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Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung am 27. September 2009:

Achtung Falle!

Flyer der BFS vom 13. September 2009 (pdf)


Gründe für ein linkes Nein zur Vorlage über die Zusatzfinanzierung
der Invalidenversicherung

Mit dieser Abstimmung soll das Volk angeblich die Invalidenversicherung (IV) retten, welche sich scheinbar am Abgrund befindet. Gemäss einer Meldung der Schweizerischen Depeschenagentur SDA vom März 2009 beträgt das finanzielle "Loch" beinahe 13 Milliarden Franken und bedroht damit den AHV-Ausgleichsfonds, an den die IV-Finanzen derzeit noch gekoppelt sind. Die SDA vermeldet, dass die IV täglich 4 Millionen aus dem Guthaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV abschöpft und daher unsere Renten bedrohe. Interessant ist, dass diese Hiobsbotschaft von denselben Kräften und Regierungsparteien kommt, die sich bislang im Abbau der Sozialversicherungen inklusive AHV stark hervorgetan haben. Das Manöver ist durchsichtig, will man doch das Wahlvolk für die angebliche Verteidigung der AHV an die Urne bringen, während man sonst keine Scheu hat, die Altersvorsorge in vielfältiger Weise zu schwächen und zu gefährden.

Hauptziel: Austrocknung der Invalidenversicherung

Die Regierung schlägt zum Ausgleich des finanziellen "Lochs" der IV die Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer soll ab 1. Januar 2011 für die Dauer von 7 Jahren um 0,4% erhöht werden. Jedoch führen die Befürworter offen reaktionäre Gründe für diese Zusatzfinanzierung an: Einerseits sollen die Finanzen der IV "stabilisiert" werden. Damit wird die soziale Realität der steigenden Invalidität im Zusammenhang mit den immer härteren Arbeitsbedingungen verneint. Die Bedingungen zur Erteilung einer IV-Rente werden immer repressiver und rückschrittlicher. Nach der siebenjährigen Zusatzfinanzierung (ab 2018) sollen die Ausgabe der IV den Einnahmen angeglichen werden, dies anhand der 6. IV-Revision, auf die sicherlich weitere Revisionen folgen werden. Ein erster Teil der 6. Revision wurde ab 17. Juni 2009 in Vernehmlassung geschickt. Wenn die Mehrwertsteuervorlage im September angenommen wird, beschleunigt sich somit der Prozess der Revisionen, die jedes Mal einen Abbauschritt mehr bedeuten.

0,72% für die Lohnabhängigen und 1,08% für die Arbeitgeber

Derzeit finanziert sich die IV aus drei Quellen:

1. Der Bund steuert 37,7% der IV-Ausgaben bei, aus Mitteln der Mehrwertsteuer und anderer Abgaben (unter anderem Tabak, Alkohol).

2. Auf unselbständigen und selbständigen Einkommen wird ein Beitrag von 0,7% Lohnprozente erhoben.

3. Der sogenannte Arbeitgeberbeitrag beträgt 0,7% Lohnprozente.

Diese Finanzierung basiert vor allem auf Steuern und auf dem von der Lohnarbeit geschaffenen Reichtum. Die IV ist Teil des Soziallohns, der im Rahmen der Gegenreformen zerstört werden soll, um die Wettbewerbsfähigkeit im globalisierten Kapital aufrechtzuerhalten. Einige Zahlen betreffend IV-Finanzen: Im Jahr 2000 bezogen 235'529 eine IV-Rente; 2006 waren es 298'684 und 2008 294'080. In der Schweiz wohnhafte IV-Bezüger stellten 2006 5,4% der versicherten Lohnabhängigen dar. 2008 waren es nur noch 5,2%. Hier zeigt sich die Wirksamkeit des Zwangsapparates der 4. IV-Revision von Anfang 2004, der in Zeiten steigender Gesundheitsrisiken dennoch zu einer Senkung der Anzahl der Renten führt. Für 2008 lagen die Einnahmen bei 8,162 Milliarden und die Ausgaben bei 9,524 Milliarden Franken.

Entgegen der Medienkampagne ist festzustellen, dass das Defizit nicht derart astronomisch ist, denn es muss in Relation gesetzt werden zum produzierten Reichtum und zur Lage der Beitragenden. Würde man die Abgabe auf die Löhne auf 0,9% für die Löhnabhängigen und 0,9% für die Arbeitgeber anheben, so könnten die IV-Finanzen sofort ausgeglichen werden.

Es wäre jedoch alles andere als unvernünftig, eine andere Aufteilung dieser Abgabe zu fordern, z.B. 0,72% für die Lohnabhängigen und 1,08% für die Arbeitgeber. Natürlich wird aber nicht dieser Weg eingeschlagen. Denn die wahren Ziele sind: Senkung der laufenden Renten, Streichung von Renten, die nicht mehr den neuen Normen entsprechen und brutale Ablehnung einer steigenden Anzahl von Fällen von Invalidität.

Die Rechnung geht wohlweisslich nicht auf

Die "Zusatzfinanzierung" ist explizit an eine kommende, 6. Revision der IV gekoppelt, die nach der Rosskur der 5. Revision erneut Abbaumassnahmen bei den Leistungen bewirken wird. Für diese 6. IV-Revision schlägt der Bundesrat eine neue Berechungsgrundlage für die Beteiligung des Bundes vor. Heute liegt diese Beteiligung wie erwähnt bei 37,7% der Ausgaben der IV. Der aktuelle Vorschlag lautet, dass der Bundesbeitrag nur noch entsprechend dem Teuerungsausgleich für AHV- und IV-Renten angepasst wird. Somit soll die Beteiligung des Bundes von der Entwicklung der Ausgaben der IV abgekoppelt werden. Offiziell lautet die Begründung, dass so die Sparanstrengung der IV ganz ihr selbst zugute kommen sollen, in Gegensatz zur heutigen Situation, wo der prozentuale Bundesbetrag ebenfalls zurückgeht, wenn die Ausgaben der IV gesenkt werden. Nach aussen hin geht man davon aus, dass die unmenschlichen Ziele der Rentensenkungen und Streichungen laufender Renten finanziell zu Buche schlagen werden. Unter anderem wird dabei wohlweisslich verschwiegen, dass nur schon die diskutierten Rentenaltererhöhungen (auf 65 Jahre für die Frauen, auf 67 Jahre für alle) per se zu einer Zunahme der IV-Renten führen werden, dies durch den verzögerten Übertritt von der IV in die AHV aufgrund des höheren Rentenalters. In diesem Umfeld von laufenden Angriffen auf alle Facetten der Sozialversicherungen lohnt es sich, längerfristig zu denken um das falsche Spiel der Behörden mit Zahlen und Behauptungen zu durchschauen – und ihm eine kohärente Alternative einer umfassenden sozialen Sicherheit entgegenzusetzen.

Zwei unangenehme Fragen

Das IV-Defizit wird mit Zahlen belegt, die keinen Widerspruch dulden. Niemand soll Fragen stellen wie: Warum steigt die Zahl der Fälle von Invalidität? Und wie wird der Zustand der Unterfinanzierung der IV politisch und sozial hergestellt?

Zur ersten Frage gibt es viele Studien insbesondere zu Erwerbslosigkeit und Gesundheit. Sie zeigen dass Menschen ohne Erwerbsarbeit oder die befürchten, ihre Arbeit zu verlieren, physischen und/oder psychischen Schaden davon tragen. Hinzu kommen neue Methoden im Bereich "Human Resources", die äusserlich die Autonomie der Lohnabhängigen stärken, jedoch den Zwang verinnerlichen und bei Nichterreichung der Ziele individuelle Abwertung bis hin zum Arbeitsplatzverlust bedeuten. Oftmals macht es der Zwang zur Rentabilität unmöglich, eine Arbeit korrekt, d.h. entsprechend den beruflichen Standards zu erledigen. Ausgleichsversuche gehen dann zulasten der Gesundheit der Lohnabhängigen. Die fehlende Anerkennung ist ebenfalls ein krankmachender Faktor. All dies wird in der aktuellen Diskussion um die IV weggewischt. Und die von der IV eingerichteten Regionalen Ärztlichen Dienste sind die Garantie dafür, dass dieses Leiden an der Arbeit von Medizinern im Dienste der Versicherung weder wahrgenommen noch anerkannt wird. In diesem Zusammenhang ist die "Zusatzfinanzierung" nur ein Zwischenschritt bei der Schnürung der finanziellen Zwangsjacke, die in Zukunft noch vermehrt zu Streichungen bei den eh schon bescheidenen IV-Renten führen wird.

Was heisst hier Eigenverantwortung?

Auch das Bundesamt für Sozialversicherung BSV bietet Hand zu jeder Verschlechterung der sozialen Absicherung. Heute gilt die "Eigenverantwortung" als Schlüssel der Prävention und bald des Anrechts auf eine Rente oder der Prämienhöhe. Ein völlig ausgeblendeter Faktor ist auch die soziale Ungleichheit. Eine neue Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco, verfasst von Ralph Krieger und Maggie Graf, kommt unter anderem zum Schluss, dass Rückenschmerzen bei Personen mit höherem Bildungsabschluss weniger häufig sind. Wagen wir die Frage: Hat der bessere Gesundheitszustand vielleicht weniger mit dem erreichten Diplom als mit den Arbeitsstellen zu tun, die den höher Qualifizierten aufgrund ihres Bildungsabschlusses zugänglich sind?

Sicherlich könnte man die Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschäden sehr viel genauer aufdecken. Michel Guillemin sagt nach 25-jähriger Amtszeit als Direktor des Westschweizer Instituts für Arbeitsmedizin (Institut universitaire romand de santé au travail): "In der Schweiz gilt Arbeitsmedizin nicht als wissenschaftliches Fach... In Frankreich wird das Leiden an der Arbeit zunehmend wahrgenommen. In der Schweiz wird das Problem totgeschwiegen... Es werden gar keine relevanten statistischen Daten erhoben... Wenn jemand dem Druck nicht mehr standhält und sich gar umbringt, dann wird das als individuelle Schwäche abgetan." Er fügt hinzu: "Ich will aufzeigen, welche enormen Auswirkungen von der Arbeit ausgehen, nicht nur auf die öffentliche Gesundheit, sondern auch auf die Umwelt und die Wirtschaft. Man hat mir gesagt: 'Du läufst ins offene Messer...'" Die Aussage der Kollegen, die Guillemin zu entmutigen versuchen, ist wohl bezeichnend für das in Schweizer Akademikerkreisen vorhandene Mass an Zivilcourage angesichts sozialer Missstände.

Wer sind die "Profiteure"?

Die Weltwoche und andere Medien machen Kampagne gegen den "Missbrauch" bei der IV und der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, Yves Rossier, prangert öffentlich die "Profiteure in der Türkei und in Ex-Jugoslawien" an. Auch dieses Manöver dient dazu, einen Teil der Stimmberechtigten für die Zerstörung der IV zu gewinnen. Wir wollen hier nicht weiter eingehen auf die Verwaltung der Aktiva (Aktien und anderes) der AHV durch Ulrich Grete, Chef des AHV-Augsleichsfonds. Ospel und die UBS haben sicherlich mehr als alle aktuellen und künftigen RentenbezügerInnen von diesen der Bevölkerung gehörenden Guthaben "profitiert", wie unfähig sie sich ansonsten auch immer erwiesen haben.

Zur "Missbrauchsquote" bei der IV sagt die Zeitschrift des Bundesamtes für Sozialversicherungen Soziale Sicherheit von Mai-Juni 2009, dass die Schätzungen über möglichen "Versicherungsbetrug" in den meisten Industrieländern bei rund 10% liegen, während im Personenversicherungen von bedeutend tieferen Anteilen die Rede ist. Die 1% Betrugsfälle werden gejagt und nach verschiedenen Kriterien eingegrenzt, wozu auch "häufiges Wechseln des Arztes", "widersprüchliche Krankengeschichte" oder auch "Migrationshintergrund" gehören. Es bereitet den Behörden offenbar keine Kopfschmerzen, wenn mit immer schärferen Überwachungsmethoden auch immer mehr RentenbezügerInnen fälschlicherweise des Missbrauchs verdächtigt oder beschuldigt werden und folglich ihre Rente verlieren – wie bei jedem Testverfahren, dass möglichst alle "positiven" Fälle aussondern muss, auch viele "falsch-positive" Fälle anfallen.


Zur Stärkung der IV: Nein zu dieser Zusatzfinanzierung

Unsere Stellungnahme gegen die Abstimmungsvorlage zur Zusatzfinanzierung der IV gründet auf den nachfolgenden Überlegungen.

1. Für die Lohnabhängigen ist eine angemessene und grosszügige Invalidenversicherung insbesondere angesichts der Verschlechterung der Arbeits- und Lebensbedingungen, eine Notwendigkeit.

2. Diese Notwendigkeit muss in Form eines unveräusserlichen Rechts auf eine sozial möglichst gerechte IV anerkannt werden. Die IV muss dafür sorgen, dass das alltägliche Leben möglichst wenig entwertet wird durch eine bestehende Invalidität.

3. Die Finanzierung ist ohne grosse Schwierigkeiten lösbar, wie wir hier zeigen. Es ist eine Frage des sozialen und politischen Willens, dessen Umsetzung natürlich von den sozialen und politischen Kräfteverhältnissen abhängt. Die Kräfteverhältnisse sind nicht in Stein gehauen und könnten sich durchaus verschieben, wenn endlich klarer wird, um was es hier eigentlich geht.

4. Das Ja der Regierung und ihrer Parteien ebnet den Weg hin zur Zerstörung der IV und damit hin zur Verneinung des elementaren Rechts von Zehntausenden auf eine IV-Rente. Hinzu kommt, dass in Zukunft viele bestehenden Renten einer Überprüfung unterzogen und entweder gesenkt oder ganz gestrichen werden.

5. Nach dieser Abstimmung vom 27. September 2009 wird die Stärkung der Mehrwertsteuer propagiert werden, einer indirekten, besonders ungerechten Steuer, da sie kleine Einkommen verhältnismässig viel stärker trifft als höhere Einkommen – dies aus angeblich sozialen Gründen, eben zur Rettung der IV. Wird die Mehrwertsteuer erhöht, so kann mittelfristig die direkte Bundessteuer gesenkt oder abgeschafft werden, im Namen der Wettbewerbsfähigkeit des hiesigen Finanzplatzes. Der Teil der hohen Vermögen, der überhaupt der Steuerbehörde angegeben wird, profitiert immer mehr von Steuererleichterungen.

6. Unser Nein gründet auf unserer prinzipiellen Ablehnung der Aushöhlung der IV. Die IV ist die Antwort auf ein soziales Bedürfnis, das ein wirksames Recht auf soziale Absicherung verlangt. Wenn wir Nein zu dieser Zusatzfinanzierungsvorlage sagen, wollen wir damit auch eine Diskussion über ein wirkliches System der sozialen Sicherheit in dieser historischen Krisensituation eröffnen, wo Sicherheit fälschlicherweise als polizeiliche Sicherheit und Überwachung verstanden wird.