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Redaktionsrichtlinien

BFS ZH veröffentlicht Hintergründe und praktische Informationen zu Zürich und der Schweiz. Diese Richtlinien beschreiben die Standards des Angebots.

Genauigkeit und Quellen

Faktische Angaben sollen anhand verlässlicher Quellen überprüft werden. Vorrang haben öffentliche Stellen, Hochschulen und andere geeignete Primärquellen. Fristen, Gebühren und rechtliche Voraussetzungen werden mit einem Quellenstand versehen. Wenn Angaben unsicher sind, wird dies kenntlich gemacht. Eine allgemeine Einordnung ersetzt keine individuelle fachliche Beratung.

Berichterstattung und Meinung

Fakten, Einordnung und persönliche Wertung werden auseinandergehalten. Eine spätere Veröffentlichung von Kommentaren soll ausdrücklich als Meinung gekennzeichnet werden. Politische Behauptungen werden zugeschrieben; wesentliche Perspektiven werden sachlich berücksichtigt. Das Angebot gibt keine Wahlempfehlungen.

Pseudonyme und KI-Unterstützung

Die sechs Autorennamen sind redaktionelle Pseudonyme mit zugewiesenen Themenfeldern. Sie bezeichnen keine behaupteten Lebensläufe oder dokumentierten journalistischen Karrieren. Porträts und Beitragsbilder sind Illustrationen. KI kann Recherche, Strukturierung, Textentwurf und Bildgestaltung unterstützen. Eine überzeugende Formulierung gilt nicht als Beleg für eine Aussage; dafür werden die genannten Quellen herangezogen.

Korrekturen und Aktualisierungen

Nachgewiesene sachliche Fehler werden berichtigt. Wesentliche Änderungen sollen mit Datum und einem Hinweis beschrieben werden. Kleine sprachliche Verbesserungen können ohne gesonderten Hinweis erfolgen. Der Quellenstand eines Ratgebers ist vom Veröffentlichungsdatum zu unterscheiden. Neue Informationen können eine erneute Prüfung erforderlich machen.

Unabhängigkeit und Interessenkonflikte

Ein möglicher Interessenkonflikt soll für den jeweiligen Beitrag offengelegt werden. Redaktionelle Inhalte werden von kommerziellen Interessen getrennt. Bezahlte Veröffentlichungen und Werbung sollen klar als solche erkennbar sein. Eine Zusammenarbeit ist kein Grund, ungeprüfte Aussagen als redaktionelle Fakten darzustellen.

Urheberrechte

Texte werden eigenständig formuliert. Bilder benötigen eine nachvollziehbare Nutzungsgrundlage oder werden für das Angebot erstellt. Quellen werden verlinkt; vollständige fremde Artikel werden nicht übernommen.