor ist auch die soziale Ungleichheit.
Eine neue Studie des Staatssekretariats für
Wirtschaft Seco, verfasst von Ralph Krieger
und Maggie Graf, kommt unter anderem zum Schluss,
dass Rückenschmerzen bei Personen mit
höherem Bildungsabschluss weniger häufig
sind. Wagen wir die Frage: Hat der bessere
Gesundheitszustand vielleicht weniger mit
dem erreichten Diplom als mit den Arbeitsstellen
zu tun, die den höher Qualifizierten
aufgrund ihres Bildungsabschlusses zugänglich
sind?
Sicherlich könnte man die Zusammenhänge
zwischen Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschäden
sehr viel genauer aufdecken. Michel Guillemin
sagt nach 25-jähriger Amtszeit als Direktor
des Westschweizer Instituts für Arbeitsmedizin
(Institut universitaire romand de santé
au travail): "In der Schweiz gilt Arbeitsmedizin
nicht als wissenschaftliches Fach... In Frankreich
wird das Leiden an der Arbeit zunehmend wahrgenommen.
In der Schweiz wird das Problem totgeschwiegen...
Es werden gar keine relevanten statistischen
Daten erhoben... Wenn jemand dem Druck nicht
mehr standhält und sich gar umbringt,
dann wird das als individuelle Schwäche
abgetan." Er fügt hinzu: "Ich
will aufzeigen, welche enormen Auswirkungen
von der Arbeit ausgehen, nicht nur auf die
öffentliche Gesundheit, sondern auch
auf die Umwelt und die Wirtschaft. Man hat
mir gesagt: 'Du läufst ins offene Messer...'"
Die Aussage der Kollegen, die Guillemin zu
entmutigen versuchen, ist wohl bezeichnend
für das in Schweizer Akademikerkreisen
vorhandene Mass an Zivilcourage angesichts
sozialer Missstände.
Wer
sind die "Profiteure"?
Die Weltwoche und andere Medien machen Kampagne
gegen den "Missbrauch" bei der IV
und der Direktor des Bundesamtes für
Sozialversicherungen, Yves Rossier, prangert
öffentlich die "Profiteure in der
Türkei und in Ex-Jugoslawien" an.
Auch dieses Manöver dient dazu, einen
Teil der Stimmberechtigten für die Zerstörung
der IV zu gewinnen. Wir wollen hier nicht
weiter eingehen auf die Verwaltung der Aktiva
(Aktien und anderes) der AHV durch Ulrich
Grete, Chef des AHV-Augsleichsfonds. Ospel
und die UBS haben sicherlich mehr als alle
aktuellen und künftigen RentenbezügerInnen
von diesen der Bevölkerung gehörenden
Guthaben "profitiert", wie unfähig
sie sich ansonsten auch immer erwiesen haben.
Zur "Missbrauchsquote" bei der
IV sagt die Zeitschrift des Bundesamtes für
Sozialversicherungen Soziale Sicherheit von
Mai-Juni 2009, dass die Schätzungen über
möglichen "Versicherungsbetrug"
in den meisten Industrieländern bei rund
10% liegen, während im Personenversicherungen
von bedeutend tieferen Anteilen die Rede ist.
Die 1% Betrugsfälle werden gejagt und
nach verschiedenen Kriterien eingegrenzt,
wozu auch "häufiges Wechseln des
Arztes", "widersprüchliche
Krankengeschichte" oder auch "Migrationshintergrund"
gehören. Es bereitet den Behörden
offenbar keine Kopfschmerzen, wenn mit immer
schärferen Überwachungsmethoden
auch immer mehr RentenbezügerInnen fälschlicherweise
des Missbrauchs verdächtigt oder beschuldigt
werden und folglich ihre Rente verlieren –
wie bei jedem Testverfahren, dass möglichst
alle "positiven" Fälle aussondern
muss, auch viele "falsch-positive"
Fälle anfallen.
Zur Stärkung der IV: Nein zu dieser Zusatzfinanzierung
Unsere Stellungnahme gegen die Abstimmungsvorlage
zur Zusatzfinanzierung der IV gründet
auf den nachfolgenden Überlegungen.
1. Für die Lohnabhängigen
ist eine angemessene und grosszügige
Invalidenversicherung insbesondere angesichts
der Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen,
eine Notwendigkeit.
2. Diese Notwendigkeit
muss in Form eines unveräusserlichen
Rechts auf eine sozial möglichst gerechte
IV anerkannt werden. Die IV muss dafür
sorgen, dass das alltägliche Leben möglichst
wenig entwertet wird durch eine bestehende
Invalidität.
3. Die Finanzierung ist
ohne grosse Schwierigkeiten lösbar, wie
wir hier zeigen. Es ist eine Frage des sozialen
und politischen Willens, dessen Umsetzung
natürlich von den sozialen und politischen
Kräfteverhältnissen abhängt.
Die Kräfteverhältnisse sind nicht
in Stein gehauen und könnten sich durchaus
verschieben, wenn endlich klarer wird, um
was es hier eigentlich geht.
4. Das Ja der Regierung
und ihrer Parteien ebnet den Weg hin zur Zerstörung
der IV und damit hin zur Verneinung des elementaren
Rechts von Zehntausenden auf eine IV-Rente.
Hinzu kommt, dass in Zukunft viele bestehenden
Renten einer Überprüfung unterzogen
und entweder gesenkt oder ganz gestrichen
werden.
5. Nach dieser Abstimmung
vom 27. September 2009 wird die Stärkung
der Mehrwertsteuer propagiert werden, einer
indirekten, besonders ungerechten Steuer,
da sie kleine Einkommen verhältnismässig
viel stärker trifft als höhere Einkommen
– dies aus angeblich sozialen Gründen,
eben zur Rettung der IV. Wird die Mehrwertsteuer
erhöht, so kann mittelfristig die direkte
Bundessteuer gesenkt oder abgeschafft werden,
im Namen der Wettbewerbsfähigkeit des
hiesigen Finanzplatzes. Der Teil der hohen
Vermögen, der überhaupt der Steuerbehörde
angegeben wird, profitiert immer mehr von
Steuererleichterungen.
6. Unser Nein gründet
auf unserer prinzipiellen Ablehnung der Aushöhlung
der IV. Die IV ist die Antwort auf ein soziales
Bedürfnis, das ein wirksames Recht auf
soziale Absicherung verlangt. Wenn wir Nein
zu dieser Zusatzfinanzierungsvorlage sagen,
wollen wir damit auch eine Diskussion über
ein wirkliches System der sozialen Sicherheit
in dieser historischen Krisensituation eröffnen,
wo Sicherheit fälschlicherweise als polizeiliche
Sicherheit und Überwachung verstanden
wird.