Diese Entwicklung hat in den
vergangenen 10 Jahren aber nicht etwa halt gemacht.
In der Schweiz sanken die Unternehmenssteuersätze
zwischen 1999 und 2009 von ohnehin schon tiefen
25% auf rund 19%. Die Schweiz belegt damit einen
Spitzenplatz im internationalen Steuerranking.
Zahlreiche Kantone haben Steuersätze zwischen
13 und 18 Prozent und schlagen damit sogar Tiefsteuerparadiese
wie Lettland, Rumänien oder die Slowakei.
Während die Gewinne der Unternehmen in
der Schweiz etwa 20 Prozent des Volkseinkommens
ausmachen, bestreiten die Unternehmen nur etwa
11 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Die
Crédit Suisse hat festgestellt: "Die
Belastung mit Steuern gehört (im Wirtschaftsraum
Zürich) zu den tiefsten im internationalen
Vergleich. Dies gilt sowohl für Unternehmenssteuern
wie auch für die persönlichen Einkommenssteuern.
Internationale Hauptsitze und Holdings profitieren
von zusätzlichen Steuervorteilen."
("Standortmarketing Wirtschaftsraum Zürich
2004").
250
Millionen Steuergeschenke für die 1.5%
Reichsten...
Banken, Unternehmen und die
Superreichen haben mit ihren permanenten Wegzugsdrohungen
und ihrem Wirtschaftsstandortvorteilsgejammer
ihren Teil dazu beigetragen und sich von ihren
Lakaien in Regierung und Parlament – auf
äusserst grosszügige Weise –
mit massiven Steuererleichterungen beschenken
lassen. Alleine die Steuersenkungen im Kanton
Zürich der letzten 10 Jahre kumulieren
sich mittlerweile auf rund 1 Milliarde Franken
– jährlich (Tabelle I). Profitiert
haben vor allem Banken, Versicherungen, Unternehmer,
Grossaktionäre, Wohneigentümer und
die Reichen und Superreichen. Den Lohnabhängigen,
AHV- und IV-RentnerInnen, SchülerInnen,
StudentInnen und Arbeitslosen ist der Kahlschlag
von 5.6 Milliarden an öffentlichen Leistungen
und die Verschlechterung ihrer Arbeits- und
Lebensbedingungen geblieben.
Mit dem neuen Steuergesetz
will die Regierung des Kantons Zürich nun
noch einen draufsetzen. Im Einkommenssteuertarif
soll die höchste Progressionsstufe neu
bei 12% zu liegen kommen. Die folgende letzte
Progressionsstufe von bisher 13% – für
Einkommensteile über Fr. 253’700
bei Alleinstehenden und über Fr. 352’500
bei Verheirateten – soll zudem auf 11%
herabgesetzt werden. Im Vermögenssteuertarif
soll neu die höchste und letzte Progressionsstufe
von 3‰ gestrichen werden, so dass der
Vermögenssteuertarif neu mit der Progressionsstufe
von 2½‰ endet. Damit sollen ausgerechnet
jene 1.5% der Zürcher Bevölkerung
mit den höchsten Einkommen und den grössten
Vermögen bei den Staats- und Gemeindesteuern
um weitere 250 Millionen Franken jährlich
entlastet werden – als ob sie es nötig
hätten.
Während in den 12 Jahren
von 1991 bis 2003 das durchschnittliche Vermögen
der rund 730'000 Zürcher Steuerzahler von
29'000 auf 35'000 Franken angestiegen ist, 27
% der Steuerplichtigen über gar kein Vermögen
verfügen, hat das reichste Prozent der
Steuerzahler im Kanton richtig Kasse gemacht
- ihr Vermögen ist im entsprechenden Zeitraum
um 70 Prozent gewachsen - von durchschnittlich
4 auf 6,8 Millionen Franken. Das reichste Zehntelpromille
verdoppelte sein Vermögen von 80 auf 157
Millionen pro Kopf. Und die Spitze der Spitze:
Die reichsten 10 Steuerzahler verdreifachten
ihr Vermögen von 2,7 auf 8,5 Milliarden
Franken. Die reichsten drei von 1,3 auf 4,4
Milliarden. Für 2003 bedeutet dies: Die
drei reichsten Steuerzahler im Kanton Zürich
besitzen so viel wie die 412'000 ärmsten,
also wie 56 Prozent aller Steuerzahler. Die
reichsten 10 Leute besitzen schon so viel wie
zwei Drittel aller anderen. Das reichste Prozent
(7300 Millionäre) besitzt praktisch so
viel wie der Rest: wie 95 Prozent der Leute.
So sinnvoll die Anpassungen
im unteren Tarifbereich im vorliegenden Steuerpaket
sein mögen. Mit ihrem Umfang von lediglich
37 Millionen bei der Staatssteuer verteilen
sie sich auf 85 – 90 Prozent der SteuerzahlerInnen
im Kanton, also auf etwa 650-670'000 Steuerplichtige.
Zusammen mit dem Ausgleich der kalten Progression
bilden sie das Feigenblatt des regierungsrätlichen
Steuerpaketes und sollen lediglich die Chancen
der Steuergeschenke an die Superreichen bei
der Abstimmung erhöhen.
75
Millionen kürzen bei den Prämienverbilligungen
für die 30% Ärmsten
Dass es nicht das plötzlich
entdeckte soziale Gewissen der Zürcher
Regierung ist, welche sie zu den Anpassungen
beim Steuertarif für niedrige Einkommen
veranlasst hat zeigt eine weitere, wichtige
Vorlage die am 15. Mai zur Abstimmung kommt
- das „Einführungsgesetz zum Krankenversicherungs
gesetz“. Der Regierungsrat und die bürgerliche
Mehrheit des Kantonsparlaments wollen damit
den Beitrag des Kantons an die Verbilligung
der Krankenkassenprämien (IPV) um 20 Prozent
respektive 75 Millionen Franken jährlich
kürzen. Ausgerechnet jene 30 Prozent der
Versicherten welche gemäss Bundesgesetz
über die Krankenversicherung (KVG) "in
bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen"
leben und damit Anrecht auf eine Prämienverbilligung
haben – sollen damit eine massive Kürzung
ihrer Kaufkraft hinnehmen müssen.
Ein äusserst arroganter
Kontrast zum 250 Millionen schweren Steuergeschenk
an die Reichen und Bonzen.
Machen wir den Reichen und
Mächtigen am 15. Mai einen Strich durch
ihre Rechnung und schicken das Steuerpaket und
die Kürzung der Prämienverbilligung
bachab.